Skip to main content

Schlagwort: Coaching: Kommunikation im Projekt

Was ist Geldwäsche?

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche ist ein ernstzunehmendes Verbrechen, bei dem illegal erworbene Vermögenswerte in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden, um deren wahre Herkunft zu verschleiern. Dieses Vorgehen ermöglicht es Kriminellen, ihre unrechtmäßig erlangten Gewinne scheinbar legal zu nutzen. In diesem Artikel erfährst du, was Geldwäsche ist, wie sie funktioniert und welche Maßnahmen du ergreifen kannst, um dich und dein Unternehmen davor zu schützen.

Was ist Geldwäsche

Geldwäsche verstehen und bekämpfen

Aspekt Beschreibung
Definition Geldwäsche ist der Prozess, bei dem kriminell erlangte Vermögenswerte in den legalen Finanzkreislauf überführt werden, um deren Herkunft zu verschleiern.
Phase 1: Platzierung Einzahlung des illegalen Geldes in den Finanzkreislauf (z. B. über Konten, Casinos, Wertgegenstände).
Phase 2: Verschleierung Komplexe Transaktionen (z. B. internationale Überweisungen, Scheinfirmen), um die Herkunft unkenntlich zu machen.
Phase 3: Integration Investition des scheinbar legalen Geldes in Immobilien, Unternehmen oder Luxusgüter – das Geld erscheint nun „sauber“.
Typische Anzeichen Hohe Bareinzahlungen, auffällige Transaktionen, inaktive Konten mit plötzlichen Geldeingängen, komplexe Firmenstrukturen.
Rechtliche Grundlage § 261 StGB + Geldwäschegesetz (GwG): Verpflichtung zu KYC, Aufbewahrung, Verdachtsmeldungen.
Präventionsmaßnahmen Risikobasierter Ansatz, Transaktionsmonitoring, Mitarbeiterschulungen, KYC-Verfahren, interne Sicherungssysteme.
Rolle der BaFin Überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, prüft Institute, verhängt Sanktionen bei Verstößen.

Definition von Geldwäsche

Geldwäsche bezeichnet den Prozess, durch den aus kriminellen Aktivitäten stammende Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf integriert werden, sodass ihre illegale Herkunft verschleiert wird. Zu den typischen Vortaten zählen unter anderem Drogenhandel, Menschenhandel, Korruption und Steuerhinterziehung. In Deutschland ist Geldwäsche gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar.

Das Drei-Phasen-Modell der Geldwäsche

Der Prozess der Geldwäsche wird häufig in drei aufeinanderfolgende Phasen unterteilt:

  1. Platzierung (Placement): In dieser ersten Phase wird das illegale Geld in den Finanzkreislauf eingeschleust. Dies kann durch Einzahlungen auf Bankkonten, den Kauf von Wertgegenständen oder das Spielen in Casinos erfolgen. Ziel ist es, das Bargeld von seiner kriminellen Quelle zu trennen.

  2. Verschleierung (Layering): Hierbei werden zahlreiche Transaktionen durchgeführt, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Dazu zählen Überweisungen zwischen verschiedenen Konten, oft in unterschiedlichen Ländern, der Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten oder Immobilien. Diese komplexen Transaktionen erschweren die Rückverfolgung des Geldes.

  3. Integration (Integration): In der letzten Phase wird das nun scheinbar legale Geld in die Wirtschaft zurückgeführt. Dies geschieht beispielsweise durch Investitionen in Unternehmen, den Erwerb von Luxusgütern oder Immobilien. Das Geld steht den Kriminellen nun offiziell zur Verfügung, ohne dass seine illegale Herkunft offensichtlich ist.

Beispiel für Geldwäsche

Die BaFin beschreibt ein anschauliches Beispiel:

Thomas betreibt ein kleines Restaurant, das nur wenige Gäste hat. Trotzdem tätigt er regelmäßig hohe Bareinzahlungen auf sein Bankkonto und fährt einen luxuriösen Wagen. Dies fällt dem Bankmitarbeiter auf, der Thomas darauf anspricht. Solche ungewöhnlichen Transaktionen können ein Hinweis auf Geldwäsche sein und müssen von Finanzinstituten genau überprüft werden.

Anzeichen für Geldwäsche

Bestimmte Aktivitäten können auf Geldwäsche hindeuten. Dazu gehören:

  • Ungewöhnlich hohe Bareinzahlungen: Besonders wenn sie nicht zum üblichen Geschäftsverlauf passen.

  • Plötzliche hohe Einzahlungen auf inaktive Konten: Wenn ein sonst kaum genutztes Konto plötzlich große Geldbeträge erhält.

  • Transaktionen, die nicht zum Kundenprofil passen: Beispielsweise internationale Überweisungen bei einem lokal tätigen Unternehmen.

  • Geldeingänge aus unbekannten Quellen: Vor allem aus Ländern mit hohem Geldwäscherisiko.

  • Komplexe Unternehmensstrukturen: Die dazu dienen könnten, die wahren Eigentümer zu verschleiern.

Verdachtsmomente vs. normale Geschäftsvorgänge

Verdachtsmoment Legitimer Vorgang
Ungewöhnlich hohe Bareinzahlung bei geringer Geschäftstätigkeit Regelmäßige Bargeldeinnahmen bei Barbetrieb (z. B. Gastronomie)
Geldeingänge aus Hochrisikoländern ohne erkennbare Verbindung Überweisungen von langjährigen Geschäftspartnern im Ausland
Komplexe Firmenstrukturen ohne betriebswirtschaftliche Logik Strukturiertes Holding-Konstrukt mit nachvollziehbarem Zweck
Plötzliche Kontobewegung bei lange inaktivem Konto Reaktivierung eines Kontos nach geplanter Geschäftsaufnahme

Rechtliche Grundlagen zur Bekämpfung der Geldwäsche

In Deutschland bildet das Geldwäschegesetz (GwG) die zentrale rechtliche Grundlage zur Prävention von Geldwäsche. Es verpflichtet bestimmte Berufsgruppen und Institutionen, wie Banken, Versicherungen und Immobilienmakler, zu besonderen Sorgfaltspflichten. Dazu zählen:

  • Identifizierungspflicht: Kunden müssen eindeutig identifiziert werden.

  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht: Relevante Dokumente und Informationen müssen aufgezeichnet und für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

  • Meldepflicht: Bei Verdacht auf Geldwäsche muss unverzüglich eine Meldung an die zuständige Behörde erfolgen.

Verstöße gegen diese Pflichten können zu erheblichen Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche

Um sich und dein Unternehmen vor Geldwäsche zu schützen, sollten folgende Maßnahmen implementiert werden:

  1. Risikobasierter Ansatz: Führe regelmäßige Risikoanalysen durch, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

  2. Interne Sicherungsmaßnahmen: Etabliere klare Richtlinien und Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und schule deine Mitarbeiter regelmäßig in deren Anwendung.

  3. Know Your Customer (KYC): Verifiziere die Identität deiner Kunden und verstehe deren Geschäftsmodelle, um ungewöhnliche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen.

  4. Transaktionsmonitoring: Setze Systeme ein, die Transaktionen überwachen und bei verdächtigen Aktivitäten Alarm schlagen.

  5. Verdachtsmeldungen: Stelle sicher, dass Verdachtsfälle unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Durch die Implementierung dieser Maßnahmen kannst du das Risiko minimieren, unwissentlich in Geldwäscheaktivitäten verwickelt zu werden.

Neue Trends in der Geldwäsche – Risiken im Blick

Trend Beschreibung Risiko für Verpflichtete
Kryptowährungen Verwendung von Bitcoin, Monero & Co. zur schnellen und anonymen Vermögensübertragung Schwierige Rückverfolgbarkeit, fehlende KYC bei Wallets oder Exchanges im Ausland
Online-Gaming & virtuelle Güter Waschen von Geldern durch In-Game-Käufe, Kontohandel oder digitale Items Fehlende Regulierung, Nutzung durch Minderjährige, schwer erkennbar im Bankverkehr
Trade-Based Money Laundering (TBML) Verschleierung durch manipulierte Handelsrechnungen oder Warengeschäfte Hohes Risiko im Außenhandel – besonders bei unter- oder überbewerteter Ware
Recycling über FinTechs & Neobanken Verwendung mehrerer Konten bei digitalen Zahlungsdienstleistern Gefahr durch zu schnelle Kontoeröffnungen ohne echte KYC-Prüfung
Immobilien im Ausland Kauf von Immobilien in „Cash-only“-Ländern oder durch Strohmänner Intransparente Eigentümerstrukturen und Offshore-Vehikel erschweren Prüfungen

Rolle der BaFin in der Geldwäscheprävention

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung der Geldwäscheprävention in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Finanzinstitute und andere Verpflichtete die gesetzlichen Vorgaben einhalten, führt Prüfungen durch und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen.

Fazit

Geldwäsche stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar. Sie ermöglicht es Kriminellen, Gewinne aus Straftaten in scheinbar legales Vermögen umzuwandeln – und so ihre Aktivitäten weiter zu finanzieren oder zu verschleiern. Für dich als Unternehmer:in, Mitarbeitende:r in einem verpflichteten Unternehmen oder als Interessierte:r im Bereich Compliance heißt das: Wissen, Sensibilität und Handlungskompetenz sind entscheidend.

Wenn du verdächtige Transaktionen frühzeitig erkennst, korrekt dokumentierst und entsprechende Meldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) abgibst, leistest du einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche – und schützt zugleich dein Unternehmen vor Reputations- und Haftungsrisiken.


S+P Seminare: Fit in Sachen Geldwäscheprävention

Mit unseren S+P Seminaren zur Geldwäscheprävention vermitteln wir dir das notwendige Praxiswissen, um Risiken zu erkennen, Prozesse zu optimieren und gesetzliche Anforderungen sicher umzusetzen. Du erhältst aktuelle Fallbeispiele, kompakte Fachinputs und konkrete Umsetzungshilfen – ideal für Einsteiger:innen und Fortgeschrittene im Bereich Compliance.


Jetzt Whitepaper anfordern

Du möchtest noch tiefer in die Materie einsteigen? Dann sichere dir unser kostenloses Whitepaper „Was ist Geldwäsche – Risiken erkennen, Täter stoppen“.

Jetzt anfordern


Mehr zu diesem Thema

BaFin verschärft Geldwäscheprävention & Aktualisierungspflichten

BaFin verschärft Geldwäsche- und Terrorismusprävention: Kürzere KYC-Intervalle, klare Risikotrennung, strengeres Monitoring

Neue Spielregeln für die Prävention

Die Anforderungen an die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention steigen spürbar.
Die BaFin hat ihre Erwartungen an dich als Verpflichteten klar geschärft: Kürzere Aktualisierungsfristen für Kundendaten, eine strikte Trennung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken sowie ein verstärktes, zielgerichtetes Monitoring sind zentrale Punkte.

Damit rücken drei Themen in den Vordergrund:

  1. Aktualität der Kundendaten – weg von langen Zyklen, hin zu regelmäßigen Updates.

  2. Separate Risikoanalysen – keine Vermischung mehr von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken.

  3. Gezieltere Überwachung sensibler Produkte und Transaktionen – basierend auf einem risikoorientierten Ansatz.

Diese Änderungen sind nicht nur nationale Vorgaben. Sie stehen im Kontext eines europäischen und internationalen Rahmens – von AMLA über EBA und ESMA bis hin zu den globalen FATF-Standards.

BaFin verschärft Geldwäsche- und Terrorismusprävention

Meinung der BaFin vs. Erwartungen an Verpflichtete

Meinung der BaFin Vorstellungen / Erwartungen an die Verpflichteten
Risiken aus Terrorismusfinanzierung werden in Vor-Ort-Prüfungen oft gar nicht oder unzureichend berücksichtigt. Trennung der Risikoanalyse für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – keine Vermischung, um beide Risikotypen gezielt zu adressieren.
Zusammenfassung von Geldwäscherisiken und Terrorismusfinanzierungsrisiken führt zu fehlendem Fokus. Für Terrorismusfinanzierung spezifische Risiken je Produkt, Kunde und Vertriebsweg identifizieren und dokumentieren.
Bestimmte Produkte/Dienste (Zahlungsdienste, Bargeschäfte, Kredit-/Prepaidkarten, Vereins- und KMU-Konten) sind besonders anfällig. Für diese Hochrisikobereiche verstärkte Prüf- und Kontrollmaßnahmen implementieren.
Onboarding ist ein entscheidender Hebel zur Prävention von Terrorismusfinanzierung. Kunden im Onboarding-Prozess umfassend und risikoorientiert identifizieren – „KYC“ mit möglichst aktuellen Daten.
Verkürzte Aktualisierungsfristen unterstützen eine laufende Aktualität der Kundendaten. Kundeninformationen regelmäßig aktualisieren – nicht nur bei Hochrisikostaaten, sondern auch bei auffälligen Mustern.
Vereine, religiöse Organisationen oder Crowdfunding können für Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Erhöhte Sorgfaltspflichten bei diesen Kundengruppen, inkl. Zweckprüfung von Spenden und Herkunfts-/Verwendungsanalyse.
Adverse Media Screening ist ein wirksames Zusatzinstrument. PEP-, Sanktions- und Adverse-Media-Screening kombinieren, um Risiken präziser zu bewerten.
Ungewöhnliche Transaktionen, die nicht zu Kontonutzung oder wirtschaftlichen Verhältnissen passen, sind ein Warnsignal. Anomalieerkennung im Monitoring ausbauen (z. B. hohe Beträge bei Studenten- oder Niedrigeinkommenskonten).
Hohe Bargeldspenden, teils aus vielen kleinen Beträgen gebündelt, sind besonders riskant. Bei Bartransaktionen verstärkt prüfen, Herkunftsnachweise kritisch hinterfragen und Mittelverwendung analysieren.
Zahlungen in/aus Hochrisikoländern, auch über indirekte Routen, bergen hohe Gefahren. Transaktionsketten nachverfolgen, auch wenn Zahlungen über Anrainer- oder befreundete Staaten laufen.

1. Aktualisierungspflichten: Warum deine KYC-Prozesse schneller werden müssen (Umsetzung bis 10. Juli 2027)

Bisher waren in vielen Instituten Aktualisierungszyklen von Kundendaten sehr lang – teilweise bis zu zehn Jahre bei Standardrisikokunden.
Das ändert sich jetzt grundlegend. KYC-Daten müssen deutlich häufiger aktualisiert werden, um dein Risikoprofil jederzeit realistisch abbilden zu können.

Das bedeutet für dich konkret:

  • Mehr Interaktion mit Bestandskunden: Regelmäßige Überprüfungen verhindern, dass sich Risikoprofile unbemerkt verändern.

  • Frühwarnsystem im Kundenbestand: Auffällige Entwicklungen – etwa neue Geschäftsfelder oder ungewohnte Zahlungsströme – werden schneller erkannt.

  • Technische Unterstützung: Digitale KYC-Systeme und automatisierte Erinnerungen helfen, Fristen einzuhalten.

Vorteil: Du reduzierst nicht nur Geldwäscherisiken, sondern erhöhst auch deine Chancen, Terrorismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen – gerade, wenn Kunden ihre wirtschaftliche Tätigkeit oder ihre Partnernetzwerke verändern.

Die Anwendung der AMLD (Richtlinie (EU) 2024/1640) erfolgt überwiegend ab dem 10. Juli 2027, nachdem sie vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht überführt wurde.Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen des Geldwäschegesetzes unverändert.Die AMLD bringt neue Mechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und wird durch Technische Standards der neuen EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung (AMLA) weiter konkretisiert.

2. Risikotrennung: Warum Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht in einen Topf gehören

Einer der zentralen Kritikpunkte der Aufsicht ist, dass viele Institute Risiken aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemeinsam in einer Risikoanalyse behandeln.
Das führt dazu, dass spezifische Gefahren übersehen werden.

Der Unterschied ist entscheidend:

  • Geldwäsche: Meist illegale Herkunft der Gelder (z. B. aus Straftaten) → Ziel ist die Einschleusung in den legalen Finanzkreislauf.

  • Terrorismusfinanzierung: Gelder stammen oft aus legalen Quellen (z. B. Gehalt, Spenden) → Ziel ist die Weiterleitung in kriminelle Netzwerke.

Warum die Trennung wichtig ist:

  • Die Indikatoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterscheiden sich stark.

  • Das Monitoring muss unterschiedlich konfiguriert werden.

  • Maßnahmen, die gegen Geldwäsche wirksam sind, können bei Terrorismusfinanzierung ins Leere laufen – und umgekehrt.

3. Aktuelle Erwartungen der BaFin

Schwerpunkt Erwartung an dich
KYC-Aktualisierung Kundendaten häufiger aktualisieren, risikoorientierte Prüfungen einführen
Risikotrennung Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken separat analysieren
Produkt- & Kundenspezifische Analyse Risiken je Produkt, Kundengruppe und Vertriebsweg klar definieren
Hochrisikoprodukte Zahlungsdienste, Bargeld, Prepaid-Karten, Vereins- und KMU-Konten verstärkt überwachen
Screening PEP-, Sanktions- und Adverse-Media-Screening kombiniert einsetzen
Monitoring Anomalien erkennen, Schwellenwerte und Alerts risikoorientiert einstellen
Bargeld & Hochrisikoländer Mittelherkunft und -verwendung kritisch prüfen, auch indirekte Zahlungswege nachverfolgen

4. Gezieltes Monitoring: Von Standardkontrollen zu risikoorientierter Überwachung

Ein weiterer Kernpunkt: Standard-Transaktionsmonitoring reicht nicht mehr aus.
Die Aufsicht erwartet, dass du deine Überwachung an den spezifischen Risikoprofilen ausrichtest.

Praktische Ansatzpunkte:

  • Feinjustierung von Alerts: Schwellenwerte anpassen, um sowohl große als auch ungewöhnlich kleine, aber verdächtige Beträge zu erfassen.

  • Kombination mehrerer Indikatoren: Nicht nur Einzeltransaktionen, sondern auch Muster über einen längeren Zeitraum betrachten.

  • Datenanreicherung: Transaktionsdaten mit externen Informationen anreichern (z. B. Adverse Media, Geschäftsbeziehungen, bekannte Hochrisikoländer).


5. Sensible Bereiche im Blick

Besonders kritisch sind:

  • Zahlungsdienste mit internationalem Bezug

  • Bargeschäfte und Bareinzahlungen

  • Prepaid-Karten

  • Vereins- und Konten kleiner Unternehmen

  • Crowdfunding und Spendenplattformen

Hier verlangt die Aufsicht, dass du erhöhte Sorgfaltspflichten anwendest. Dazu gehört nicht nur die Herkunft der Mittel zu prüfen, sondern auch deren konkrete Verwendung.


6. Internationale Standards als Richtschnur

AMLA (Anti-Money Laundering Authority)

  • Ab 2028 operativ tätig, aber schon jetzt richtungsweisend.

  • Ziel: EU-weite Harmonisierung der AML/CFT-Anforderungen.

  • Fokus auf risikobasierte Methodik und einheitliche Aufsichtsstandards.

EBA (European Banking Authority)

  • Entwickelt Guidelines zur Risikoeinschätzung, Governance und internen Kontrollen.

  • Betont die Trennung von Risikokategorien und die Anpassung von Sorgfaltspflichten an neue Bedrohungen.

ESMA (European Securities and Markets Authority)

  • Fokussiert auf den Wertpapiersektor, insbesondere auf die Integration von AML/CFT in die Wertpapieraufsicht.

FATF (Financial Action Task Force)

  • Weltweit führend bei der Entwicklung von Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

  • Betont die Notwendigkeit einer dynamischen Risikobewertung und die Anpassung an neue Finanzstrukturen.


7. Umsetzung in deiner Praxis

a) Organisatorische Maßnahmen

  • Rollen klar definieren: Wer ist für Risikoanalyse, KYC-Updates und Monitoring verantwortlich?

  • Interne Eskalationswege festlegen, um bei Auffälligkeiten schnell zu reagieren.

b) Technische Unterstützung

  • Einsatz von automatisierten KYC-Tools mit Erinnerungsfunktion für Aktualisierungen.

  • Monitoring-Systeme mit Machine Learning, um Muster und Auffälligkeiten zu erkennen.

c) Dokumentation

  • Jede Entscheidung und jede Prüfung nachvollziehbar dokumentieren.

  • Änderungen an Prozessen oder Schwellenwerten begründen und festhalten.

8. Deine To-Do-Liste für die BaFin-Anforderungen

Handlungsfeld Konkrete Maßnahme
KYC-Aktualisierung Zyklus verkürzen, automatisierte Erinnerungssysteme einsetzen, Umsetzung gemäß AMLD6/AMLR bis 10. Juli 2027
Risikoanalyse Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken trennen
Monitoring Schwellenwerte und Alerts risikobasiert anpassen
Hochrisikoprodukte Spezifische Prüfprozesse implementieren
Screening PEP-, Sanktions- und Adverse Media kombinieren
Sensible Kundengruppen Zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten
Bargeldtransaktionen Herkunft und Verwendung kritisch prüfen
Hochrisikoländer Direkte und indirekte Routen analysieren
Schulung Teams regelmäßig zu neuen Anforderungen trainieren

9. Dein Vorteil, wenn du jetzt handelst

Indem du die neuen Anforderungen proaktiv umsetzt:

  • Minimierst du regulatorische Risiken bei Prüfungen.

  • Vermeidest du Reputationsschäden durch Fälle, die über dein Institut laufen.

  • Steigerst du die Effizienz deiner Compliance-Prozesse durch klare Trennung und gezieltes Monitoring.


10. Fazit

Die BaFin erwartet von dir nicht nur die Einhaltung bestehender Regeln, sondern eine aktive Weiterentwicklung deiner Präventionsmaßnahmen.
Das bedeutet:

  • Aktualität: Kundendaten immer up to date halten.

  • Klarheit: Risiken trennen und spezifisch analysieren.

  • Zielgerichtetheit: Monitoring an den tatsächlichen Gefahren ausrichten.

Das Zusammenspiel mit internationalen Standards – von AMLA über EBA, ESMA bis FATF – macht deutlich: Die Richtung ist klar, und der Anspruch ist hoch.


Mehr zu diesem Thema

AML/CFT-Aufsicht im Wandel: EBA/CP/2025/04 zur Geldwäscheaufsicht

Mit System in die Zukunft der Geldwäscheaufsicht: Was EBA/CP/2025/04 für Banken und Finanzinstitute jetzt bedeutet

🧭 Warum die neuen EBA Regeln entscheidend sind

Europa bereitet sich auf eine neue Ära in der Geldwäscheaufsicht vor. Mit der geplanten Anti-Money Laundering Authority (AMLA) entsteht erstmals eine zentrale Behörde zur Überwachung der AML/CFT-Standards in der EU. Im Rahmen dieser Neustrukturierung hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 6. März 2025 das Konsultationspapier EBA/CP/2025/04 veröffentlicht.

Das Ziel: Regulatory Technical Standards (RTS) entwickeln, die die Grundlage für die neuen Aufgaben und Befugnisse der AMLA schaffen. Die Konsultation läuft bis zum 6. Juni 2025 und definiert damit die künftigen Spielregeln für Finanzinstitute, Aufsichtsbehörden und andere Marktteilnehmer.

Was EBA/CP/2025/04 für Banken und Finanzinstitute jetzt bedeutet

Was bringt die EBA/CP/2025/04 konkret?

1. Neudefinition der Aufsichtslandschaft

  • Die AMLA wird grenzüberschreitende Aufsichtsfunktionen über besonders risikobehaftete Institute übernehmen.

  • Nationale Aufsichtsbehörden behalten Aufgaben, müssen jedoch ihre Methoden an die neuen europäischen Standards anpassen.

  • Einheitliche Kriterien für Risikoidentifikation, Ressourcenallokation und Aufsichtsintensität werden eingeführt.

2. Neuer risikobasierter Ansatz (RBA) und Risikoprofilbewertung

  • Inherent Risk und Residual Risk werden über ein harmonisiertes, automatisiertes Scoring-Modell bewertet.

  • Pro Institut erfolgt eine Klassifikation in Low, Medium, Substantial oder High Risk.

  • Aufsichtshäufigkeit wird differenziert: Jährliche Überprüfung für normale Institute, dreijährlich für kleine, wenig riskante Einheiten.

3. Auswahl für direkte AMLA-Aufsicht

  • Zweistufiger Auswahlprozess:

    • Mindestens Aktivität in sechs Mitgliedstaaten.

    • Residual Risk wird über ein gewichtet-aggregiertes Modell auf Gruppenebene bestimmt.

  • Schwellenwerte für relevante Aktivitäten unter der Dienstleistungsfreiheit: über 20.000 Kunden oder 50 Mio. Euro Transaktionsvolumen.

4. Kundenüberprüfung (Customer Due Diligence, CDD)

  • Harmonisierung der Informationsanforderungen für Standard-, vereinfachte und verstärkte Kundenprüfung.

  • Fokussiert auf verhältnismäßige, risikobasierte Umsetzung.

  • Nutzung elektronischer Identitätsnachweise (eIDAS) vorgesehen, aber alternative prüfbare Methoden sind zulässig, um soziale Inklusion zu gewährleisten.

5. Sanktionen und Verwaltungsmaßnahmen

  • Einheitliche Kriterien zur Klassifizierung von Verstößen in vier Schweregrade.

  • Harmonisierte Berechnung von Geldbußen und Periodischen Strafzahlungen (Periodic Penalty Payments, PePPs).

  • Besondere Berücksichtigung von Sanktionen gegen natürliche Personen (z.B. Management Boards).

Vergleich: EBA/CP/2025/04 vs. EBA/GL/2021/16

Aspekt Bisherige EBA/GL/2021/16 EBA/CP/2025/04 (geplant)
Risikobewertung Flexibler Ansatz, stark auf Aufsichtsjudgement Einheitliche automatisierte Scoring-Modelle (Inherent + Residual Risk)
Aufsichtshäufigkeit Prinzipiell risikobasiert, aber oft unverbindlich Jährliche oder dreijährliche Überprüfung, verpflichtend
Direkte Aufsicht Nur nationale Zuständigkeit Direkte AMLA-Aufsicht bei grenzüberschreitenden Hochrisikoinstituten
Kundenprüfung Nationale Unterschiede bei CDD Vollständig harmonisierte CDD-Standards (Standard, SDD, EDD)
Sanktionen Nationale Autonomie bei Höhe und Kriterien EU-weit einheitliche Kriterien für Schweregrade und Geldbußen

Fazit: Was sollten Entscheidungsträger jetzt tun?

Die EBA-Konsultation EBA/CP/2025/04 zeigt klar: Die Geldwäscheaufsicht wird systematischer, risikobasierter und grenzüberschreitender. Finanzinstitute, Aufsichtsbehörden und Compliance-Verantwortliche sollten bereits jetzt:

  • Die bestehenden AML/CFT-Strategien überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen.

  • Risikoanalysen internationalisieren und grenzüberschreitende Strukturen stärken.

  • Interne Compliance-Systeme dynamisch aufsetzen, um auf neue regulatorische Vorgaben flexibel reagieren zu können.

  • Schulungen und Fortbildungen gezielt auf die neuen Anforderungen ausrichten.

💡 Praxisbeispiel: Was bedeutet das für eine mittelgroße Bank?

Eine mittelgroße Bank mit Filialen in mehreren EU-Ländern muss ihre Kundenannahmeprozesse an die neuen CDD-Standards anpassen. Sie muss ein internes Scoring-System etablieren, das sowohl den Inherent Risk als auch die Qualität der Kontrollen objektiv bewertet. Zudem sollte sie sich auf die Möglichkeit einer direkten Prüfung durch die AMLA vorbereiten und hierzu ihre Compliance- und Risikomanagement-Teams entsprechend schulen und reorganisieren.

✅ Praxis-Checkliste: Vorbereitung auf AMLA und EBA-Standards

  • Anpassung der internen Kontrollsysteme für Banken, Finanzinstitute und Wertpapierinstitute an die neuen Risiko-Scoring-Modelle vorgesehen?

  • Kundenannahmeprozesse (CDD) überprüft und auf harmonisierte EU-Vorgaben ausgerichtet?

  • Maßnahmen zur Vorbereitung auf mögliche direkte AMLA-Aufsicht implementiert?

  • Strategie für proaktive Kommunikation mit Aufsichtsbehörden etabliert?

✨ Tipp: Jetzt teilnehmen an unserem Spezial-Seminar „Fit für die AMLA: Neue Aufsicht, neue Pflichten, neue Chancen“ – Hier informieren →


Mehr zu diesem Thema