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Wann ist KI-Nutzung laut Business Judgement Rule Pflicht für Geschäftsführung und Aufsichtsrat?

In einer Welt, in der Künstliche Intelligenz (KI) das Potenzial hat, die Landschaft unternehmerischer Entscheidungen grundlegend zu verändern, stehen Geschäftsleiter und Aufsichtsräte vor der Herausforderung, diesen technologischen Fortschritt verantwortungsvoll zu integrieren. Diese Roadmap bietet Orientierung, wie KI im Einklang mit aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen effektiv genutzt werden kann, um die Unternehmensführung zu stärken und gleichzeitig Haftungsrisiken zu minimieren.

Du erhältst Antworten zu folgenden Fragen:

  • Welche Kriterien legen fest, ob der Einsatz von KI-Technologien für Unternehmen im Rahmen der Business Judgement Rule als „Pflicht“ angesehen werden könnte?

  • Wie beeinflusst die Business Judgement Rule die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten bei der Nutzung oder Nichtnutzung von KI in Entscheidungsprozessen?

Wann ist KI-Nutzung laut Business Judgement Rule Pflicht für Geschäftsführung und Aufsichtsrat?

Verständnis der rechtlichen Landschaft

Die rechtliche Bewertung des Einsatzes von KI bewegt sich zwischen Datenschutz-, Haftungsrecht und den Prinzipien der Business Judgement Rule. Obwohl keine explizite gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von KI besteht, kann deren Nutzung, insbesondere wenn sie zu besser informierten Entscheidungen führt, als Teil der Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung angesehen werden​​.

Geschäftsleiter und Aufsichtsräte müssen daher die rechtlichen Anforderungen verstehen, die mit dem Einsatz von KI verbunden sind, und wie diese Technologien die Entscheidungsfindung beeinflussen können.


Integration von KI in Entscheidungsprozesse

Die Business Judgement Rule schützt Geschäftsleiter, wenn Entscheidungen auf einer angemessenen Informationsbasis getroffen werden. In diesem Kontext könnte die Nutzung von KI-Systemen zur Datenanalyse und Mustererkennung eine wichtige Rolle spielen.

Die Herausforderung besteht darin, diese Technologien so zu integrieren, dass sie die Informationsgrundlage verbessern, ohne dabei die unternehmerische Freiheit einzuschränken


Können Geschäftsführer und Aufsichtsräte haftungsrechtlich begünstigt sein, wenn sie KI zur Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung einsetzen?

Der Einsatz von KI zur Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung kann Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Aufsichtsräte minimieren. Wenn KI-Systeme dazu beitragen, dass Entscheidungen auf einer umfassenderen und präziseren Datengrundlage getroffen werden, kann dies als eine Erfüllung der Sorgfaltspflichten angesehen werden.

Dadurch, dass die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat zeigen können, dass sie alle verfügbaren Ressourcen, einschließlich KI, genutzt haben, um bestmöglich informierte Entscheidungen zu treffen, kann dies im Falle einer Haftungsprüfung zu ihren Gunsten ausgelegt werden.


Kernpunkte der KI-Nutzung in Entscheidungen: Zielsetzung, Daten und Compliance

Eine kritische Bewertung der von KI-Systemen generierten Vorschläge ist unerlässlich. Geschäftsleiter und Aufsichtsräte müssen sicherstellen, dass die Ergebnisse dieser Systeme auf Plausibilität geprüft und nicht ungeprüft übernommen werden.

Dies beinhaltet die Überprüfung auf mögliche Fehlerquellen und die Bewertung der Auswirkungen von KI-Entscheidungen auf das Unternehmen.

Wenn du bei einer spezifischen Entscheidung KI nutzt, sollten im Beschluss konkret folgende Punkte dokumentiert werden, um Transparenz, Compliance und die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung zu gewährleisten:

  1. Zielsetzung und Entscheidungsrahmen: Konkretisiere, welches Ziel mit dem Einsatz der KI verfolgt wird und wie die KI-Lösung konkret den Entscheidungsprozess unterstützt. Dies umfasst eine klare Definition des Problems oder der Chance, die adressiert wird, und warum KI als das geeignete Werkzeug ausgewählt wurde.

  2. Daten und Algorithmen: Beschreibe präzise, welche Daten von der KI genutzt werden, einschließlich ihrer Herkunft und Qualität, sowie die Logik oder Algorithmen, die zur Analyse und Entscheidungsfindung herangezogen werden. Dies beinhaltet eine Erläuterung, wie die KI zu ihren Schlüssen kommt und die Sicherstellung, dass die Datenverarbeitung den Datenschutzrichtlinien entspricht.

  3. Überprüfung, Compliance und Verantwortlichkeiten: Dokumentiere, welche Schritte unternommen wurden, um die von der KI vorgeschlagene Entscheidung zu überprüfen und zu validieren. Stelle sicher, dass der gesamte Prozess im Einklang mit relevanten Gesetzen und Vorschriften steht und benenne klar die Verantwortlichkeiten für die Durchführung und Überwachung der Entscheidung.


Risikobasierter Ansatz der EU-Regulierung

Mit dem vorgeschlagenen KI-Gesetz der EU wird ein risikobasierter Regulierungsansatz verfolgt, der strenge Vorgaben für KI-Systeme mit hohem Risiko festlegt, während solche mit geringerem Risiko weniger reguliert werden.

Geschäftsleiter und Aufsichtsräte müssen sich mit diesen Regelungen auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass ihr Einsatz von KI den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


Wie du die Auswahl, Implementierung und Überwachung von KI sorgfältig dokumentierst

Wenn du KI-Technologien in deinem Unternehmen einführen möchtest, ist eine sorgfältige Dokumentation der Auswahl, Implementierung und Überwachung entscheidend. Hier sind einfache Schritte, die du befolgen kannst:

1. Dein Weg zur richtigen KI-Lösung

  • Bedarfsanalyse: Halte genau fest, warum du KI brauchst und welche Ziele du verfolgst.
  • Marktanalyse: Dokumentiere, wie du verschiedene KI-Lösungen verglichen und bewertet hast, und warum du dich für eine spezifische entschieden hast.
  • Risikobewertung: Schreibe auf, welche potenziellen Risiken du identifiziert hast und wie du planst, diese zu minimieren.

2. Die Implementierung meistern

  • Projektplan: Erstelle einen detaillierten Plan für die Einführung der KI in deinem Unternehmen.
  • Compliance-Check: Vergewissere dich, dass alles den Gesetzen entspricht, und dokumentiere diesen Schritt sorgfältig.
  • Schulung deines Teams: Notiere, wie du dein Team auf die Nutzung der KI vorbereitest.
  • Testlauf: Halte die Ergebnisse der Testphase fest und wie du Probleme gelöst hast.

3. KI im Einsatz überwachen

  • Leistung checken: Führe Buch darüber, wie du die Leistung der KI überwachst und was die Ergebnisse sind.
  • Feedback einholen: Dokumentiere, wie du Rückmeldungen sammelst und nutzt, um die KI zu verbessern.
  • Updates und Wartung: Halte fest, wie du deine KI aktuell hältst und sicherstellst, dass sie effizient läuft.

4. Verwaltung der Dokumentation

  • Sichere Aufbewahrung: Sorge dafür, dass alle Dokumente sicher und für Berechtigte zugänglich sind.
  • Dokumente aktuell halten: Notiere, wie und wann du deine Dokumentation aktualisierst.

Indem du diesen Prozess sorgfältig dokumentierst, schaffst du nicht nur eine transparente und verantwortungsvolle Basis für den Einsatz von KI in deinem Unternehmen, sondern minimierst auch das Risiko von Haftungsfragen.


Schulung und Bewusstsein

Die effektive Nutzung von KI setzt voraus, dass Geschäftsleiter und Aufsichtsräte ein grundlegendes Verständnis für die Funktionsweise und die Grenzen dieser Technologien haben.

Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen können dabei helfen, das notwendige Wissen aufzubauen, um KI-Systeme verantwortungsvoll zu überwachen und zu bewerten.


Best Practices für den Einsatz von KI

Für eine erfolgreiche Integration von KI in unternehmerische Entscheidungsprozesse sollten Unternehmen folgende Best Practices berücksichtigen:

  • Klare Zielsetzung: Definiere klar, welche Entscheidungen durch KI unterstützt werden sollen und welche Ziele damit erreicht werden sollen.

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Wähle KI-Systeme, die transparente und nachvollziehbare Ergebnisse liefern, um das Vertrauen in die Entscheidungsprozesse zu stärken.

  • Schulung und Weiterbildung: Investiere in die Schulung der Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung, um ein grundlegendes Verständnis für KI zu fördern und eine kompetente Handhabung zu gewährleisten.

  • Ethische Richtlinien: Entwickle ethische Richtlinien für den Einsatz von KI, um sicherzustellen, dass Entscheidungen gerecht und im Einklang mit den Unternehmenswerten getroffen werden.

  • Risikomanagement: Berücksichtige mögliche Risiken, die mit dem Einsatz von KI verbunden sind, und implementiere geeignete Maßnahmen zum Risikomanagement.


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S+P Seminar A18 · Aufsichtsrat & Vorstand

Aufsichtsrat im Finanzunternehmen:
Sachkunde-Update 2026/2027

Ein Tag. Die Prüffragen für deine nächste Sitzung.

Dein Update-Tag zu MaRisk-Novelle, ESG-Risiken im KWG, DORA, KI-Verordnung und AMLR – übersetzt in die Fragen, die du als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans stellst. Du nimmst drei Werkzeuge mit: MaRisk-Fragenkatalog und ESG-Integrationsraster, DORA- und KI-Prüffragenkatalog und AMLR-Dashboard.

Dein Update zu MaRisk, ESG im KWG, DORA, KI-Verordnung und AMLR – mit Prüffragenkatalogen und AMLR-Dashboard.

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  • Aufsichts- & Verwaltungsrat
  • Risiko- & Prüfungsausschuss
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  • Mit Praxisfällen
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Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

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zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Ein Klick auf dein Wunschdatum führt direkt zur Buchung. Inklusive Teilnahmezertifikat & Digital Badge.

  1. 01 MaRisk-Novelle & ESG-Risiken Kontrollfunktionen und ESG-Integration wirksam überwachen. Inhalte ansehen Block 01 Rundschreiben 06/2026 (BA) einordnen Informationsbedarf des Gremiums festlegen ESG-Risikoplan auf Herleitung prüfen Zum Programm
  2. 02 DORA & KI-Verordnung IKT- und KI-Risiken als Prüffragen ins Gremium holen. Inhalte ansehen Block 02 Letztverantwortung nach Art. 5 DORA KI-Inventar und Anhang III Fristen nach VO (EU) 2026/1744 Zum Programm
  3. 03 AMLR-Transition 2027 Die Umstellung bis 10.07.2027 nachweisbar begleiten. Inhalte ansehen Block 03 Gap-Analyse überwachen Bericht des Geldwäschebeauftragten AMLA-Readiness verankern Zum Programm
1 Seminartag
Gemeinsam mit Tag 2 des Lehrgangs Z18
6,0 Zeitstunden
Fachliche Fortbildung für dein Mandat
S+P Tool Box
Prüffragenkataloge, Raster und Dashboard
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Update-Tag,
drei Themenblöcke

  1. 01

    Governance nach der 9. MaRisk-Novelle und ESG-Risiken im KWG

    Berichte der Kontrollfunktionen kritisch prüfen und die ESG-Integration in Risikoinventur und Kapitalsteuerung überwachen. Dein Werkzeug: MaRisk-Fragenkatalog und ESG-Integrationsraster.

    • 9. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2026 (BA)): Proportionalität, Governance und Auslagerungen – und welche Fragen daraus für dein Gremium folgen
    • Aktuelle Aufsichtsschwerpunkte der BaFin für die Gremienarbeit einordnen
    • Art, Umfang, Format und Häufigkeit der Risikoinformationen festlegen (§ 25d Abs. 8 S. 10 KWG)
    • Berichte von Compliance, Risikocontrolling und Interner Revision kritisch hinterfragen und das Nachhaken protokollfest festhalten
    • EBA- und ESMA-Leitlinien in Prüffragen des Gremiums übersetzen statt in ein weiteres Rahmenwerk
    • ESG als Treiber der bestehenden Risikoarten: Herleitung der Wesentlichkeitsbewertung prüfen
    • Datenhaushalt und Datenlücken: NACE-Sektoren, Energieeffizienz der Immobiliensicherheiten und Proxy-Verfahren
    • ESG-Risikoplan nach § 26d KWG und Szenarioanalyse: Abgrenzung zum Transitionsplan nach CSRD und Rolle des Gremiums in der Überwachung
  2. 02

    IT-Resilienz und KI-Governance: DORA und KI-Verordnung im Aufsichtsrat

    IKT- und KI-Risiken in Prüffragen für Risiko- und Prüfungsausschuss übersetzen – getrennt nach dem, was heute gilt, und dem, was ab 02.12.2027 kommt. Dein Werkzeug: der DORA- und KI-Prüffragenkatalog.

    • Letztverantwortung des Leitungsorgans für das IKT-Risikomanagement nach Art. 5 Abs. 2 DORA
    • IKT-Kenntnisse nach Art. 5 Abs. 4 DORA aktuell halten und belegen
    • Schwerwiegende IKT-Vorfälle nach Art. 19 DORA und Resilienztests im Berichtswesen an das Gremium verankern
    • Vollständigkeit des Informationsregisters nach Art. 28 Abs. 3 DORA hinterfragen
    • KI zur Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen: Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 5 lit. b KI-VO
    • Betreiberpflichten nach Art. 26 und Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO – auch bei zugekauften Modellen
    • KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO in der Fassung der VO (EU) 2026/1744
    • Ein IKT- und KI-Reporting einfordern, das die tatsächliche Risikolage zeigt statt Systemverfügbarkeiten
  3. 03

    Geldwäscheprävention 2027: AMLR, AMLD6 und AMLA

    Die AMLR-Transition des Instituts als wiederkehrenden Tagesordnungspunkt führen und die Befassung des Gremiums dokumentieren. Dein Werkzeug: das AMLR-Dashboard für das Aufsichtsorgan.

    • VO (EU) 2024/1624 (AMLR): unmittelbare Geltung ab 10.07.2027 und Folgen für das GwG-Rahmenwerk
    • AMLR-Gap-Analyse überwachen: Meilensteine für Risikoanalyse, KYC, laufende Überwachung und Sanktionsscreening
    • Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten an das Aufsichtsorgan und Eskalationswege
    • Risiken gezielter Finanzsanktionen und ihrer Umgehung in die Überwachung einbinden
    • AMLD6 (RL (EU) 2024/1640): Umsetzungsfrist in nationales Recht bis 10.07.2027
    • AMLA-Readiness: künftige technische Standards und Leitlinien früh im Management-Reporting verankern
    • Ressourcen und Projektverzug: wann Zusatzbericht, Sondersitzung oder Auflage an den Vorstand angezeigt ist
    • Befassung bis zum Geltungsbeginn so dokumentieren, dass sie später belegbar ist

Für wen

Für alle, die bereits im Mandat sind und ihr Wissen jährlich aktualisieren. Neu im Mandat? Dann passt der Zertifikats-Lehrgang Z18 mit Onboarding-Tag und Mandats-Dossier besser.

Was mitbringen

Deine Mandatspraxis und deine offenen Fragen. Hilfreich ist ein Blick in die letzte Tagesordnung deines Gremiums – daran richtest du die Prüffragen des Tages aus.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Seminartag geltenden Rechtsstand. Nach jedem Block folgt eine Feedback-Runde, bevor der nächste beginnt.

Regulatorisches Update · Stand 07.10.2026

Was sich für dein Mandat konkret ändert.

Sechs Änderungen, die Sachkunde und Überwachungsaufgaben des Aufsichtsorgans betreffen – im Seminar in den drei Blöcken eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
Sachkunde und Fortbildung des AufsichtsorgansNach § 25d Abs. 4 KWG mussten Institute Ressourcen für Einführung und Fortbildung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans bereitstellen, ohne IKT- oder ESG-Risiken ausdrücklich zu nennen. Seit 01.04.2026Mit dem BRUBEG (G. v. 25.03.2026, BGBl. 2026 I Nr. 81) umfasst die Fortbildung nach § 25d Abs. 4 KWG ausdrücklich auch IKT-Risiken. Nach § 26c Abs. 6 KWG stellen Institute die erforderliche Sachkunde der Organmitglieder auch in Bezug auf ESG-Risiken sicher; der Risikoausschuss bezieht ESG-Risiken in die Prüfung der Vergütungsanreize ein (§ 26c Abs. 7 KWG).
MaRiskEs galten die MaRisk in der Fassung vom 29.05.2024 mit zahlreichen Detailvorgaben und in die MaRisk übernommenen EBA-Leitlinien. Seit 30.06.2026 · Übergangsfrist bis 01.01.2027Die 9. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2026 (BA) vom 30.06.2026) trat mit Veröffentlichung in Kraft; soweit sich zusätzliche Anforderungen ergeben, gilt eine Übergangsfrist bis 01.01.2027. Sie ist prinzipienorientierter, stärkt die Proportionalität und konkretisiert die ESG-Anforderungen des § 26c KWG. Bedeutende Institute unter direkter EZB-Aufsicht fallen nicht mehr in ihren Anwendungsbereich.
ESG-Risiken im RisikomanagementESG-Risiken waren aufsichtliche Erwartung aus MaRisk und BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, aber nicht im KWG geregelt. Seit 01.04.2026 · gestaffelte Fristen§§ 26c, 26d KWG verankern ESG-Risiken in Strategie, Risikoinventur und Stresstests und verlangen einen ESG-Risikoplan; kleine und nicht komplexe Institute überprüfen ihre Strategien und Prozesse alle zwei Jahre, die übrigen Institute risikoorientiert, mindestens aber alle zwei Jahre (§ 26c Abs. 1 Nr. 2 KWG). Für kleine und nicht komplexe Institute gilt die Pflicht zum ESG-Risikoplan erst ab 11.01.2027 (§ 64c Abs. 3 KWG); sie dürfen ihn bis 31.12.2029 auf umweltbezogene Risiken, insbesondere Klimarisiken, beschränken (§ 26d Abs. 1 S. 5 KWG). Die EBA-Leitlinien EBA/GL/2025/01 gelten seit 11.01.2026, für kleine und nicht komplexe Institute spätestens ab 11.01.2027. Art. 449a CRR i. d. F. der VO (EU) 2024/1623 erstreckt die ESG-Offenlegung in abgestufter Form auf alle Institute.
GeldwäschepräventionDie Pflichten ergeben sich aus dem GwG, das die 4. und 5. EU-Geldwäscherichtlinie umsetzt, ergänzt durch die Auslegungspraxis der BaFin. Ab 10.07.2027Die AMLR (VO (EU) 2024/1624) gilt ab 10.07.2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten; die AMLD6 (RL (EU) 2024/1640) ist überwiegend bis zum selben Datum umzusetzen. Die AMLA (VO (EU) 2024/1620) erarbeitet die technischen Standards und Leitlinien. Für das Aufsichtsorgan heißt das: Die Vorbereitung des Instituts gehört bis dahin regelmäßig auf die Tagesordnung; an Terminen nach dem 10.07.2027 geht es um die Überwachung der laufenden Anwendung.
KI-VerordnungDie Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III der VO (EU) 2024/1689 sollten ab 02.08.2026 gelten. Art. 4 verlangte, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Seit 27.07.2026 · Hochrisiko-Pflichten ab 02.12.2027Die VO (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus) verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III – darunter KI zur Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen (Nr. 5 lit. b) – auf den 02.12.2027. Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber nun, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen; ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren.
Digitale operationale Resilienz (DORA)IT-Anforderungen ergaben sich vor allem aus § 25a KWG und den Verwaltungsvorschriften der BaFin. Seit 17.01.2025DORA (VO (EU) 2022/2554) gilt unmittelbar. Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das IKT-Risikomanagement (Art. 5 Abs. 2) und hält seine IKT-Kenntnisse aktuell (Art. 5 Abs. 4). Schwerwiegende IKT-Vorfälle sind zu melden (Art. 19), vertragliche Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern im Informationsregister zu führen (Art. 28 Abs. 3). Die 9. MaRisk-Novelle grenzt ihre IKT-Vorgaben gegenüber DORA ab.

Dein Praxistransfer: Prüfe vor der nächsten Sitzung, ob deine Fortbildungsübersicht IKT- und ESG-Themen ausweist, ob das Gremium den ESG-Risikoplan und das KI-Inventar kennt und ob die AMLR-Transition mit Meilensteinen auf der Tagesordnung steht.

Praxiswerkstatt

Was fragst du,
wenn die Vorlage nicht trägt?

Drei Fälle aus der Gremienpraxis ziehen sich durch den Update-Tag. An ihnen arbeitest du mit MaRisk-Fragenkatalog und ESG-Integrationsraster, DORA- und KI-Prüffragenkatalog und AMLR-Dashboard.

Fall 01 · ESG-Risiken

Die Wesentlichkeits­analyse kommt ohne Datenbasis.

Der Vorstand legt den ESG-Risikoplan vor. Klimarisiken im Immobilienkreditportfolio sind als nicht wesentlich eingestuft, Energieausweise fehlen für einen großen Teil der Sicherheiten, die Proxy-Werte sind nicht hergeleitet.

Deine Aufgabe: Prüfe die Herleitung mit dem ESG-Integrationsraster und formuliere die Prüffragen, die du dir vor der Befassung erläutern lässt – ohne ins operative Geschäft einzugreifen.

Fall 02 · DORA & KI

Der Scoring-Dienstleister stellt auf KI um.

Ein externer Anbieter ersetzt das Kredit-Scoring durch ein KI-Modell. Im Informationsregister ist die Vereinbarung nicht als kritische Funktion geführt. Der Vorstand verweist auf die Frist 02.12.2027.

Deine Aufgabe: Trenne mit dem DORA- und KI-Prüffragenkatalog, was heute schon gilt und was erst ab 02.12.2027 – und lege fest, welches Reporting der Risikoausschuss bis dahin anfordert.

Fall 03 · AMLR

Der Meilensteinplan liegt drei Monate zurück.

Die Gap-Analyse zeigt Lücken im Sanktionsscreening, das Projekt verschiebt sich. Der Geldwäschebeauftragte meldet einen Ressourcenengpass – sein Bericht erreicht das Aufsichtsorgan nur als Anlage.

Deine Aufgabe: Entscheide mit dem AMLR-Dashboard zwischen Zusatzbericht, Sondersitzung und Auflage an den Vorstand und dokumentiere die Befassung bis zum Geltungsbeginn.

Dein Ergebnis

Was du an einem Tag erreichst

  1. 01 Prüffragenliste

    Du gehst mit einer priorisierten Prüffragenliste je Regelwerk in deine nächste Sitzung.

  2. 02 ESG-Risiken

    Du erkennst, ob eine ESG-Einstufung auf belastbaren Daten beruht oder auf ungeprüften Annahmen.

  3. 03 DORA & KI

    Du unterscheidest geltende IKT- und KI-Pflichten von künftigen und forderst das passende Reporting an.

  4. 04 AMLR-Transition

    Du verfolgst Meilensteine, Ressourcen und Eskalationen der Umstellung als festen Punkt deiner Agenda.

  5. 05 Dokumentation

    Du hältst Rückfragen und Folgemaßnahmen so fest, dass deine Überwachungssorgfalt später belegbar ist.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie belegbar ist
deine Überwachung heute?

Im Seminarpreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Seminar wirkt über den Veranstaltungstag hinaus: mit der S+P Tool Box für deine Gremienarbeit und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die dein Mandat im Jahresverlauf treffen.

Vom Update-Tag in die nächste Sitzung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für die Gremienarbeit.

Arbeitsmittel statt Foliensatz: Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und enthält deine drei Werkzeuge – jeweils mit den Bestandteilen, die du in der nächsten Sitzung einsetzt.

  • MaRisk-Fragenkatalog und ESG-Integrationsraster: Prüffragen zu IKS, Auslagerungen und Risikokultur nach der 9. MaRisk-Novelle; Raster zu Wesentlichkeitsbewertung, Datenlücken und Proxy-Verfahren sowie Prüffragen zum ESG-Risikoplan nach § 26d KWG.
  • DORA- und KI-Prüffragenkatalog: Fragenraster für Risiko- und Prüfungsausschuss zu IKT-Risikomanagementrahmen, Informationsregister und Vorfallsmeldungen sowie zum KI-Inventar mit Einstufung nach Anhang III, Betreiberpflichten und Grundrechte-Folgenabschätzung.
  • AMLR-Dashboard für das Aufsichtsorgan: Maßnahmen, Fristen und Eskalationen der AMLR-Transition auf einen Blick, mit Vorlage für das Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten an das Gremium.
  • Vorträge als PDF mit Themenübersicht: das vollständige Update mit Rechtsgrundlagen und Fundstellen, dazu eine Übersicht deiner 6,0 Zeitstunden mit IKT-, KI- und ESG-Themen für deine Fortbildungsunterlagen.

Dein Vorteil Du beginnst mit fertigen Prüffragen und passt sie an Institutsart, Ausschussstruktur und Sitzungsturnus deines Gremiums an.

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Aufsichtsanforderungen an Institute und ihre Organe ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Q1 · Governance: Neue Aufsichtsanforderungen an Risikomanagement und Kontrollfunktionen in Prüffragen übersetzen.
  • Q2 · Geldwäsche: Stand der AMLR-Umsetzung und Berichtswesen an das Aufsichtsorgan.
  • Q3 · IT und KI: Erkenntnisse aus DORA-Prüfungen und Umgang mit KI-Systemen im Institut.
  • Q4 · ESG: ESG-Risikoplan und Jahresplanung des Gremiums vorbereiten.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar mit aktuellen Aufsichtsthemen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

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Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

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Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
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Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

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Nach dem Update-Tag erhältst du deinen Nachweis digital – für deine Fortbildungsunterlagen, dein LinkedIn-Profil und den Austausch mit Institut und Gremium.

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  • 6,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
MaRisk · ESG
9. MaRisk-Novelle, Überwachung der Kontrollfunktionen, ESG-Risiken nach §§ 26c, 26d KWG und EBA/GL/2025/01.
Inhalte II
DORA · KI · AMLR
Pflichten des Leitungsorgans nach DORA, KI-Verordnung mit Anhang III und Art. 4, AMLR, AMLD6 und AMLA.
Stand
2026/2027
Rechtsstand des jeweiligen Seminartags, auf dem Zertifikat datiert.

Über den Referenten

Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance

  • Compliance Officer
  • Single Officer
  • Ausgelagerte Geldwäsche­beauftragten-Funktion

Achim Schulz ist selbst als Compliance Officer und Single Officer für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäschebeauftragten-Funktion. Im Update-Tag übersetzt er diese Praxis- und Prüfungserfahrung in die Fragen, die du als Mitglied des Aufsichtsorgans stellst.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

Termine und Buchung

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Ort S+P Seminare Datum
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Frage zu Termin, Rechnung oder Anmeldung für mehrere Personen?

Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Gremium ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

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Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

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Nächster Schritt

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