Welche Pflichten müssen Sie im Datenschutz als Mitarbeiter im HR Management beachten? Mit E-Learning Datenschutz für Mitarbeiter im HR Management erlernen Sie folgende fachliche Skills:

  • Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie im HR Management wissen
  • Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?
  • Datenschutz im HR Management – Umgang mit Mitarbeiterdaten

 

Das E-Learning Datenschutz für Mitarbeiter im HR Management online buchen; bequem und einfach mit dem E-Learning Formular online und der Produkt Nr. EL 23.

 

Unsere Preise:

E-Learning Basis: 56,– € pro Person zzgl. MwSt.

Jahreslizenz für bis zu 50 Mitarbeiter: 790,– € zzgl. MwSt.

Jahreslizenz für bis zu 100 Mitarbeiter: 1.180,– € zzgl. MwSt.

Jahreslizenz für bis zu 250 Mitarbeiter: 1.980,– € zzgl. MwSt.

Sie suchen nach einer Individuallösung für Ihr Unternehmen? Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

 

Dauer des E-Learnings:

Dauer des E-Learnings: 60 Minuten

 

Kontakt:

E-Mail: service@sp-unternehmerforum.de

 

S+P E-Learning Datenschutz für Mitarbeiter im HR Management bietet:

  • Einfache Handhabung
  • Sie erhalten einen Link, über den Ihre Mitarbeiter auf das E-Learning zugreifen können.
  • Die Mitarbeiter erhalten nach Abschluss des E-Learnings automatisch ein Teilnahmezertifikat zum Download.
  • Sie haben keinen administrativen Aufwand.
  • Schulungszertifikat für die Teilnehmer zum Download.
  • Die S+P E-Learning-Plattform ist selbstverständlich DSGVO-konform organisiert.

 

Die DSGVO regeln in Art. 39 die Unterrichtung der Beschäftigten – E-Learning Datenschutz für Mitarbeiter im HR Management:

Artikel 39 DSGVO regelt die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Hierzu zählen gemäß Absatz 1 a) die Unterrichtung und Beratung der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen. Diese sind insbesondere zu ihren Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften des BDSG zu schulen.

 

Reicht die einmalige datenschutzrechtliche Verpflichtung?

Die Datenschutzkonferenz DSK hat mit dem Kurzpapier Nr. 19 folgende Hinweise zur Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DS-GVO gegeben: Zur laufenden Sensibilisierung der Beschäftigten für Fragen des Datenschutzes empfiehlt es sich, in regelmäßigen Zeitintervallen im Rahmen von  Schulungen oder in schriftlichen Hinweisen, z. B. in der Betriebszeitung, daran zu erinnern, dass die Beschäftigten verpflichtet worden sind und welche Bedeutung dieser Verpflichtung zukommt.

Wenn ein Arbeitsplatzwechsel im Unternehmen oder in der Behörde erfolgt, der mit einem Aufgabenwechsel verbunden ist, sollte dies immer auch zum Anlass genommen werden, die Verpflichtung zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

E-Learning Datenschutz für Mitarbeiter im HR Management