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Autor: p537752

Wie führt man erfolgreiche Meetings durch?

Wie führt man erfolgreiche Meetings durch?- Um erfolgreiche Meetings zu haben, müssen wir Ressourcen einsetzen, die uns helfen, die Kommunikation zu optimieren und die Kreativität zu fördern. Hier erklären wir einige Techniken, um dies zu erreichen.

Was ist Moonshot thinking?

Moonshot Thinking ist eine Möglichkeit, außerhalb unserer Komfortzone zu denken und uns herauszufordern, neue Lösungen zu finden. Es geht darum, „über den Tellerrand“ zu schauen. Es geht darum, Ideen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und eine Idee niemals aufzugeben, egal wie oft sie abgelehnt wird. Das Wort „Moonshot“ ist eine Metapher, die sich vom Apollo-Programm ableitet, mit dem die NASA auf dem Mond landete. Bei der ursprünglichen Mondlandung ging es darum, bis zum Äußersten zu gehen und ein unmögliches Ziel zu erreichen. Wie führt man erfolgreiche Meetings durch?  

Wie führt man erfolgreiche Meetings durch?- Was ist OKR?

OKR: Objectives and Key Results (OKR) ist eine Zielsetzungsmethode, die die Mitarbeiter in die Formulierung der Unternehmensziele einbezieht. OKR steht für Objectives and Key Results (Ziele und Schlüsselergebnisse). Es handelt sich um ein Managementmodell, das auf Zielen und Schlüsselergebnissen basiert. OKR beschreibt eine innovative und transparente Managementmethode zur Führung von Mitarbeitern, die vor allem in agilen Organisationen eingesetzt wird.

Wie führt man erfolgreiche Meetings durch?- Was ist Delegation poker?

Delegationspoker: Selbstorganisiertes Arbeiten gilt als ein wesentliches Element der agilen Führung. Sie basiert auf dem Prinzip der Delegation, nach dem Kompetenzen und Verantwortlichkeiten an Mitarbeiter übertragen werden. Delegationspoker ist eine Technik für Teams, diese Delegation spielerisch zu erkunden, um daraus Handlungsregeln für die Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung abzuleiten. Wie führt man erfolgreiche Meetings durch?- Das könnte dich auch interessieren

Seminar Moderation online buchen

Neue Techniken, wie Focus on the Positive erlernst du mit dem Seminar Moderation online buchen. Raus aus der Meeting-Falle: 65 % sagen, Meetings halten sie von ihrer eigenen Arbeit ab. 71 % halten Meetings für unproduktiv und ineffizient. 64 % finden, Meetings beeinträchtigen konzentriertes Arbeiten. 62 % erklären, Meetings schaffen es nicht, den Zusammenhalt des Teams zu stärken. Und was sagen deine Kollegen zur Meeting-Kultur im Unternehmen? Neue Impulse und eine Auswahl von top aktuellen Instrumenten für eine gewinnende Business Moderation erhältst du mit dem Seminar Moderation online buchen. Seminar Moderation mit der Produkt-Nr. K03 online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online. Tipp: S+P Online Schulungen bringen dein Office direkt in unseren Seminarraum. S+P Online Schulungen sind interaktiv und spannend. Wähle dein passendes Online Schulungsprogramm aus! Bequem und einfach mit dem online Seminarformular. .

Dein Nutzen mit dem Seminar Moderation

Mit dem Seminar Moderation erlernst du aktuellste Techniken für eine gelungene Business Moderation:
  • Kommunikationsprozesse – Moderationstechniken – Konfliktlösungen
  • Selbstsicher und durchsetzungsstark im Meeting
  • Zuspitzen, Provozieren, Polarisieren –  Wie du Diskussionen anregst und Entscheidungen herbeiführst
  • Techniken für eine gelungene Besprechung
  • Mit Vielrednern, Nörglern und Besserwissern gekonnt umgehen – Souverän und sicher in Konfliktsituationen reagieren
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Dein Vorsprung mit dem Seminar Moderation:

Du erhältst mit dem Seminar Moderation die S+P Tool Box mit: + S+P Test: Wie gut ist deine Gesprächsführung? + S+P Leitfaden: Erfolgreich Moderieren + S+P Test: Wie gut beherrschst du die Moderationstechnik? + S+P Leitfaden: „Spielregeln“ vereinbaren im Projektteam + S+P Test: Wie professionell gestaltest du deine Besprechungen? + S+P Test: Welcher Führungstyp bist du? + S+P Checkliste: Effektives Zeitmanagement + S+P Leitfaden: Kreativitätskiller bewältigen + S+P Leitfaden: Konflikte erkennen und auflösen   Dein Programm zum Seminar Moderation online buchen

Praxisorientierte Kommunikations- und Gesprächstechniken – Seminar Moderation

  • Selbstbewusstes Auftreten – Das A und O starker Kommunikation
  • Aktiv zuhören: Gespräche erfolgreich gestalten
  • Fragetechniken gezielt einsetzen und Entscheidungen herbeiführen
  • In entscheidenden Situationen das Ruder übernehmen – effektive Gesprächslenkung
  • Die 6 häufigsten Kommunikationshürden im Meeting überwinden
Du trainierst mit dem Seminar Moderation u.a. folgende Fallstudien: Fallstudie 1: Die Kunst die richtigen Fragen zu stellen Fallstudie 2: Diskussionen steuern und Entscheidungen herbeiführen .

Wie führt man erfolgreiche Meetings durch?- Meetings leiten: Bewährte Methoden in der Praxis

  • Mache das Ziel klar! Auftrag und Erwartungen zu Beginn festlegen
  • Gruppendynamische Prozesse souverän steuern und effektiv nutzen
  • Den „Roten Faden“ nicht verlieren – Der Prozessplan als Hilfsmittel
  • Visualisierungsmethoden: Ideen sammeln und strukturieren
  • Die Zeit im Blick – Techniken für effektives Zeitmanagement im Meeting
  • Informationsverluste vorbeugen: Ergebnisse protokollieren und Maßnahmenplan erstellen
Du trainierst mit dem Seminar Moderation online buchen u.a. folgende Fallstudien: Fallstudie 3: Erfolge sichern, aus Fehlern lernen Fallstudie 4: „Spielregeln“ vereinbaren im Projektteam Fallstudie 5: Gekonnt visualisieren .

Wie führt man erfolgreiche Meetings durch?- Widerstände und Konflikte souverän meistern

  • Der innere Konflikt: Doppelrolle als Moderator und Führungskraft
  • Besserwisser, Streitsüchtige und Schüchterne: Techniken zum Umgang mit unterschiedlichen Persönlichkeitstypen
  • Perspektivenwechsel – Verschiedene Sichtweisen berücksichtigen und Missverständnisse aus der Welt schaffen
  • Wenn die Gruppe nicht will: Festgefahrene Situationen auflösen
  • Entschärfen und Deeskalieren: 5 Strategien zur erfolgreichen Konfliktlösung
Du trainierst mit dem Seminar Moderation u.a. folgende Fallstudien: Fallstudie 6: Doppelrolle als Moderator und Führungskraft Fallstudie 7: Du weißt nicht mehr weiter – Was nun? Fallstudie 8: Konfliktlösungen in Meetings .

Dein Ansprechpartner für das Seminar Moderation

Hast du noch Fragen zu unserem Seminar – Kommunikations- und Gesprächstechniken – Business Moderation (S+P)? Du benötigst eine fachliche Beratung oder möchtest dich anmelden? Unser Ansprechpartner steht dir mit Rat und Tat zur Seite. Fachbereich Weiterbildung Telefon: +49 89 452 429 70 100 Fax: +49 89 452 429 70 299 E-Mail: service@sp-unternehmerforum.de  

Moderationskompetenz: Focus on the Positive – S+P Moderations-Tools

Mit dem S+P Informationsblog „Neue Angebote für Führungskräfte – Teams moderieren – Bewährtes – Agiles – Neues“ bist du zu den wichtigsten Moderations-Tools top informiert. Mit der Methode Focus on the Positive schaffst du den Wechsel und führst dein Team aus der Komfortzone in die Lernzone. Dein Team wird dann bereit seine neue Dinge auszuprobieren. Ideal wären folgende Aussagen deines Teams:
  • Wir machen unseren Job gerne, auch wenn wir ein wenig mit den Aufgaben überfordert sind.
  • Wir haben alle zusammen den Mut etwas Neues auszuprobieren.
Mit den S+P Moderations-Tools baust du gezielt deine Moderationskompetenz auf. Fülle deinen „Einkaufswagen“ mit neuen Angeboten für Führungskräfte, Tools um dein Teams zu moderieren. Kombiniere Bewährtes mit Agilem und Neuem. .

Neben dem Seminar Kommunikation haben sich die Teilnehmer auch für folgende Seminare interessiert:

Seminar Teams führen ohne Chef zu sein Lehrgang Zertifizierter Projektleiter (S+P) Seminar Führung in schwierigen Situationen

Seminar Moderationstechniken

Recruiting: Wie landet man die Besten Players?
Recruiting: Wie landet man die Besten Players? Betreff: Mach deine Betreffzeile interessant. Du kannst einige der Vorteile, die du anbietest, direkt in die Betreffzeile schreiben. Versuche, überzeugend zu sein. Sei anders!: Das ist das Wichtigste. Verwende nicht die klassischen Phrasen, die jeder kennt, sei kreativ und versuche, dich abzuheben. Sei aufmerksam: Konzentriere dich auf das Profil des Bewerbers, mit dem du in Kontakt kommen möchtest, versuche nicht oberflächlich zu sein, und beziehe dich auf die Information, die du über den Kandidat hast. Recruiting: Wie landet man die Besten Players?  

Recruiting: Wie landet man die Besten Players?

Kurz und knapp: Stell dich vor, spreche den Bewerber direkt an und beschreibe dein Unternehmen. Vermeide übermäßig lange Nachrichten und sag nur das Wichtigste. Alles andere kann später besprochen werden. Stellenbeschreibung: Da die meisten Bewerber nicht aktiv auf der Suche nach einem Job sind, reicht eine Zusammenfassung Ihrer Stellenausschreibung nicht aus, um ihre Aufmerksamkeit zu erregen. Halte die Stellenbeschreibung kurz und konzentriere dich auf die oben genannten Punkte. Wer sind wir: Erzähle für welches Unternehmen du einen neuen Mitarbeiter suchst. Dies gibt dem Bewerber die Möglichkeit, mehr über das Unternehmen zu erfahren und zu entscheiden, ob er mit dir Kontakt aufnehmen möchte.

Recruiting: Wie landet man die Besten Players?- Das könnte dich auch interessieren

Seminar Personal Recruiting: Top-Kandidaten gezielt ansprechen

Wie und wo finde ich Top-Fachkräfte? Online Recruiting ist bei der Suche neuer Mitarbeiter heutzutage nicht mehr wegzudenken. Aber weißt du auch, wo du deine Fachkräfte am Besten suchst? Mit dem Seminar Personal Recruiting: Top-Kandidaten gezielt ansprechen lernst du relevante Werkzeuge zum Recruiting kennen und erlernst folgende Skills:
  • Recruiting – Top Kandidaten richtig ansprechen
  • Erfolgreiche Personalsuche mit der richtigen Suchstrategie
  • Attraktiv als Arbeitgeber – auch im Bewerbungsprozess
Seminar Personal Recruiting mit der Produkt-Nr. I02 online buchen: bequem und einfach mit dem Seminarformular online.

Recruiting: Wie landet man die Besten Players?- Zielgruppe für das Seminar Personal Recruiting

  • Geschäftsführer,Vorstände, Prokuristen, Inhaber, Personalleiter,
  • Mitarbeiter von Personalabteilungen sowie Personaler, Human Resource Manager,
  • Assistenz, Office Management und Social Media Manager.
 

Dein Nutzen mit dem Seminar Personal Recruiting

  • Recruiting – Top Kandidaten richtig ansprechen
  • Erfolgreiche Personalsuche mit der richtigen Suchstrategie
  • Attraktiv als Arbeitgeber – auch im Bewerbungsprozess
 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Personal Recruiting

Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Personal Recruiting die S+P Tool Box: + S+P Leitfaden: Top-Maßnahmen im Recruiting auf einen Blick + S+P Leitfaden: Mit der richtigen Stellenausschreibung mehr Bewerbungen erhalten + S+P Leitfaden: Wo suche ich Top-Kandidaten? + S+P Leitfaden: Bewerber-Interviews erfolgreich führen   Programm zum Seminar Personal Recruiting:

Recruiting: Wie landet man die Besten Players? – Top-Kandidaten richtig ansprechen

  • Positioniere dich! Attraktiv als Arbeitgeber
  • Cultural Fit: Unternehmenskultur als Erfolgsfaktor in der Personalgewinnung
  • Kandidatenansprache: Mehr Bewerber durch bessere Stellenanzeigen
  • Nutze die entscheidenden Werkzeuge für ein professionelles Recruiting!
    • Zwei Recruiting-Ansätze: Werben und Suchen
    • Verknüpfung von Online- und Offline-Recruiting
    • Erfolgreicher Einsatz von Karrierewebseiten, Online Jobbörsen und Karriere-Blogs
    • In welchen Netzwerken findest du den geeigneten Bewerber?
Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Personal Recruiting die S+P Tool Box mit: + S+P Leitfaden: Mit der richtigen Stellenausschreibung mehr Bewerbungen erhalten + S+P Check: Wie fit ist dein Internetauftritt für die Personalsuche?  

Recruiting: Wie landet man die Besten Players?- Erfolgreiche Personalsuche mit der richtigen Suchstrategie

1. Wie finde ich die passende Suchstrategie?

Zusammen mit den Teilnehmern wird Schritt für Schritt nach gewünschten Bewerberprofilen gesucht.

2. Was ist Bewerbern bei der online-Suche wichtig?

Nach welchen Begriffen wird gesucht? Was erzeugt Aufmerksamkeit? Wie werden aus Interessenten Bewerber? Welche Informationen interessieren die Bewerber am meisten?  

Employer Branding – Attraktiv als Arbeitgeber

  • Der Matchingprozess: Mit der VeSiEr-Methode die Kandidaten treffsicher auswählen
  • Was Arbeitgeber wirklich attraktiv macht
  • Wie tickt dein Unternehmen?
    • Information, Transparenz und Ansprechpartner
    • Digital Natives: Erwartungen der Generation Y und Z
    • Work Life Balance: Arbeitszeit, Verantwortung und Selbstbestimmung
  • Nutze die besten Fragetechniken und Fragestrategien!
  • Interviews mit internationalen Kandidaten führen
  • Culture Map: Wie navigierst du durch kulturelle Unterschiede?
Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Personal Recruiting die S+P Tool Box mit: + S+P Leitfaden: Top-Maßnahmen im Recruiting auf einen Blick + S+P Leitfaden: Bewerber-Interviews richtig führen + S+P Checkliste: Dos und Don´ts in Bewerberinterviews  

Du interessierst dich für ein Inhouse Training als firmeninterne Weiterbildung?

Stelle jetzt eine unverbindliche Anfrage für dein persönliches Inhouse Training! Wir senden dir ein unverbindliches Angebot, gemäß deinen Vorgaben, Wünschen und Bedingungen, zu. Du hast bereits konkrete Vorstellungen für ein Inhouse Training? Dann nutze das Formular Anfrage Inhousetraining. Die nächsten Termine findest du unter Seminar Termine.  

Die Teilnehmer haben neben dem Seminar Personal auch folgende Seminare besucht:

Kommunikation und Führung für Manager Mehr Zeit – Mehr Arbeit? Wie Sie sich selbst entlasten! Kommunikations- und Präsentationstechniken für Teamleiter Resilienz für Führungskräfte Weitere Seminare findest du hier

Datenschutz in der Welt der KI

Datenschutz in der Welt der KI: Die Besorgnis über den Datenschutz hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Menschen sind nicht mehr damit einverstanden, dass Unternehmen jeden ihrer Schritte verfolgen und ihre persönlichen Daten zur Steigerung ihres Umsatzes nutzen.  Dieses Unbehagen hat zu neuen Maßnahmen geführt. Die bemerkenswerteste ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (GDPR) von 2018, die den Nutzern die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zurückgeben soll. Diese Maßnahmen waren jedoch nicht so wirksam wie erwartet, was zum Teil daran liegen könnte, dass sie, wenn sie korrekt umgesetzt werden, die Wirtschaftsleistung Europas beeinträchtigen könnten, insbesondere im Vergleich zu anderen, weniger restriktiven Ländern. Der Datenschutz ist auch im Jahr 2022 noch ein wichtiges Thema, doch mit der Einführung von KI verlagert sich die Aufmerksamkeit langsam auf potenzielle Probleme, die durch Algorithmen entstehen könnten, die voreingenommene Entscheidungen treffen. Die EU, die in Sachen Cybersicherheit erneut eine Vorreiterrolle einnimmt, hat den ersten Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz (KI) überhaupt vorgestellt: das Gesetz über künstliche Intelligenz im Jahr 2021. Dieses Gesetz befasst sich mit den potenziellen Risiken, die sich aus der Nutzung von KI-Systemen ergeben, und fördert Innovation und Regulierung zur Entwicklung vertrauenswürdiger KI-Tools. Datenschutz in der Welt der KI  

Datenschutz in der Welt der KI- Was bedeutet dieses für die Unternehmen?

Unternehmen stehen vor einigen Herausforderungen, wenn sie KI in ihre Entscheidungen und Prozesse integrieren. Es muss sichergestellt werden, dass sie für die Kunden sicher und vertrauenswürdig ist.

Datenschutz in der Welt der KI- Welche Risiken birgt der Einsatz von KI?

Voreingenommene Entscheidungsfindung mit ungerechten Ergebnissen:

KI-Systeme, die voreingenommene Ergebnisse liefern, machen immer wieder Schlagzeilen. Hier sind einige Beispiele für Algorithmen, die unfaire Entscheidungen treffen:
  • Apples Kreditkarten-Algorithmus, der Frauen diskriminierte.
  • Amazons automatischer Lebenslauf-Screener filterte weibliche Kandidaten heraus.

Datenschutz in der Welt der KI- Fehlerhafte Wahrnehmung – Datenschutz in der Welt der KI

Wenn Algorithmen anstelle von Menschen den Reputationswert einer Person auf der Grundlage mehrerer Datenquellen und mathematischer Formeln bestimmen und mehr Genauigkeit und Flexibilität versprechen, könnten wir am Ende mit „schlechten Daten“ dastehen. Unsere digitalen Identitäten spiegeln unser wahres Ich nur unzureichend wider. Wir posten Dinge, die uns gut aussehen lassen, was zu Daten führen kann, die nicht genau wiedergeben, wer die Nutzer wirklich sind.

Datenschutz in der Welt der KI- Folgen für die Gesellschaft – Datenschutz in der Welt der KI

Ein Algorithmus, der jede unserer digitalen Bewegungen überwacht, könnte sich möglicherweise auf die Art und Weise auswirken, wie wir miteinander umgehen. Die Meinungsfreiheit könnte gefährdet werden, wenn die Menschen sich nicht mehr trauen, ihre Meinung zu äußern, weil sie befürchten, dass sich dies auf ihre Chancen auswirkt. Eine unzureichende digitale „Persona“ könnte sich nachteilig auswirken, wenn es darum geht, einen Arbeitsplatz zu finden oder Dienstleistungen zu erhalten. Das Phänomen der Anpassung des eigenen Verhaltens an eine soziale Norm wird als „soziale Abkühlung“ bezeichnet. Aus der KI auszusteigen, scheint keine realistische Möglichkeit mehr zu sein. Unser Online-Ruf wird tatsächlich zu unserer Visitenkarte. Daher ist der Schutz unseres öffentlichen Online-Rufs zur täglichen Realität geworden. Manche Menschen haben sich für private Profile entschieden, andere nutzen ein zweites, stark kuratiertes Profil für berufliche Zwecke. Aber das reicht nicht aus, es müssen Vorschriften erlassen werden, und der Gesetzgeber beschäftigt sich mit der Millionen-Dollar-Frage, wie das zu bewerkstelligen ist.  

Dieses Seminar könnte dich zum Thema Datenschutz auch interessieren

Lehrgang Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (S+P)

Was sind die Aufgaben und die Arbeitsfelder eines Informationssicherheitsbeauftragten? Aufgrund der hohen Komplexität der Informationssicherheit ist es notwendig, dass ein Zertifizierungs-Lehrgang absolviert wird. Lehrgang Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter online buchen: Das S+P Unternehmerforum führt die Ausbildung zum Informationssicherheitsbeauftragten (S+P) durch. Durch hochkarätige Referenten aus der Praxis bietet dieses zertifizierte Programm eine fundierte Ausbildung auf höchstem Niveau – mit maximalem Bezug zur unternehmerischen Praxis.

 

Dein Mehrwert mit dem S+P Zertifizierungsprogramm:

Unser Zertifizierungsangebot mit dem Fokus auf dein Unternehmen:
  • Schnelle und direkte Umsetzungsanleitungen aus der Praxis für die Praxis
  • Modularer Aufbau der Zertifizierung
  • Flexible Terminzusammenstellung der einzelnen modularen Bausteine
  • Die S+P Tool Box liefert dir Hilfestellungen für eine sichere Umsetzung in der eigenen Unternehmens-Praxis
  • Muster-Leitfäden, Bewertungs-Tools sowie Checklisten leiten an, das Gelernte in die Praxis umzusetzen.
 

Datenschutz in der Welt der KI- Deine praktische Umsetzung ist unser Ziel und mit dem Zertifizierungsangebot bereiten wir dir den Weg.

Buche den Lehrgang Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter bequem und einfach mit dem Seminarformular online.  Zielgruppe für den Lehrgang Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter
  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Auslagerungsmanagement, Risikocontrolling, Compliance, IT-Sicherheit und Interne Revision
 

Zielgruppe für den Lehrgang Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Auslagerungsmanagement, Risikocontrolling, Compliance, IT-Sicherheit und Interne Revision
 

Lehrgang Informationssicherheitsbeauftragter

Zertifizierung: grundlegende Voraussetzung Aufgrund der hohen Komplexität der Informationssicherheit ist die Absolvierung eines Zertifizierungs-Lehrganges notwendig. Bei diesem mehrtägigen Lehrgang erlangen die Teilnehmer alle Fachkenntnisse, die grundlegende Voraussetzung für das Ausüben der Tätigkeit sind. Die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten sind sehr unterschiedlich. Sie liegen im Bereich der Verzahnung von IT-Strategie, IT- Governance und des Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement. Das Wichtige dabei ist, dass die Aufgabenfelder möglichst genau und in Rücksprache mit der Unternehmensleitung auf deren Interessen und Ziele im Bereich der Informationssicherheit ausgerichtet sind. Durch die erlangten Fachkenntnisse aus dem Zertifizierungs-Lehrgang Informationssicherheitsbeauftragter (S+P) sind angehende oder bereits ernannte Informationssicherheitsbeauftrage in der Lage, ein Unternehmen und dessen Strukturen aus einer neuen Perspektive zu betrachten und Empfehlungen zugunsten der Informationssicherheit auszusprechen. Die Unterstützung und Beratung von Geschäftsleitung und Mitarbeitern liefert dabei einen hohen Mehrwert für das gesamte Unternehmen. Außerdem wird dadurch das Risiko von Schadensereignissen und Störungen erheblich gemindert.  

Dein Ansprechpartner für den Lehrgang Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter

Hast du noch Fragen zu unserem Lehrgangs-System Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (S+P)? Du benötigst eine fachliche Beratung oder möchtest dich anmelden? Unser Ansprechpartner steht dir mit Rat und Tat zur Seite. Fachbereich Weiterbildung Telefon: +49 89 452 429 70 100 Fax: +49 89 452 429 70 299 E-Mail: service@sp-unternehmerforum.de  

Diversity am Arbeitsplatz

  Diversity ist in den letzten Jahren zu einem der meistdiskutierten Themen geworden. Aber was bedeutet Vielfalt für Unternehmen? Und was sind einige der wichtigsten Dinge, die bei der Umsetzung einer Strategie zu beachten sind, um von einem diversen und integrativen Arbeitsumfeld zu profitieren? Eine aktuelle Studie zeigt, dass 47 % der Menschen, die aktiv nach einem Arbeitsplatz suchen, die Unternehmenskultur als Hauptgrund für ihre Bewerbung angeben. Dies zeigt, dass die Menschen sich an ihrem Arbeitsplatz akzeptiert und wohl fühlen wollen. Dies bedeutet, dass sie ein integratives Umfeld haben wollen, in dem Unterschiede akzeptiert und gefeiert werden. Ein vielfältiges Umfeld kann nicht nur für den Einzelnen von Vorteil sein. Auch Unternehmen können von einem diversen Umfeld profitieren. Wenn Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund zusammenkommen, bringen sie eine einzigartige Herangehensweise, andere Ideen und eine neue Perspektive ein. All diese Dinge tragen dazu bei, kreative Lösungen zu finden und den Arbeitsplatz dynamischer zu gestalten. Natürlich bringt Diversity am Arbeitsplatz auch ihre eigenen Herausforderungen mit sich, wie potenzielle Konflikte oder Missverständnisse, und die Entwicklung einer integrativen Kultur kann schwierig, aber nicht unmöglich sein. Diversity am Arbeitsplatz Im Folgenden findest Du einige Tipps, wie Du dein Unternehmen zu mehr Integration verhelfen könntest:

Diversity am Arbeitsplatz- Tipps für einen erfolgreichen, diversen Arbeitsplatz

 
  1. Erkenne die Unterschiede: Sei der kulturellen, rassischen, geschlechtsspezifischen oder sonstigen Unterschiede bewusst, die in Ihrem Unternehmen vertreten sind, und achten Sie darauf, sie anzuerkennen.
 
  1. Spreche darüber: Stelle sicher, dass Du das Gespräch führst, so schwierig es auch sein mag. Gespräche über unsere Unterschiede können schwierig sein, aber sie führen letztlich zu Wachstum und Verständnis füreinander.
 
  1. Finde Gemeinsamkeiten: Konzentriere dich darauf, Sachen und Erlebnisse zu finden, die für alle bekannt sind.
 
  1. Geschichten erzählen: Geschichten sind ein großartiges Mittel, um einander zu verstehen und einen Einblick in unsere Persönlichkeit zu geben. Wenn wir unsere Geschichten teilen, lassen wir andere an uns teilhaben und geben ihnen einen Einblick in unsere Persönlichkeit und unsere Welt.
  Aber denke daran, dass Unterschiede, wenn sie mit der richtigen Strategie umgesetzt werden, ein kreatives Umfeld schaffen können, in dem sich eine Person entfalten kann. Eine Unternehmenskultur, in der „Lernen“ einen hohen Stellenwert hat, bietet in der Regel eine gute Grundlage für eine vielfältigere Belegschaft, da der Schwerpunkt auf Offenheit und Erkundung liegt; im Gegenzug bietet Diversität einen breiteren Ansatz zur Problemlösung und eine breitere Perspektive.  

Diversity am Arbeitsplatz- Seminar Internationale Teams – Auf was kommt es an?

Wie führst du ein internationales Team? Unterschiedliche Kulturen im Team sind seit Langem keine Seltenheit mehr. Mit dem Seminar Internationale Teams führen – Auf was kommt es an? erlernen die Teilnehmer die erforderlichen Skills, um multikulturelle Teams erfolgreich zu führen. Die Teilnehmer erlernen mit dem Seminar folgende Fähigkeiten:
  • Führen in unterschiedlichen Kulturen – Worauf kommt es an?
  • Kultur, Geschlecht, Generationen – Kommunikationshürden überwinden
  • Erfolgreiches Konfliktmanagement mit der richtigen Kommunikation in multikulturellen Teams
Seminar Produkt Nr. E 16: Internationale Teams – Auf was kommt es an? online buchen mit dem Seminarformular online.

Diversity am Arbeitsplatz- Zielgruppe zum Seminar Internationale Teams führen – Auf was kommt es an?

  • Team-, Gruppen- und Projektleiter, stellvertretende Führungskräfte, Leiter von Stabstellen.
  • Key Account Manager, Produktmanager und Assistenten von Vorstand und Geschäftsführung.
  • Verantwortliche, die interkulturelle Teams führen.
 

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Internationale Teams führen – Auf was kommt es an? folgende S+P Produkte:

  • S+P Kultur-Landkarte mit den wichtigsten Do`s und Don`ts
  • S+P Check: Neuer Schwung für Ihr Team Building
  • S+P Test: Teste Deine interkulturellen Kommunikationsstil
  • S+P-Test: Prüfe deine Feedback- Kompetenz
  • S+P Leitfaden: Konfliktmanagement – Erfolgstechniken auf einen Blick
  Seminarprogramm – Seminar Internationale Teams führen – Auf was kommt es an?

Diversity am Arbeitsplatz-  Führen in unterschiedlichen Kulturen – Worauf kommt es an?

  • Welcher Kommunikationsstil passt zu welcher Kultur?
  • Do`s und Don`ts der unterschiedlichen Kulturen
  • Diversity Management: Vielfalt gezielt nutzen
  • Mitarbeiter akzeptieren dich als Führungskraft nicht!
  • Ziele klar definieren und Zielvereinbarungsgespräche führen
  • Teams zielführend und kulturgerecht motivieren
  Du erhälst mit dem Seminar Internationale Teams führen – Auf was kommt es an? die S+P Tool Box: Die Teilnehmer erhalten eine Kultur-Landkarte für die entscheidenden Do`s und Don`ts in der Führung interkultureller Teams.  

Diversity am Arbeitsplatz- Kultur, Geschlecht, Generationen – Kommunikationshürden überwinden

  • Vertrauen führt! Verantwortung und Kompetenzen übertragen
  • Unterschiedliche Teamführung von Frauen und Männern
  • Ältere Kollegen führen: Akzeptanz zwischen neuen und alten Mitarbeitern schaffen
  • Potentiale in multikulturellen Teams fördern und heben
  • Wie kommuniziere ich schwierige Themen und Kritik?
  • Flexibler Umgang mit Veränderungen im Team
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Internationale Teams führen – Auf was kommt es an? die S+P Tool Box: – S+P Check: Neuer Schwung für dein Teambuilding                                                                                            – S+P-Test: Wie gut ist dein interkultureller Kommunikationsstil?  

Erfolgreiches Konfliktmanagement mit der richtigen Kommunikation

  • „Hot Buttons“ – Wo liegen die Erwartungen und Anliegen deiner Teammitglieder?
  • Spannungen mit Vorgesetzten und Teammitgliedern frühzeitig erkennen
  • „Was ist denn eigentlich dein Problem?“ Richtige Vorbereitung auf das Konfliktgespräch
  • Interkulturelle Konflikte erkennen, auch wenn diese nicht offen ausgetragen werden
  • Führungskraft als Moderator zwischen mehreren Kulturen
  • Wie führe ich als Teamleiter ein Konfliktgespräch?
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Internationale Teams – Auf was kommt es an? die S+P Tool Box: – S+P-Test: Welcher Führungs-/Konflikttyp bist du? – S+P Leitfaden: Erfolgreiches Konfliktmanagement – Erfolgstechniken auf einen Blick  

Die Teilnehmer haben neben dem Seminar Führung und Teams auch folgendes Seminar Führung besucht:

E-Learning Agiles Führen: Auf was kommt es an? Lehrgang Zertifizierter Teamleiter (S+P)  New Work und Change Management
 

Was ist eine Finanzsanktion?

Was ist eine Finanzsanktion? Die Deutsche Bundesbank hat ein Merkblatt zur Einhaltung von Finanzsanktionen veröffentlicht. Beschränkungen im Bereich des Kapital- und Zahlungsverkehrs bestehen u.a. im Zusammenhang mit (Finanz-) Sanktionen (darunter auch die Sanktionsregime zur Verhinderung der Terrorismus- und der Proliferationsfinanzierung). Welche Pflichten musst du als Geldwäsche Officer bei der Sanktionslistenprüfung beachten? Mit der S+P Tool Box erhältst du 13 Checks zur Sicherstellung deiner Monitoring-Pflichten zur Beachtung von Finanzsanktionen und Embargos.  

# Was ist eine Finanzsanktion?

Grundlage der in Deutschland geltenden Sanktionen sind Entscheidungen
  • des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN),
  • des Rates der Europäischen Union (EU),
  • der inländischen Behörden (Einzeleingriff des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 AWG).
Während die Beschlüsse des VN-Sicherheitsrates einer Umsetzung in nationales oder europäisches Recht bedürfen, gelten Verordnungen des Rates der EU auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts (teilweise erlassen, um Resolutionen des VN-Sicherheitsrates umzusetzen) unmittelbar. Der Anwendungsbereich der EU-Sanktionsverordnungen und damit auch der Kreis der Verpflichteten nach diesen Verordnungen ist für alle EU-Sanktionsregimes identisch in den jeweiligen Verordnungen geregelt.1 Nationale Verfügungs- und Bereitstellungsverbote nach §§ 4 und 6 AWG gelten im Anwen- dungsbereich des AWG. Verstöße gegen Finanzsanktionsrechtsakte können gemäß §§ 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie § 82 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als Ordnungswidrigkeit und in bestimmten Fällen auch als Straftat geahndet werden. In zivilrechtlicher Hinsicht können Geschäfte, die gegen finanzsanktionsrechtliche Verbote verstoßen, außerdem gemäß § 134 BGB nichtig sein.   Zuständigkeit Finanzsanktionen Die Deutsche Bundesbank ist nach dem Außenwirtschaftsgesetz sowie nach den einschlägigen Verordnungen des Rates der EU zuständig für die Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen der EU in Deutschland, soweit diese „Gelder“ im sanktionsrechtlichen Sinn betreffen („Finanzsanktionen“). Der Begriff der „Gelder“ wird im Sanktionsrecht dabei weit ausgelegt und bezieht sich nicht nur auf Bar- und Buchgeld, sondern umfasst allgemein „finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art“ wie bspw. Schecks, Geldforderungen, Wechsel, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate, Zinserträge, Dividenden etc. Die operativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen werden durch das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank in München (SZ FiSankt) wahrgenommen. Darüber hinaus überwachen die Servicezentren Außenwirtschaftsprüfungen und Meldefragen (SZ AW) der Deutschen Bundesbank die Einhaltung der Finanzsanktionen im Finanzsektor im Rahmen von Vor-Ort- Prüfungen. Rechtsgrundlage für die Prüfungen ist § 23 Abs. 2 AWG. Gemäß § 23 Abs. 1 AWG können zu diesem Zweck auch Auskünfte und die Vorlage von Unterlagen verlangt werden.   Zuständigkeit Güter Für Sanktionen im Bereich Güter, wirtschaftliche Ressourcen, technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Dienstleistungen und Investitionen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn zuständig.   Was ist eine Finanzsanktion?  

#1 Best Practices zur Einhaltung von Finanzsanktionen

Um Finanzsanktionen einhalten zu können, müssen Institute geeignete Kontrollen und Prozesse implementieren. „Best Practices“ für den Finanzsektor zur Einhaltung der Finanzsanktionen wurden mit den Empfehlungen der RAG RELEX und der Financial Action Task Force (FATF) veröffentlicht. Weitere Regelungen ergeben sich aus dem Kreditwesengesetz, den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG). Die Best Practices sollen Instituten/Unternehmen eine Orientierung bei der Implementierung von
  • Kontrollen und
  • Prozessen
zur Einhaltung der Finanzsanktionen geben.   Die Kontrollen und Prozesse sollen sich sanktionsrechtlichen Risikogehalt der Geschäfte und der Geschäftsbeziehungen orientieren. Eine bußgeldliche oder strafrechtliche Relevanz (§§ 18 f. AWG) könnte sich jedoch ergeben, wenn ein Verstoß gegen ein Finanzsanktionsregime festgestellt wird, der ursächlich auf unzureichende Kontrollen oder Prozesse zurückgeführt werden kann und die zuständigen Behörden oder Gerichte zu der Auffassung gelangen, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten wurde. Dies gilt besonders, wenn die Deutsche Bundesbank das betroffene Institut auf die für den Verstoß ursächlichen unzureichenden Kontrollen oder Prozesse bereits hingewiesen haben sollte (beispiels- weise im Rahmen einer Außenwirtschaftsprüfung). Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Sind Kontrollen und Prozessen zur Einhaltung von Finanzsanktionen beschrieben?  

#2 §18 AWG: Welche Strafvorschriften gelten bei Finanzsanktionen?

§ 18 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1.einem a) Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe-, Dienstleistungs- oder Investitionsverbot oder b) Verfügungsverbot über eingefrorene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union zuwiderhandelt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient oder 2.gegen eine Genehmigungspflicht für a)die Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr, Verbringung, einen Verkauf, einen Erwerb, eine Lieferung, Bereitstellung, Weitergabe, Dienstleistung oder Investition oder b)die Verfügung über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union verstößt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient. (…) https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/__18.html  

#3 Geschäftsorganisation, Internes Kontrollsystem (IKS) und Interne Revision

Um die Finanzsanktionen effektiv einzuhalten, ist eine klare Definition und Abstimmung von
  • Prozessen und
  • den damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Kontrollen, Verantwortlichkeiten, Eskalationsstufen bei der Verdachtsfallbearbeitung sowie
  • Kommunikationswegen
unerlässlich.   Die Geschäftsleitung des Instituts/Unternehmens hat sicherzustellen, dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden. Für die Einhaltung der Finanzsanktionen müssen für die Compliance-Funktion und ggf. dezentral für einzelne Bereiche wie bspw. Zahlungsverkehr, Kundenannahme, Dokumentengeschäft Handbücher, schriftlich fixierte Arbeitsanweisungen oder Arbeitsablaufbeschreibungen vorhanden sein. Der angemessene Detaillierungsgrad der Organisationsrichtlinien hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten ab. Die schriftlich fixierten Arbeitsanweisungen müssen den betroffenen Beschäftigten in geeigneter Weise bekanntgemacht werden. Es ist sicherzustellen, dass sie den Beschäftigten in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung stehen. Die Beschäftigten sind regelmäßig zu schulen. Die Handbücher und Arbeitsanweisungen sind bei Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse zeitnah anzupassen. In jedem Geschäftsbereich eines Instituts/Unternehmens ist sicherzustellen, dass die Vorgaben in den Handbüchern und Arbeitsanweisungen zur Einhaltung der Finanzsanktionen erfüllt werden. Hierfür sind angemessene Kontrollen der Geschäftsprozesse einzurichten. Dies ist organisatorisch sicherzustellen.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Sind Eskalationsstufen und Kommunikationswege beschrieben? Erfolgen regelmäßige Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter?  

#4 Welche Aufgaben gelten bei Finanzsanktionen für die Compliance-Funktion und das Berichtswesen

Die Compliance-Funktion hat auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der Finanzsanktionen und entsprechender Kontrollen hinzuwirken und diese Kontrollen zu überwachen. Die Compliance-Funktion sollte die Geschäftsleitung insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der grundlegenden rechtlichen Regelungen unterstützen und beraten. Compliance-Beauftragte sollten im Hinblick auf die Einhaltung der Finanzsanktionen regelmäßig an die Geschäftsleitung Bericht erstatten. Wesentliche Informationen im Hinblick auf Finanzsanktionen sind unverzüglich an die Geschäftsleitung weiterzuleiten   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?  Ist die Compliance Funktion in die laufende Berichterstattung mit eingebunden?  

#5 Prüfungen durch die Interne Revision: Was ist eine Finanzsanktion?

Die Aktivitäten und Prozesse des Unternehmens zur Einhaltung von Finanzsanktionen sind, auch wenn diese ausgelagert sind, in angemessenen Abständen, grundsätzlich innerhalb von drei Jahren zu prüfen. Wenn besondere Risiken bestehen, ist jährlich zu prüfen. Bei unter Risikogesichtspunkten nicht we- sentlichen Aktivitäten und Prozessen kann vom dreijährigen Turnus abgewichen werden. Die Risikoeinstufung der Aktivitäten und Prozesse ist regelmäßig zu überprüfen und entsprechend zu dokumentieren.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Welcher Prüfungsturnus wurde festgelegt?  

#6 Dokumentation zu Kontrollen und Prozessen bei Finanzsanktionen

Alle Kontrollen und Prozesse im Zusammenhang mit Finanzsanktionen sind zu dokumentieren. Die angefertigten Kontroll- und Überwachungsunterlagen einschließlich jener über die Bearbeitung von Verdachtsfällen (und die hierbei angewandten Entscheidungskriterien) sind systematisch, für sachkundige Dritte nachvollziehbar abzufassen und entsprechend den jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z.B. § 147 der Abgabenordung, § 257 des Handelsgesetzbuches) aufzubewahren. Die Aktualität und Vollständigkeit der Aktenführung ist sicherzustellen.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Werden die Kontrollhandlungen dokumentiert? Besteht ein audit-trail?  

#7 IT-Systeme und Auslagerungen

IT-Systeme Es wird erwartet, dass die Institute/Unternehmen IT- gestützte Screening-Systeme oder andere an den betrieblichen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation orientierte Verfahren einsetzen, um im Falle von Neulistungen Konten, Depots und Vermögenswerte unverzüglich sperren bzw. einfrieren zu können und bestehende Verfügungs- und Bereitstellungsverbote auch im Zahlungsverkehr einhalten zu können. Die IT-Systeme sind vor ihrem erstmaligen Einsatz und nach wesentlichen Veränderungen zu testen und von den fachlich sowie auch von den technisch zuständigen Beschäftigten abzunehmen. Darüber hinaus sind die IT-Systeme und die Methodik regelmäßig zu validieren, um die Zweckmäßigkeit bzw. Funktionsweise zu prüfen.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Erfolgt mindestens jährlich eine Validierung der IT-Systeme?   Auslagerungen Die Verantwortung für ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse, die der Einhaltung von Finanzsanktionen dienen, bleibt beim auslagernden Institut/Unternehmen. Es hat die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ordnungsgemäß zu überwachen und zu dokumentieren. Dies umfasst auch, die Leistung des Auslagerungsunternehmens anhand vorzuhaltender Kriterien regelmäßig zu beurteilen. Das Institut/Unternehmen hat bei wesentlichen Auslagerungen für den Fall der beabsichtigten oder erwarteten Beendigung der Auslagerungsvereinbarung Vorkehrungen zu treffen, um die Kontinuität und Qualität der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse auch nach deren Beendigung zu gewährleisten.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Sind die ausgelagerten Aktivitäten im Bereich Monitoring Finanzsanktionen Bestandteil des Auslagerungscontrollings?  

#8 Bereitstellungs-, Verfügungs- und Finanzierungsverbote sowie Genehmigungspflichten

Das Institut/Unternehmen hat in allen von Finanzsanktionen betroffenen Geschäftsbereichen und Prozessen geeignete Techniken, Verfahren und Methoden zu implementieren, um
  • Bereitstellungs- und
  • Verfügungsverbote
im Hinblick auf sanktionierte natürliche oder juristische Personen sowie nicht personen-, sondern waren- bzw. geschäftsbezogene Finanzie-rungsverbote und -einschränkungen8 wirksam umsetzen zu können. Ferner sind entsprechende Prozesse einzurichten, um Anzeigepflichten an das SZ FiSankt beachten und notwendige Genehmigungen durch das SZ FiSankt einholen zu können.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Ist die Aktualität der jeweils verwendeten Sanktionslisten und Datenquellen sichergestellt?   Im Einzelnen: Neue Kundenbeziehungen (Neukundenanlage) Im Rahmen der Neuanlage von Kunden/Geschäfts- partnern ist von gesetzlich normierten Ausnahmen abgesehen anhand amtlicher Ausweisdokumente eine Identifizierung vorzunehmen und daran anschließend (spätestens vor der Gewährung von Zugriffsrechten oder der sonstigen Einräumung von Verfügungsmöglichkeiten über Gelder) eine Prüfung auf mögliche Sanktionsmaßnahmen durchzuführen. Die Namen und Daten der Kunden/Geschäftspartner sind korrekt zu erfassen und die Prüfungen in geeigneter Weise zu dokumentieren. Treten im Rahmen der Vertragsanbahnung oder später für den Vertragspartner eine oder mehrere andere Personen als Verfügungsberechtigte oder Bevollmächtigte auf, die Zugriff auf Gelder haben könnten, die im Rahmen der Kundenbeziehung verwaltet werden, so sind auch diese Personen in entsprechender Weise zu identifizieren und sanktionsrechtlich zu überprüfen. Gleiches gilt für die vom Institut/Unternehmen ermittelten wirtschaftlich Berechtigten.   Kundenbestand Nach Inkrafttreten eines Rechtsaktes, der neue Sanktionsmaßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen und Gruppierungen enthält, ist der Kundenbestand auf Übereinstimmungen abzugleichen, um Konten/Depots/Vermögenswerte von sanktionierten natürlichen Personen, juristischen Personen oder Gruppierungen unverzüglich sperren zu können. Voraussetzung dafür ist eine Überprüfung des gesamten Kundenbestandes und der im Rahmen der Geschäftsbeziehungen verfügungsberechtigen und verfügungsbefähigten Personen und Organisationen anhand von aktuellen Datenquellen. Hat die Deutsche Bundesbank zu dem neuen Rechtsakt ein Rundschreiben verteilt und dieses mit einem Auskunftsersuchen verbunden, so ist das Ergebnis der Prüfung der Deutschen Bundesbank mitzuteilen.   Zahlungsverkehr Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr sind mindestens folgende Felder mit den jeweils aktuellen Sanktionslisten abzugleichen:
  • Zahlungsempfänger (Begünstigter),
  • Zahlungsdienstleister des Empfängers,
  • Zahler (Auftraggeber),
  • Zahlungsdienstleister des Zahlers (Auftraggebers) sowie
  • Verwendungszweck (bspw. mittels Schlagwortsuche).
Dies gilt nicht, soweit ein Abgleich bereits im Rahmen der fortlaufenden Prüfung des Kundenbestandes stattfindet. Im unbaren innerdeutschen Zahlungsverkehr kann bis auf Weiteres beim Institut des Auftraggebers sowie bei eventuell zwischengeschalteten Instituten eine Überprüfung, ob der Zahlungsempfänger von außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen betroffen ist, unterbleiben. Die allgemeinen Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (z.B. § 25 h Abs. 2 KWG) bleiben unberührt.   Daneben ist bei Zahlscheingeschäften die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und der Auftrag- geber, der Empfänger sowie das Empfängerinstitut einer Sanktionsprüfung zu unterziehen.   Handels- und Projektfinanzierungen Als Handelsfinanzierung werden das Kredit- und Garantiegeschäft sowie Zahlungsinstrumente und Finanzdienstleistungen bezeichnet, die zur Finanzierung oder Absicherung des Waren- oder Dienstleistungshandels dienen. Projektfinanzierungen sind spezielle Formen der Finanzierung für abgrenzbare und i.d.R. großvolumige Investitionsvorhaben („Projekte“). Bei- spiele können Infrastrukturfinanzierungen sein. Im Bereich der Handels- und Projektfinanzierungen sind alle an dem jeweiligen Geschäft erkennbar Beteiligten (dazu können neben den Vertragsparteien ggf. auch weitere Personen/Organisationen/Infrastrukturen zählen wie z.B. Spediteure, Schiffe, Hersteller, beteiligte Banken, Investoren etc.) mit aktuellen Sanktionslisten abzugleichen, sofern die betroffenen natürlichen oder juristischen Personen nicht bereits in den Kundenstammdaten hinterlegt und daher Gegenstand der anlassbezogenen oder regelmäßigen Überprüfung des Kundenbestandes sind. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass durch die Abwicklung der Finanzierung nicht fahrlässig gegen bestehende Verfügungs- oder Bereitstellungsverbote verstoßen wird.   Neben Verfügungs- und Bereitstellungsverboten, die an der Identität der Beteiligten anknüpfen, enthalten manche EU-Finanzsanktionsverordnungen auch Verbote und/oder Genehmigungsvorbehalte in Bezug auf die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen, die an der zu finanzierenden Ware oder Dienstleistung oder der Art des Projekts anknüpfen. Für Geschäfte, bei denen derartige Sanktionsrisiken erkennbar sind, sind daher geeignete Verfahren und Prozesse zu definieren, um sicherzustellen, dass einschlägige Finanzierungsverbote oder Genehmigungs- vorbehalte eingehalten werden. Dies gilt insbesondere bei Handelsgeschäften mit erkennbarem Bezug zu sanktionierten Ländern und Gebieten oder zu Dual-Use- oder Rüstungsgütern. Bei der Einschätzung, ob ein zu finanzierendes Handelsgeschäft von Sanktionen betroffen sein könnte, kann auf Dokumente der Zollbehörden oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückgegriffen werden, soweit diese vorliegen. Liegt ein sanktionsrelevantes Geschäft vor, kann (sofern das Geschäft nicht vorbehaltlos verboten ist) eine Genehmigung zur Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank beantragt werden.   Wertpapiergeschäft Bei Wertpapiergeschäften ist sicherzustellen, dass bestehende Bereitstellungs- und Verfügungsverbote sowie etwaige spezifische Beschränkungen eingehalten werden. Dies bedeutet z.B., dass Wertpapiere und Anleihen von sanktionierten Unternehmen nicht gekauft werden dürfen, wenn der gezahlte Kaufpreis für das Wertpapier (mittelbar) dem Emittenten zugutekommt. Depots von sanktionierten Kunden/Geschäftspartnern sind zu sperren (einzufrieren), so dass Verfügungen über die auf dem Depot gehaltenen Wertpapiere zu- verlässig verhindert werden. Bei eingehenden Zahlungen aus Wertpapieren (Rückzahlung bei Fälligkeit, Zinsen, Dividenden etc.) kommen in der Regel Sondervorschriften zum Tragen, die eine Gutschrift der entsprechenden Gelder auf dem eingefrorenen Konto des jeweiligen Kunden/ Geschäftspartners zulassen.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Besteht ein audit-trail zum laufenden Monitoring sowie zu den Kontrollhandlungen?  

#9 Informationen zu den Sanktionsregimen

Nähere Informationen zu den einzelnen Sanktionsregimen und zu den EU-Verordnungen sowie zu (temporären) Einzeleingriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind auf der Homepage der Deutschen Bundesbank unter https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen abrufbar.   Das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank ist unter der Telefonnummer +49 89 2889 3800 (Hotline) zu erreichen.   In der EU werden VN-Sanktionen durch EU-Verordnungen umgesetzt, die unmittelbar in jedem Mit- gliedsstaat gelten. Darüber hinaus erlässt die EU im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eigene Sanktionen auf der Grundlage der Art. 28 und 29 des Vertrages über die Europäische Union und setzt diese ebenfalls durch EU-Verordnungen auf Grundlage von Art. 215 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union um.   Konsolidierte Fassungen der EU-Finanzsanktionsverordnungen werden – als (inoffizielle) Arbeitshilfe – durch das Internetportal https://eur-lex.europa.eu/ des Amtes für Veröffentlichungen der EU bereitgestellt.   Diese konsolidierten Fassungen sind regelmäßig auch im EU-Übersichtsportal „Sanctions Map“ abrufbar, das einen schnellen und umfassenden Überblick über die im Hinblick auf ein bestimmtes Land oder bestimmte Gruppierungen in Kraft befindlichen Sanktionsmaßnahmen bietet: https://sanctionsmap.eu/   Dort finden sich auch Informationen zu den Personen, Organisationen und Einrichtungen, die im Rahmen eines bestimmten Sanktionsregimes gelistet sind. Eine konsolidierte Liste von Personen, Organisationen und Einrichtungen, für die aufgrund einer Maßnahme der EU ein umfassendes Verfügungs- und Bereitstellungsverbot besteht, kann darüber hinaus unter https://eeas.europa.eu/topics/common-foreign- security-policy-cfsp/8442/consolidated-list-of-sanctions_en abgerufen werden.   Eine Prüfung, ob einzelne Personen, Sanktionsmaßnahmen der EU unterliegen, kann auch auf der Internetseite Justizportal des Bundes und der Länder: Finanz-Sanktionsliste durchgeführt werden, die auf der konsolidierten EU- Sanktionsliste aufbaut.   In Ausnahmefällen, insbesondere zur zeitnahen Umsetzung von VN-Sanktionen, können in Deutschland auf der Grundlage der §§ 4 und 6 des AWG auch nationale Verfügungs- und Bereitstellungsverbote in Form von Einzeleingriffen erlassen werden. Diese werden im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Die „Vorbildlichen Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen“ der Ratsarbeitsgruppe der Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RAG RELEX) finden sich unter https://www.consilium.europa.eu/de/policies/ und sind ebenfalls in der „Sanctions Map“ bei den einzelnen Sanktionsregimen unter „Guidelines“ abrufbar.   Hinweis zur RAG RELEX: Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RELEX) Die RELEX-Gruppe befasst sich mit rechtlichen, finanziellen und institutionellen Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).   Zu ihren Prioritäten zählen
  • Sanktionen
  • Krisenbewältigungsoperationen der EU
  • Sonderbeauftragte der EU
  • Finanzierung des auswärtigen Handelns
  • Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen
  • sonstige Querschnittsthemen
  https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/preparatory-bodies/working-party-foreign-relations-counsellors/ 2004 wurde innerhalb der Gruppe eine neue Zusammensetzung „Sanktionen“ eingerichtet. Ihre Hauptaufgabe besteht im Austausch bewährter Verfahren sowie in der Überarbeitung und Umsetzung der gemeinsamen Leitlinien, um die wirksame und einheitliche Umsetzung der EU-Sanktionsregelungen zu gewährleisten.  

#10 Meldepflichten

Ein effektiver Einsatz von Finanzsanktionen durch die Europäische Union sowie auch eine effiziente Umsetzung der Maßnahmen durch die zuständigen Behörden ist nur gewährleistet, wenn ausreichende Informationen über die Auswirkungen und Ergebnisse beschlossener Maßnahmen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sind in den Finanzsanktionsverordnungen umfangreiche Mitwirkungs- und Informationspflichten festgehalten. Durch sie sind alle dem Unionsrecht unterliegenden Personen und Organisationen verpflichtet, Informationen, die die Anwendung der Finanzsanktionsverordnungen erleichtern, wie etwa Informationen über eingefrorene Konten und Beträge, unverzüglich den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (in Deutschland also der Deutschen Bundesbank) zu übermitteln und mit diesen Behörden bei der Überprüfung der Informationen zusammen- zuarbeiten. Für Meldungen dieser Art kann die folgende E-Mailadresse des SZ FiSankt genutzt werden: sz.finanzsanktionen@bundesbank.de Das SZ FiSankt fragt Informationen über eingefrorene Konten und Beträge in Deutschland aktiv durch den Versand von E-Mail-Rundschreiben an alle in Deutschland ansässigen Kreditinstitute ab, wenn Finanzsanktionen gegen neue Adressaten verhängt oder wenn Namen (auch Aliase) oder sonstige Identifikationsmerkmale von bereits sanktionierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen geändert werden. Die Kreditinstitute werden dabei aufgefordert, etwaige eingefrorene Gelder, die bei ihnen gehalten werden, innerhalb einer Woche an das SZ FiSankt zu melden. Kreditinstitute, bei denen keine eingefrorenen Gelder vorhanden sind, werden aufgefordert, eine Fehlanzeige zu erstatten. Von den in Deutschland ansässigen Instituten wird erwartet, dass sie die Abfragen des SZ FiSankt umgehend (in der Regel ist hierfür ein Zeitfenster von einer Woche vorgesehen) und zutreffend beantworten. Zum Schutz der Vertraulichkeit ist in den jeweiligen Sanktionsverordnungen vorgeschrieben, dass die auf diese Weise erhobenen Informationen nur zum Zweck einer effektiven Anwendung der jeweils einschlägigen Finanzsanktionsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Das Vorhandensein und die zuverlässige Funktion entsprechender Prozesse bei den Instituten kann auch Gegenstand von Vor-Ort-Prüfungen der SZ AW auf der Grundlage von § 23 Abs. 2 AWG sein.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Bestehen schriftliche Regelungen zu den Meldepflichten?  

#11 Verfügungs- und Bereitstellungsverbote

Zu den wichtigsten und schwerwiegendsten Maßnahmen im Bereich der Finanzsanktionen gehört die Verhängung von Verfügungs- und Bereitstellungsverboten gegen bestimmte jeweils in den Anhängen der verschiedenen EU-Sanktionsverordnungen aufgeführte (natürliche und juristische) Personen, Organisationen und Einrichtungen. Das „Einfrieren von Geldern“ (so die übliche Bezeichnung für die Verhängung eines umfassenden Verfügungsverbotes) wird in den Finanzsanktionsverordnungen definiert als die: „Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers, der Veränderung und der Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen.“ Institute, unter deren Kunden und/oder Geschäftspartnern sich sanktionierte Personen oder Unternehmen befinden, haben daher sicherzustellen, dass etwaige Gelder dieser Kunden/Geschäftspartner nicht (bzw. nicht ohne behördliche Genehmigung) abverfügt werden.   Wichtig: Finanzsanktionsrechtliche Verfügungsverbote beziehen sich nicht allein auf die Gelder, die sich im Eigentum einer bestimmten Person, Organisation oder Einrichtung befinden, sondern auch auf solche, die von ihr kontrolliert werden. Durch finanzsanktionsrechtliche Bereitstellungsverbote soll verhindert werden, dass Gelder sanktio- nierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen direkt oder mittelbar zugutekommen. Während Verfügungsverbote primär bei beabsichtigten Verfügungen über Gelder sanktionierter Kunden/ Geschäftspartner zur Anwendung kommen können, sind Bereitstellungsverbote allgemein (d.h. grund- sätzlich bei allen Arten von Geschäften sowie auch im Zahlungsverkehr) zu beachten.   Um geltende finanzsanktionsrechtliche Verfügungs- und Bereitstellungsverbote einhalten zu können, ist es für Unternehmen im Finanzsektor wichtig,
  • sich Informationen über bestehende Finanzsanktionsmaßnahmen zu verschaffen und
  • Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass diese Maßnahmen für das eigene Geschäft relevant werden.
  Weitere Hilfestellungen für die Beurteilung der Fragen, wann Gelder von einer sanktionierten Person kontrolliert werden, wann von einer mittelbaren Bereitstellung von Geldern auszugehen ist und zu weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Verfügungs- und Bereitstellungsverboten, können den „Best Practices“ der Ratsarbeitsgruppe der Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RAG RELEX) entnommen werden.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Bestehen Regelungen zur Einhaltung von Verfügungs- und Bereitstellungsverboten?  

#12 Beschränkungen des Zahlungsverkehrs

In manchen Fällen werden nicht nur Verfügungs- und Bereitstellungsverbote in Bezug auf bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen verhängt, sondern auch allgemeine Einschränkungen (Verbote und/oder Genehmigungsvorbehalte sowie ggf. Meldevorschriften) im Zahlungsverkehr mit bestimmten Ländern aufgestellt. Für Zahlungsdiensteanbieter ist es notwendig, entsprechende Zahlungen in der Masse der zu bearbeitenden Vorgänge aufzuspüren und sicherzustellen, dass die Abwicklung nur erfolgt, wenn die hierfür erforderlichen Verfahrensschritte eingehalten werden. Derzeit sind allgemeine Beschränkungen des Zahlungsverkehrs nur im Finanzsanktionsregime der EU gegen Nordkorea vorgesehen.   High Risk Jurisdictions Unabhängig davon bestehen spezifische Beschränkungen gegenüber sogenannten „High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action“ der Financial Action Task Force (FATF). High-Risk Jurisdictions weisen erhebliche Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- finanzierung und Proliferationsfinanzierung auf; momentan sind Iran und Nordkorea als High-Risk Jurisdictions benannt. Angesichts des aktuell vorliegenden Aufrufs der FATF, effektive Gegenmaßnahmen im Sinne von Empfehlung gegenüber dem Iran und Nordkorea zu erlassen, wurde durch Allgemeinverfügungen der BaFin eine Meldepflicht bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zum Iran oder Nordkorea angeordnet.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Bestehen schriftliche Regelungen zur Beachtung von Beschränkungen im Zahlungsverkehr?  

#13 Verbote und Genehmigungsvorbehalte

Bestimmte Finanzsanktionsregimes enthalten Einschränkungen (Verbote oder Genehmigungsvorbe- halte) bei der Gewährung von Finanzhilfen und -mitteln (Kredite, Garantien, Akkreditive, Bürgschaften etc.) im Zusammenhang mit dem Handel bestimmter Waren oder Dienstleistungen. Da diese Einschränkungen häufig nicht an den Sitz der Vertragsparteien eines Handelsgeschäfts in einem bestimmten Land anknüpfen, sondern an den beabsichtigten Verwendungsort einer Ware oder den Ort der Erbringung der Dienstleistung, können entsprechende Maßnahmen auch dann greifen, wenn keiner der Vertragspartner seinen Sitz in einem sanktionierten Land hat. Personen und Unternehmen, die Handelsfinanzierungen erbringen, müssen über den Hintergrund der von ihnen abgeschlossenen Finanzierungsgeschäfte informiert sein, um einschlägige Verbote oder Genehmigungsvorbehalte erkennen und beachten zu können. Hierbei kann auf alle vorliegenden Erkenntnisquellen zurückgegriffen werden. Eine allgemeine Nachforschungspflicht wird durch Finanzsanktionen der EU jedoch nicht begründet.   Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion? Bestehen schriftliche Regelungen zur Beachtung von Verboten und Genehmigungsvorbehalten?  

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