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Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Versicherungen

Welche aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Versicherungen sind geplant? Im BaFin Monatsbericht 2020 wurde die Planung über aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Versicherungen veröffentlicht. Gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank hat die BaFin die Prüfungsschwerpunkte für den Bereich Versicherungen festgelegt. Das Hauptziel der Versicherungsaufsicht ist der Schutz der Versicherungsnehmer und der Begünstig­ten von Versicherungsleistungen. Große Bedeutung kommt dabei der Solvenzaufsicht zu.   Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Versicherungen  

Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Versicherungen

Für aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Versicherungen im Geschäftsjahr 2020 haben die BaFin und die Deutsche Bundesbank 3 Themenfelder für die Versicherungsaufsicht festgelegt:
  1. Digitalisierung und Umsetzung der VAIT
  2. Nachhaltige Geschäftsmodelle
  3. Transition zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft
  4. Nachhaltige Finanzwirtschaft und Sustainable Finance
 

Digitalisierung und Umsetzung der VAIT – Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Versicherungen

Im Themenfeld Digitalisierung liegt das Augenmerk auf
  • IT- und Cybersicherheit, insbesondere auf der IT-Governance der Unternehmen sowie
  • dem Einsatz von Cyberpolicen.
Hierzu prüft die Versicherungsaufsicht unter anderem die Umsetzung der VAIT: Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT. Beim Thema Einsatz von Cyber­policen durch Versicherungsunternehmen ist es das Ziel, die Entwicklung des Segments (unter anderem Anzahl der Policen sowie Geschäftsvolumina) zu bewerten und Rückschlüsse zu ziehen, inwieweit die Versicherungswirtschaft in der Lage ist, die Risiken richtig zu bepreisen. Hierbei baut die Versicherungsaufsicht auf der Abfrage im Jahr 2019 zu „verdeckten“ („non-affirmative“) Cyberrisiken in Versicherungspolicen auf.  

Wie nachhaltig sind die Geschäftsmodelle in der Versicherungsbranche?

Beim Themenfeld „Nachhaltige Geschäftsmodelle“ beschäftigt sich die Versicherungsaufsicht 2020 mit folgenden Schwerpunkten: Es wird untersucht wie Lebensversicherer und Pensionskassen mit den Herausforderungen des Niedrigzinsumfelds umgehen. Die Aufsicht trifft Maßnahmen zum Umgang mit dem Höchstrechnungszins, konzipiert und analysiert Prognoserechnungen und führt weitere Analysen durch. Die Aufsicht analysiert die Immobilien-Exposures und Immobilien-Dar­lehen im Hinblick darauf, wie sich Preissteigerungen bei Immobilien aufgrund gesunkener Zinsen und anderer Einflussfaktoren auswirken. Möglicherweise erhöhte Ausfallrisiken (zum Beispiel aufgrund höherer Beleihungswerte) stehen ebenso im Fokus wie die Beurteilung der Kreditvergabestandards. Zudem identifiziert die Aufsicht wesentliche Exposures an BBB, High Yield oder gleichwertigen Anlagen ohne Rating bei Einzelunternehmen, um die Auswirkun­gen eines Risikoeintritts auf den Wert der Kapitalanlagen zu erfassen und Unternehmen für das erhöhte Marktrisiko zu sensibilisieren. Mit Blick auf das Risikomanagement entwickelt die Versicherungsaufsicht 2020 Leitlinien zur Festsetzung eines Kapitalaufschlags nach § 301 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 3 VAG.  

Wie stellt sich der Umsetzungsstand im digitalen Transformationsprozess dar?

Beim Thema Digitalisierung der Geschäftsmodelle prüft die Versiche­rungsaufsicht auch inwieweit die Versicherer ihre eigenen digitalen Transformations­prozesse finanzieren und umsetzen können. Die Transition zu einer nachhaltigen Finanzwirt­schaft wird die BaFin mit einem gesonderten Maßnahmenpaket begleiten. Bei der Beurteilung des Themenfelds Nachhaltige Finanzwirtschaft und Sustainable Finance stützen sich die Prüfungshandlungen auf das Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Die darin formulierten aufsichtlichen Erwartun­gen und Empfehlungen stellen die Basis dar, um Nachhaltigkeitsrisiken zeitnah syste­matisch in den aufsichtlichen Prozess zu überführen.  

Prüfungsfragen zu Eigenmittel, Rückenstellungen und Informationspfichten – Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei Versicherungen

 Die Versicherungsaufsicht hat 6 weitere Schwerpunkte für das Geschäftsjahr 2020 festgelegt:
  1. Analyse des Umfangs und der Auswirkungen der Transferierbarkeit der Eigenmittel in Versiche­rungsgruppen.
  2. Überprüfung des Umgangs der Unternehmen mit den Vorgaben des § 48a VAG für die Vertriebs­vergütung, der seit dem 23. Februar 2018 in Kraft ist.
  3. Analyse der Prämiensituation der Rückversicherer im Bereich Nicht-Leben und der damit verbunde­nen Risiken für die Rückversicherungsunternehmen und Aufsicht.
  4. Prüfung der marktnahen Bewertung der Schadenrückstellungen bei Schaden- und Unfallversiche­rungen (Best Estimate nach Solvency).
  5. Prüfung der versicherungstechnischen Rück­stellungen im Bereich Leben: weitere Prüfungen der stochastischen Bewertungsmodelle (eigenes Bewertungsmodell oder Branchensimulationsmodell) von Lebensversicherungsunternehmen mit Standardformel.
  6. Praktische Ausgestaltung der gesetzlichen Infor­mationspflichten der Versicherer bei einer Ver­schlechterung der wirtschaftlichen Lage.
 

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