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Due-Diligence-Prüfung

Due-Diligence Prüfung: Welche Pflichten müssen Sie bei Auslagerungen beachten? Auslagerung: Due-Diligence-Prüfung wurden mit den EBA-Leitlinien detailliert geregelt. Vor dem Abschluss einer Auslagerungsvereinbarung und der Prüfung der operationellen Risiken in Zusammenhang mit der auszulagernden Funktion haben die Institute und Zahlungsinstitute im Rahmen ihres Auswahl- und Bewertungsverfahrens sicherzustellen, dass der Dienstleister geeignet ist.   Auslagerung: Due-Diligence-Prüfung  

Auslagerung: Due-Diligence-Prüfung bei kritischen und wesentlichen Auslagerungen

Was kritische oder wesentliche Funktionen betrifft, so haben die Institute und Zahlungsinstitute sicherzustellen, dass der Dienstleister
  • über die geschäftliche Reputation,
  • angemessene und ausreichende Fähigkeiten,
  • Fachkenntnisse,
  • Kapazitäten und Mittel (z. B. personelle und finanzielle Mittel, IT-Ressourcen),
  • Organisationsstruktur und
  • gegebenenfalls die erforderliche(n) aufsichtliche(n) Zulassung(en) oder Registrierung(en) zur Wahrnehmung der kritischen oder wesentlichen Funktion in zuverlässiger und professioneller Weise
verfügt. Nu so ist sichergestellt, daß der Dienstleister seine Verpflichtungen während der Laufzeit des Vertragsentwurfs auch erfüllen kann.  

Auslagerung: Due-Diligence-Prüfung und zusätzliche Faktoren, die zu beachten sind

Bei der DueDiligence-Prüfung sind zusätzliche Faktoren, die bei der Durchführung einer Sorgfaltsprüfung eines potenziellen Dienstleisters zu berücksichtigen sind, zu beachten. Passen das Geschäftsmodell, seine Art, sein Umfang, seine Komplexität, Finanzlage, Eigentums- und Gruppenstruktur? Bewertung der langfristigen Beziehungen mit Dienstleistern und Dienstleistungen, die für das Institut oder Zahlungsinstitut erbracht werden. Bewertung des Umstands, ob der Dienstleister ein Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen des Instituts oder Zahlungsinstituts ist, zum Konsolidierungskreis der Rechnungslegung des Instituts zählt oder Mitglied bzw. im Eigentum von Instituten ist, die Mitglieder desselben institutsbezogenen Sicherungssystems sind. Bewertung des Umstands, ob der Dienstleister von zuständigen Behörden beaufsichtigt wird.  

Auslagerung: Due-Diligence-Prüfung und Datenschutz-Pflichten

Wenn die Auslagerung die Verarbeitung personenbezogener oder vertraulicher Daten umfasst, haben sich die Institute und Zahlungsinstitute davon überzeugen, dass der Dienstleister angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten umsetzt. Die Institute und Zahlungsinstitute sollten geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Dienstleister in einer mit ihren Werten und ihrem Verhaltenskodex im Einklang stehender Weise handeln. Insbesondere mit Blick auf Dienstleister mit Sitz in Drittstaaten und gegebenenfalls ihre Subunternehmer sollten sich die Institute und Zahlungsinstitute davon überzeugen, dass der Dienstleister in einer ethisch und sozial verantwortlichen Weise handelt und die international anerkannten Normen zu den Menschenrechten (z. B. die Europäische Menschenrechtskonvention), zum Umweltschutz und zu angemessenen Arbeitsbedingungen, einschließlich des Verbots von Kinderarbeit, erfüllt.  

Die Teilnehmer haben zum Thema Auslagerungen auch folgende S+P Seminare besucht…

MaRisk- Compliance im Fokus der Bankenaufsicht – Umsetzung der neuen Anforderungen aus den MaRisk 6.0,CRD IV, §25 KWG neu MaRisk-Compliance –  Aufbauseminar für Compliance Officer Risk-Assessment – IKS-Schlüsselkontrollen – Compliance-Reporting Depot A – im Fokus der Bankenaufsicht –  Beurteilungsstandards, Checklisten und Musterbeschlüsse Rating-Plausibilisierung und zuverlässige Kreditanalyse im Depot A Professionelles Projektmanagement – Erfolgreiche Projektumsetzung in der Praxis Seminar IT-Compliance Manager: Monitoring + Kontrolle + Reporting