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KYC as a Service: KYC Check mit S+P Compliance Services

KYC as a Service: KYC Check mit S+P Compliance Services. Sie suchen eine effiziente Lösung für das Onboarding Ihrer Kunden? Mit KYC as a Service steht Ihnen eine innovative digitale S+P Lösung zur Verfügung. S+P Compliance Services führt den KYC-Check für natürliche Personen und jurisitische Personen durch. Damit wird das Onboarding Ihrer neuen Kunden ganz einfach und sicher. Unseren KYC Check bieten wir für Kunden mit Sitz in Europa und weltweit. Die Aufbewahrung der KYC Unterlagen erfolgt EU-DSGVO konform.   KYC as a Service: KYC Check mit S+P Compliance Services  

KYC as a Service: KYC Check mit S+P Compliance Services

Der 4 Stufen Check ist eine innovative digitale Lösung von S+P Compliance Services. Damit ist das Onboarding neuer Kunden effizient und sicher. Sie erhalten einen kompletten KYC Check zu Ihrem Kunden und erfüllen Ihre GwG-Sorgfaltspflichten.  

KYC Check: B2B Check

§ 11 GwG regelt die Pflichten bei der Identifizierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft. Diesen Check führen wir weltweit durch. Wir identifizieren Ihre Vertragspartner, die auftretende Person und Ermitteln den wirtschaftlich Berechtigten. Mit PEP-Checks und SIP-Checks ermitteln wir das Kundenrisikoprofil B2B.  

KYC Check: B2C Check

Die Identifizierung natürlicher Personen erfolgt mit Video Ident. Ihr Kunde kann sich bequem und einfach mit unseren digitalen Lösungen identifizieren. Mit PEP-Checks und SIP-Checks ermitteln wir das Kundenrisikoprofil B2C.  

Embargo- und Sanktionen Check:

Wir führen für Sie die notwendigen Checks gegen Embargolisten und Finanzsanktions-Listen durch.  

Customer Due Diligence (CDD) und Enhanced Due Diligence (EDD)

Mit dem S+P Onboarding Check erfüllen Sie die allgemeinen Sorgfaltspflichten (CDD) nach § 10 GwG. Hierzu zählen
  1. die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls der für ihn auftretenden Person nach Maßgabe des § 11 Absatz 4 und des § 12 Absatz 1 und 2 sowie die Prüfung, ob die für den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist,
  2. die Abklärung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, und, soweit dies der Fall ist, die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten nach Maßgabe des § 11 Absatz 5. Dies umfasst in Fällen, in denen der Vertragspartner keine natürliche Person ist, die Pflicht, die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen,
  3. die Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung, soweit sich diese Informationen im Einzelfall nicht bereits zweifelsfrei aus der Geschäftsbeziehung ergeben,
  4. die Feststellung mit angemessenen, risikoorientierten Verfahren, ob es sich bei dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person, um ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt.
  Zeigt der S+P Onboarding Check ein höheres Kundenrisikoprofil dann führen wir EDD-Checks durch. Mit angemessenen Maßnahmen wird die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden sollen.
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