Skip to main content

Mit System in die Zukunft der Geldwäscheaufsicht: Was EBA/CP/2025/04 für Banken und Finanzinstitute jetzt bedeutet

🧭 Warum die neuen EBA Regeln entscheidend sind

Europa bereitet sich auf eine neue Ära in der Geldwäscheaufsicht vor. Mit der geplanten Anti-Money Laundering Authority (AMLA) entsteht erstmals eine zentrale Behörde zur Überwachung der AML/CFT-Standards in der EU. Im Rahmen dieser Neustrukturierung hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 6. März 2025 das Konsultationspapier EBA/CP/2025/04 veröffentlicht.

Das Ziel: Regulatory Technical Standards (RTS) entwickeln, die die Grundlage für die neuen Aufgaben und Befugnisse der AMLA schaffen. Die Konsultation läuft bis zum 6. Juni 2025 und definiert damit die künftigen Spielregeln für Finanzinstitute, Aufsichtsbehörden und andere Marktteilnehmer.

Was EBA/CP/2025/04 für Banken und Finanzinstitute jetzt bedeutet

Was bringt die EBA/CP/2025/04 konkret?

1. Neudefinition der Aufsichtslandschaft

  • Die AMLA wird grenzüberschreitende Aufsichtsfunktionen über besonders risikobehaftete Institute übernehmen.

  • Nationale Aufsichtsbehörden behalten Aufgaben, müssen jedoch ihre Methoden an die neuen europäischen Standards anpassen.

  • Einheitliche Kriterien für Risikoidentifikation, Ressourcenallokation und Aufsichtsintensität werden eingeführt.

2. Neuer risikobasierter Ansatz (RBA) und Risikoprofilbewertung

  • Inherent Risk und Residual Risk werden über ein harmonisiertes, automatisiertes Scoring-Modell bewertet.

  • Pro Institut erfolgt eine Klassifikation in Low, Medium, Substantial oder High Risk.

  • Aufsichtshäufigkeit wird differenziert: Jährliche Überprüfung für normale Institute, dreijährlich für kleine, wenig riskante Einheiten.

3. Auswahl für direkte AMLA-Aufsicht

  • Zweistufiger Auswahlprozess:

    • Mindestens Aktivität in sechs Mitgliedstaaten.

    • Residual Risk wird über ein gewichtet-aggregiertes Modell auf Gruppenebene bestimmt.

  • Schwellenwerte für relevante Aktivitäten unter der Dienstleistungsfreiheit: über 20.000 Kunden oder 50 Mio. Euro Transaktionsvolumen.

4. Kundenüberprüfung (Customer Due Diligence, CDD)

  • Harmonisierung der Informationsanforderungen für Standard-, vereinfachte und verstärkte Kundenprüfung.

  • Fokussiert auf verhältnismäßige, risikobasierte Umsetzung.

  • Nutzung elektronischer Identitätsnachweise (eIDAS) vorgesehen, aber alternative prüfbare Methoden sind zulässig, um soziale Inklusion zu gewährleisten.

5. Sanktionen und Verwaltungsmaßnahmen

  • Einheitliche Kriterien zur Klassifizierung von Verstößen in vier Schweregrade.

  • Harmonisierte Berechnung von Geldbußen und Periodischen Strafzahlungen (Periodic Penalty Payments, PePPs).

  • Besondere Berücksichtigung von Sanktionen gegen natürliche Personen (z.B. Management Boards).

Vergleich: EBA/CP/2025/04 vs. EBA/GL/2021/16

Aspekt Bisherige EBA/GL/2021/16 EBA/CP/2025/04 (geplant)
Risikobewertung Flexibler Ansatz, stark auf Aufsichtsjudgement Einheitliche automatisierte Scoring-Modelle (Inherent + Residual Risk)
Aufsichtshäufigkeit Prinzipiell risikobasiert, aber oft unverbindlich Jährliche oder dreijährliche Überprüfung, verpflichtend
Direkte Aufsicht Nur nationale Zuständigkeit Direkte AMLA-Aufsicht bei grenzüberschreitenden Hochrisikoinstituten
Kundenprüfung Nationale Unterschiede bei CDD Vollständig harmonisierte CDD-Standards (Standard, SDD, EDD)
Sanktionen Nationale Autonomie bei Höhe und Kriterien EU-weit einheitliche Kriterien für Schweregrade und Geldbußen

Fazit: Was sollten Entscheidungsträger jetzt tun?

Die EBA-Konsultation EBA/CP/2025/04 zeigt klar: Die Geldwäscheaufsicht wird systematischer, risikobasierter und grenzüberschreitender. Finanzinstitute, Aufsichtsbehörden und Compliance-Verantwortliche sollten bereits jetzt:

  • Die bestehenden AML/CFT-Strategien überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen.

  • Risikoanalysen internationalisieren und grenzüberschreitende Strukturen stärken.

  • Interne Compliance-Systeme dynamisch aufsetzen, um auf neue regulatorische Vorgaben flexibel reagieren zu können.

  • Schulungen und Fortbildungen gezielt auf die neuen Anforderungen ausrichten.

💡 Praxisbeispiel: Was bedeutet das für eine mittelgroße Bank?

Eine mittelgroße Bank mit Filialen in mehreren EU-Ländern muss ihre Kundenannahmeprozesse an die neuen CDD-Standards anpassen. Sie muss ein internes Scoring-System etablieren, das sowohl den Inherent Risk als auch die Qualität der Kontrollen objektiv bewertet. Zudem sollte sie sich auf die Möglichkeit einer direkten Prüfung durch die AMLA vorbereiten und hierzu ihre Compliance- und Risikomanagement-Teams entsprechend schulen und reorganisieren.

✅ Praxis-Checkliste: Vorbereitung auf AMLA und EBA-Standards

  • Anpassung der internen Kontrollsysteme für Banken, Finanzinstitute und Wertpapierinstitute an die neuen Risiko-Scoring-Modelle vorgesehen?

  • Kundenannahmeprozesse (CDD) überprüft und auf harmonisierte EU-Vorgaben ausgerichtet?

  • Maßnahmen zur Vorbereitung auf mögliche direkte AMLA-Aufsicht implementiert?

  • Strategie für proaktive Kommunikation mit Aufsichtsbehörden etabliert?

✨ Tipp: Jetzt teilnehmen an unserem Spezial-Seminar „Fit für die AMLA: Neue Aufsicht, neue Pflichten, neue Chancen“ – Hier informieren →