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Aufsichtsrechtliche Prüfungen der Wertpapieraufsicht

Welche aufsichtsrechtliche Prüfungen der Wertpapieraufsicht sind geplant? Im BaFin Monatsbericht 2020 wurde die Planung über aufsichtsrechtliche Prüfungen der Wertpapieraufsicht veröffentlicht. Gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank hat die BaFin die Prüfungsschwerpunkte für den Bereich Wertpapieraufsicht festgelegt. Die Wertpapieraufsicht soll Missständen entgegen­wirken, die die Transparenz und Integrität des Finanz­marktes sowie den Anlegerschutz beeinträchtigen. Der Fokus der Aufsichtsstätigkeit liegt darin,
  • der Verletzung von Anlegerrechten entge­genzuwirken sowie
  • Marktasymmetrien zu minimie­ren.
  Aufsichtsrechtliche Prüfungen der Wertpapieraufsicht  

Aufsichtsrechtliche Prüfungen der Wertpapieraufsicht

Für aufsichtsrechtliche Prüfungen der Wertpapieraufsicht im Geschäftsjahr 2020 haben die BaFin und die Deutsche Bundesbank 3 Themenfelder für die Wertpapieraufsicht festgelegt:
  1. Digitalisierung und Umsetzung der KAIT
  2. Integrität des Finanzsystems
  3. Aufsicht über Finanzanlagenvermittler
 

Digitalisierung und Umsetzung der KAIT

Die Digitalisierung und die damit verbundenen Anforderungen an das Change Management steht 2020 im Fokus der Wertpapierauf­sicht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Anpassung der technischen Infrastruktur an die Digitalisierung. Ein wichtiger Baustein ist die Umsetzung der KAIT, also der Mindestanforderungen an die IT bei Kapitalverwaltungsgesellschaften. Ein weiterer Schwerpunkt der aufsichtsrechtlichen Prüfungen der Wertpapieraufsicht ist die Distributed Ledger-Technologie. Die Blockchain-Technologie, basierend auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), hat eine Vielzahl neuer Anlageprodukte wie virtuelle Assets und virtuelle Währungen geschaffen. Die Produkte der Blockchain-Technologie lassen sich als „Tokens“ in unterschiedliche Kategorien einteilen. Je nach Funktion unterscheidet man zwischen Utility-Tokens, Security-Tokens bzw. Equity-Tokens, Currency-Tokens (virtuelle Währungen oder Coin) und Debt-Tokens. Darüber hinaus identifiziert und analysiert die Wert­papieraufsicht fortlaufend weitere mögliche Risiken, die sich durch die dynamische Verbreitung neuer Technologien ergeben können. Der Verbraucher­schutz steht ebenso im Fokus der Wertpapieraufsicht: Die BaFin beobachtet die durch den technologischen Wandel ausgelösten Auswirkungen auf die Kunden und ergreift ggf. aufsichtliche Maßnahmen. Beim kollektiven Verbraucherschutz wird die BaFin die Verbraucheraufklärung weiter ausbauen.  

Integrität des Finanzsystems – Aufsichtsrechtliche Prüfungen der Wertpapieraufsicht

Um die Integrität des Finanzsystems zu fördern, legt die Wertpapieraufsicht ihr Augenmerk 2020 dar­auf, die Datenqualität zu verbessern. Ziel ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu identifizieren. Die Datenqualität steht im Fokus, weil sie sowohl für die eigenen aufsichtlichen Ziele als auch für eine erfolgreiche internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden von zentraler Bedeutung ist. Die Datenanalyse wird gestärkt, um aufsichtlichen Handlungsbedarf, zum Beispiel im Bereich der Marktmanipulation, frühzeitig zu erkennen.  

Aufsicht über Finanzanlagenvermittler

Die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler soll der BaFin zum 1. Januar 2021 übertragen werden. Aufsichtsrechtliche Prüfungen der Wertpapieraufsicht erstrecken sich dann auch auf Finanzanlagenvermittler. Damit eine reibungslose Übernahme der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler gewährleistet werden kann, arbeitet die Wertpapieraufsicht an der Angleichung der Aufsichtsanforderungen im Hinblick auf alle am Vertrieb von Finanzinstrumenten betei­ligten Personen. Diese Angleichung wird auch dazu führen, dass das Wertpapierhandelsgesetz entspre­chend modifiziert werden muss. Gleichzeitig entwi­ckelt die Wertpapieraufsicht 2020 Eckpunkte für die Verwaltungspraxis. Ab 2021 soll eine gleichförmige Aufsicht über die Einhaltung von Verhaltens-, Organisations- und Prüfungspflichten sichergestellt werden.  

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