Die Planung wird in Phasen gegliedert:
- Detailplanungsphase (meist drei bis fünf Jahre): Überschüsse werden Jahr für Jahr geplant und mit den Eigenkapitalkosten ohne Wachstumsabschlag abgezinst, weil das Wachstum bereits in den Planzahlen steckt.
- Gegebenenfalls Konvergenzphase: wenn das Unternehmen nach der Detailplanung noch nicht im Gleichgewicht ist, etwa bei Investitionszyklen oder auslaufenden Verträgen.
- Ewige Rente (Terminal Value): Ein nachhaltiges Ergebnis wird mit dem um den Wachstumsabschlag geminderten Zinssatz kapitalisiert und auf den Stichtag abgezinst.
Bei objektivierten Werten nach IDW S 1 werden typisierte persönliche Ertragsteuern der Eigentümer berücksichtigt; der Kapitalisierungszinssatz ist dann ebenfalls nach persönlichen Steuern anzusetzen.
Die ewige Rente macht in vielen Bewertungen einen großen Teil des Gesamtwerts aus, als Erfahrungswert häufig 60 bis 80 %. Das nachhaltige Ergebnis darf deshalb nicht einfach der letzte Planwert sein. Es muss eingeschwungen sein: Abschreibungen und Investitionen im Gleichgewicht, Thesaurierung für das Wachstum berücksichtigt, Sondereffekte eliminiert.
Plausibilisierung der Planung
Die zentrale Neuerung des IDW S 1 i.d.F. 2026 betrifft die Beurteilung der Unternehmensplanung. Der Bewerter hat durch Plausibilitätshandlungen zu beurteilen, ob die Managementplanung für Bewertungszwecke geeignet ist, und sie gegebenenfalls anzupassen. Der Standard unterscheidet je nach Funktion zwischen einer vollumfänglichen und einer ausreichenden Plausibilitätsbeurteilung. Umfang und Tiefe richten sich nach Anlass und Auftrag. Bei objektivierten Werten dürfen künftig erwartete Maßnahmen über die „erwartete Ertragskraft“ berücksichtigt werden, sofern sie plausibel sind; auch der Umgang mit Synergien wurde flexibilisiert.
Börsenkurse und Multiplikatoren
Börsenkurs: Ob ein Börsenkurs den vollen wirtschaftlichen Wert widerspiegelt, richtet sich nach den Kriterien des IDW S 17, der im November 2025 verabschiedet und im Januar 2026 veröffentlicht wurde. Für die meisten Mittelständler spielt das keine Rolle, für börsennotierte Gesellschaften bei Abfindungen dagegen eine große.
Multiplikatoren: EBIT-, EBITDA- oder Umsatzmultiplikatoren liefern Anhaltspunkte, ersetzen aber keine Bewertung. Sie zeigen, was am Markt gezahlt wird, nicht, was ein Unternehmen aus seiner Ertragskraft heraus wert ist.
Praxistipp: Prüfen Sie, wie viel Prozent des Werts aus der ewigen Rente stammen. Liegt der Anteil sehr hoch, verdienen die Annahmen zum nachhaltigen Ergebnis besondere Aufmerksamkeit. Legen Sie außerdem vor der Bewertung eine Planungsdokumentation an: Annahmen je Umsatztreiber, Abgleich mit Vergangenheit und Markt, Szenarien.