Skip to main content

Neuerungen im Geldwäschegesetz (GwG) – Ein umfassender Überblick

Das Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland dient der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit den jüngsten Änderungen und Auslegungs‑Hinweisen wurden zentrale Aspekte wie Risikomanagement, Sorgfaltspflichten, Transparenzregister sowie EU‑Rechtsentwicklungen gestärkt. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen, erläutert die Auswirkungen auf Unternehmen und gibt Hinweise zur Umsetzung im Alltag.

Rechtlicher und regulatorischer Hintergrund

  • Das GwG wurde zuletzt durch das Gesetz vom 27. Dezember 2024 geändert.

  • Die deutsche Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Auslegungs‑ und Anwendungshinweise zum GwG am 29. November 2024 veröffentlicht und am 6. März 2025 ergänzt.

  • Parallel entwickelt sich auf EU‑Ebene ein neues Regelwerk: Das sogenannte EU‑Geldwäscheverordnung (AMLR) plus begleitende Richtlinien sollen eine Harmonisierung der Vorschriften in der EU erzielen.

Wichtige Änderungen im Überblick

1. Risikobasierter Ansatz & interne Steuerung

  • Die Hinweise der BaFin legen vermehrt Gewicht auf den risikobasierten Ansatz: Unternehmen müssen ihre Risikoanalyse nach §§ 4 ff. GwG aktualisieren und dokumentieren.

  • Interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) müssen wirksamer ausgestaltet werden — z. B. mit eindeutigen Verantwortlichkeiten, Berichtslinien und Kontrollen.

  • Gruppenweite Pflichten (§ 9 GwG) gewinnen an Bedeutung bei Konzernstrukturen.

2. Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

  • § 10 ff. GwG wurden durch die jüngste Gesetzesänderung konkretisiert: Aspekte wie Identifizierung, Prüfung und Überwachung von Kundenbeziehungen stehen im Fokus. 

  • Eine Neuerung betrifft insbesondere den Umgang mit „selbst‑gehosteten Adressen“ im Bereich Kryptowertetransfers: § 15a GwG (verstärkte Sorgfaltspflichten beim Transfer von Krypto‑Assets zu oder von selbst‑gehosteten Adressen) wurde mit aufgenommen.

  • Aktualisierungsfristen bei Angaben (z. B. wirtschaftlich Berechtigter, Kunde) sind präziser geregelt.

3. Transparenzregister und wirtschaftlich Berechtigte

  • Das Transparenzregister (§ 18 ff. GwG) bleibt zentraler Bestandteil der Transparenz‑Pflichten. Änderungen betreffen u. a. den Bereich Immobilien (§ 19a, § 19b GwG).

  • Die EU‑Regelung sieht erweiterte Verpflichtungen für Immobilienkäufer und ‑verkäufer vor: ab 2027 werden europaweit einheitliche Registerpflichten gelten.

4. EU‑Rechtsrahmen und kommende Anforderungen

  • Das EU‑Geldwäschepaket (z. B. Verordnung (EU) 2024/1624) und die neue Anti‑Geldwäsche‑Behörde Anti‑Money Laundering Authority (AMLA) nehmen ihre Tätigkeit auf.

  • Verpflichtete Kreise werden ausgeweitet: z. B. Immobilienbranche, Kunst‑ und Antiquitätenhandel, bestimmte Güterhändler.

  • Übergangsfristen gelten: Viele Neuerungen müssen bis spätestens Juli 2027 umgesetzt sein.

5. Sanktionen und Aufsicht

    • Die BaFin hat ihre Auslegungs‑ und Anwendungshinweise aktualisiert, um insbesondere auch Kryptowertetransfers kräftiger in den Blick zu nehmen.

    • Verstöße gegen das GwG können nun konsequenter geahndet werden: Höhere Bußgelder und strengere Anforderungen bei Verletzungen der Sorgfaltspflichten.

Auswirkungen für Unternehmen

  • Verpflichtete Unternehmen (z. B. Banken, Finanzdienstleister, Güterhändler, Immobilienmakler) müssen ihre Compliance‑Systeme anpassen: Risikoanalyse, Prozesse zur Kundenidentifizierung, Auslagerungskontrollen und Monitoring gewinnen an Bedeutung.

  • Besondere Bedeutung kommt der internen Dokumentation und Nachweisführung zu: Sorgfaltspflichten müssen nicht nur substantiiert, sondern auch nachvollziehbar umgesetzt werden.

  • Technologische Lösungen (z. B. für Kryptowertetransfers, Registeranbindung, Daten‑Monitoring) werden verstärkt gefragt sein.

  • Unternehmen sollten frühzeitig ein Projekt zur Umsetzung der neuen Anforderungen starten – insbesondere im Hinblick auf die EU‑Regelung mit Frist bis 2027.

Praxistipps für die Umsetzung

  1. Bestandsaufnahme: Prüfen, ob alle Risikofaktoren und Kontrollmechanismen im Unternehmen identifiziert sind.

  2. Prozessoptimierung: Kunden‑ und Vertragsprozesse anpassen (z. B. Prüfung wirtschaftlich Berechtigter, Kryptotransfers, Immobilienverkäufe).

  3. Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeitende für die neuen Pflichten sensibilisieren (z. B. Meldepflichten, verdächtige Transaktionen).

  4. Technische Unterstützung: Systeme zur Erfassung, Prüfung und Dokumentation einsetzen – insbesondere bei Kryptowerten und komplexen Beteiligungsstrukturen.

  5. Überwachungsmechanismen etablieren: Regelmäßige Audits, Monitoring und Berichterstattung innerhalb der Organisation sicherstellen.

  6. Fristen im Blick behalten: Die Übergangsfristen für EU‑Vorgaben (bis 2027) und nationale Anforderungen (z. B. ab 1 Februar 2025 für BaFin‑Hinweise) sind zu beachten.

Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen im Geldwäschegesetz

Diese Tabelle zeigt, welche konkreten Herausforderungen sich aus den jüngsten gesetzlichen Änderungen ergeben und wie Unternehmen darauf reagieren sollten.

Themenfeld Bedeutung der Änderung Empfehlung für Unternehmen
Regulatorischer Hintergrund Das GwG wurde erweitert und durch neue EU-Verordnungen ergänzt, insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Krypto-Transaktionen und Risikoanalyse. Rechtliche Anforderungen frühzeitig analysieren und in bestehende Compliance-Prozesse integrieren.
Strategische Relevanz Geldwäschepraevention ist keine reine Pflichtübung mehr, sondern ein zentrales Element der Unternehmenssteuerung. Geldwäsche-Compliance als Teil der Unternehmensstrategie begreifen und aktiv managen.
Operative Umsetzung Steigende Anforderungen erfordern die Überarbeitung von Prozessen, Kontrollen und technischen Lösungen. Ressourcen bereitstellen, interne Verantwortlichkeiten klären und digitale Tools einsetzen.
Reaktionsgeschwindigkeit Unternehmen, die schnell auf neue Anforderungen reagieren, verschaffen sich rechtliche Sicherheit und vermeiden Sanktionen. Frühzeitig Umsetzungsteams bilden und klare Zeitpläne definieren.
Folgen bei Nichtumsetzung Zögern kann zu aufsichtsrechtlichen Nachteilen, Imageverlust und finanziellen Sanktionen führen. Regelmässige Audits und Gap-Analysen durchführen, um Risiken frühzeitig zu erkennen.