Anforderungen an das Auslagerungsregister
Anforderungen an das Auslagerungsregister. Im Konsultationsverfahren wurde auch die fehlende Aufzählung der (Vertrags)Parameter adressiert, die im Auslagerungsregister einzutragen sind.
Um dem abzuhelfen und zugleich bei der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorgabe des 25 b Abs. 1 KWG (gemäß Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) Abweichungen zu den Outsourcing Guidelines zu vermeiden, wird in der finalen Fassung des AT 9 Tz.14 MaRisk direkt auf Tzn. 54 und 55 dieser Leitlinien verwiesen.
Damit soll europäischen Bankengruppen die Einrichtung eines zentralen Auslagerungsregisters erleichtert werden, wie es in Tz. 53 der Outsourcing Guidelines zugelassen ist. Unter den in Tzn. 54 und 55 der Outsourcing Guidelines aufgezählten verbindlichen Parametern wiederum ist in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 04.03.2021 insbesondere das Erfassungsfeld unter Tz. 55 lit. a thematisiert worden.
Dort sollen Institute, welche zentralen Sicherungseinrichtungen angeschlossen sind, auch die weiteren Vertragspartner des Auslagerungsunternehmens aus dem Verbund auflisten. Die Aufsicht erkennt an, dass dies nur dort als verhältnismäßig gelten kann, wo eine solche Erfassung vorausgesetzt werden kann, insbesondere bei Einrichtung eines zentralen Auslagerungsmanagements auf Verbundebene.

Zielgruppe für das Seminar Anforderungen an das Auslagerungsregister
- Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte bei Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken
- Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Compliance, Risikomanagement, Gesamtbanksteuerung und Interne Revision
Dein Nutzen mit dem Seminar Anforderungen an das Auslagerungsregister
- Neue Anforderungen an die Risikocontrolling-Funktion
- Zukunftsgerichteter Kapital- planungsprozess mit SREP und ICAAP
- Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft
Dein Vorsprung mit dem Seminar Anforderungen an das Auslagerungsregister
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Checkliste „Umsetzung der MaRisk 2021‘‘ + S+P Check: Reportingrelevante Anforderungen AT 4.1 und AT 4.2 + S+P Checkliste: 105-Punkte-Check zur Risikotragfähigkeit + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das KreditgeschäftMaRisk 2021: Neue Anforderungen an die Risikocontrolling-Funktion
- Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation §25a KWG als Vorgabe für das Interne Risikomanagement
- Neuerungen bei der aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte
- Erweiterte Verantwortlichkeiten der Risikocontrolling-Funktion
- Prozessprüfungen bei risikorelevanten Limitgenehmigungen – Identifizierung der relevanten Entscheidungsprozesse
Zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess mit SREP und ICAAP
- Neue Vorgaben für den Kapitalplanungsprozess: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit?
- Neuerungen in den Bereichen Risikomessung und -begrenzung
- Ampel- und Warnsysteme: Optimale Verzahnung von Prozess- und Steuerungsimpulsen
- Aufbau von unterschiedlichen Szenarien im Kapitalplanungsprozess
- Neue Vorgaben an das Limitsystem mit TLAC/MREL
Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft
- MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
- Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
- Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
- MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
- Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
- Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
- Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
- MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
- Interne Informationen aus der Geschäftsbeziehung
- Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
- Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken