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Welche Leistungs- und Kontrollindikatoren sind zu beachten?

Welche Leistungs- und Kontrollindikatoren sind zu beachten?. Die EBA hat Leitlinien zur Auslagerung, EBA/GL/2019/02 25. Februar 2019 veröffentlicht. Die Institute und Zahlungsinstitute sollen laufend die Leistung des Dienstleisters hinsichtlich aller Auslagerungsvereinbarungen nach einem risikobasierten Ansatz überwachen. Einen Schwerpunkt dieser Kontrollen soll die Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen bilden. Dies schließt auch mit ein, dass die Verfügbarkeit, Integrität und Sicherheit von Daten und Informationen gewährleistet ist. Wenn sich das Risiko, die Art oder der Umfang einer ausgelagerten Funktion erheblich geändert haben, sollten die Institute und Zahlungsinstitute die Kritikalität oder Wesentlichkeit der betreffenden Funktion neu bewerten.   Auslagerung: Welche Leistungs- und Kontrollindikatoren sind zu beachten?  

Auslagerung: Welche Leistungs- und Kontrollindikatoren sind zu beachten?

Die Institute und Zahlungsinstitute sollten bei der Überwachung und Verwaltung von Auslagerungsvereinbarungen mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorgehen. Die Institute haben regelmäßig ihre Risikobewertung zu aktualisieren und dem Leitungsorgan in regelmäßigen Abständen über die in Zusammenhang mit der Auslagerung kritischer oder wesentlicher Funktionen ermittelten Risiken Bericht zu erstatten. Die Institute und Zahlungsinstitute müssen ihre durch Auslagerungsvereinbarungen entstandenen internen Konzentrationsrisiken überwachen und steuern.  

Maßnahmen zur Sicherstellung

Die Institute und Zahlungsinstitute haben durch Maßnahmen fortlaufend sicherstellen, dass Auslagerungsvereinbarungen angemessenen Leistungs- und Qualitätsstandards einhalten. Den Schwerpunkt bilden insbesondere ausgelagerte kritische oder wesentliche Funktionen. Hierzu zählen:
  1. Sicherstellung, dass sie angemessene Berichte von den Dienstleistern erhalten;
  2. Bewertung der Leistung der Dienstleister mithilfe von Instrumenten wie zentralen Leistungsindikatoren, zentralen Kontrollindikatoren, Berichten über die Dienstleistungserbringung, Selbstzertifizierung und unabhängigen Überprüfungen; sowie
  3. Überprüfung aller weiteren relevanten Informationen, die vom Dienstleister übermittelt werden, einschließlich Berichten über die Geschäftsfortführung und Tests.
  Maßnahmen bei Mängeln – Auslagerung: Welche Leistungs- und Kontrollindikatoren sind zu beachten? Die Institute sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn sie Mängel bei der Durchführung der ausgelagerten Funktion feststellen. Insbesondere haben die Institute und Zahlungsinstitute etwaigen Hinweisen nachzugehen, dass die Dienstleister möglicherweise die ausgelagerte kritische oder wesentliche Funktion nicht wirksam oder in Einklang mit den geltenden Gesetzten und aufsichtlichen Anforderungen erfüllen. Falls Mängel ermittelt werden, sollten die Institute und Zahlungsinstitute geeignete Korrektur- oder Abhilfemaßnahmen ergreifen. Solche Maßnahmen können gegebenenfalls die fristlose Kündigung der Auslagerungsvereinbarung umfassen.