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Einsatz von Key Performance Indikatoren

EBA Leitlinien Auslagerungen: Einsatz von Key Performance Indikatoren – Welche Leistungs- und Kontrollindikatoren sind bei Auslagerungen zu beachten? Die EBA Leitlinien Auslagerung EBA/GL/2019/02 wurden am 25. Februar 2019 veröffentlicht. Die Institute und Zahlungsinstitute sollen laufend die Leistung des Dienstleisters hinsichtlich aller Auslagerungsvereinbarungen nach einem risikobasierten Ansatz überwachen. Einen Schwerpunkt dieser Kontrollen soll die Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen bilden. Dies schließt auch mit ein, dass die Verfügbarkeit, Integrität und Sicherheit von Daten und Informationen gewährleistet ist. Wenn sich das Risiko, die Art oder der Umfang einer ausgelagerten Funktion erheblich geändert haben, sollten die Institute und Zahlungsinstitute die Kritikalität oder Wesentlichkeit der betreffenden Funktion neu bewerten. Eine Grundlage wurde mit EBA Leitlinien Auslagerungen: Einsatz von Key Performance Indikatoren geschaffen.   Einsatz von Key Performance Indikatoren  

EBA Leitlinien Auslagerungen: Einsatz von Key Performance Indikatoren

Die Institute und Zahlungsinstitute sollten bei der Überwachung und Verwaltung von Auslagerungsvereinbarungen mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorgehen. Die Institute haben regelmäßig ihre Risikobewertung zu aktualisieren und dem Leitungsorgan in regelmäßigen Abständen über die in Zusammenhang mit der Auslagerung kritischer oder wesentlicher Funktionen ermittelten Risiken Bericht zu erstatten. Die Institute und Zahlungsinstitute müssen ihre durch Auslagerungsvereinbarungen entstandenen internen Konzentrationsrisiken überwachen und steuern. Die Steuerung kann mit den EBA Leitlinien Auslagerungen: Einsatz von Key Performance Indikatoren gemanagt werden.  

Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungs- und Kontrollindikatoren

Die Institute und Zahlungsinstitute haben durch Maßnahmen fortlaufend sicherstellen, dass Auslagerungsvereinbarungen angemessenen Leistungs- und Qualitätsstandards einhalten. Den Schwerpunkt bilden insbesondere ausgelagerte kritische oder wesentliche Funktionen. Die EBA Leitlinien Auslagerungen: Einsatz von Key Performance Indikatoren zählen hierzu:
  1. Sicherstellung, dass sie angemessene Berichte von den Dienstleistern erhalten;
  2. Bewertung der Leistung der Dienstleister mithilfe von Instrumenten wie zentralen Leistungsindikatoren, zentralen Kontrollindikatoren, Berichten über die Dienstleistungserbringung, Selbstzertifizierung und unabhängigen Überprüfungen; sowie
  3. Überprüfung aller weiteren relevanten Informationen, die vom Dienstleister übermittelt werden, einschließlich Berichten über die Geschäftsfortführung und Tests.
 

Maßnahmen bei Mängeln

Die Institute sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn sie Mängel bei der Durchführung der ausgelagerten Funktion feststellen. Insbesondere haben die Institute und Zahlungsinstitute etwaigen Hinweisen nachzugehen, dass die Dienstleister möglicherweise die ausgelagerte kritische oder wesentliche Funktion nicht wirksam oder in Einklang mit den geltenden Gesetzten und aufsichtlichen Anforderungen erfüllen. Falls Mängel ermittelt werden, sollten die Institute und Zahlungsinstitute geeignete Korrektur- oder Abhilfemaßnahmen ergreifen. Solche Maßnahmen können gegebenenfalls die fristlose Kündigung der Auslagerungsvereinbarung umfassen.