Auftretende Person – Umsetzung von §11 Abs. 1 GwG
Welche GwG-Pflichten sind bei der auftretenden Person zu beachten? Beim Onboarding neuer Kunden treten im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) oft Fragen auf, besonders wenn es um die Identifizierung von Personen geht, die im Namen von Vertragspartnern handeln. Die neuesten Änderungen im GwG führen zu verstärkten Anforderungen an den Identifizierungsprozess, insbesondere gemäß § 11 Abs. 1 GwG, die den Vertriebsbereich betreffen.
Um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, erklären wir in diesem Artikel die folgenden Punkte:
- Die korrekte Vorgehensweise bei der Identifizierung der handelnden Person.
- Die erforderlichen Dokumente und Nachweise, die für die Überprüfung der Vertretungsbefugnisse notwendig sind.
- Die aktuellen Anforderungen des Geldwäschegesetzes, die während des Identifizierungsprozesses zu beachten sind.
🛡️ Umsetzung von § 11 Abs. 1 GwG: Auftretende Person
| Schritt | Maßnahme | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1. Onboarding Check | Feststellung, ob Vertragspartner eine natürliche oder juristische Person ist. Identitätsprüfung per Ausweis oder Registerauszug. | § 11 Abs. 4 GwG |
| 2. Auftretende Person | Identifizierung der handelnden Person. Prüfung der Vertretungsbefugnis durch Vollmacht und Unterschriftenvergleich. | § 11 Abs. 1 GwG |
| 3. Wirtschaftlich Berechtigter | Feststellung und Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, ggf. fiktiv als Geschäftsleitung. | § 11 Abs. 5, § 3 Abs. 2 S.5 GwG |
| 4. Transparenzregister-Abgleich | Abgleich mit dem Transparenzregister. Einholen eines Nachweises oder Auszugs. Meldung von Unstimmigkeiten. | § 11 Abs. 5, § 23a GwG |
| 5. Aufzeichnungspflichten | Erhebung und Speicherung aller relevanten Daten inkl. Ausweiskopien (datenschutzkonform). | § 8 Abs. 1 und 2 GwG |
Überarbeitete Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Mit den Neuerungen im Geldwäschegesetz (GwG), insbesondere in § 11 GwG, stehen wir vor angepassten Identifizierungsverpflichtungen, die sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen:
Für den Erstkontakt mit Geschäftspartnern:
- Natürliche Personen: Gemäß § 11 Abs. 4 GwG sind der vollständige Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die Wohnanschrift zu erfassen. Die Identität muss anhand eines gültigen Ausweisdokuments überprüft werden, wobei nach § 8 Abs. 2 GwG eine Kopie angefertigt werden muss, aus der jedoch nur spezifische, gesetzlich erlaubte Daten ersichtlich sein dürfen.
- Juristische Personen und Personengesellschaften: Hier sind nach § 11 Abs. 4 GwG Firmenname oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer und die Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung festzustellen, ebenso wie die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter.
Aufzeichnungspflichten zur auftretenden Person
Gemäß § 8 Abs. (1) GwG sind vom Verpflichteten die im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten erhobenen Angaben und eingeholten Informationen über Vertragspartner aufzuzeichnen. Dies gilt auch über die Daten zu den für den Vertragspartner auftretenden Personen und wirtschaftlich Berechtigten.
Beim Anfertigen von Ausweiskopien muss laut § 8 Abs. 2 GwG sorgfältig auf den Datenschutz geachtet werden, und es dürfen nur die für die Identifizierung notwendigen Daten kopiert werden.
Besonderheiten bei der Verwendung eines Reisepasses:
- Fehlt die Adresse im Reisepass, muss diese laut § 11 Abs. 4 GwG separat erfragt werden. Eine Verifizierung der Adresse ist nicht immer notwendig, außer bei begründeten Zweifeln an den Angaben.
Für bereits identifizierte Kunden:
- Nach § 11 Abs. 4 GwG entfällt die erneute Identifizierung, solange die Geschäftsbeziehung fortbesteht. Bei gelegentlichen Transaktionen ist eine Wiederholung der Identifizierung erforderlich
Was gilt es hinsichtlich der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zu beachten?
§11 Abs. 5 GwG gibt zur Feststellung der Identität klare Vorgaben. Abweichend von §11 Abs. 4 GwG hat der Verpflichtete zur Feststellung der Identität zumindest dessen Namen und, soweit dies unter Risikogesichtspunkten erforderlich ist, in angemessenen Umfang weitere Identifizierungsmerkmale zu erheben.
Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten dürfen unabhängig vom festgestellten Risiko erhoben werden. Der Verpflichtete hat sich durch risikoangemessene Maßnahmen zu vergewissern, dass die zur Identifizierung erhobenen Angaben zutreffend sind; dabei darf sich der Verpflichtete nicht ausschließlich auf die Angaben im Transparenzregister verlassen.
Aufzeichnungspflichten zur auftretenden Person
Beim Anfertigen von Ausweiskopien muss laut § 8 Abs. 2 GwG sorgfältig auf den Datenschutz geachtet werden, und es dürfen nur die für die Identifizierung notwendigen Daten kopiert werden.
Onboarding von Kunden: Die Customer Journey
Die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz umfasst zwei wesentliche Schritte (§1 Abs. 3 GwG): Zuerst das Sammeln relevanter Informationen zur Feststellung der Identität einer Person oder eines Unternehmens. Dies beinhaltet Angaben wie Name, Geburtsdatum oder Firmeninformationen.
Der zweite Schritt ist die Verifizierung dieser Angaben. Dabei werden die gesammelten Informationen anhand von offiziellen Dokumenten oder Registereinträgen überprüft, um die Richtigkeit und Authentizität zu bestätigen.
1. Onboarding Check
Bei Neuregistrierung eines Kunden ist zunächst festzustellen, ob es sich bei dem Vertragspartner um eine natürliche oder eine juristische Person handelt:
- Bei natürlichen Personen ist die Identität zu erfassen und anhand eines gültigen amtlichen Ausweises zu überprüfen.
- Bei juristischen Personen ist die Identität zu erfassen und anhand eines Auszuges aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder aus einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis oder anhand von Gründungsdokumenten oder gleichwertigen beweiskräftigen Dokumenten zu überprüfen.
2. Angaben zur auftretenden Person
Tritt eine dritte Person für den Vertragspartner auf, so ist diese ebenfalls anhand eines gültigen amtlichen Ausweises zu identifizieren und es ist zu prüfen, ob die auftretende Person zur Vertretung berechtigt ist.
Die Überprüfung der Vertretungsberechtigung wird anhand einer Vollmacht sowie einem Unterschriftenvergleich durchgeführt. Für einen Unterschriftenvergleich wird die Unterschrift des Vertretungsorgans bspw. mit einer Ausweiskopie des Geschäftsführers oder dem Unterschriftenverzeichnis des Unternehmens verglichen.
3. Überprüfen der Angaben (§1 Abs. 3 GwG)
Im nächsten Schritt ist abzuklären ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt. Sollte dies der Fall sein, ist der wirtschaftlich Berechtigte ebenfalls zu identifizieren.
Bei juristischen Personen bei denen kein wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden kann, ist die Geschäftsleitung als „fiktiver“ wirtschaftlich Berechtigter zu erfassen (vgl. §3 Abs. 2, Satz 5 GwG).
4. Abgleich der Angaben mit dem Transparenzregister
- Nach § 11 Abs. 5 GwG hat der Verpflichtete bei Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung mit einer Vereinigung nach § 20 GwG oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 GwG einen Nachweis der Registrierung nach § 20 Absatz 1 GwG oder § 21 GwG oder einen Auszug der über das Transparenzregister zugänglichen Daten einzuholen.
- Nach § 23a GwG sind Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle zu melden. Der Verpflichtete nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GwG hat der registerführenden Stelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden, die sie zwischen den Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten, die im Transparenzregister zugänglich sind, und
den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten feststellen.
- Die registerführende Stelle hat die Unstimmigkeitsmeldung nach Absatz 1 unverzüglich zu prüfen. Hierzu kann sie von dem Erstatter der Unstimmigkeitsmeldung,
der betroffenen Vereinigung nach § 20 GwG oder der Rechtsgestaltung nach § 21 GwG die zur Aufklärung erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen.
- Nachdem das Verfahren zur Prüfung der Unstimmigkeitsmeldung abgeschlossen ist, ist der Erstatter der Unstimmigkeitsmeldung durch die registerführende Stelle über das Ergebnis der Prüfung unverzüglich zu informieren. Das Verfahren zur Prüfung der Unstimmigkeitsmeldung gilt als abgeschlossen, wenn die registerführende Stelle oder die Behörde nach § 56 Absatz 5 Satz 2 GwG aufgrund der nach Absatz 3 erlangten Erkenntnisse oder aufgrund einer neuen Mitteilung der Vereinigung nach § 20 GwG oder der Rechtsgestaltung nach § 21 GwG, die Gegenstand der Unstimmigkeitsmeldung ist, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Unstimmigkeit ausgeräumt ist.
Identifizierungspflicht auftretender Personen – BaFin Auslegungshinweise Kapitel 5.1.2
| Fallkonstellation | Identifizierungspflicht | Beispiele / Bemerkungen |
|---|---|---|
| Rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter bei Begründung einer Geschäftsbeziehung | ✅ Ja | Bevollmächtigter Dritter eröffnet Konto oder Depot für einen Kunden |
| Gesetzlicher Vertreter bei Begründung einer Geschäftsbeziehung | ✅ Ja | Eltern für Minderjährige, Betreuer, Organmitglied einer juristischen Person |
| Botin/Bote oder rechtsgeschäftlicher Vertreter bei Einzeltransaktionen (außerhalb bestehender Beziehung) | ✅ Ja | Bargeldeinzahlung oder Edelmetallkauf ab 1.000 € für Dritten |
| Kontoungebundene Zahlung ≥ 1.000 € für Dritten | ✅ Ja | Barzahlung in der Filiale für Dritten ohne Kontobezug |
| Bote/Berechtigter innerhalb bestehender Kundenbeziehung | ❌ Nein | Mitarbeiter des Kunden zahlt regelmäßig Bargeld auf Kundenkonto ein |
| Einzahlung oder Überweisung auf Konto des Vertragspartners durch Bevollmächtigte | ❌ Nein | Vollmacht oder einfache Berechtigung genügt; keine Identifizierung nötig |
| Online-Auftreten bei Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung | ✅ Ja | Digitale Vollmacht über Online-Plattform – gleiches Prüfmaß wie bei physischer Anwesenheit |
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AMLD-6 & EU-AML-Update-Guide
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Anpassung interner KYC-, EDD- und Monitoring-Prozesse.
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Case Study 1: Identifizierung eines verdeckten Eigentümers
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Du lernst, wie du komplexe Eigentums- und Kontrollstrukturen analysierst, verdeckte BO identifizierst und EDD-Trigger nach EU-RTS korrekt ableitest.
Case Study 2: Verdächtige Geldströme in einem Kundenkonto
Nutzen:
Du übst, auffällige Transaktionen zu erkennen, diese mit dem dokumentierten Zweck & Profil abzugleichen und angemessen zu reagieren (Monitoring, Eskalation, Meldung).
Case Study 3: Due Diligence bei internationalen Kunden
Nutzen:
Du erfährst, wie du KYC, EDD, PEP- und Sanktionsscreening bei internationalen Kundenverflechtungen praxisnah umsetzt und grenzüberschreitende Risiken sicher bewertest.
Programm
Willst du lernen, wie du eine reibungslose und angenehme Customer Journey gestaltest und dabei die neuen KYC-Pflichten nach EU-AMLR und RTS ab 2026/2027 sicher erfüllst? Dieses Seminar liefert dir die entscheidenden Antworten.
In diesem Seminar erfährst du, wie du moderne, EU-weit harmonisierte KYC-Prozesse implementierst, die sowohl den verschärften regulatorischen Anforderungen (z. B. 5-Jahres-Updatepflicht, erweiterte Datenerhebung, automatisiertes Screening) als auch einer positiven Kundenerfahrung gerecht werden. Du lernst, wie Kundendaten strukturiert, revisionssicher und kundenfreundlich erhoben und aktualisiert werden – ohne unnötige Reibung in der Kundenbeziehung.
Dabei gewinnt auch die Berücksichtigung von ESG-Risiken im KYC-Kontext zunehmend an Bedeutung. Du erfährst, wie ESG-Aspekte sinnvoll in die KYC-Sorgfaltspflichten, die UBO-Ermittlung und die Risikobewertung integriert werden können, um finanzielle, regulatorische und reputative Risiken frühzeitig zu erkennen.
Du erhältst praxisnahe Einblicke, wie Customer Journey, Compliance und neue EU-Vorgaben effektiv zusammenspielen. Nach dem Seminar bist du in der Lage, regulatorische Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern strategisch zu nutzen – als echten Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend regulierten Marktumfeld.
KYC: Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (EU-Standard 2026/27)
Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners nach EU-weit harmonisierten CDD-Vorgaben (AMLR & RTS)
UBO: Techniken für die Ermittlung des Ultimate Beneficial Owner
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Juristische Personen und sonstige Gesellschaften
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Mehrstufige Beteiligungsstrukturen und komplexe Eigentumsketten
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BO-Verifizierung nach dem neuen „Reasonable-Measures“-Ansatz
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Rechtsfähige Stiftungen, Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen
Customer Due Diligence & Customer Journey
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Erhebung verpflichtender Angaben nach RTS (Name, Adresse, Nationalitäten, Zweck & Natur)
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Überprüfung und laufende Aktualisierung der KYC-Daten (inkl. 5-Jahres-Updatepflicht)
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Monitoring & Screening: automatisiertes PEP-, Sanktions- und Transaktionsscreening
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ESG-Risiken im KYC-Kontext: Integration von ESG-Kriterien in Sorgfaltspflichten und UBO-Ermittlung
Vertiefe deine Kenntnisse in Enhanced Due Diligence (EDD)
(§ 15 GwG i. V. m. Art. 25–27 RTS)
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Herkunft der Mittel (Source of Funds)
Analyse beruflicher und geschäftlicher Einkommensquellen sowie Zahlungs- und Transferwege -
Herkunft des Vermögens (Source of Wealth)
Systematische Bestimmung des Ursprungs des Gesamtvermögens -
EDD-Trigger erkennen: komplexe Strukturen, Hochrisiko-Jurisdiktionen, Auffälligkeiten im Monitoring
Dein Nutzen:
Mit den Techniken von S+P setzt du EU-konforme KYC- und EDD-Prozesse praxisnah um, erhöhst die Transparenz deiner Geschäftsbeziehungen und reduzierst regulatorische Risiken nachhaltig.
Geldwäschegesetz & neue EU-Regelungen (AMLR, RTS, AMLD 6)
Techniken zur Recherche des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigten
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Immobilientransaktionen, Share Deals & verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen
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KYC bei internationalen Kundenverflechtungen und Mehrstaatlichkeit
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Adverse Media, PEP- und Sanktionsscreening nach EU-RTS
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Investmentgeschäft (KVG, Broker, Banken)
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Konsortialkreditgeschäft & Trade Finance
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Transaktionsüberwachung nach EU-weiten Mindeststandards
EU-weiter Regulierungsrahmen
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AMLR & RTS: verbindliche, EU-weit einheitliche KYC- und CDD-Pflichten
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AMLD 6: Single EU Rulebook, präzisierte Straftatbestände, härtere Sanktionen
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Erweiterte Due-Diligence-Pflichten und stärkere behördliche Kooperation
Dein Nutzen:
Du erhältst praxisrelevante Umsetzungssicherheit für die neuen EU-Vorgaben ab 2026/27 und sicherst dir einen klaren Vorsprung bei Audits, Prüfungen und Aufsichtsgesprächen.
Roadmap: KYC & AML nach EU-AMLR & RTS (2026–2032)
2026 – JETZT handeln: Umsetzungs- & Entscheidungsjahr
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Verbindliche RTS liegen final vor → keine Auslegungsspielräume mehr
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System- und Prozessentscheidungen zwingend (KYC-Datenfelder, Screening, Update-Logik)
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Einführung automatisierter PEP- & Sanktionsscreenings vorbereiten bzw. umsetzen
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Aufbau der 5-Jahres-Update-Systematik für Bestandskunden
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Schulung von Compliance, KYC, Onboarding & Management
⚠️ Wer 2026 nicht umsetzt, startet 2027 mit strukturellem Rückstand.
2027 – Start der verbindlichen Anwendung
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Anwendungsbeginn der RTS (ab 10.07.2027)
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Neue EU-weit harmonisierte KYC-Pflichten gelten für alle Neu- und Bestandskunden
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Trigger-Events lösen sofortige Aktualisierungspflichten aus
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Aufsicht erwartet nachweislich implementierte Prozesse
2027–2032 – Pflicht zur Abarbeitung der Bestandskunden
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Risikobasierte Aktualisierung aller Bestandskunden
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High-Risk zuerst, Low-Risk zuletzt
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Spätestens bis 09.07.2032: kein ungeprüfter Kunde mehr zulässig
Ab 2032 – Dauerbetrieb
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Etablierter EU-KYC-Standard
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Regelmäßige Updates, laufendes Screening, hohe Audit-Sicherheit
Zeig, was in dir steckt
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FAQ: KYC & Sorgfaltspflichten nach EU-Standard 2026/2027
-
Warum ist das Jahr 2026 entscheidend für die KYC-Compliance?
2026 gilt als zentrales Umsetzungsjahr für die neuen Regulatory Technical Standards (RTS) der EU. Unternehmen müssen ihre IT-Systeme und Prozesse – etwa Datenfelder zur Identifizierung und Update-Logiken – anpassen, um zum verbindlichen Starttermin im Juli 2027 nachweislich konform zu sein. Wer 2026 nicht handelt, riskiert strukturelle Rückstände bei behördlichen Prüfungen.
-
Was ändert sich durch die neue 5-Jahres-Updatepflicht für Bestandskunden?
Ab 2027 schreibt die EU-AMLR vor, dass Kundeninformationen spätestens alle fünf Jahre aktiv aktualisiert werden müssen. Für High-Risk-Kunden gelten häufig kürzere Intervalle. In den S+P Seminaren lernst du, wie du eine risikobasierte Update-Systematik aufbaust, um deinen Kundenbestand bis 2032 schrittweise abzuarbeiten, ohne das Tagesgeschäft zu blockieren.
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Wie identifiziert man den wirtschaftlich Berechtigten (UBO) bei komplexen Strukturen rechtssicher?
Die Identifizierung erfolgt über eine detaillierte Analyse der Eigentums- und Kontrollstrukturen. Nach dem neuen „Reasonable-Measures“-Ansatz der EU müssen Verpflichtete alle angemessenen Schritte unternehmen, um die Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu verifizieren. Im Seminar lernst du, wie du mehrstufige Beteiligungsketten, Stiftungen und Trusts mit dem S+P UBO-Toolkit systematisch auflöst.
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Muss ESG in die KYC-Prüfung einfließen?
Ja. ESG-Risiken gewinnen in der regulatorischen Praxis deutlich an Bedeutung. Sie müssen in die Sorgfaltspflichten und die Risikobewertung integriert werden, um Reputations- und finanzielle Risiken – etwa durch Umwelt- oder Governance-Verstöße des Kunden – frühzeitig zu erkennen. Im Modul „ESG-Risiken“ zeigen wir dir, wie du diese Kriterien strukturiert in dein KYC-Onboarding integrierst.
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Welche Rolle spielt die Source of Wealth (SoW) in der Enhanced Due Diligence?
Bei verstärkten Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG reicht die Prüfung der Mittelherkunft (Source of Funds) häufig nicht aus. Zusätzlich muss der Ursprung des Gesamtvermögens (Source of Wealth) plausibilisiert werden. Das S+P EDD-Toolkit unterstützt dich mit strukturierten Prüflisten, um die Anforderungen der Art. 25–27 RTS revisionssicher zu erfüllen.
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Ist das S+P Seminar L04 als Fortbildungsnachweis anerkannt?
Ja. Das Seminar umfasst 6,00 Zeitstunden und gilt als anerkannter Sachkundenachweis für Geldwäschebeauftragte gemäß § 7 GwG. Zusätzlich erfüllt es die Fortbildungsanforderungen für Rechtsanwälte nach § 15 FAO sowie für Meldestellenbeauftragte nach § 15 Abs. 2 HinSchG.
Aktuelles zu Know Your Customer (KYC) & UBO-Ermittlung 2026/2027
Wie bereiten S+P Seminare auf die neuen EU-KYC-Pflichten und die UBO-Identifizierung vor?
S+P Seminare bieten gezielte Lösungen für die Verschärfungen durch das EU-AML-Paket (AMLR & RTS). Teilnehmer lernen, wie sie komplexe Eigentümerstrukturen nach dem „Reasonable Measures“-Prinzip aufklären, die neue 5-Jahres-Updatepflicht effizient umsetzen und das „Single EU Rulebook“ rechtssicher in die Unternehmensprozesse integrieren.
Wirtschaftlich Berechtigter (UBO): Komplexe Strukturen meistern
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Das Problem: Mehrstufige Beteiligungen und Trusts erschweren die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten massiv.
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Die S+P Lösung: Du erhältst Praxisleitfäden zur UBO-Ermittlung nach EU-Standard. Wir vermitteln dir die Verifikationslogik („Reasonable Measures“), mit der du auch komplexe Kontrollketten revisionssicher dokumentierst.
Effizienz im KYC-Prozess
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Das Problem: Manuelle KYC-Prozesse und die neue 5-Jahres-Updatepflicht binden enorme Ressourcen und stören das Kundenerlebnis (Customer Journey).
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Die S+P Lösung: Du erhältst eine klare Einordnung des neuen EU-AML-Pakets. Unsere Experten bereiten dich auf Aufsichtsgespräche vor und geben dir die notwendige Handlungssicherheit für die tägliche Praxis.
Haftung bei AMLD 6 & Single EU Rulebook
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Das Problem: Neue Verpflichtete und verschärfte Sanktionsrisiken führen zu Unsicherheit bei der praktischen Umsetzung der neuen EU-Verordnungen.
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