Skip to main content

Autor: p537752

MaRisk 7.0: Wie lassen sich ESG Risiken am besten in den MaRisk Prozess integrieren?

MaRisk 7.0: Wie lassen sich ESG Risiken am besten in den MaRisk Prozess integrieren?

  • S+P Seminare MaRisk

  • ESG Risiken am besten integrieren – mit MaRisk 7.0

1. Berücksichtigung von ESG-Risiken

Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierungshilfe im Umgang mit dem immer bedeutenderen Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff „Nachhaltigkeit“ im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) definiert.

Mit dem Merkblatt empfiehlt die BaFin eine strategische Befassung mit Nachhaltigkeitsrisiken und eine Anpassung des Risikomanagements: Da diese Risiken auf die bekannten Risikoarten einwirken, hat die BaFin ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, dass sich die beaufsichtigten Unternehmen mit der Auswirkung dieser Risiken auseinandersetzen und dies dokumentieren.

Während das Merkblatt allerdings noch ein Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze) bildete, übernimmt die MaRisk-Novelle 7.0 die Leitplanken aus dem Merkblatt nunmehr in den Regelungstext und stellt damit prüfungsrelevante Anforderungen auf.

Zugleich setzt die Novelle auf diese Weise die auf ESG-Risiken bezogenen Abschnitte der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung um.

Im Ergebnis sollen die beaufsichtigten Unternehmen auch im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken einen ihrem Geschäftsmodell und Risikoprofil angemessenen Ansatz entwickeln.

Die deutsche Aufsicht ist sich bewusst, dass Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund der häufig fehlenden historischen Datengrundlage, der vielen über einen längeren Zeitraum zu berücksichtigenden Faktoren und diverser Unsicherheiten über zukünftige Klima- und Politikszenarien teilweise schwierig zu messen und zu steuern sind.

Gleichwohl wird den Instituten auch vor dem Hintergrund der vielfältigen europäischen Initiativen in diesem Bereich aufgegeben, bisherige Prozesse anzupassen und neue Mess-, Steuerungs- und Risikominderungsinstrumente zu entwickeln, zumal sich sowohl physische Risiken als auch Transitionsrisiken auch sehr kurzfristig realisieren können.

Bei einem schwächer ausgeprägten Risikoprofil in diesem Bereich werden voraussichtlich einfachere Strukturen, Prozesse und Methoden im Sinne des Proportionalitätsgrundsatzes ausreichen. Je erheblicher aber die Nachhaltigkeitsrisiken für ein beaufsichtigtes Unternehmen sind, desto aufwändiger sollten Strukturen, Prozesse und Methoden sein.

Auch sollten die Institute darauf hinarbeiten, die Auswirkungen von ESG-Risiken in den Risikoklassifizierungsverfahren zu berücksichtigen. Solange sich dies als noch nicht praktikabel erweist, können auch separate ESG-Scores bei der Bewertung der Bonität und der Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden.

2. Die Rolle von ESG-Risiken in der Bankenaufsicht

Klimawandel und nachhaltige Entwicklung sind längst keine Nischenthemen mehr. Stakeholder fordern von Unternehmen zunehmend Aussagen zur Kompetenz in der Bewältigung dieser Themen – sowohl intern als auch extern. Dabei stellen die unmittelbaren wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen des Klimawandels ein erhebliches Risiko für die Betroffenen dar. Die Deutsche Bundesbank hat bereits 2018 in ihrer Risikoanalyse für das Bankgewerbe festgestellt, dass Klimarisiken „in den kommenden Jahren immer stärker in den Fokus rücken werden“.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit den MaRisk 7.0 den Handlungsdruck weiter erhöht. Die aktuelle MaRisk Version 7.0 sieht die Berücksichtigung von ESG Risiken (Environmental, Social und Governance) in den jeweiligen Prüfungsbereichen vor. Insbesondere das Risiko der Sorgfaltspflichtverletzung wird verstärkt in den Fokus gerückt. Die Banken müssen zukünftig ein transparentes Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Überwachung von ESG Risiken entwickeln. Doch wie genau können diese neuen Anforderungen umgesetzt werden?

3. Wie können ESG-Risiken in den MaRisk-Prozess integriert werden?

Mit der folgenden 20 Punkte-Checkliste kannst du die MaRisk Neuregelungen zu ESG prüfungssicher umsetzen.

AT 2.2 Risiken

Die Anforderungen des Rundschreibens beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit hat sich die Ge-schäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken des Instituts zu verschaffen, wobei die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen und explizit einzubeziehen sind (Gesamtrisikoprofil).

Die Risiken sind auf der Ebene des gesamten Instituts zu erfassen, unabhängig davon, in wel- cher Organisationseinheit die Risiken verursacht wurden.

Grundsätzlich sind zumindest die folgenden Risiken als wesentlich einzustufen:

a)         Adressenausfallrisiken (einschließlich Länderrisiken),

b)        Marktpreisrisiken,

c)         Liquiditätsrisiken und

d)        operationelle Risiken.

Mit wesentlichen Risiken verbundene Risikokonzentrationen sind zu berücksichtigen. Für Risiken, die als nicht wesentlich eingestuft werden, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen.

Check 1: Berücksichtigung von ESG-Risiken

Als ESG-Risiken im Sinne dieses Rundschreibens sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, deren Eintreten potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann. ESG-Risiken wirken insofern als Risikotreiber und können sich auf die in Tz. 1 a)-d) aufgeführten sowie weitere wesentliche Risikoarten auswirken.

Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken sind verschiedene plausible, aus wissenschaftlichen Erkenntnissen abgeleitete, Szenarien zugrunde zu legen und ein angemessen langer Zeitraum zu wählen. Diese Beurteilung erfolgt, soweit sinnvoll und möglich, auch quantitativ.

AT 3 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung

Alle Geschäftsleiter (§ 1 Abs. 2 KWG) sind, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterent- wicklung verantwortlich. Diese Verantwortung bezieht sich unter Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse auf alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements.

Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken, einschließlich ESG-Risiken, beurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treffen. Hierzu zählen auch die Entwicklung, Förderung, und Integration und Überwachung einer angemessenen Risikokultur auf allen Ebenen innerhalb des Instituts und der Gruppe. Die Geschäftsleiter eines übergeordneten Unternehmens einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe bzw. eines übergeordneten Finanzkonglomeratsunternehmens sind zudem für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation in der Gruppe und somit auch für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Gruppenebene verantwortlich (§ 25a Abs. 3 KWG).

AT 4.1 Risikotragfähigkeit

Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils ist sicherzustellen, dass die wesentlichen Risiken des Instituts durch das Risikodeckungspotenzial, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die Auswirkungen von ESG-Risiken i.S. von AT 2.2 Tz. 1 sind angemessen und explizit zu berücksichtigen.

Check 2: ESG-Risiken in der normativen und ökonomischen Perspektive

Den Auswirkungen der durch Klimawandel und der Transition zu einer nachhaltigen Wirtschaft entstehenden Risiken (durch z.B. soziale Folgen) ist im Rahmen einer zukunftsgerichteten Betrachtung sowohl in der normativen als auch in der ökonomischen Perspektive Rechnung zu tragen. Ein Abstellen auf vorhandene Datenhistorien ist nicht ausreichend.

AT 4.2 Strategien

Die Geschäftsleitung hat eine mit der Geschäftsstrategie und den daraus resultierenden Risiken konsistente Risikostrategie festzulegen. DieRisikostrategie hat, ggf. unterteilt in Teilstrategien für die wesentlichen Risiken unter expliziter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken, die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu umfassen.

Insbesondere ist, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, für alle wesentlichen Risiken der Risikoappetit des Instituts festzulegen. Risikokonzentrationen sind dabei auch mit Blick auf die Ertragssituation des Instituts (Ertragskonzentrationen) zu be- rücksichtigen.

Dies setzt voraus, dass das Institut seine Erfolgsquellen voneinander abgrenzen und diese quantifizieren kann (z. B. im Hinblick auf den Konditionen- und den Strukturbeitrag im Zinsbuch).    

Check 3: Risikoappetit

Mit der Festlegung des Risikoappetits trifft die Geschäftsleitung eine bewusste Entscheidung darüber, in welchem Umfang sie bereit ist, Risiken einzugehen. Der Risikoappetit kann in vielfacher Weise zum Ausdruck gebracht werden.

Neben rein quantitativen Vorgaben (z. B. Strenge der Risikomessung, Globallimite, Festlegung von Puffern für bestimmte Stressszenarien, Risikoindikatoren für ESG-Risiken) kann der Risikoappetit auch in der Festlegung von qualitativen Vorgaben zur Geltung kommen (z. B. An- forderung an die Besicherung von Krediten, Vermeidung bestimmter Geschäfte). Basierend auf geeigneten Risikoindikatoren sind bei der Festlegung des Risikoappetits ebenfalls die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen.

AT 4.3.2 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Das Institut hat angemessene Risikosteuerungs- und -controllingprozesse einzurichten, die eine

a)         Identifizierung,

b)        Beurteilung,

c)         Steuerung sowie

d)        Überwachung und Kommunikation

der wesentlichen Risiken und explizit der Auswirkungen von ESG-Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen gewährleisten.

Diese Prozesse sind in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung („Gesamtbanksteuerung“) einzubinden. Durch geeignete Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass die Risiken und die damit verbundenen Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Risikoappetits wirksam begrenzt und überwacht werden.

Check 4: Berücksichtigung von ESG-Risiken

Das Institut untersucht und dokumentiert vor dem Hintergrund der Besonderheiten seiner Risikopositionen umfassend und, soweit sinnvoll und möglich, auch quantitativ die Auswirkungen wesentlicher ESG-Risiken auf die in AT 2.2 Tz. 1 a)-d) aufgeführten sowie weitere wesentliche Risikoarten.

AT 4.3.3 Stresstests 

Es sind regelmäßig sowie anlassbezogen angemessene Stresstests für die wesentlichen Risiken durchzuführen, die Art, Umfang, Komplexität und den Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten widerspiegeln. Hierfür sind die für die jeweiligen Risiken wesentlichen Risikofaktoren zu identifizieren und die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen.

Die Stresstests haben sich auch auf die angenommenen Risikokonzent rationen und Diversifikationseffekte innerhalb und zwischen den Risikoarten zu erstrecken. Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen und Verbriefungs- transaktionen sind im Rahmen der Stresstests zu berücksichtigen.        

Check 5: Berücksichtigung von ESG-Risiken

Die Auswirkungen von ESG-Risiken sind über einen angemessen langen, über den regulären Risikobetrachtungshorizont hinausgehenden Zeitraum abzubilden. Dies kann auch im Rahmen von gesonderten Stresstests erfolgen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind angemessen in der Strategie des Instituts und, soweit sinnvoll und möglich, in die Risikosteuerungs- und controllingprozesse (einschließlich der Risikotragfähigkeitsbetrachtung) einzubeziehen.

AT 4.4 Besondere Funktionen

AT 4.4.1 Risikocontrolling-Funktion

Jedes Institut muss über eine unabhängige Risikocontrolling-Funktion verfügen, die für die angemessene Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken unter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken zuständig ist. Die Risikocontrolling-Funktion ist aufbauorganisatorisch bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung von den Bereichen zu trennen, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind.

AT 4.5 Risikomanagement auf Gruppenebene

Das übergeordnete Unternehmen hat angemessene Risikosteuerungs- und -controllingprozesse einzurichten, die die gruppenangehörigen Unternehmen einbeziehen. Für die wesentlichen Risiken auf Gruppenebene sind regelmäßig angemessene Stresstests durchzuführen. Hierfür sind die für die jeweiligen Risiken wesentlichen Risikofaktoren zu identifizieren und die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen. Regelmäßige und ggf. anlassbezogene Stresstests sind auch für das Gesamtrisikoprofil auf Gruppenebene durchzuführen. Das übergeordnete Unternehmen hat sich in angemessenen Abständen über die Risikosituation der Gruppe zu informieren.

Check 6: Bezugnahme auf wesentliche Risiken

Das Risikomanagement auf Gruppenebene erstreckt sich auf alle wesentlichen Risiken unter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken. Daher können z. B. nach- geordnete Unternehmen, deren Risiken aus Sicht des übergeordneten Unternehmens als nicht wesentlich eingestuft werden, von den Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene ausgenommen werden. Das gilt nicht, wenn die Risiken bei zusammengefasster Betrachtung aller nachgeordneten Unternehmen mit jeweils unwesentlichem Risiko insgesamt als wesentlich einzustufen sind.

AT 5 Organisationsrichtlinien

Die Organisationsrichtlinien haben vor allem Folgendes zu beinhalten:

  • Regelungen für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie zur Aufgabenzuwei- sung, Kompetenzordnung und zu den Verantwortlichkeiten,
  • Regelungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse,
  • Regelungen zu den Verfahren, Methoden und Prozessen der Aggregation von Risikodaten (bei bedeutenden Instituten),
  • Regelungen zur Internen Revision,
  • Regelungen, die die Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben (z. B. Datenschutz, Compliance) gewährleisten,
  • Regelungen zu Verfahrensweisen bei Auslagerungen,
  • abhängig von der Größe des Instituts sowie der Art, dem Umfang, der Komple- xität und dem Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten, einen Verhaltenskodex für die Mitarbeiter.

Check 7: Die Organisationsrichtlinien haben auch Regelungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken zu beinhalten.

AT 9 Auslagerung

Risikoanalyse

Bei der Risikoanalyse sind alle für das Institut relevanten Aspekte im Zusammenhang mit der Auslagerung zu berücksichtigen (z. B. die wesentlichen Risiken der Auslage- rung einschließlich möglicher Risikokonzentrationen (u. a. mehrere Auslagerungsver- einbarungen bzw. Auslagerungsverträge mit demselben Auslagerungsunternehmen), Risiken aus Weiterverlagerungen, politische Risiken, ESG-Risiken, Maßnahmen zur Steuerung und Minderung der Risiken, Eignung des Auslagerungsunternehmens, mögliche Interessenkonflikte, Schutzbedarf der an das Auslagerungsunternehmen übermittelten Daten, Kosten), wobei die Intensität der Analyse von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse abhängt.

BT 1 Besondere Anforderungen an das interne Kontrollsystem

In diesem Modul werden besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems gestellt. Die Anforderungen beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, und Handels- und Immobiliengeschäft (BTO).

Check 8: Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen und den Auswirkungen von ESG-Risiken Anforderungen an die angemessene Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken gestellt (BTR).

BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft

Check 9: Berücksichtigung von ESG-Risiken

Bei der Festlegung der Prozesse für die Kreditvergabe sind die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Abschnitt 4.3.5 (Faktoren in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance) zu beachten.

Abschnitt 4.3.5 „Faktoren in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance“ regelt folgendes:

Tz 56. Im Zuge eines ganzheitlichen Ansatzes sollten die Institute ESG-Faktoren und damit verbundene Risiken in ihre Strategien für den Kreditrisikoappetit und das Kreditrisikomanagement sowie in ihre Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko aufnehmen.

Tz 57. Die Institute sollten in ihrem Kreditrisikoappetit sowie in ihren Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko die mit ESG-Faktoren verbundenen Risiken für die finanzielle Lage der Kreditnehmer berücksichtigen, insbesondere die potenziellen Auswirkungen der Umweltfaktoren und des Klimawandels.

Die aus dem Klimawandel herrührenden Risiken für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer treten vorwiegend in Form physischer Risiken auf, z. B. aufgrund der physischen Folgen des Klimawandels; hierzu zählen auch Haftungsrisiken in Bezug auf die Verursachung des Klimawandels oder Umstellungsrisiken, z. B. Risiken, die dem Kreditnehmer aus der Umstellung auf eine CO2-emissionsarme und klimaresistente Wirtschaft entstehen können.

Darüber hinaus können weitere Risiken eintreten, z. B. Veränderungen der Markt- oder Verbraucherpräferenzen und rechtliche Risiken, die sich auf die Werthaltigkeit der zugrunde liegenden Vermögenswerte auswirken können.

Check 10: Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Institute, die ökologisch nachhaltige Kreditfazilitäten einrichten oder deren Einrichtung planen, haben die Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Abschnitt 4.3.6 (Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe) zu beachten.

 

Abschnitt 4.3.6 „Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe“ regelt:

Tz 58. Institute, die ökologisch nachhaltige Kreditfazilitäten einrichten oder deren Einrichtung planen, sollten im Rahmen ihrer Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko die Strategien und Verfahren für ökologisch nachhaltige Kredite im Einzelnen festlegen und dabei auch die Genehmigung und Überwachung solcher Kreditfazilitäten regeln. Diese Strategien und Verfahren sollten insbesondere Folgendes leisten:

a. Bereitstellung einer Liste der Projekte und Aktivitäten einschließlich der Kriterien, die nach Ansicht des Instituts für ökologisch nachhaltige Kredite infrage kommen, oder einen Verweis auf relevante bestehende Standards zu ökologisch nachhaltigen Krediten, in denen definiert ist, welche Art von Krediten unter diese Kategorie fällt;

b. Beschreibung des Prozesses, mit dem das Institut beurteilt, ob die Erträge aus den von ihm gewährten ökologisch nachhaltigen Kreditfazilitäten in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten fließen. In Fällen der Kreditvergabe an Unternehmen sollte der Prozess Folgendes umfassen:

  • Einholen von Informationen über die klimabezogenen und ökologisch oder anderweitig nachhaltigen Geschäftsziele der Kreditnehmer;
  • Beurteilung, ob die zu finanzierenden Projekte der Kreditnehmer die Anforderungen an ökologisch nachhaltige Projekte oder Aktivitäten und die damit zusammenhängenden Kriterien erfüllen;
  • Sicherstellung, dass die Kreditnehmer über die Bereitschaft und Kapazität verfügen, die Zuweisung der Erträge an ökologisch nachhaltige Projekte oder Tätigkeiten angemessen zu überwachen und darüber zu berichten;
  • regelmäßige Überwachung der ordnungsgemäßen Zuweisung der Erträge (z. B. durch die Auflage, dass die Kreditnehmer bis zur Rückzahlung der betreffenden Kreditfazilität aktuelle Informationen über die Verwendung der Erträge übermitteln).

 

Tz 59. Die Institute sollten ihre Strategien und Verfahren für die Vergabe ökologisch nachhaltiger Kredite in den Kontext ihrer übergeordneten Ziele, Strategie und Politik für nachhaltige Finanzierungen stellen. Insbesondere sollten die Institute qualitative und, sofern relevant, quantitative Ziele aufstellen, um die Entwicklung und Integrität der Vergabe ökologisch nachhaltiger Kredite zu fördern und zu beurteilen, in welchem Maße diese Entwicklung ihren Gesamtzielen für das Klima und die ökologische Nachhaltigkeit entspricht oder zu deren Erreichung beiträgt.

 

Bewertung von Immobiliensicherheiten und beweglichen Vermögenswerten

Für die Zwecke der Bewertung von Sicherheiten sind die Anforderungen der EBA- Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Abschnitt 7.1.1 (Besicherung mit Immobilien) und Abschnitt 7.1.2 (Besicherung mit beweglichen Vermögenswerten) zu beachten. Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z.B. die Energieeffizienz von Gebäuden.

Werden für die Bewertung von Sicherheiten fortgeschrittene statistische Modelle herangezogen, so sind auch die Anforderungen des Abschnitts 7.4 (Kriterien für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) zu beachten.

Check 11: Die für das Adressenausfallrisiko eines Kreditengagements bedeutsamen Aspekte sind herauszuarbeiten und zu beurteilen, wobei die Intensität dieser Tätigkeiten vom Risikogehalt des Engagements abhängt. Branchen- und ggf. Länderrisiken sowie die Auswirkungen von ESG-Risiken sind in angemessener Weise zu berücksichtigen. Ins- besondere bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken ist ein angemessen langer Zeitraum zu wählen. Kritische Punkte eines Engagements sind hervorzuheben und ggf. unter der Annahme verschiedener Szenarien darzustellen.

Check 12: Bei Objekt-/Projektfinanzierungen ist im Rahmen der Kreditbearbeitung sicherzustellen, dass neben der wirtschaftlichen Betrachtung insbesondere auch die technische Machbarkeit und Entwicklung sowie die mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken und Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden.

Dabei kann auch auf die Expertise einer vom Kreditnehmer unabhängigen sach- und fachkundigen Organisationseinheit zurückgegriffen werden. Soweit externe Personen für diese Zwecke herangezogen werden, ist vorher deren Eignung zu überprüfen. In unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Abständen sind während der Entwicklungsphase des Projektes/Objektes Besichtigungen und Bautenstandskontrollen durchzuführen.

Abhängig vom Risikogehalt der Kreditgeschäfte sind sowohl im Rahmen der Kreditentscheidung als auch bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Beurteilungen die Risiken eines Engagements mit Hilfe eines von Risikoklassifizierungsverfahrens zu bewerten. Dabei sind die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Eine Überprüfung der Risikoeinstufung ist jährlich durchzuführen.

Check 13: Berücksichtigung von ESG-Risiken

Die Auswirkungen von ESG-Risiken können sowohl Teil des Risikoklassifizierungsverfahrens sein (bonitätsinduzierte Auswirkungen) als auch separat davon bewertet werden (z.B. in Form eines ESG-Scores).

BTO 1.2.1 Kreditgewährung

Der Prozess der Kreditgewährung umfasst die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Dabei sind die für die Beurteilung des Risikos wichtigen Faktoren und die Auswirkungen von ESG-Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes zu analysieren und zu beurteilen, wobei die Intensität der Beurteilung vom Risikogehalt der Engagements abhängt (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Risikoeinstufung im Risikoklassifizierungsverfahren oder eine Beurteilung auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens).

BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung

Check 14: Endfällige Kredite

Für endfällige Kredite hat das Institut in Abhängigkeit vom Risikogehalt der Engagements die Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers durchzuführen, da die fortlaufende Zahlung der fälligen Zinsbeträge durch den Kreditnehmer keinen hinreichenden Grund für die Annahme darstellt, dass der Gesamtkreditbetrag am Ende der Laufzeit getilgt wird.

Die Rückzahlungsfähigkeit hat z. B. eine angemessene Beurteilung der Finanzlage des Kreditnehmers auf Grundlage hinreichender Informa- tionen und unter Berücksichtigung maßgeblicher Faktoren wie z. B. der Kapitaldienstfähigkeit und der Gesamtverschuldung des Kreditnehmers oder den Wert der Immobilie/des Projekts zu umfassen, wobei die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen sind.

BTO 1.3 Anforderungen an Verfahren zur Früherkennung von Risiken und Behandlung von Forbearance

 

BTO 1.3.1 Verfahren zur Früherkennung von Risiken

Für diese Zwecke hat das Institut auf der Basis quantitativer und qualitativer Risiko- merkmale Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung zu entwickeln. Dies schließt auch, soweit sinnvoll und möglich, die Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken ein. Es sind die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kredit- vergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) des Abschnittes 8.5 (Verwendung von Frühwarnindikatoren/Watchlisten bei der Kontrolle der Kreditrisiken) zu beachten.

BTR Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Dieses Modul enthält unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse (AT 4.3.2) für

a)         Adressenausfallrisiken (BTR 1),

b)        Marktpreisrisiken (BTR 2),

c)         Liquiditätsrisiken (BTR 3) und

d)        operationelle Risiken (BTR 4).

Check 15: Dabei sind die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen.

BTR 1 Adressenausfallrisiken

Das Institut hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Adressenausfallrisiken und damit verbundene Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit begrenzt werden können. Dabei sind die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen.

BTR 2 Marktpreisrisiken

BTR 2.1 Allgemeine Anforderungen

Check 16: Auf der Grundlage der Risikotragfähigkeit ist ein System von Limiten zur Begrenzung der Marktpreisrisiken unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen und der Anforderungen auf, die für alle Markt- Auswirkungen von ESG-Risiken einzurichten.

 

BTR 3 Liquiditätsrisiken

BTR 3.1 Allgemeine Anforderungen

Check 17: Das Institut hat sicherzustellen, dass es seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Institut hat dabei, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos zu ergreifen. Es ist eine ausreichende Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer zu gewährleisten, wobei auch die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen sind. Konzentrationen sind wirksam zu überwachen und zu begrenzen.

BTR 4 Operationelle Risiken

Check 18: Es muss gewährleistet sein, dass wesentliche operationelle Risiken zumindest jährlich identifiziert und beurteilt werden. Dabei sind die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen.

BT 3 Anforderungen an die Risikoberichterstattung

BT 3.1 Allgemeine Anforderungen an die Risikoberichte

Check 19: Berücksichtigung von ESG-Risiken

Die Risikoberichterstattung gibt der Geschäftsleitung einen aktuellen, soweit sinnvoll und möglich, quantitativen Überblick über die Auswirkungen von ESG-Risiken.

BT 3.2 Berichte der Risikocontrolling-Funktion

Die Risikocontrolling-Funktion hat regelmäßig, mindestens aber vierteljährlich, einen Gesamtrisikobericht über die als wesentlich eingestuften Risikoarten unter Berück- sichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken zu erstellen und der Geschäftsleitung vorzulegen. Mit Blick auf die einzelnen als wesentlich eingestuften Risikoarten kann in Abhängigkeit von der Risikoart, der Art, dem Umfang, der Komplexität, dem Risikogehalt und der Volatilität der jeweiligen Positionen sowie der Marktentwicklung auch eine monatliche, wöchentliche oder tägliche Berichterstattung über einzelne Risikoarten erforderlich sein.

Check 20: Berücksichtigung von ESG-Risiken

Im Gesamtrisikobericht ist auch auf die Auswirkungen von ESG-Risiken über einen angemessen langen Zeitraum einzugehen. Sofern in den Risikoberichten nach Tz. 3 und 4 nicht näher auf ESG-Risiken eingegangen wird, sind in der Geschäftsleitung im Gesamtrisikobericht aussagekräftige Informationen und Daten vorzulegen, die die Auswirkungen von ESG-Risiken auf Geschäftsmodell, Strategie und Gesamtrisikoprofil aufzeigen. Insbesondere ist auf nachhaltigkeitsbezogene sektorale und geographi- sche Risikokonzentrationen einzugehen.

ESG Risiken erfolgreich in den MaRisk Prozess integrieren

Erfahre mehr

4. Fazit: ESG Risiken erfolgreich in den MaRisk Prozess integrieren

Die Einbindung von ESG-Risiken in den MaRisk-Prozess ist eine sinnvolle Ergänzung, die Banken bei der Risikoberwachung unterstützen kann.

Die neuen Anforderungen an die Risikomanagement-Prozesse im Bankensektor entwickeln sich weiter und werden durch die MaRisk 7.0 konkretisiert. Die Verknüpfung mit dem strategischen Ansatz der Banken erfordert eine stärkere Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Portfolioauswahl, der Bewertung von Sachanlagen sowie in den internen Modellen und Verfahren. Zudem muss ein ausgewogenes Rating für alle Arten von Ausfallrisiken ermittelt werden.

Insbesondere für Sachanlagen ist dies schwer umzusetzen, da hier häufig kein klassisches Schuldner-Gläubiger-Verhältnis besteht. Hierzu bedarf es innovativer Lösungsansätze, welche die ESG Risiken angemessen berücksichtigen und integrieren.


S+P Seminare für deine Karriere

Mehr zu diesem Thema

Neue Regeln für das Immobiliengeschäft (BTO 3) – MaRisk 7.0

Neue Regeln für das Immobiliengeschäft – MaRisk 7.0

  • S+P Seminare MaRisk

  • Neue MaRisk 7.0

Neue Regeln für das Immobiliengeschäft (BTO 3) – MaRisk 7.0

1. Was ändert sich mit den MaRisk 7.0 im Immobiliengeschäft (BTO 3)

Die neuen Regeln für das Immobiliengeschäft (BTO 3) – MaRisk 7.0 sind da! Die Regulierung des Bankgewerbes beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Kreditinstitute ihre Geschäfte tätigen dürfen. Umso wichtiger ist es also zu wissen, was sich mit der aktuellsten Version, der MaRisk 7.0, alles geändert hat. Dieser Blog informiert dich über die relevantesten Änderungen und bietet dir einen Überblick über die Neuerungen im Vergleich zur Version MaRisk 6.0.

2. Übernahme der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Bei den EBA-Leitlinien 2020/06 handelt es sich um das letzte Arbeitspaket der EBA aus dem ECOFIN Action Plan zu Non-Performing Loans. Durch Beachtung der in den Leitlinien gesetzten Anforderungen im gemeinsamen Bankenmarkt soll künftigen Krisen mit flächendeckender Verschlechterung der Kreditqualität von Portfolios durch Anforderungen an eine risikobewusstere Kreditvergabe entgegengetreten werden.

Die Leitlinien regeln Anforderungen an die Kreditvergabe und -überwachung, die sich zum Teil auch heute schon in den MaRisk finden. Daneben gibt es aber Abschnitte der Leitlinien, die detaillierte Regelungen aufstellen, die bisher weder im Wortlaut der MaRisk berücksichtigt sind noch ohne weiteres durch Auslegung der bisherigen allgemeinen Vorgaben hergeleitet werden können.

BaFin und Deutsche Bundesbank haben sich daher bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für ein differenziertes Vorgehen entschieden. Soweit der bisherige Regelungstext die Anforderungen aus den Leitlinien auch heute schon überwiegend abbildet, wird die konkrete Anforderung oder – bei Klarstellungen – die jeweilige Erläuterung zu dieser Anforderung so ergänzt, dass die Vorgabe der Leitlinie (hiernach) vollumfänglich umgesetzt ist.

Enthält der jeweilige Abschnitt aber neben Klarstellungen auch detailliert ausformulierte neue Anforderungen, erfolgt ein Verweis auf die EBA-Leitlinien. Die Anwendung dieser Regelungen hat gemäß Abschnitt 2 Tz. 16 der Leitlinien proportional zu erfolgen.

Auf Bitten der DK wird in AT 1 Tz. 3 MaRisk, mit dem die proportionale Anwendung dieses Rundschreibens festgeschrieben ist, auch ausdrücklich auf diese Proportionalitätsklausel der EBA-Leitlinien verwiesen.

Dort wird hinsichtlich der in den Abschnitten 5 und 7 der Leitlinien adressierten Anforderungen klargestellt, dass nicht Größe, Art und Komplexität des Instituts, sondern Umfang, Art und Komplexität der Kreditfazilität das entscheidende Kriterium für die proportionale Anwendung dieser spezifischen Regelungen bilden muss.

3. Die neuen Regeln des BTO 3.0 – was ändert sich?

Das neue Modul BTO 3 Immobiliengeschäft stellt Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Immobiliengeschäft. Der Geltungsbereich für Immobiliengeschäfte wird wie folgt geregelt:

Auf die Einhaltung dieser Anforderungen kann verzichtet werden, sofern das Investitionsvolumen aller Immobiliengeschäfte weder 10 Mio. EUR noch 2 % der Bilanzsumme übersteigt.

BTO 3.1 Aufbauorganisation

Maßgeblicher Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Immobiliengeschäft ist die klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung.  Die Entscheidung, ein Immobiliengeschäft einzugehen, erfordert zwei zustimmende Voten der Bereiche Markt und Marktfolge.

Weitergehende Beschlussfassungsvorschriften (z. B. KWG, Satzung) bleiben hiervon unberührt. Soweit die Entscheidungen von einem Ausschuss getroffen werden, sind die Mehrheitsverhältnisse innerhalb des Ausschusses so festzulegen, dass der Bereich Marktfolge nicht überstimmt werden kann.

Bei der Initiierung von Immobiliengeschäften durch Dritte ist nur ein Votum aus dem Bereich Marktfolge notwendig. 

Darstellung der Voten und materielle Plausibilitätsprüfung:

Die zusammenfassende Darstellung der Voten in einem Dokument ist möglich. Die (positive) marktunabhängige Votierung kommt in diesem Fall durch die Unterschrift oder Freigabe des zuständigen Mitarbeiters im elektronischen Workflow zum Ausdruck.

Dies darf nicht aus Gefälligkeit erfolgen. Der marktunabhängigen Votierung hat zumindest eine materielle Plausibilitätsprüfung zugrunde zu liegen. Im Rahmen der materiellen Plausibilitätsprüfung brauchen die bereits im Markt durchgeführten Tätigkeiten nicht wiederholt zu werden. Vielmehr stehen die Nachvollziehbarkeit und die Vertretbarkeit der Investitionsentscheidung im Vordergrund. Hierzu zählt die Überprüfung der Aussagekraft des Markt-Votums und inwieweit das Immobiliengeschäft der Höhe und der Form nach vertretbar ist.

Die Intensität der materiellen Plau-sibilitätsprüfung hängt ferner von der Komplexität der zu beurteilenden Immobiliengeschäfte ab. Der für die marktunabhängige Votierung zuständige Mitarbeiter muss dabei zumindest Zugang zu allen wesentlichen Unterlagen besitzen.

Initiierung durch Dritte

Von der Initiierung der Immobiliengeschäfte durch Dritte kann ausgegangen werden, wenn ein Tochterunternehmen den Immobilienerwerb initiiert und ein erstes Votum abgibt.

Das Institut hat eine klare und konsistente Kompetenzordnung für Entscheidungen im Immobiliengeschäft festzulegen. Für den Fall voneinander abweichender Voten sind in der Kompetenzordnung Entscheidungsregeln zu treffen: Das Immobiliengeschäft ist in diesen Fällen abzulehnen oder zur Entscheidung auf eine höhere Kompetenzstufe zu verlagern (Eskalationsverfahren).     

BTO 3.2 Anforderungen an die Prozesse im Immobiliengeschäft

Das Institut hat Prozesse für das Immobiliengeschäft einzurichten und für diese Bear- beitungsgrundsätze zu formulieren.

Methodenverantwortung

Die Entwicklung der Prozesse kann auch im Bereich Markt erfolgen, sofern gewährleistet ist, dass die Qualitätssicherung von einem marktunabhängigen Bereich auf der Basis einer materiellen Plausibilitätsprüfung wahrgenommen wird.

Tätigkeiten durch Tochterunternehmen

Bei Immobiliengeschäften von Tochterunternehmen des Instituts können die in BTO 3.2.1 und BTO 3.2.2 geforderten Tätigkeiten von dem Tochterunternehmen selbst wahrgenommen werden, sofern dies nach klaren Vorgaben des Instituts erfolgt und das Institut sich angemessen von der Qualität der durch das Tochterunternehmen wahrgenommenen Tätigkeiten überzeugt.

Bei der Festlegung der Verfahren zur Wertermittlung der Immobilien ist auf geeignete Wertermittlungsverfahren abzustellen. Der Wertansatz muss hinsichtlich wertbe- einflussender Umstände nachvollziehbar und in den Annahmen und Parametern be- gründet und dokumentiert sein. Im Rahmen der Wertermittlung ist eine Objektbe- sichtigung durchzuführen.       

Der Marktwert der Immobilie ist durch sachverständige Personen zu ermitteln.

Diese Personen müssen über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen, insbeson- dere bezüglich des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, die sie bewerten, verfügen. Mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Wertermittlung sind auszuschließen. Eine angemessene Rotation der für die Wertermittlung zuständigen Personen ist sicherzustellen.

Qualifikation der Sachverständigen

Mit der Wertermittlung dürfen nur Sachverständige betraut werden, die nach ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet.

Rotation der mit der Wertermittlung betrauten sachverständigen Personen

Eine Rotation ist vorzunehmen, wenn dieselbe mit der Wertermittlung betraute sachverständige Person zwei aufeinanderfolgende Einzelbewertungen derselben Immobilie durchgeführt hat.

Werden für die Wertermittlung von Immobilien externe Sachverständige herangezogen, so hat das Institut die Immobilienwertermittlung zu plausibilisieren und dabei ggf. eigene Erkenntnisse und Informationen in die Beurteilung einfließen zu lassen.       

BTO 3.2.1 Immobilienerwerb oder -errichtung       

Die für das Risiko eines Immobiliengeschäfts bedeutsamen Aspekte sind vor Immobilienerwerb oder -errichtung zu analysieren und zu beurteilen, wobei die Intensität dieser Tätigkeiten vom Risikogehalt des Immobiliengeschäfts abhängt. Kritische Punkte des Immobiliengeschäfts sind hervorzuheben und ggf. unter der Annahme verschiedener Szenarien darzustellen.          

Vor Immobilienerwerb oder -errichtung hat das Institut die diesbezüglichen wirt- schaftlichen Aspekte zu analysieren und insbesondere Risiken in die Beurteilung mit einzubeziehen. Bei Immobilienprojekten sind die technische Machbarkeit und Ent- wicklung sowie mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken zu beurtei- len. Soweit externe Personen für diese Zwecke herangezogen werden, ist vorher de- ren Eignung zu überprüfen.        

Wirtschaftliche Analyse und Risiken bei Immobilienerwerb oder -errichtung

Die wirtschaftliche Analyse kann z. B. folgende Aspekte beinhalten:

– Objekt-/Projektanalyse einschließlich Marktwertgutachten,

– Finanzierungsstruktur

– Vor- und Nachkalkulation.

Risiken bei Projekten sind z. B. Baukostensteigerungen, Terminrisiken sowie rechtliche Risiken. Bei fertiggestellten Immobilien zählen z. B. Wertschwankungsrisiken und Ver- mietungsrisiken dazu.

Der Marktwert der Immobilie ist vor Immobilienerwerb oder -errichtung zu ermitteln.

Die Ausführungen des BTO 3.2 Tzn. 2, 3 und 4 gelten entsprechend.       

BTO 3.2.2 Weiterbearbeitung und Überwachung   

In unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Abständen sind während der Entwick- lungsphase von Projekten Besichtigungen und Bautenstandskontrollen durchzufüh- ren. Das Institut hat zudem bei Projekten eine laufende Kostenkontrolle durchzuführen.     

Der Wert von Immobilien ist jährlich zu überprüfen. Bei der Überprüfung der Werte kann auf bereits vorhandene Immobilienwerte zurückgegriffen werden, sofern keine Anhaltspunkte für Wertveränderungen vorliegen.

Führt die Überprüfung zum Ergebnis, dass sich der Immobilienwert um mehr als 10 % verringert haben könnte, ist eine Neubewertung zwingend erforderlich. Die Ausführungen in BTO 3.2 Tzn. 2, 3 und 4 gelten entsprechend.

Außerordentliche Überprüfungen sind zumindest dann unverzüglich durchzuführen, wenn dem Institut aus externen oder internen Quellen Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche negative Wertveränderung der Immobilie oder negative Entwicklungen des Immobilienprojektes hindeuten. Derartige Informationen sind unverzüglich an alle einzubindenden Organisationseinheiten weiterzuleiten.

Mindestens jährlich ist ein Bericht über die Immobiliengeschäfte zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. Im Bericht sind die ggf.festgestellten Wer- tänderungen der Immobilien aufzuführen und zu erläutern. Außerdem ist über Risiken der Immobilien und Projekte zu berichten.

BTO 3.2.3 Bearbeitungskontrollen

Für die Bearbeitung von Immobiliengeschäften sind prozessabhängige Kontrollen einzurichten, die gewährleisten, dass die Vorgaben der Organisationsrichtlinien eingehalten werden.

Die Kontrollen können auch im Rahmen des üblichen Vier-Augen-Prinzips erfolgen. Insbesondere ist zu kontrollieren, ob die Entscheidung des Immobliengeschäfts entsprechend der festgelegten Kompetenzordnung erfolgte.

Neue Regeln für das Immobiliengeschäft (BTO 3) – MaRisk 7.0

4. Auswirkungen der neuen Regeln auf das Geschäft

Die neuen Regeln für das Immobiliengeschäft werden voraussichtlich einige Auswirkungen auf das Geschäft haben. Zunächst einmal wird es wahrscheinlich mehr Kontrollen und Aufsichtsmaßnahmen geben. Dies bedeutet, dass Unternehmen sorgfältiger planen und Dokumentationen anfertigen müssen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen.

Auch die Kosten für die Einhaltung der neuen Regeln können ansteigen. Darüber hinaus könnte es zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Immobilienprojekten kommen, da Unternehmen möglicherweise mehr Zeit und Ressourcen benötigen, um sich an die neuen Vorschriften anzupassen.

Erfahre mehr


S+P Seminare für deine Karriere

Mehr zu diesem Thema

Die 5 wichtigsten Faktoren für die Rentabilität deines Unternehmens

Die 5 wichtigsten Faktoren für die Rentabilität deines Unternehmens.

  • S+P Seminare Controlling

  • Controlling für Manager

Die 5 wichtigsten Faktoren für die Rentabilität deines Unternehmens

1. Was ist Rentabilität?

Rentabilität ist eines der wichtigsten Themen für Unternehmer. Schließlich möchte man sein Unternehmen ja auch irgendwann mal verkaufen oder an die Börse bringen. Fakt ist: Je höher die Rentabilität, desto mehr Geld kann man für sein Unternehmen bekommen. Doch was genau ist Rentabilität eigentlich?

Ganz einfach: Die Rentabilität gibt an, wie viel Gewinn ein Unternehmen mit seinen Umsätzen erwirtschaftet. Sie wird in Prozent angegeben und berechnet sich wie folgt:

Rentabilitätsrate = Jahresüberschuss / Umsatz * 100%

Die Rentabilitätsrate sagt also aus, welcher Anteil der Umsätze als Gewinn übrig bleibt.

Natürlich sind nicht alle Faktoren gleich wichtig – entscheidend für die Höhe der Rendite sind vor allem die folgenden 5 Faktoren.

2. Diese 5 Faktoren sind für die Rentabilität deines Unternehmens besonders wichtig

Wenn du ein erfolgreiches Unternehmen aufbauen willst, solltest du vor allem auf die Rentabilität deines Unternehmens achten. Doch was ist Rentabilität überhaupt und welche Faktoren beeinflussen sie?

Die Rentabilität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, Gewinne zu erzielen. Sie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, von den Kosten bis hin zur Nachfrage nach deinem Produkt oder deiner Dienstleistung. Wenn du also deine Rentabilität steigern willst, musst du diese Faktoren analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen. Doch welche Faktoren sind nun besonders wichtig für die Rentabilität? Hier sind die 5 wichtigsten:

1. Deine Kosten: Wenn du deine Kosten reduzieren kannst, ohne dass es sich negativ auf die Qualität deiner Produkte oder Dienstleistungen auswirkt, wirst du mehr Gewinne machen. Überprüfe regelmäßig deine Kostenstruktur und versuche, unnötige Ausgaben zu vermeiden.

2. Die Nachfrage nach deinem Produkt oder deiner Dienstleistung: Natürlich kannst du nicht die Nachfrage nach deinem Produkt oder deiner Dienstleistung direkt beeinflussen, aber du kannst versuchen, durch Marketingmaßnahmen mehr Aufmerksamkeit auf dich zu lenken und so die Nachfrage anzukurbeln.

3. Deine Preise: Zu hohe Preise werden von den Kunden in der Regel abgelehnt, aber auch zu niedrige Preise können sich negativ auswirken, da sie den Eindruck erwecken, dass entweder die Qualität schlecht ist oder du keinen Gewinn machen willst. Finde also den richtigen Preis für deine Produkte und Dienstleistungen – einen Preis, der für dich rentabel ist und für die Kunden attraktiv genug ist, um zuzuschlagen.

4. Deine Konkurrenz: Informiere dich regelmäßig über das Angebot der Konkurrenz und prüfe, ob es Änderungen gibt (zum Beispiel neue Produkte oder verringerte Preise). So kannst du rechtzeitig reagieren und beispielsweise neue Angebote machen oder die Preise senken/anpassen, damit du weiterhin rentabel bleibst.

5. Die allgemeine Marktsituation: Achte auch immer darauf , was in der Wirtschaft gerade passiert. Steigen beispielsweise die Rohmaterialpreise an , könntest du dadurch in Schwierigkeiten geraten, weil sich dadurch natürlich auch deine Kosten hochschrauben.

3. Wie kannst du die Rentabilität deines Unternehmens steigern?

1. Konzentriere dich auf deine Stärken

Wenn du dir unsicher bist, worin deine Stärken liegen, frag doch einfach deine Kunden oder Mitarbeiter. Vielleicht ist es ja etwas, das dir selbst gar nicht so bewusst ist. Sobald du weißt, worin du richtig gut bist, kannst du dich darauf konzentrieren und dein Angebot entsprechend ausrichten. So wirst du automatisch mehr Kunden anziehen und deine Rentabilität steigern.

2. Schaffe Mehrwert

Kunden sind heutzutage sehr anspruchsvoll und wollen immer den besten Preis für ihr Geld bekommen. Wenn du also mehr Wert bietest als deine Konkurrenz, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden bei dir kaufen. Überlege dir also genau, was du anbietest und ob du wirklich einen Mehrwert schaffst. Denn nur so wirst du langfristig erfolgreich sein und die Rentabilität deines Unternehmens steigern.

3. Spare nicht an der falschen Stelle

Gerade in Zeiten knapper Kassen ist es verlockend, an der einen oder anderen Stelle zu sparen. Doch dies kann sich langfristig negativ auswirken. Denn wenn du zum Beispiel in Sachen Werbung sparst, wirst du auf Dauer keine neuen Kunden gewinnen und somit auch keinen Umsatz machen. Informiere dich daher genau, wo es Sinn macht zu sparen und investiere lieber in Bereiche, die für die Rentabilität deines Unternehmens relevant sind.

4. Investiere in deine Mitarbeiter

Deine Mitarbeiter sind das A und O in jedem Unternehmen – ohne sie würde es gar nicht funktionieren! Investiere daher in ihre Weiterbildung und stelle sicher, dass sie immer up-to-date sind. Denn nur so können sie ihren Job richtig gut machen und dazu beitragen, dass dein Unternehmen profitabel ist.

5. Setze auf Qualität

Gerade in Zeiten des Internets ist es einfach, schnell und billig Produkte herzustellen oder zu kaufen. Doch dies ist meistens keine gute Strategie, wenn du langfristig erfolgreich sein willst. Setze lieber auf Qualität – so wirst du zufriedene Kunden gewinnen, die immer wieder gerne bei dir kaufen. Und das ist letztlich der Schlüssel zu einem profitablen Unternehmen!

4. Beispiele erfolgreicher Unternehmen

Die folgenden fünf Unternehmen sind nur einige Beispiele von vielen, die beweisen, dass es möglich ist, ein erfolgreiches und rentables Unternehmen aufzubauen:

1. Amazon

Amazon ist das weltweit größte Online-Retail-Unternehmen und hat sich in den letzten Jahren zu einem der wertvollsten Unternehmen der Welt entwickelt. Das Unternehmen wurde 1994 von Jeff Bezos gegründet und hat seinen Hauptsitz in Seattle, USA. Amazon ist heute in vielen Bereichen tätig, u.a. im E-Commerce, Cloud Computing, künstliche Intelligenz und robotics.

2. Google

Google ist eines der weltweit erfolgreichsten Technologieunternehmen und wurde 1998 von Larry Page und Sergey Brin gegründet. Google bietet eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen an, u.a. die bekannten Suchmaschine, Gmail, Google Maps und YouTube. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Mountain View, USA.

3. Facebook

Facebook ist das weltweit größte soziale Netzwerk mit über 2 Milliarden aktiven Nutzern. Das Unternehmen wurde 2004 von Mark Zuckerberg gegründet und hat seinen Hauptsitz in Menlo Park, USA. Facebook bietet seinen Nutzern eine Vielzahl von Funktionen, u.a. die Möglichkeit, mit Freunden in Kontakt zu bleiben, Fotos und Videos zu teilen sowie Events zu planen und zu veranstalten.

4. Apple

Apple ist eines der weltweit erfolgreichsten Technologieunternehmen und wurde 1976 von Steve Jobs, Steve Wozniak und Ronald Wayne gegründet. Apple entwickelt und vertreibt Hardware- und Softwareprodukte wie iPhones, iPads, MacBooks sowie die Betriebssysteme iOS und macOS. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Cupertino, USA.

5. Alibaba

Alibaba ist das größte Online-und Mobile-Commerce-Unternehmen der Welt mit über 500 Millionen aktiven Nutzern. Das Unternehmen wurde 1999 von Jack Ma gegründet und hat seinen Hauptsitz in Hangzhou, China. Alibaba bietet seinen Nutzern eine Vielzahl von Dienstleistungen an, u.a. den Verkauf von Produkten über das Internet, die Zahlung per Kreditkarte sowie die Lieferung von Waren nach China und in andere Länder.

5. Fazit – Warum ist Rentabilität wichtig?

Rentabilität ist nicht nur wichtig, um die Fortführung des eigenen Unternehmens zu sichern. Auch die Löhne der Mitarbeiter, Investitionen in neue Technologien und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit hängen davon ab, ob ein Unternehmen rentabel ist oder nicht.

Kurz gesagt: Rentabilität ist entscheidend für den Erfolg deines Unternehmens.

Die 5 wichtigsten Faktoren für die Rentabilität deines Unternehmens

Erfahre mehr

Schneller Karriere machen

S+P Seminare sind der Schlüssel! Es gibt einen Grund, warum so viele Menschen erfolgreich in ihrer Karriere sind: Sie haben den richtigen Rat und die richtige Unterstützung von Anfang an bekommen.

Wenn du also darüber nachdenkst, deine Karriere voranzutreiben, ist es wichtig, dass du die richtigen Entscheidungen triffst. Eine dieser Entscheidungen ist, ob du an einem S+P-Seminar teilnehmen solltest.

S+P-Seminare sind eine großartige Möglichkeit, um schneller in deiner Karriere voranzukommen. Diese Seminare bieten dir die Chance, von den Besten zu lernen und deine Fähigkeiten zu verbessern.

Außerdem hast du die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und dein Netzwerk zu erweitern. All diese Dinge können dir helfen, schneller in deiner Karriere voranzukommen.


S+P Seminare für deine Karriere

Mehr zu diesem Thema

Herausforderungen bei der Zusammenarbeit

Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit Menschen aus anderen Kulturen.

  • S+P Seminare

  • Fortschritt in deiner Karriere

Menschen aus aller Welt arbeiten zusammen, aber oft sind die Kulturen so verschieden, dass es zu Missverständnissen kommt. Wir zeigen euch, wie ihr diese vermeidet und erfolgreich zusammenarbeitet!

1. Die Bedeutung der Kultur in der Zusammenarbeit

Kultur ist ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft. Die Kultur beeinflusst die Art und Weise, wie wir kommunizieren, denken und handeln. Wenn Menschen aus verschiedenen Kulturen zusammenarbeiten, ist es wichtig, dass sie die Unterschiede in ihren kulturellen Hintergründen verstehen und berücksichtigen. Ein Verständnis der eigenen Kultur ist der Schlüssel, um die Kultur anderer zu verstehen.

Nur wenn wir unsere eigenen kulturellen Werte, Normen und Verhaltensweisen verstehen, können wir die Unterschiede zu anderen Kulturen erkennen und akzeptieren. Um erfolgreich zu sein, müssen wir in der Lage sein, unsere eigenen kulturellen Prägungen zu hinterfragen und flexibel auf die Bedürfnisse anderer einzugehen.

In einer globalisierten Welt ist es immer wichtiger geworden, mit Menschen aus anderen Kulturen zusammenzuarbeiten. Dabei sind jedoch auch Konflikte vorprogrammiert. Kulturelle Unterschiede können zu Missverständnissen führen, die in Konflikte münden. Es ist daher entscheidend, dass alle Beteiligten ein Bewusstsein für ihre jeweilige kulturelle Prägung haben und bereit sind, auf die Bedürfnisse der anderen einzugehen.

2. Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit Menschen aus anderen Kulturen

Eine der größten Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit Menschen aus anderen Kulturen ist die Kommunikation. Oft wird viel Zeit und Energie in die Verständigung investiert, weil man sich gegenseitig nicht richtig verstehen kann.

Viele Kulturen haben unterschiedliche kommunikative Normen und Werte, was zu Missverständnissen führen kann. Auch die Sprache spielt oft eine entscheidende Rolle bei der Kommunikation. Wenn man nicht dieselbe Sprache spricht, kann es schwierig sein, sich gegenseitig zu verstehen.

Ein weiterer Punkt, der oft als Herausforderung bei der Zusammenarbeit mit Menschen aus anderen Kulturen gesehen wird, ist das Verständnis von kulturellen Unterschieden.

Viele Leute neigen dazu, die Kultur des anderen zu bewerten und zu verurteilen, anstatt sie zu verstehen. Dies kann zu Konflikten führen, weil jeder versucht, seine eigenen Werte und Normen durchzusetzen. Es ist wichtig, offen für die Kultur des anderen zu sein und sie zu respektieren, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu ermöglichen.

3. Lösungsansätze für die Herausforderungen

Es ist kein Geheimnis, dass die Zusammenarbeit mit Menschen aus anderen Kulturen nicht immer einfach ist. Oft gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, was richtig oder falsch ist, und dies kann zu Konflikten führen.

Wie können wir solche Herausforderungen meistern?

Einer der wichtigsten Punkte ist sicherlich das Verständnis: Es ist wichtig, sich in die andere Kultur hineinzuversetzen und zu versuchen, deren Sichtweise zu verstehen. Dies kann man zum Beispiel durch Gespräche mit Menschen aus der jeweiligen Kultur erreichen. Auch das Lesen von Literatur über andere Kulturen kann sehr hilfreich sein.

Ein weiterer Punkt ist die Toleranz: Wir sollten versuchen, die Unterschiede zwischen den Kulturen zu akzeptieren und sie als Bereicherung anzusehen. Nur so können wir ein friedliches Miteinander erreichen.

Erfahre mehr

Mit S+P Seminare und Online Schulungen bist du beruflich erfolgreicher!

Weiterbildung ist in unserer schnelllebigen Zeit wichtiger denn je. Auch wenn man denkt, man sei auf dem neuesten Stand der Dinge, so ist es doch wichtig, sich immer weiterzubilden. Denn nur so kann man auch in Zukunft erfolgreich sein. Wer sich nicht weiterbildet, bleibt auf der Strecke.

Besonders in beruflichen Situationen ist Weiterbildung wichtig. Denn nur, wer auf dem neusten Stand der Dinge ist und die neuesten Trends kennt, kann auch erfolgreich sein. Weiterbildung ist also nicht nur für die eigene Karriere wichtig, sondern kann auch den Erfolg eines Unternehmens beeinflussen.

Innovative Unternehmen setzen deshalb immer wieder auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass deine Mitarbeiter auch in Zukunft erfolgreich sind und das Unternehmen weiterhin erfolgreich bleibt.


Latest Articles

Mehr zu diesem Thema

S+P Seminare setzt Maßstäbe: Klimaneutrales Lernen für alle!

S+P Seminare setzt Maßstäbe: Klimaneutrales Lernen für alle!

  • S+P Seminare

  • S+P Sustainability Report

S+P Seminare setzt Maßstäbe: Klimaneutrales Lernen für alle!

1. Klimaneutrales Lernen – was ist das?

Klimaneutrales Lernen ist die Idee, dass Bildungseinrichtungen ihre Klimaauswirkungen neutralisieren sollten. Dies bedeutet, dass sie so viel CO2 wie möglich reduzieren und den Rest kompensieren, indem sie in klimafreundliche Projekte investieren. Bildungseinrichtungen haben einen großen Einfluss auf ihre Umgebung.

Viele Universitäten und Seminaranbieter sind große Verbraucher von Strom und Wasser. All dies hat einen Einfluss auf das Klima. Durch klimaneutrales Lernen können Bildungseinrichtungen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie können auch Vorbilder für andere Organisationen sein und zeigen, dass es möglich ist, umweltfreundlich zu sein und gleichzeitig effektiv zu lernen.

Maßstäbe setzen – mit S+P Seminare

2. Warum ist klimaneutrales Lernen wichtig?

Immer mehr Unternehmen und Bildungseinrichtungen setzen sich daher für klimaneutrales Lernen ein. Dabei handelt es sich um einen Ansatz, bei dem CO2-Emissionen reduziert werden. So wird erreicht, dass keine zusätzlichen Emissionen mehr entstehen und die Umwelt geschützt wird.

S+P Seminare ist einer der Pioniere in Sachen klimaneutralen Lernen und bietet bereits seit 2020 ausschließlich Seminare an, die komplett ohne Papier auskommen. Bei S+P Schulungen beträgt der CO2 Footprint lediglich 0,405 CO2e [kg] pro Teilnehmer und ist damit deutlich niedriger als bei Präsenzschulungen. Klimaneutrales Lernen von S+P Seminare ist nicht nur umweltschonend, sondern auch extrem praxisorientiert – genau das Richtige für alle, die ihr Wissen nachhaltig erweitern möchten!

Mehr über unser Engagement für den Klimaschutz erfährst du in unserem Sustainability Report

Lernen ohne Limits – mit S+P Seminare

3. Wie können wir klimaneutral lernen?

Lernen kann auf viele verschiedene Arten erfolgen, aber nur wenige von ihnen sind wirklich klimaneutral. Einige der besten Möglichkeiten, um klimaneutral zu lernen, sind online-Kurse, die es dir ermöglichen, von überall auf der Welt zu lernen, sowie Seminare, die von kompetenten Dozenten geleitet werden und eine gute Balance zwischen Theorie und Praxis bieten.

S+P Seminare setzt mit seinem Angebot an klimaneutralem Lernen für alle Maßstäbe! Durch unsere langjährige Erfahrung als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen haben wir uns darauf spezialisiert, dir die bestmögliche Ausbildung unter klimafreundlichen Bedingungen zu bieten. Grün: 100% online, keine Verschwendung von Papier:

Online Schulungen sind die grünste Art zu Lernen:

Wenn du online lernst werden keine Papierunterlagen benötigt, was bedeutet, dass keine Bäume gefällt werden müssen.

Lerne bequem von zu Hause aus oder unterwegs: 

Online lernen ist die Zukunft. Dank der technologischen Fortschritte können wir heutzutage von überall aus lernen und das zu jeder Zeit. Das Home Office bietet uns hierbei die perfekte Möglichkeit, bequem von zu Hause aus zu lernen. Gleichzeitig entlastet der Verzicht auf Reisen die Umwelt und trägt so zum Klimaschutz bei.

Hohe Qualität durch kleine Gruppen:

S+P Seminare legt großen Wert auf Qualität – sowohl was die inhaltliche Gestaltung der Seminare als auch die Betreuung der Teilnehmer während des gesamten Lernprozesses betrifft. Dies ist auch der Grund, warum die Seminargruppen bei S+P auf eine maximale Teilnehmerzahl von 15 begrenzt werden. So können wir garantieren, dass jeder Teilnehmer die optimale Betreuung und Unterstützung erhält und am Ende des Seminars mit den bestmöglichen Ergebnissen nach Hause geht. Wenn Sie also nach einem Seminar suchen, bei dem Sie nicht nur viel lernen, sondern auch noch Spaß haben werden, dann sind Sie bei S+P genau richtig.

100% klimaneutral – S+P Seminare

4. Vorteile von S+P Seminaren

Durch unsere Online Schulungen wirst du nicht nur zum aktiven Klimaschutz beitragen, sondern auch noch Geld sparen.

Denn durch den Wegfall von Anreisen und Übernachtungen reduzieren sich deine Schulungskosten um bis zu 30 %. Gleichzeitig entlastet der Verzicht auf Reisen die Umwelt und trägt so zum Klimaschutz bei.

Als Anbieter von Online Schulungen setzen wir seit Jahren auf Nachhaltigkeit und bieten unsere Schulungen mit 0,405 CO2e [kg] pro Teilnehmer fast CO2-neutral an.

S+P Seminare erhalten Nachhaltigkeitsrating von EcoVadis

Das Nachhaltigkeitsrating von EcoVadis für S+P Seminare ist ein großartiges Ergebnis und zeigt, dass unsere Bemühungen, die Umwelt zu schützen, von anderen anerkannt werden.

Es ist auch eine Bestätigung unserer Mission, Menschen dabei zu unterstützen, ihr volles Potential zu entfalten. Denn wir glauben an dich und deine Fähigkeiten. 

Wir werden weiterhin hart daran arbeiten, unsere Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und die soziale und ökonomische Entwicklung mit S+P Seminare voranzutreiben.

S+P Online Schulungen wurden von EcoVadis zertifiziert.

Klimaneutrales Lernen für alle – die neue ökologische Formel von S+P Seminare: hoher Wissenszuwachs mit minimalem Energieverbrauch.

5. Fazit: Klimaneutrales Lernen ist für alle möglich!

Die Klimakrise ist eine globale Herausforderung, der wir uns alle stellen müssen. Umso wichtiger ist es, dass auch Unternehmen und Bildungseinrichtungen ihren Beitrag leisten – und zwar auf allen Ebenen. S+P Seminare hat sich zum Ziel gesetzt, klimaneutral zu arbeiten und Lernen für alle möglich zu machen. Dabei setzen wir Maßstäbe: Wir sind eine der ersten Bildungseinrichtungen in Deutschland, die fast komplett klimaneutral arbeitet!

Darauf sind wir stolz – und wir hoffen, dass wir mit unserem Engagement andere motivieren können, es uns gleichzutun.

S+P Seminare setzt Maßstäbe: Klimaneutrales Lernen für alle!

Erfahre mehr

Mit S+P Seminare und Online Schulungen bist du beruflich erfolgreicher!

Weiterbildung ist in unserer schnelllebigen Zeit wichtiger denn je. Auch wenn man denkt, man sei auf dem neuesten Stand der Dinge, so ist es doch wichtig, sich immer weiterzubilden. Denn nur so kann man auch in Zukunft erfolgreich sein. Wer sich nicht weiterbildet, bleibt auf der Strecke.

Besonders in beruflichen Situationen ist Weiterbildung wichtig. Denn nur, wer auf dem neusten Stand der Dinge ist und die neuesten Trends kennt, kann auch erfolgreich sein. Weiterbildung ist also nicht nur für die eigene Karriere wichtig, sondern kann auch den Erfolg eines Unternehmens beeinflussen.

Innovative Unternehmen setzen deshalb immer wieder auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass deine Mitarbeiter auch in Zukunft erfolgreich sind und das Unternehmen weiterhin erfolgreich bleibt.


Latest Articles

Mehr zu diesem Thema