Online Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher umsetzen
- gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
- angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
- als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
- angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
- als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),
- Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
- Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Online Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfüllen
- bei der Darstellung des Sachverhalts der einschlägige Sanktionstatbestand zu benennen
- und es ist folgender Indikator zu verwenden: B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben
Zielgruppe für die Online Seminar Embargos und Sanktionen
- Geschäftsführer und Führungskräfte bei Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen,
- Geldwäsche-Beauftragte, Compliance Officer sowie Embargo-/Sanktions-Beauftragte aus Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
Dein Nutzen mit der Online Seminar Embargos und Sanktionen
- Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
- Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Dein Vorsprung mit der Online Seminar Embargos und Sanktionen
Jeder Teilnehmer erhält die S+P Tool Box: + Organisations-Handbuch: Einhaltung von Embargos und Sanktionen + Kontrollplan zu den Pflichten im Transaktions-Monitoring + Update zu Russland und Belarus-Sanktionen Programm zur Online Seminar Embargos und SanktionenBest Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
- Was sind Finanzsanktionen und Embargos?
- Beschränkungen im Bereich des Kapital- und Zahlungsverkehrs
- Länder- und Personenbezogene Embargos
- Embargos gegen bestimmte Länder und Embargos gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen
- Unterscheidung von drei Embargoarten: Totalembargos, Teilembargos und Waffenembargos
- Richtiger Umgang mit Sanktionslistentreffern
- Meldepflichten bei Sanktionen und Embargos
- Eingefrorene Gelder sind innerhalb einer Woche an das SZ FiSankt zu melden
- Regeln zu Erfüllungsverbot und Altvertragsklausel beachten
- Verbote und Genehmigungsvorbehalte sicher beachten
- Ausfuhrkontrollrecht schafft Rahmen zu internationalen Verpflichtungen
- Einschränkungen bei Finanzsanktionen und Embargos
- Verbote oder Genehmigungsvorbehalte bei der Gewährung von Krediten, Garantien, Akkreditiven und Bürgschaften
- Einhalten von Finanzsanktionen und Embargos erfordert geeignete Kontrollen und Prozesse
- Geschäftsorganisation, Internes Kontrollsystem (IKS) und Interne Revision
- Sind Eskalationsstufen und Kommunikationswege beschrieben?
- Wenn besondere Risiken bestehen, ist jährlich zu prüfen.
- Straf- und Bußgeldvorschriften des AWG und AWV bei Nichtbeachtung von Sanktionen und Embargos
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
- Verschärfte Kontroll-Pflichten bei Drittländer mit hohem Risiko
- EU Liste zu Hoch-Risikoländern
- FATF Liste High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action
- Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse mit Hoch-Risikoländern
- Basel AML Index: Weltweite Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF)
- Anforderungen an IT-gestützte Monitoring- und Screening-Systeme:
- Ex-post und in Echtzeit: Selektion und Filtern von verdächtigen Transaktionen
- Einsatz von Verfahren passend zu den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation
- Sperre bei Neulistungen auf Embargo- und Sanktionslisten
- Konten, Depots und Vermögenswerte sind unverzüglich zu sperren bzw. einzufrieren
- Verfügungs- und Bereitstellungsverbote müssen auch im Zahlungsverkehr eingehalten werden
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Welche Pflichten musst du als Geldwäsche Officer, Compliance Officer und / oder Embargo-/Sanktions-Beauftragterg beachten? Mit der S+P Tool Box erhältst du 13 Checks zur Sicherstellung deiner Monitoring-Pflichten zur Beachtung von Finanzsanktionen und Embargos.# Was ist eine Finanzsanktion?
Grundlage der in Deutschland geltenden Sanktionen sind Entscheidungen- des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN),
- des Rates der Europäischen Union (EU),
- der inländischen Behörden (Einzeleingriff des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 AWG).
#1 Best Practices zur Einhaltung von Finanzsanktionen
Um Finanzsanktionen einhalten zu können, müssen Institute geeignete Kontrollen und Prozesse implementieren. „Best Practices“ für den Finanzsektor zur Einhaltung der Finanzsanktionen wurden mit den Empfehlungen der RAG RELEX und der Financial Action Task Force (FATF) veröffentlicht. Weitere Regelungen ergeben sich aus dem Kreditwesengesetz, den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG). Die Best Practices sollen Instituten/Unternehmen eine Orientierung bei der Implementierung von- Kontrollen und
- Prozessen
#2 §18 AWG: Welche Strafvorschriften gelten bei Finanzsanktionen?
§ 18 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1.einem a) Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe-, Dienstleistungs- oder Investitionsverbot oder b) Verfügungsverbot über eingefrorene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union zuwiderhandelt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient oder 2.gegen eine Genehmigungspflicht für a)die Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr, Verbringung, einen Verkauf, einen Erwerb, eine Lieferung, Bereitstellung, Weitergabe, Dienstleistung oder Investition oder b)die Verfügung über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union verstößt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient. (…) https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/__18.html#3 Geschäftsorganisation, Internes Kontrollsystem (IKS) und Interne Revision
Um die Finanzsanktionen effektiv einzuhalten, ist eine klare Definition und Abstimmung von- Prozessen und
- den damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Kontrollen, Verantwortlichkeiten, Eskalationsstufen bei der Verdachtsfallbearbeitung sowie
- Kommunikationswegen
#4 Welche Aufgaben gelten bei Finanzsanktionen für die Compliance-Funktion und das Berichtswesen
Die Compliance-Funktion hat auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der Finanzsanktionen und entsprechender Kontrollen hinzuwirken und diese Kontrollen zu überwachen. Die Compliance-Funktion sollte die Geschäftsleitung insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der grundlegenden rechtlichen Regelungen unterstützen und beraten. Compliance-Beauftragte sollten im Hinblick auf die Einhaltung der Finanzsanktionen regelmäßig an die Geschäftsleitung Bericht erstatten. Wesentliche Informationen im Hinblick auf Finanzsanktionen sind unverzüglich an die Geschäftsleitung weiterzuleiten Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Ist die Compliance Funktion in die laufende Berichterstattung mit eingebunden?#5 Prüfungen durch die Interne Revision: Was ist eine Finanzsanktion?
Die Aktivitäten und Prozesse des Unternehmens zur Einhaltung von Finanzsanktionen sind, auch wenn diese ausgelagert sind, in angemessenen Abständen, grundsätzlich innerhalb von drei Jahren zu prüfen. Wenn besondere Risiken bestehen, ist jährlich zu prüfen. Bei unter Risikogesichtspunkten nicht we- sentlichen Aktivitäten und Prozessen kann vom dreijährigen Turnus abgewichen werden. Die Risikoeinstufung der Aktivitäten und Prozesse ist regelmäßig zu überprüfen und entsprechend zu dokumentieren. Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Welcher Prüfungsturnus wurde festgelegt?#6 Dokumentation zu Kontrollen und Prozessen bei Finanzsanktionen + Online Seminar Embargos und Sanktionen
Alle Kontrollen und Prozesse im Zusammenhang mit Finanzsanktionen sind zu dokumentieren. Die angefertigten Kontroll- und Überwachungsunterlagen einschließlich jener über die Bearbeitung von Verdachtsfällen (und die hierbei angewandten Entscheidungskriterien) sind systematisch, für sachkundige Dritte nachvollziehbar abzufassen und entsprechend den jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z.B. § 147 der Abgabenordung, § 257 des Handelsgesetzbuches) aufzubewahren. Die Aktualität und Vollständigkeit der Aktenführung ist sicherzustellen. Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Werden die Kontrollhandlungen dokumentiert? Besteht ein audit-trail?#7 IT-Systeme und Auslagerungen
IT-Systeme Es wird erwartet, dass die Institute/Unternehmen IT- gestützte Screening-Systeme oder andere an den betrieblichen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation orientierte Verfahren einsetzen, um im Falle von Neulistungen Konten, Depots und Vermögenswerte unverzüglich sperren bzw. einfrieren zu können und bestehende Verfügungs- und Bereitstellungsverbote auch im Zahlungsverkehr einhalten zu können. Die IT-Systeme sind vor ihrem erstmaligen Einsatz und nach wesentlichen Veränderungen zu testen und von den fachlich sowie auch von den technisch zuständigen Beschäftigten abzunehmen. Darüber hinaus sind die IT-Systeme und die Methodik regelmäßig zu validieren, um die Zweckmäßigkeit bzw. Funktionsweise zu prüfen. Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Erfolgt mindestens jährlich eine Validierung der IT-Systeme? Auslagerungen Die Verantwortung für ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse, die der Einhaltung von Finanzsanktionen dienen, bleibt beim auslagernden Institut/Unternehmen. Es hat die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ordnungsgemäß zu überwachen und zu dokumentieren. Dies umfasst auch, die Leistung des Auslagerungsunternehmens anhand vorzuhaltender Kriterien regelmäßig zu beurteilen. Das Institut/Unternehmen hat bei wesentlichen Auslagerungen für den Fall der beabsichtigten oder erwarteten Beendigung der Auslagerungsvereinbarung Vorkehrungen zu treffen, um die Kontinuität und Qualität der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse auch nach deren Beendigung zu gewährleisten. Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Sind die ausgelagerten Aktivitäten im Bereich Monitoring Finanzsanktionen Bestandteil des Auslagerungscontrollings?#8 Bereitstellungs-, Verfügungs- und Finanzierungsverbote sowie Genehmigungspflichten
Das Institut/Unternehmen hat in allen von Finanzsanktionen betroffenen Geschäftsbereichen und Prozessen geeignete Techniken, Verfahren und Methoden zu implementieren, um- Bereitstellungs- und
- Verfügungsverbote
- Zahlungsempfänger (Begünstigter),
- Zahlungsdienstleister des Empfängers,
- Zahler (Auftraggeber),
- Zahlungsdienstleister des Zahlers (Auftraggebers) sowie
- Verwendungszweck (bspw. mittels Schlagwortsuche).
#9 Informationen zu den Sanktionsregimen + Online Seminar Embargos und Sanktionen
Nähere Informationen zu den einzelnen Sanktionsregimen und zu den EU-Verordnungen sowie zu (temporären) Einzeleingriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind auf der Homepage der Deutschen Bundesbank unter https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen abrufbar. Das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank ist unter der Telefonnummer +49 89 2889 3800 (Hotline) zu erreichen. In der EU werden VN-Sanktionen durch EU-Verordnungen umgesetzt, die unmittelbar in jedem Mit- gliedsstaat gelten. Darüber hinaus erlässt die EU im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eigene Sanktionen auf der Grundlage der Art. 28 und 29 des Vertrages über die Europäische Union und setzt diese ebenfalls durch EU-Verordnungen auf Grundlage von Art. 215 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union um. Konsolidierte Fassungen der EU-Finanzsanktionsverordnungen werden – als (inoffizielle) Arbeitshilfe – durch das Internetportal https://eur-lex.europa.eu/ des Amtes für Veröffentlichungen der EU bereitgestellt. Diese konsolidierten Fassungen sind regelmäßig auch im EU-Übersichtsportal „Sanctions Map“ abrufbar, das einen schnellen und umfassenden Überblick über die im Hinblick auf ein bestimmtes Land oder bestimmte Gruppierungen in Kraft befindlichen Sanktionsmaßnahmen bietet: https://sanctionsmap.eu/ Dort finden sich auch Informationen zu den Personen, Organisationen und Einrichtungen, die im Rahmen eines bestimmten Sanktionsregimes gelistet sind. Eine konsolidierte Liste von Personen, Organisationen und Einrichtungen, für die aufgrund einer Maßnahme der EU ein umfassendes Verfügungs- und Bereitstellungsverbot besteht, kann darüber hinaus unter https://eeas.europa.eu/topics/common-foreign- security-policy-cfsp/8442/consolidated-list-of-sanctions_en abgerufen werden. Eine Prüfung, ob einzelne Personen, Sanktionsmaßnahmen der EU unterliegen, kann auch auf der Internetseite Justizportal des Bundes und der Länder: Finanz-Sanktionsliste durchgeführt werden, die auf der konsolidierten EU- Sanktionsliste aufbaut. In Ausnahmefällen, insbesondere zur zeitnahen Umsetzung von VN-Sanktionen, können in Deutschland auf der Grundlage der §§ 4 und 6 des AWG auch nationale Verfügungs- und Bereitstellungsverbote in Form von Einzeleingriffen erlassen werden. Diese werden im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Die „Vorbildlichen Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen“ der Ratsarbeitsgruppe der Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RAG RELEX) finden sich unter https://www.consilium.europa.eu/de/policies/ und sind ebenfalls in der „Sanctions Map“ bei den einzelnen Sanktionsregimen unter „Guidelines“ abrufbar. Hinweis zur RAG RELEX: Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RELEX) Die RELEX-Gruppe befasst sich mit rechtlichen, finanziellen und institutionellen Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Zu ihren Prioritäten zählen- Sanktionen
- Krisenbewältigungsoperationen der EU
- Sonderbeauftragte der EU
- Finanzierung des auswärtigen Handelns
- Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen
- sonstige Querschnittsthemen
#10 Meldepflichten + Online Seminar Embargos und Sanktionen
Ein effektiver Einsatz von Finanzsanktionen durch die Europäische Union sowie auch eine effiziente Umsetzung der Maßnahmen durch die zuständigen Behörden ist nur gewährleistet, wenn ausreichende Informationen über die Auswirkungen und Ergebnisse beschlossener Maßnahmen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sind in den Finanzsanktionsverordnungen umfangreiche Mitwirkungs- und Informationspflichten festgehalten. Durch sie sind alle dem Unionsrecht unterliegenden Personen und Organisationen verpflichtet, Informationen, die die Anwendung der Finanzsanktionsverordnungen erleichtern, wie etwa Informationen über eingefrorene Konten und Beträge, unverzüglich den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (in Deutschland also der Deutschen Bundesbank) zu übermitteln und mit diesen Behörden bei der Überprüfung der Informationen zusammen- zuarbeiten. Für Meldungen dieser Art kann die folgende E-Mailadresse des SZ FiSankt genutzt werden: sz.finanzsanktionen@bundesbank.de Das SZ FiSankt fragt Informationen über eingefrorene Konten und Beträge in Deutschland aktiv durch den Versand von E-Mail-Rundschreiben an alle in Deutschland ansässigen Kreditinstitute ab, wenn Finanzsanktionen gegen neue Adressaten verhängt oder wenn Namen (auch Aliase) oder sonstige Identifikationsmerkmale von bereits sanktionierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen geändert werden. Die Kreditinstitute werden dabei aufgefordert, etwaige eingefrorene Gelder, die bei ihnen gehalten werden, innerhalb einer Woche an das SZ FiSankt zu melden. Kreditinstitute, bei denen keine eingefrorenen Gelder vorhanden sind, werden aufgefordert, eine Fehlanzeige zu erstatten. Von den in Deutschland ansässigen Instituten wird erwartet, dass sie die Abfragen des SZ FiSankt umgehend (in der Regel ist hierfür ein Zeitfenster von einer Woche vorgesehen) und zutreffend beantworten. Zum Schutz der Vertraulichkeit ist in den jeweiligen Sanktionsverordnungen vorgeschrieben, dass die auf diese Weise erhobenen Informationen nur zum Zweck einer effektiven Anwendung der jeweils einschlägigen Finanzsanktionsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Das Vorhandensein und die zuverlässige Funktion entsprechender Prozesse bei den Instituten kann auch Gegenstand von Vor-Ort-Prüfungen der SZ AW auf der Grundlage von § 23 Abs. 2 AWG sein. Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Bestehen schriftliche Regelungen zu den Meldepflichten?#11 Verfügungs- und Bereitstellungsverbote
Zu den wichtigsten und schwerwiegendsten Maßnahmen im Bereich der Finanzsanktionen gehört die Verhängung von Verfügungs- und Bereitstellungsverboten gegen bestimmte jeweils in den Anhängen der verschiedenen EU-Sanktionsverordnungen aufgeführte (natürliche und juristische) Personen, Organisationen und Einrichtungen. Das „Einfrieren von Geldern“ (so die übliche Bezeichnung für die Verhängung eines umfassenden Verfügungsverbotes) wird in den Finanzsanktionsverordnungen definiert als die: „Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers, der Veränderung und der Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen.“ Institute, unter deren Kunden und/oder Geschäftspartnern sich sanktionierte Personen oder Unternehmen befinden, haben daher sicherzustellen, dass etwaige Gelder dieser Kunden/Geschäftspartner nicht (bzw. nicht ohne behördliche Genehmigung) abverfügt werden. Wichtig: Finanzsanktionsrechtliche Verfügungsverbote beziehen sich nicht allein auf die Gelder, die sich im Eigentum einer bestimmten Person, Organisation oder Einrichtung befinden, sondern auch auf solche, die von ihr kontrolliert werden. Durch finanzsanktionsrechtliche Bereitstellungsverbote soll verhindert werden, dass Gelder sanktio- nierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen direkt oder mittelbar zugutekommen. Während Verfügungsverbote primär bei beabsichtigten Verfügungen über Gelder sanktionierter Kunden/ Geschäftspartner zur Anwendung kommen können, sind Bereitstellungsverbote allgemein (d.h. grund- sätzlich bei allen Arten von Geschäften sowie auch im Zahlungsverkehr) zu beachten. Um geltende finanzsanktionsrechtliche Verfügungs- und Bereitstellungsverbote einhalten zu können, ist es für Unternehmen im Finanzsektor wichtig,- sich Informationen über bestehende Finanzsanktionsmaßnahmen zu verschaffen und
- Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass diese Maßnahmen für das eigene Geschäft relevant werden.
#12 Beschränkungen des Zahlungsverkehrs
In manchen Fällen werden nicht nur Verfügungs- und Bereitstellungsverbote in Bezug auf bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen verhängt, sondern auch allgemeine Einschränkungen (Verbote und/oder Genehmigungsvorbehalte sowie ggf. Meldevorschriften) im Zahlungsverkehr mit bestimmten Ländern aufgestellt. Für Zahlungsdiensteanbieter ist es notwendig, entsprechende Zahlungen in der Masse der zu bearbeitenden Vorgänge aufzuspüren und sicherzustellen, dass die Abwicklung nur erfolgt, wenn die hierfür erforderlichen Verfahrensschritte eingehalten werden. Derzeit sind allgemeine Beschränkungen des Zahlungsverkehrs nur im Finanzsanktionsregime der EU gegen Nordkorea vorgesehen. High Risk Jurisdictions Unabhängig davon bestehen spezifische Beschränkungen gegenüber sogenannten „High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action“ der Financial Action Task Force (FATF). High-Risk Jurisdictions weisen erhebliche Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- finanzierung und Proliferationsfinanzierung auf; momentan sind Iran und Nordkorea als High-Risk Jurisdictions benannt. Angesichts des aktuell vorliegenden Aufrufs der FATF, effektive Gegenmaßnahmen im Sinne von Empfehlung gegenüber dem Iran und Nordkorea zu erlassen, wurde durch Allgemeinverfügungen der BaFin eine Meldepflicht bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zum Iran oder Nordkorea angeordnet. Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Bestehen schriftliche Regelungen zur Beachtung von Beschränkungen im Zahlungsverkehr?#13 Verbote und Genehmigungsvorbehalte
Bestimmte Finanzsanktionsregimes enthalten Einschränkungen (Verbote oder Genehmigungsvorbe- halte) bei der Gewährung von Finanzhilfen und -mitteln (Kredite, Garantien, Akkreditive, Bürgschaften etc.) im Zusammenhang mit dem Handel bestimmter Waren oder Dienstleistungen. Da diese Einschränkungen häufig nicht an den Sitz der Vertragsparteien eines Handelsgeschäfts in einem bestimmten Land anknüpfen, sondern an den beabsichtigten Verwendungsort einer Ware oder den Ort der Erbringung der Dienstleistung, können entsprechende Maßnahmen auch dann greifen, wenn keiner der Vertragspartner seinen Sitz in einem sanktionierten Land hat. Personen und Unternehmen, die Handelsfinanzierungen erbringen, müssen über den Hintergrund der von ihnen abgeschlossenen Finanzierungsgeschäfte informiert sein, um einschlägige Verbote oder Genehmigungsvorbehalte erkennen und beachten zu können. Hierbei kann auf alle vorliegenden Erkenntnisquellen zurückgegriffen werden. Eine allgemeine Nachforschungspflicht wird durch Finanzsanktionen der EU jedoch nicht begründet. Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Bestehen schriftliche Regelungen zur Beachtung von Verboten und Genehmigungsvorbehalten?Online Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher umsetzen