Was sind die Aufgaben eines Sales Manager?Ein Sales Manager ist in erster Linie für die Umsetzung der Vertriebsstrategie seines Unternehmens verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, den Verkäufern bei ihren täglichen Aktivitäten zu helfen und sie bei Bedarf zu coachen.
Ein Sales Manager ist für folgende Aufgaben zuständig:
Der Sales Manager ist für die Planung und Umsetzung der Verkaufsstrategie verantwortlich. Er muss die Ziele des Unternehmens kennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sie zu erreichen. Dazu gehört auch die Motivation der Verkäufer. Sie müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kundenbindung. Der Salesmanager muss sicherstellen, dass die Kunden zufrieden sind und dass sie dem Unternehmen treu bleiben. Dafür ist es wichtig, regelmäßig mit ihnen in Kontakt zu bleiben und ihre Bedürfnisse zu kennen.
Auch das Marketing spielt eine wichtige Rolle. Der Sales Manager muss sicherstellen, dass die richtigen Botschaften an die Kunden vermittelt werden. Dafür ist es notwendig, dass er enge Zusammenarbeit mit dem Marketing-Team pflegt.
Der Sales Manager trägt also eine große Verantwortung für den Erfolg des Unternehmens. Er muss sich ständig weiterentwickeln und sein Wissen auf dem neuesten Stand halten, um seine Aufgabe optimal erfüllen zu können.
Wie kann ein Sales Manager die Leistung seines Teams steigern?
Ein Sales Manager kann die Leistung seines Teams auf verschiedene Weise steigern. Zunächst sollte er sicherstellen, dass alle Mitglieder des Teams über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen. Darüber hinaus sollte er regelmäßig Feedback an sein Team geben und die Leistung jedes Einzelnen überwachen. Um die Leistung weiter zu steigern, können Sales Manager auch Trainingsmaßnahmen für ihr Team durchführen oder externe Berater einsetzen.
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Lehrgang für Sales Manager: Was sind die Aufgaben eines Sales Manager?
Seminare Vertrieb Basis + Online Schulungen Vertrieb Basis sind die perfekte Ergänzung für einen erfolgreichen und agilen Vertrieb. Du lernst, wie du dein Unternehmen am Kunden optimal positionieren kannst und an welchen Stellschrauben du drehen musst, um deine Effizienz und deine Abschlussquoten gezielt zu steigern. In der S+P Tool Box Agiler Vertrieb findest du Instrumente zur Preisdifferenzierung und für ein aktives Up Selling. Diese Seminare sind die perfekte Ergänzung für deinen erfolgreichen Vertrieb. Mit den Seminaren Vertrieb Basis und den Online Schulungen Vertrieb Basis erhälst du die perfekte Grundlage, um erfolgreich im Vertrieb tätig zu sein.
Sales Profis erreichen ihre Ziele mit agilen Verhandlungsstrategien leichter – Das solltest du wissen
Agile Vertriebsprofis stellen den Kundennutzen immer heraus und verfügen über ein fundiertes Verständnis von Marktbearbeitung, Vertriebsaktivitäten sowie vorgegebenen Vertriebszielen. Agile Verhandlungsstrategien helfen dir deine Vertriebsziele zu erreichen.
Baue deine agile Verhandlungsstrategie auf. Mit Seminare Vertrieb erhältst du agile Techniken für das Beratungs- und Kundengespräche. ZOPA, BATNA & Co.: Die neuesten Techniken für agiles Verhandeln mit Einkäufern. Pay per Use + Pay as you go: Nutze die neuesten Preismodelle für dein Kundengespräch.
Du erhältst mit Seminare Vertrieb agile Vertriebs-Tools mit denen du dich optimal für den digitalen Wandel aufstellst.
Was sind die Aufgaben eines Salesmanagers?- Seminare Vertrieb Basis + Online Schulungen Vertrieb Basis online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online.
Gestalte den digitalen Umbruch im Vertrieb mit agilen Verhandlungstechniken
Weg von allzu starren Planungsstrukturen und hin zu agilen Verhandlungszielen ist der Erfolgs-Schlüssel für den digitalen Umbruch im Vertrieb. Verhandle weniger an einem Stück. Nutze gezielt hybride Verhandlungsstrategien und Vorabklärungen per Telefon und per Mail. Mit Seminare Vertrieb erfährst du alles über die neuesten Agilitätstechniken für deinen Verhandlungserfolg. Hierzu zählen u.a. der gezielte Beziehungsaufbau aus der Distanz, Anker-Effekte und Schlagfertigkeit am Telefon.
Sachorientiertes Verhandeln mit dem Harvard-Konzept – wie funktioniert das? Du erhältst das notwendige Rüstzeug um als Vertriebler hart in der Sache, aber weich gegenüber der Person gewinnbringend verhandeln zu können.
Was sind die Aufgaben eines Salesmanagers?- Seminare Vertrieb Basis + Online Schulungen Vertrieb Basis online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online.Welche Vorteile bringt dir ein Vertriebstraining mit Seminare Vertrieb?
Vertrieb 4.0 – Digitalisierung – Auf was kommt es im Vertrieb an: Digitale Technologien führen zu massiven Veränderungen im Vertrieb. Im Geschäfts- und Industriekunden-Vertrieb, also B2B-Vertrieb bieten sich neue Chancen um sich vom Wettbewerb abzusetzen.
Deutlich mehr Kundenwert zu deutlich geringeren Kosten. Wie geht das? Die Digitalisierung im B2B-Vertrieb führt zu folgenden Veränderungen im Vertrieb:
Die Zukunft des B2B-Vertriebs ist digital. Für alle Branchen sind grundlegende Veränderungen zu erwarten.
Die Digitalisierung der Vertriebsaktivitäten bietet die Chance deutlich mehr Kundenwert zu geringeren Kosten zu schaffen.
Die Digitalisierung des Vertriebs führt bereits heute zu hohen Wachstumsraten und einer deutlich höheren Steigerung deiner Vertriebsproduktivität im Vergleich zu deinen Wettbewerbern.
Smart Pricing: An einem Tag ändern sich 2,5 Millionen Mal die Preise bei Amazon
Big Data führt zu neuen Techniken im Preis- und Marketingmanagement. Die Anpassung von Preisen ist Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Nur so finden Angebot und Nachfrage zusammen. Doch mit dem digitalen Wandel beginnt eine neue Zeit im Preismanagement. Firmen loten aus, wie und wann bei Kunden am meisten zu holen. An welchem Tag, zu welcher Stunde und zu welcher Jahreszeit. Amazon passt seine Preise zwischenzeitlich 2,5 Millionen Mal an einem einigen Tag an. Doch welche Chancen ergeben sich hieraus für dein Unternehmen? Mit S+P Seminare Vertrieb erhältst du die innovativsten Techniken und Instrumente für dein Preis- und Marketingmanagement.
Bist du fit für den digitalen Wandel? Mit der S+P Tool Box baust du dein agiles Framework für dein Vertriebs-Team auf.
Führende Unternehmen gehen über klassische Vertriebs-Optimierungen hinaus und verfolgen eine Auswahl von neun zukunftsweisenden Vertriebspraktiken. Seminare Vertrieb zeigt dir die neuesten agilen Vertriebs-Tools.
Es gibt nicht die eine Lösung, die für alle Unternehmen erfolgsversprechend ist. Digitale Lösungen müssen im jeweiligen Geschäftsmodell „wachsen“. Reine Top Down-Optimierungen scheitern. Die Transformation in die digitale Zukunft des B2B-Vertriebs kann nur durch ein agiles Framework, zusammen mit Management und Mitarbeitern gelingen.
Du erhältst mit Seminare Vertrieb die S+P Tool Box. Diese enthält die modernsten Vertriebs-Tools mit denen du dein agiles Framework zusammen mit deinem Vertriebs-Team aufbauen kannst.
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Welche Skills trainierst du mit Seminare Vertrieb Basis + Online Schulungen Vertrieb Basis?
Seminare Vertrieb mit Erfolgreich im Vertrieb, Agil Führen im Vertrieb oder Vertriebstraining trainiert mit dir die 1o entscheidenden Techniken für erfolgreiche Verkaufsabschlüsse. Der richtige Umgang mit Kundeneinwänden erfordert agile Verhandlungstechniken. Insider-Tipps für das perfekte Beratungs- und Verkaufsgespräch im B2B- und B2C- Geschäft erhältst du mit Seminare Vertrieb.
Die Seminare Preis-Wissen kompakt und Preismanagement helfen dir typische Preis-Fallen zu erkennen und zu vermeiden. Wie kann die Preisbereitschaft der Kunden optimal ausgereizt werden? Die S+P Tool Box Agiler Vertrieb enthält Sofortmaßnahmen für höhere Margen und mehr Marktanteile.
Du hast auch die Möglichkeit dein Wissen zu zertifizieren. Mit dem Zertifizierungskurs Zertifizierung Vertriebsleiter schaffst du deinen persönlichen Wettbewerbsvorteil, wenn es um deinen nächsten Karriereschritt geht.
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Die Teilnehmer haben neben dem Lehrgang „Aufgaben eines Sales Manager“ auch folgende Seminare besucht:
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Die Teilnehmer haben neben dem Seminar Vertrieb auch folgende Seminare besucht:
Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen. Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus haben sich die Compliance-Pflichten deutlich verschärft. Die FIU weist aktuell darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.
gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),
in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.
Mit dem Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen erhältst du einen Fahrplan für eine sichere Umsetzung und Erfüllung der verschärften Compliance-Pflichten in der Praxis. Du erlernst folgende Skills:
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Das Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen online buchen. Bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. L18.
Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfüllen
Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union Sanktionsmaßnahmen beschlossen. Die erlassenen Sanktionen richten sich gegen Russland und Belarus. Die Verschärfungen beinhalten Einschränkungen im Bezug zu Gütern als auch gegenüber bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen.
In Anbetracht der besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.
Bei Verdachtsmeldungen sind
bei der Darstellung des Sachverhalts der einschlägige Sanktionstatbestand zu benennen
und es ist folgender Indikator zu verwenden:
B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben
Weitere Updates zu Russland und Belarus-Sanktionen erhältst du direkt mit dem Seminar Embargos und Sanktionen.
Zielgruppe für das Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen
Geschäftsführer und Führungskräfte bei Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen,
Geldwäsche-Beauftragte, Compliance Officer sowie Embargo-/Sanktions-Beauftragte aus Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
Dein Nutzen mit dem Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Dein Vorsprung mit dem Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen
Jeder Teilnehmer erhält die S+P Tool Box:
+ Organisations-Handbuch: Einhaltung von Embargos und Sanktionen
+ Kontrollplan zu den Pflichten im Transaktions-Monitoring
+ Update zu Russland und Belarus-Sanktionen
Programm zum Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Was sind Finanzsanktionen und Embargos?
Beschränkungen im Bereich des Kapital- und Zahlungsverkehrs
Länder- und Personenbezogene Embargos
Embargos gegen bestimmte Länder und Embargos gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen
Unterscheidung von drei Embargoarten: Totalembargos, Teilembargos und Waffenembargos
Richtiger Umgang mit Sanktionslistentreffern
Meldepflichten bei Sanktionen und Embargos
Eingefrorene Gelder sind innerhalb einer Woche an das SZ FiSankt zu melden
Regeln zu Erfüllungsverbot und Altvertragsklausel beachten
Verbote und Genehmigungsvorbehalte sicher beachten
Ausfuhrkontrollrecht schafft Rahmen zu internationalen Verpflichtungen
Einschränkungen bei Finanzsanktionen und Embargos
Verbote oder Genehmigungsvorbehalte bei der Gewährung von Krediten, Garantien, Akkreditiven und Bürgschaften
Einhalten von Finanzsanktionen und Embargos erfordert geeignete Kontrollen und Prozesse
Geschäftsorganisation, Internes Kontrollsystem (IKS) und Interne Revision
Sind Eskalationsstufen und Kommunikationswege beschrieben?
Wenn besondere Risiken bestehen, ist jährlich zu prüfen.
Straf- und Bußgeldvorschriften des AWG und AWV bei Nichtbeachtung von Sanktionen und Embargos
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Verschärfte Kontroll-Pflichten bei Drittländer mit hohem Risiko
EU Liste zu Hoch-Risikoländern
FATF Liste High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action
Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse mit Hoch-Risikoländern
Basel AML Index: Weltweite Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF)
Anforderungen an IT-gestützte Monitoring- und Screening-Systeme:
Ex-post und in Echtzeit: Selektion und Filtern von verdächtigen Transaktionen
Einsatz von Verfahren passend zu den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation
Sperre beiNeulistungen auf Embargo- und Sanktionslisten
Konten, Depots und Vermögenswerte sind unverzüglich zu sperren bzw. einzufrieren
Verfügungs- und Bereitstellungsverbote müssen auch im Zahlungsverkehr eingehalten werden
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Welche Pflichten musst du als Geldwäsche Officer, Compliance Officer und / oder Embargo-/Sanktions-Beauftragterg beachten? Mit der S+P Tool Box erhältst du 13 Checks zur Sicherstellung deiner Monitoring-Pflichten zur Beachtung von Finanzsanktionen und Embargos.
# Was ist eine Finanzsanktion?
Grundlage der in Deutschland geltenden Sanktionen sind Entscheidungen
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN),
des Rates der Europäischen Union (EU),
der inländischen Behörden (Einzeleingriff des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 AWG).
Während die Beschlüsse des VN-Sicherheitsrates einer Umsetzung in nationales oder europäisches Recht bedürfen, gelten Verordnungen des Rates der EU auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts (teilweise erlassen, um Resolutionen des VN-Sicherheitsrates umzusetzen) unmittelbar.
Der Anwendungsbereich der EU-Sanktionsverordnungen und damit auch der Kreis der Verpflichteten nach diesen Verordnungen ist für alle EU-Sanktionsregimes identisch in den jeweiligen Verordnungen geregelt.1 Nationale Verfügungs- und Bereitstellungsverbote nach §§ 4 und 6 AWG gelten im Anwen- dungsbereich des AWG.
Verstöße gegen Finanzsanktionsrechtsakte können gemäß §§ 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie § 82 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als Ordnungswidrigkeit und in bestimmten Fällen auch als Straftat geahndet werden.
In zivilrechtlicher Hinsicht können Geschäfte, die gegen finanzsanktionsrechtliche Verbote verstoßen, außerdem gemäß § 134 BGB nichtig sein.
Zuständigkeit Finanzsanktionen
Die Deutsche Bundesbank ist nach dem Außenwirtschaftsgesetz sowie nach den einschlägigen Verordnungen des Rates der EU zuständig für die Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen der EU in Deutschland, soweit diese „Gelder“ im sanktionsrechtlichen Sinn betreffen („Finanzsanktionen“).
Der Begriff der „Gelder“ wird im Sanktionsrecht dabei weit ausgelegt und bezieht sich nicht nur auf Bar- und Buchgeld, sondern umfasst allgemein „finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art“ wie bspw. Schecks, Geldforderungen, Wechsel, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate, Zinserträge, Dividenden etc.
Die operativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen werden durch das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank in München (SZ FiSankt) wahrgenommen. Darüber hinaus überwachen die Servicezentren Außenwirtschaftsprüfungen und Meldefragen (SZ AW) der Deutschen Bundesbank die Einhaltung der Finanzsanktionen im Finanzsektor im Rahmen von Vor-Ort- Prüfungen. Rechtsgrundlage für die Prüfungen ist § 23 Abs. 2 AWG. Gemäß § 23 Abs. 1 AWG können zu diesem Zweck auch Auskünfte und die Vorlage von Unterlagen verlangt werden.
Zuständigkeit Güter
Für Sanktionen im Bereich Güter, wirtschaftliche Ressourcen, technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Dienstleistungen und Investitionen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn zuständig.
#1 Best Practices zur Einhaltung von Finanzsanktionen
Um Finanzsanktionen einhalten zu können, müssen Institute geeignete Kontrollen und Prozesse implementieren. „Best Practices“ für den Finanzsektor zur Einhaltung der Finanzsanktionen wurden mit den Empfehlungen der RAG RELEX und der Financial Action Task Force (FATF) veröffentlicht.
Weitere Regelungen ergeben sich aus dem Kreditwesengesetz, den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG).
Die Best Practices sollen Instituten/Unternehmen eine Orientierung bei der Implementierung von
Kontrollen und
Prozessen
zur Einhaltung der Finanzsanktionen geben.
Die Kontrollen und Prozesse sollen sich sanktionsrechtlichen Risikogehalt der Geschäfte und der Geschäftsbeziehungen orientieren.
Eine bußgeldliche oder strafrechtliche Relevanz (§§ 18 f. AWG) könnte sich jedoch ergeben, wenn ein Verstoß gegen ein Finanzsanktionsregime festgestellt wird, der ursächlich auf unzureichende Kontrollen oder Prozesse zurückgeführt werden kann und die zuständigen Behörden oder Gerichte zu der Auffassung gelangen, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten wurde.
Dies gilt besonders, wenn die Deutsche Bundesbank das betroffene Institut auf die für den Verstoß ursächlichen unzureichenden Kontrollen oder Prozesse bereits hingewiesen haben sollte (beispiels- weise im Rahmen einer Außenwirtschaftsprüfung).
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Sind Kontrollen und Prozessen zur Einhaltung von Finanzsanktionen beschrieben?
#2 §18 AWG: Welche Strafvorschriften gelten bei Finanzsanktionen?
§ 18 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.einem
a) Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe-, Dienstleistungs- oder Investitionsverbot oder
b) Verfügungsverbot über eingefrorene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen
eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union zuwiderhandelt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient oder
2.gegen eine Genehmigungspflicht für
a)die Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr, Verbringung, einen Verkauf, einen Erwerb, eine Lieferung, Bereitstellung, Weitergabe, Dienstleistung oder Investition oder
b)die Verfügung über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen
eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union verstößt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient.
(…)
https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/__18.html
#3 Geschäftsorganisation, Internes Kontrollsystem (IKS) und Interne Revision
Um die Finanzsanktionen effektiv einzuhalten, ist eine klare Definition und Abstimmung von
Prozessen und
den damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Kontrollen, Verantwortlichkeiten, Eskalationsstufen bei der Verdachtsfallbearbeitung sowie
Kommunikationswegen
unerlässlich.
Die Geschäftsleitung des Instituts/Unternehmens hat sicherzustellen, dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden.
Für die Einhaltung der Finanzsanktionen müssen für die Compliance-Funktion und ggf. dezentral für einzelne Bereiche wie bspw. Zahlungsverkehr, Kundenannahme, Dokumentengeschäft Handbücher, schriftlich fixierte Arbeitsanweisungen oder Arbeitsablaufbeschreibungen vorhanden sein.
Der angemessene Detaillierungsgrad der Organisationsrichtlinien hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten ab.
Die schriftlich fixierten Arbeitsanweisungen müssen den betroffenen Beschäftigten in geeigneter Weise bekanntgemacht werden. Es ist sicherzustellen, dass sie den Beschäftigten in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung stehen. Die Beschäftigten sind regelmäßig zu schulen.
Die Handbücher und Arbeitsanweisungen sind bei Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse zeitnah anzupassen.
In jedem Geschäftsbereich eines Instituts/Unternehmens ist sicherzustellen, dass die Vorgaben in den Handbüchern und Arbeitsanweisungen zur Einhaltung der Finanzsanktionen erfüllt werden. Hierfür sind angemessene Kontrollen der Geschäftsprozesse einzurichten. Dies ist organisatorisch sicherzustellen.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Sind Eskalationsstufen und Kommunikationswege beschrieben?
Erfolgen regelmäßige Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter?
#4 Welche Aufgaben gelten bei Finanzsanktionen für die Compliance-Funktion und das Berichtswesen
Die Compliance-Funktion hat auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der Finanzsanktionen und entsprechender Kontrollen hinzuwirken und diese Kontrollen zu überwachen.
Die Compliance-Funktion sollte die Geschäftsleitung insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der grundlegenden rechtlichen Regelungen unterstützen und beraten. Compliance-Beauftragte sollten im Hinblick auf die Einhaltung der Finanzsanktionen regelmäßig an die Geschäftsleitung Bericht erstatten.
Wesentliche Informationen im Hinblick auf Finanzsanktionen sind unverzüglich an die Geschäftsleitung weiterzuleiten
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Ist die Compliance Funktion in die laufende Berichterstattung mit eingebunden?
#5 Prüfungen durch die Interne Revision: Was ist eine Finanzsanktion?
Die Aktivitäten und Prozesse des Unternehmens zur Einhaltung von Finanzsanktionen sind, auch wenn diese ausgelagert sind, in angemessenen Abständen, grundsätzlich innerhalb von drei Jahren zu prüfen.
Wenn besondere Risiken bestehen, ist jährlich zu prüfen. Bei unter Risikogesichtspunkten nicht wesentlichen Aktivitäten und Prozessen kann vom dreijährigen Turnus abgewichen werden.
Die Risikoeinstufung der Aktivitäten und Prozesse ist regelmäßig zu überprüfen und entsprechend zu dokumentieren.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Welcher Prüfungsturnus wurde festgelegt?
#6 Dokumentation zu Kontrollen und Prozessen bei Finanzsanktionen + Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen
Alle Kontrollen und Prozesse im Zusammenhang mit Finanzsanktionen sind zu dokumentieren. Die angefertigten Kontroll- und Überwachungsunterlagen einschließlich jener über die Bearbeitung von Verdachtsfällen (und die hierbei angewandten Entscheidungskriterien) sind systematisch, für sachkundige Dritte nachvollziehbar abzufassen und entsprechend den jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z.B. § 147 der Abgabenordung, § 257 des Handelsgesetzbuches) aufzubewahren.
Die Aktualität und Vollständigkeit der Aktenführung ist sicherzustellen.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Werden die Kontrollhandlungen dokumentiert?
Besteht ein audit-trail?
#7 IT-Systeme und Auslagerungen
IT-Systeme
Es wird erwartet, dass die Institute/Unternehmen IT- gestützte Screening-Systeme oder andere an den betrieblichen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation orientierte Verfahren einsetzen, um im Falle von Neulistungen Konten, Depots und Vermögenswerte unverzüglich sperren bzw. einfrieren zu können und bestehende Verfügungs- und Bereitstellungsverbote auch im Zahlungsverkehr einhalten zu können.
Die IT-Systeme sind vor ihrem erstmaligen Einsatz und nach wesentlichen Veränderungen zu testen und von den fachlich sowie auch von den technisch zuständigen Beschäftigten abzunehmen. Darüber hinaus sind die IT-Systeme und die Methodik regelmäßig zu validieren, um die Zweckmäßigkeit bzw. Funktionsweise zu prüfen.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Erfolgt mindestens jährlich eine Validierung der IT-Systeme?
Auslagerungen
Die Verantwortung für ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse, die der Einhaltung von Finanzsanktionen dienen, bleibt beim auslagernden Institut/Unternehmen. Es hat die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ordnungsgemäß zu überwachen und zu dokumentieren.
Dies umfasst auch, die Leistung des Auslagerungsunternehmens anhand vorzuhaltender Kriterien regelmäßig zu beurteilen.
Das Institut/Unternehmen hat bei wesentlichen Auslagerungen für den Fall der beabsichtigten oder erwarteten Beendigung der Auslagerungsvereinbarung Vorkehrungen zu treffen, um die Kontinuität und Qualität der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse auch nach deren Beendigung zu gewährleisten.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Sind die ausgelagerten Aktivitäten im Bereich Monitoring Finanzsanktionen Bestandteil des Auslagerungscontrollings?
#8 Bereitstellungs-, Verfügungs- und Finanzierungsverbote sowie Genehmigungspflichten
Das Institut/Unternehmen hat in allen von Finanzsanktionen betroffenen Geschäftsbereichen und Prozessen geeignete Techniken, Verfahren und Methoden zu implementieren, um
Bereitstellungs- und
Verfügungsverbote
im Hinblick auf sanktionierte natürliche oder juristische Personen sowie nicht personen-, sondern waren- bzw. geschäftsbezogene Finanzierungsverbote und -einschränkungen8 wirksam umsetzen zu können.
Ferner sind entsprechende Prozesse einzurichten, um Anzeigepflichten an das SZ FiSankt beachten und notwendige Genehmigungen durch das SZ FiSankt einholen zu können.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Ist die Aktualität der jeweils verwendeten Sanktionslisten und Datenquellen sichergestellt?
Im Einzelnen:
Neue Kundenbeziehungen (Neukundenanlage)
Im Rahmen der Neuanlage von Kunden/Geschäfts- partnern ist von gesetzlich normierten Ausnahmen abgesehen anhand amtlicher Ausweisdokumente eine Identifizierung vorzunehmen und daran anschließend (spätestens vor der Gewährung von Zugriffsrechten oder der sonstigen Einräumung von Verfügungsmöglichkeiten über Gelder) eine Prüfung auf mögliche Sanktionsmaßnahmen durchzuführen.
Die Namen und Daten der Kunden/Geschäftspartner sind korrekt zu erfassen und die Prüfungen in geeigneter Weise zu dokumentieren. Treten im Rahmen der Vertragsanbahnung oder später für den Vertragspartner eine oder mehrere andere Personen als Verfügungsberechtigte oder Bevollmächtigte auf, die Zugriff auf Gelder haben könnten, die im Rahmen der Kundenbeziehung verwaltet werden, so sind auch diese Personen in entsprechender Weise zu identifizieren und sanktionsrechtlich zu überprüfen.
Gleiches gilt für die vom Institut/Unternehmen ermittelten wirtschaftlich Berechtigten.
Kundenbestand
Nach Inkrafttreten eines Rechtsaktes, der neue Sanktionsmaßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen und Gruppierungen enthält, ist der Kundenbestand auf Übereinstimmungen abzugleichen, um Konten/Depots/Vermögenswerte von sanktionierten natürlichen Personen, juristischen Personen oder Gruppierungen unverzüglich sperren zu können.
Voraussetzung dafür ist eine Überprüfung des gesamten Kundenbestandes und der im Rahmen der Geschäftsbeziehungen verfügungsberechtigen und verfügungsbefähigten Personen und Organisationen anhand von aktuellen Datenquellen. Hat die Deutsche Bundesbank zu dem neuen Rechtsakt ein Rundschreiben verteilt und dieses mit einem Auskunftsersuchen verbunden, so ist das Ergebnis der Prüfung der Deutschen Bundesbank mitzuteilen.
Zahlungsverkehr
Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr sind mindestens folgende Felder mit den jeweils aktuellen Sanktionslisten abzugleichen:
Zahlungsempfänger (Begünstigter),
Zahlungsdienstleister des Empfängers,
Zahler (Auftraggeber),
Zahlungsdienstleister des Zahlers (Auftraggebers) sowie
Verwendungszweck (bspw. mittels Schlagwortsuche).
Dies gilt nicht, soweit ein Abgleich bereits im Rahmen der fortlaufenden Prüfung des Kundenbestandes stattfindet.
Im unbaren innerdeutschen Zahlungsverkehr kann bis auf Weiteres beim Institut des Auftraggebers sowie bei eventuell zwischengeschalteten Instituten eine Überprüfung, ob der Zahlungsempfänger von außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen betroffen ist, unterbleiben.
Die allgemeinen Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (z.B. § 25 h Abs. 2 KWG) bleiben unberührt.
Daneben ist bei Zahlscheingeschäften die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und der Auftraggeber, der Empfänger sowie das Empfängerinstitut einer Sanktionsprüfung zu unterziehen.
Handels- und Projektfinanzierungen
Als Handelsfinanzierung werden das Kredit- und Garantiegeschäft sowie Zahlungsinstrumente und Finanzdienstleistungen bezeichnet, die zur Finanzierung oder Absicherung des Waren- oder Dienstleistungshandels dienen.
Projektfinanzierungen sind spezielle Formen der Finanzierung für abgrenzbare und i.d.R. großvolumige Investitionsvorhaben („Projekte“). Bei- spiele können Infrastrukturfinanzierungen sein.
Im Bereich der Handels- und Projektfinanzierungen sind alle an dem jeweiligen Geschäft erkennbar Beteiligten (dazu können neben den Vertragsparteien ggf. auch weitere Personen/Organisationen/Infrastrukturen zählen wie z.B. Spediteure, Schiffe, Hersteller, beteiligte Banken, Investoren etc.) mit aktuellen Sanktionslisten abzugleichen, sofern die betroffenen natürlichen oder juristischen Personen nicht bereits in den Kundenstammdaten hinterlegt und daher Gegenstand der anlassbezogenen oder regelmäßigen Überprüfung des Kundenbestandes sind. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass durch die Abwicklung der Finanzierung nicht fahrlässig gegen bestehende Verfügungs- oder Bereitstellungsverbote verstoßen wird.
Neben Verfügungs- und Bereitstellungsverboten, die an der Identität der Beteiligten anknüpfen, enthalten manche EU-Finanzsanktionsverordnungen auch Verbote und/oder Genehmigungsvorbehalte in Bezug auf die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen, die an der zu finanzierenden Ware oder Dienstleistung oder der Art des Projekts anknüpfen.
Für Geschäfte, bei denen derartige Sanktionsrisiken erkennbar sind, sind daher geeignete Verfahren und Prozesse zu definieren, um sicherzustellen, dass einschlägige Finanzierungsverbote oder Genehmigungs- vorbehalte eingehalten werden. Dies gilt insbesondere bei Handelsgeschäften mit erkennbarem Bezug zu sanktionierten Ländern und Gebieten oder zu Dual-Use- oder Rüstungsgütern.
Bei der Einschätzung, ob ein zu finanzierendes Handelsgeschäft von Sanktionen betroffen sein könnte, kann auf Dokumente der Zollbehörden oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückgegriffen werden, soweit diese vorliegen.
Liegt ein sanktionsrelevantes Geschäft vor, kann (sofern das Geschäft nicht vorbehaltlos verboten ist) eine Genehmigung zur Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank beantragt werden.
Wertpapiergeschäft
Bei Wertpapiergeschäften ist sicherzustellen, dass bestehende Bereitstellungs- und Verfügungsverbote sowie etwaige spezifische Beschränkungen eingehalten werden. Dies bedeutet z.B., dass Wertpapiere und Anleihen von sanktionierten Unternehmen nicht gekauft werden dürfen, wenn der gezahlte Kaufpreis für das Wertpapier (mittelbar) dem Emittenten zugutekommt.
Depots von sanktionierten Kunden/Geschäftspartnern sind zu sperren (einzufrieren), so dass Verfügungen über die auf dem Depot gehaltenen Wertpapiere zu- verlässig verhindert werden.
Bei eingehenden Zahlungen aus Wertpapieren (Rückzahlung bei Fälligkeit, Zinsen, Dividenden etc.) kommen in der Regel Sondervorschriften zum Tragen, die eine Gutschrift der entsprechenden Gelder auf dem eingefrorenen Konto des jeweiligen Kunden/ Geschäftspartners zulassen.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Besteht ein audit-trail zum laufenden Monitoring sowie zu den Kontrollhandlungen?
#9 Informationen zu den Sanktionsregimen + Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen
Nähere Informationen zu den einzelnen Sanktionsregimen und zu den EU-Verordnungen sowie zu (temporären) Einzeleingriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind auf der Homepage der Deutschen Bundesbank unter
https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen
abrufbar.
Das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank ist unter der Telefonnummer
+49 89 2889 3800 (Hotline) zu erreichen.
In der EU werden VN-Sanktionen durch EU-Verordnungen umgesetzt, die unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gelten. Darüber hinaus erlässt die EU im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eigene Sanktionen auf der Grundlage der Art. 28 und 29 des Vertrages über die Europäische Union und setzt diese ebenfalls durch EU-Verordnungen auf Grundlage von Art. 215 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union um.
Konsolidierte Fassungen der EU-Finanzsanktionsverordnungen werden – als (inoffizielle) Arbeitshilfe – durch das Internetportal
https://eur-lex.europa.eu/
des Amtes für Veröffentlichungen der EU bereitgestellt.
Diese konsolidierten Fassungen sind regelmäßig auch im EU-Übersichtsportal „Sanctions Map“ abrufbar, das einen schnellen und umfassenden Überblick über die im Hinblick auf ein bestimmtes Land oder bestimmte Gruppierungen in Kraft befindlichen Sanktionsmaßnahmen bietet:
https://sanctionsmap.eu/
Dort finden sich auch Informationen zu den Personen, Organisationen und Einrichtungen, die im Rahmen eines bestimmten Sanktionsregimes gelistet sind. Eine konsolidierte Liste von Personen, Organisationen und Einrichtungen, für die aufgrund einer Maßnahme der EU ein umfassendes Verfügungs- und Bereitstellungsverbot besteht, kann darüber hinaus unter
https://eeas.europa.eu/topics/common-foreign- security-policy-cfsp/8442/consolidated-list-of-sanctions_en
abgerufen werden.
Eine Prüfung, ob einzelne Personen, Sanktionsmaßnahmen der EU unterliegen, kann auch auf der Internetseite Justizportal des Bundes und der Länder:
Finanz-Sanktionsliste durchgeführt werden, die auf der konsolidierten EU- Sanktionsliste aufbaut.
In Ausnahmefällen, insbesondere zur zeitnahen Umsetzung von VN-Sanktionen, können in Deutschland auf der Grundlage der §§ 4 und 6 des AWG auch nationale Verfügungs- und Bereitstellungsverbote in Form von Einzeleingriffen erlassen werden. Diese werden im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter
https://www.bundesanzeiger.de
veröffentlicht.
Die „Vorbildlichen Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen“ der Ratsarbeitsgruppe der Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RAG RELEX) finden sich unter
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/
und sind ebenfalls in der „Sanctions Map“ bei den einzelnen Sanktionsregimen unter „Guidelines“ abrufbar.
Hinweis zur RAG RELEX:
Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RELEX)
Die RELEX-Gruppe befasst sich mit rechtlichen, finanziellen und institutionellen Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Zu ihren Prioritäten zählen
#10 Meldepflichten + Seminar Monitoring von Embargos und Sanktionen
Ein effektiver Einsatz von Finanzsanktionen durch die Europäische Union sowie auch eine effiziente Umsetzung der Maßnahmen durch die zuständigen Behörden ist nur gewährleistet, wenn ausreichende Informationen über die Auswirkungen und Ergebnisse beschlossener Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund sind in den Finanzsanktionsverordnungen umfangreiche Mitwirkungs- und Informationspflichten festgehalten. Durch sie sind alle dem Unionsrecht unterliegenden Personen und Organisationen verpflichtet, Informationen, die die Anwendung der Finanzsanktionsverordnungen erleichtern, wie etwa Informationen über eingefrorene Konten und Beträge, unverzüglich den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (in Deutschland also der Deutschen Bundesbank) zu übermitteln und mit diesen Behörden bei der Überprüfung der Informationen zusammen- zuarbeiten.
Für Meldungen dieser Art kann die folgende E-Mailadresse des SZ FiSankt genutzt werden:
sz.finanzsanktionen@bundesbank.de
Das SZ FiSankt fragt Informationen über eingefrorene Konten und Beträge in Deutschland aktiv durch den Versand von E-Mail-Rundschreiben an alle in Deutschland ansässigen Kreditinstitute ab, wenn Finanzsanktionen gegen neue Adressaten verhängt oder wenn Namen (auch Aliase) oder sonstige Identifikationsmerkmale von bereits sanktionierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen geändert werden.
Die Kreditinstitute werden dabei aufgefordert, etwaige eingefrorene Gelder, die bei ihnen gehalten werden, innerhalb einer Woche an das SZ FiSankt zu melden. Kreditinstitute, bei denen keine eingefrorenen Gelder vorhanden sind, werden aufgefordert, eine Fehlanzeige zu erstatten.
Von den in Deutschland ansässigen Instituten wird erwartet, dass sie die Abfragen des SZ FiSankt umgehend (in der Regel ist hierfür ein Zeitfenster von einer Woche vorgesehen) und zutreffend beantworten.
Zum Schutz der Vertraulichkeit ist in den jeweiligen Sanktionsverordnungen vorgeschrieben, dass die auf diese Weise erhobenen Informationen nur zum Zweck einer effektiven Anwendung der jeweils einschlägigen Finanzsanktionsmaßnahmen verwendet werden dürfen.
Das Vorhandensein und die zuverlässige Funktion entsprechender Prozesse bei den Instituten kann auch Gegenstand von Vor-Ort-Prüfungen der SZ AW auf der Grundlage von § 23 Abs. 2 AWG sein.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Bestehen schriftliche Regelungen zu den Meldepflichten?
#11 Verfügungs- und Bereitstellungsverbote
Zu den wichtigsten und schwerwiegendsten Maßnahmen im Bereich der Finanzsanktionen gehört die Verhängung von Verfügungs- und Bereitstellungsverboten gegen bestimmte jeweils in den Anhängen der verschiedenen EU-Sanktionsverordnungen aufgeführte (natürliche und juristische) Personen, Organisationen und Einrichtungen.
Das „Einfrieren von Geldern“ (so die übliche Bezeichnung für die Verhängung eines umfassenden Verfügungsverbotes) wird in den Finanzsanktionsverordnungen definiert als die:
„Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers, der Veränderung und der Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen.“
Institute, unter deren Kunden und/oder Geschäftspartnern sich sanktionierte Personen oder Unternehmen befinden, haben daher sicherzustellen, dass etwaige Gelder dieser Kunden/Geschäftspartner nicht (bzw. nicht ohne behördliche Genehmigung) abverfügt werden.
Wichtig:
Finanzsanktionsrechtliche Verfügungsverbote beziehen sich nicht allein auf die Gelder, die sich im Eigentum einer bestimmten Person, Organisation oder Einrichtung befinden, sondern auch auf solche, die von ihr kontrolliert werden.
Durch finanzsanktionsrechtliche Bereitstellungsverbote soll verhindert werden, dass Gelder sanktionierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen direkt oder mittelbar zugutekommen.
Während Verfügungsverbote primär bei beabsichtigten Verfügungen über Gelder sanktionierter Kunden/ Geschäftspartner zur Anwendung kommen können,
sind Bereitstellungsverbote allgemein (d.h. grundsätzlich bei allen Arten von Geschäften sowie auch im Zahlungsverkehr) zu beachten.
Um geltende finanzsanktionsrechtliche Verfügungs- und Bereitstellungsverbote einhalten zu können, ist es für Unternehmen im Finanzsektor wichtig,
sich Informationen über bestehende Finanzsanktionsmaßnahmen zu verschaffen und
Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass diese Maßnahmen für das eigene Geschäft relevant werden.
Weitere Hilfestellungen für die Beurteilung der Fragen, wann Gelder von einer sanktionierten Person kontrolliert werden, wann von einer mittelbaren Bereitstellung von Geldern auszugehen ist und zu weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Verfügungs- und Bereitstellungsverboten, können den „Best Practices“ der Ratsarbeitsgruppe der Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen (RAG RELEX) entnommen werden.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Bestehen Regelungen zur Einhaltung von Verfügungs- und Bereitstellungsverboten?
#12 Beschränkungen des Zahlungsverkehrs
In manchen Fällen werden nicht nur Verfügungs- und Bereitstellungsverbote in Bezug auf bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen verhängt, sondern auch allgemeine Einschränkungen (Verbote und/oder Genehmigungsvorbehalte sowie ggf. Meldevorschriften) im Zahlungsverkehr mit bestimmten Ländern aufgestellt.
Für Zahlungsdienstanbieter ist es notwendig, entsprechende Zahlungen in der Masse der zu bearbeitenden Vorgänge aufzuspüren und sicherzustellen, dass die Abwicklung nur erfolgt, wenn die hierfür erforderlichen Verfahrensschritte eingehalten werden.
Derzeit sind allgemeine Beschränkungen des Zahlungsverkehrs nur im Finanzsanktionsregime der EU gegen Nordkorea vorgesehen.
High Risk Jurisdictions
Unabhängig davon bestehen spezifische Beschränkungen gegenüber sogenannten „High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action“ der Financial Action Task Force (FATF). High-Risk Jurisdictions weisen erhebliche Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung auf; momentan sind Iran und Nordkorea als High-Risk Jurisdictions benannt.
Angesichts des aktuell vorliegenden Aufrufs der FATF, effektive Gegenmaßnahmen im Sinne von Empfehlung gegenüber dem Iran und Nordkorea zu erlassen, wurde durch Allgemeinverfügungen der BaFin eine Meldepflicht bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zum Iran oder Nordkorea angeordnet.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Bestehen schriftliche Regelungen zur Beachtung von Beschränkungen im Zahlungsverkehr?
#13 Verbote und Genehmigungsvorbehalte
Bestimmte Finanzsanktionsregimes enthalten Einschränkungen (Verbote oder Genehmigungsvorbehalte) bei der Gewährung von Finanzhilfen und -mitteln (Kredite, Garantien, Akkreditive, Bürgschaften etc.) im Zusammenhang mit dem Handel bestimmter Waren oder Dienstleistungen.
Da diese Einschränkungen häufig nicht an den Sitz der Vertragsparteien eines Handelsgeschäfts in einem bestimmten Land anknüpfen, sondern an den beabsichtigten Verwendungsort einer Ware oder den Ort der Erbringung der Dienstleistung, können entsprechende Maßnahmen auch dann greifen, wenn keiner der Vertragspartner seinen Sitz in einem sanktionierten Land hat.
Personen und Unternehmen, die Handelsfinanzierungen erbringen, müssen über den Hintergrund der von ihnen abgeschlossenen Finanzierungsgeschäfte informiert sein, um einschlägige Verbote oder Genehmigungsvorbehalte erkennen und beachten zu können.
Hierbei kann auf alle vorliegenden Erkenntnisquellen zurückgegriffen werden. Eine allgemeine Nachforschungspflicht wird durch Finanzsanktionen der EU jedoch nicht begründet.
Check mit der S+P Tool Box: Was ist eine Finanzsanktion?
Bestehen schriftliche Regelungen zur Beachtung von Verboten und Genehmigungsvorbehalten?
Virtuelle Teamarbeit: Die 4K-Herausforderungen meistern. Zumindest kurzfristig und möglicherweise noch viel länger wird hybrides Arbeiten für viele Unternehmen die Norm sein. Es gibt gute Gründe, warum Unternehmen und Mitarbeiter von diesem remote Mix, bestehend aus persönlicher und mobiler Arbeit begeistert sind.
Virtuelle Teamarbeit führt aber auch zu neuen Herausforderung in der Führung. Diese werden als die „4K-Herausforderungen“ bezeichnet:
#1 Kommunikation,#2 Koordination,#3 Kreativität und#4 Kultur.
# Virtuelle Teamarbeit: Die 4K-Herausforderungen meistern
Einigen Unternehmen, Führungskräften und Mitarbeitern sind die vier Ks schon lange vertraut. Diese arbeiten schon viele Jahre mit geografisch verteilten, virtuellen Teams. Wenn du Schwierigkeiten hast, ein hybrides Team, beginne damit, die fünf Herausforderungen zu verstehen, und verwenden die folgende 4K-Checkliste. Dann kannst du beurteilen, wo du stehst und wie es weitergehen soll.
#1 Kommunikation
Die Abhängigkeit von technologischen Lösungen stellt eine Herausforderung für die Kommunikation in virtuellen Teams dar. Viele Teams mussten technologische Schwierigkeiten überwinden, als die Umstellung auf remotes Arbeiten erfolgte.
Mitarbeiter, die in ihr Büro zurückkehrten, mussten feststellen, dass ihre Videokonferenzsysteme den Anforderungen des hybriden Arbeitens nicht vollständig gewachsen waren.
Auch gibt es andere praktische Schwierigkeiten, die hybride Arbeit mit sich bringt:
Sollte sich beispielsweise jeder im Büro von getrennten Computern aus anmelden? Oder schafft das mehr Probleme als es löst?
Manche Kollegen melden sich lieber über Bildschirme mit Kamerabild zu Wort als andere.
Es gibt auch das noch größere Problem der sozialen Kommunikation. Diese Kommunikation ist bei virtuellen Teams gefährdet und kann auch ganz verloren gehen. Professionelles Networking und Mentoring sind für virtuelle Teams besonders wichtig, um am Arbeitsplatz voranzukommen.
#2 Koordination
Die Arbeit in hybriden Teams erfordert deutlich mehr koordinative Anstrengungen als die Arbeit von face to face. Für hybride Teams kann es schnell zu Verwerfungslinien zwischen denen, die persönlich zusammenarbeiten, und denen, die aus der Ferne arbeiten.
Aufgrund des zusätzlichen Aufwands werden entfernte Teammitglieder schnell von kleineren Entscheidungen ausgeschlossen. Diese Entscheidungen werden dann von denen getroffen, die im Büro zusammenarbeiten.
#3 Kreativität
Zwei Arten von Kreativität sind durch hybrides Arbeiten gefährdet:
kollektive Kreativität
individuelle Kreativität
Menschen können per Zoom Brainstorming betreiben. Programmierte Zeiten und vorgegebene Formate zur Generierung von Ideen erweisen sich möglicherweise als nicht so produktiv wie Quick Calls und Side by Side-Gespräche. Auch fehlen die Impulse aus unerwarteten Ideen. Diese Ideen entstehen, wenn wir zusammen nach Lösungen suchen und bestehende Ansätze in Frage stellen.
Aber auch die individuelle Kreativität kann gefährdet sein. Deep Dives helfen Mitarbeitern neue Ideen und Einsichten zu entwickeln. Das Alleine-Arbeiten ohne Team – über viele Tage oder Wochen kann sich als wenig produktiv für Mitarbeiter erweisen.
Gerade, wenn Mitarbeiter ständig kreativ oder innovativ sein müssen, gilt:
Einige soziale Interaktionen und spontane Gespräche mit Kollegen,
der Tapetenwechsel, der mit dem Wechsel von zu Hause zur Arbeit verbunden ist,
können für die Kreativität des Einzelnen wichtig sein.
#4 Kultur
Genau wie die Kreativität ist dies eine Herausforderung, über die sich Führungskräfte immer mehr Sorgen machen. Wie kann das unverwechselbare „Feeling“ eines Unternehmens aufrechterhalten werden?
Mit Beginn der Remote-Arbeit waren Unternehmen darüber erleichtert, wie produktiv und engagiert die Mitarbeiter mit der neuen Arbeitswelt umgegangen sind.
Einer der Treiber hierfür war nicht zuletzt, dass die Mitarbeiter vorher eng zusammengearbeitet haben und neben ihrem Verständnis für die Werte und Erwartungen des Unternehmens auch viel darüber wussten, wie man dies effektiv macht.
Doch jetzt, wo bestehende Mitarbeiter gehen und neue hinzukommen, besteht die große Herausforderung in einem erfolgreichen Onboarding neuer Kollegen. Wie kann sich das Unternehmen im War for Talents von anderen Unternehmen? Wie können neue Kollegen mit der Unternehmenskultur vertraut gemacht werden?
Bewerte die 4K-Herausforderungen für deine Führungsarbeit
Bewerte jedes der vier Ks mit einem Score von 1 (=Handlungsbedarf) bis 5 (=kein Handlungsbedarf).
Das Ziel dieser Bewertung ist es, ob du denkts, dass dein hybrides Team in einer guter Verfassung ist oder bei einzelnen Ks Handlungsbedarf besteht.
Analysiere dein Scoring-Ergebnis
Bei welchem K hast du den niedrigsten Score vergegen?
Hier kannst du am meisten bewegen, wenn du auf dieses K deine Aufmerksamkeit fokussieren. Dieses K ist der maximale Hebelpunkt, um wirkungsvolle Änderungen vorzunehmen.
Analysiere dann die Ausgangssituation. Warum ist dein Score hier so niedrig? Wenn du beispielsweise bei Kreativität am schlechtesten abgeschnitten hast, so scheint die kollektive Kreativität oder die individuelle Kreativität am meisten zu leiden.
Plane mit gezielten Aktionsschritten
Beginne mit dem niedrigsten Score. Versuche drei Aktionsschritte zu entwickeln, die du umsetzen möchtest. So beginnst du dann mit der Lösung der von dir identifizierten Probleme.
Achte auch auf potenzielle Hindernisse für die Umsetzung der Aktionsschritte. Hier musst du Wege finden, um diese zu überwinden.
Implementiere mit einem klaren Zeitplan
Lege einen klaren Zeitplan für die Umsetzung deiner Aktionsschritte fest. Auch benötigst du hierfür einen Kommunikationsplan:
Werde deine Aktionsschritte über mehrere Wochen oder Monate ausgerollt?
Und in welcher Reihenfolge?
Wer muss in jeder Phase eingebunden und informiert werden?
Lege Key Performance Indikatoren fest und treffe hybride Arbeitsvereinbarungen. So kannst du dann die Effektivität der Änderungen optimal messen. Beispielsweise durch den Einsatz von Umfragen kannst du den Fortschritt bei kulturellen Veränderungen verfolgen.
Lege einen Zeitrahmen fest, um zu überprüfen, wie gut die von dir vorgenommenen Änderungen funktionieren.
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Dein Nutzen mit dem Seminar Führung: So führt man heute1. Tag
OKRs als Führungsinstrument
Kommunikation mit unterschiedlichen Mitarbeitertypen – Worauf kommt es an ?
In 7 Schritten zu mehr Agilität im Team
2. Tag
Feedback-Kompetenz für Führungskräfte
Agiles Konfliktmanagement: Konflikte schnell erkennen und erfolgreich lösen
Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Führung: So führt man heute die S+P Tool Box:+ S+P Tool: Agile Ziele mit OKR+ S+P Leitfaden: Company OKRs + Team OKRs + Persönliche OKRs+ S+P Test: Agile Mitarbeiterführung + S+P Tool: Richtig Delegieren – teste deine Delegationsstärke! + S+P Check: Agiles Teamwork etablieren + S+P Leitfaden: Low-Performer systematisch identifizieren + S+P Test: Gespräche mit Fingerspitzengefühl führen+ S+P Techniken für agiles Konfliktmanagement
Programm 1. Seminartag zum Seminar Virtuelle Teamarbeit: Die 4K-Herausforderungen meistern
OKRs als Führungsinstrument
Objectives and Key Results für mehr Fokus im Unternehmen
Die Teilnehmer erhalten:+ S+P Tool: Agile Ziele mit OKR+ S+P Leitfaden: Company OKRs + Team OKRs + Persönliche OKRs
Kommunikation mit unterschiedlichen Mitarbeitertypen – Worauf kommt es an?
Stark in der Rolle als Führungskraft: notwendige Fähigkeiten in der Führungsposition
Autoritär oder Laissez-faire? Wirkung verschiedener Führungsstile
Die 4 Mitarbeitertypen: Erfolgreich Führen mit dem DISG-Konzept!
Persönlichkeitsgerecht delegieren
Zentrale Führungsinstrumente systematisch und angemessen einsetzen
.
Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Führung: So führt man heute die S+P Tool Box:
+ Fallstudien zur Auswahl des „richtigen“ Führungsstils
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.
Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Virtuelle Teamarbeit: Die 4K-Herausforderungen meistern die S+P Tool Box:+ Fallstudien zum Aufbau von Hochleistungs-Teams + S+P Check: Aufbau eines agilen Teamworks+ S+P Check: Teamphasen sicher erkennen+ S+P Test Agil Führen: Welcher Fühungsstil in welcher Phase?
Programm 2. Seminartag zum Seminar Virtuelle Teamarbeit: Die 4K-Herausforderungen meistern
Low-Performer im Team! Techniken zur Leistungssteigerung
Rechtlich sicherer Umgang mit dauerhaften Minderleistung
Unangenehme Mitarbeitergespräche: Kritikgespräch, Abmahnung und Kündigung
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Agiles Konfliktmanagement: Erfolgreich Verhandeln in Stress-Situationen
Welche Rolle spiele ich selbst bei der Entstehung von Konflikten? Persönlichkeitstypen und Kommunikationsmuster
Effektives Lösen und Vermeiden von Konflikten
Stressfreies Verhandeln: richtige Vorbereitung und zielführende Durchführung von Verhandlungen
So schützt du dich vor unfairen Taktiken in Verhandlungsgesprächen
Wie begleitet man Konflikte in agilen Teams? Konfliktlösung als Führungsaufgabe
Wege zu einem erfolgreichen Konfliktmanagementsystem
.
Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar Virtuelle Teamarbeit: Die 4K-Herausforderungen meistern die S+P Tool Box:+ Fallstudien: Entwickeln von Lösungen und agilen Verhandlungsstrategien für Konfliktsituationen + S+P Leitfaden: Techniken für agiles Konfliktmanagement+ S+P Test: Wie gut ist dein Konfliktmanagement?
Prüfung von Sanktionen: Das musst du beachten. Zur Prüfung, ob die am Exportvorhaben Beteiligten Personen in einer Namensliste aufgeführt sind, stehen mehrere kostenfreie Angebote zur Verfügung:
Konsolidierte Liste der EU
Seitens der EU wird eine sog. konsolidierte (zusammengefasste) Namensliste zur Verfügung gestellt. Diese enthält sämtliche Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegenüber denen Finanzsanktionen – aufgrund von EU-Recht – bestehen. Diese „Consolidated Financial Sanctions List“ (CFSP) wird regelmäßig aktualisiert. Zugänglich ist die Liste über die Financial Sanctions Database (FSD).
Bitte beachte, dass in dieser Liste diejenigen Personen, Organisationen und Einrichtungen nicht enthalten sind, gegenüber denen keine umfassenden Bereitstellungsverbote gelten, sondern bei denen sich die Restriktionen lediglich auf Teilbereiche beschränken.
Beispiel Art. 2a der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) statuiert gegenüber den in Anhang IV Gelisteten „nur“ Beschränkungen im Bezug zu gelisteten Dual-Use-Gütern (Güter des Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009).
Abrufbar unter: eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/8442/consolidated-list-sanctions_en.
Finanz-Sanktionsliste (FiSaLis)
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen betreibt die Internetseite www.finanz-sanktionsliste.de. Hier enthalten ist ein Recherchetool zur Prüfung von personenbezogenen Finanzsanktionen. Durchsucht wird die zuvor genannte Consolidated Financial Sanctions List.
EU Sanctions Map
Überdies besteht über die von der EU betriebene „EU Sanctions Map” die Möglichkeit personenbezogene Restriktionen zu prüfen. Hierzu ist der zu überprüfende Name der Person, Organisation oder Einrichtung in das entsprechende Suchfenster einzugeben („Search…/Regimes, Persons, Entities“).
Der Vorteil gegenüber den zuvor genannten Möglichkeiten ist, dass das Recherchetool der EU Sanctions Map alle in den Anhängen der Embargoverordnungen gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen erfasst.
Abrufbar unter www.sanctionsmap.eu.
Zoll
Der Zoll veröffentlicht neue Pflichten zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit den Sanktionen zu Russland und Belarus.
Hinweis:
Die konsolidierte Liste der EU sowie die zuvor genannten Recherchetools stellen lediglich Hilfsmittel dar, welche nicht rechtsverbindlich sind.
Verbindlich sind ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union (EU-Rechtsakte) bzw. dem Bundesanzeiger (nationale Rechtsakte) veröffentlichten Texte.
Prüfung von Sanktionen: Das musst du beachten
Sofern eine Sanktionslistenprüfung vorgenommen wird und diese einen „vermeintlichen Treffer“ ergibt, solltest du zunächst die Informationen, die in dem zugrundeliegenden Rechtsakt enthalten sind, dahingehend überprüfen, ob tatsächlich die von den Sanktionsmaßnahmen betroffene Person, Organisation oder Einrichtung handelt oder ob lediglich eine zufällige Namensgleichheit vorliegt.
Regelmäßig enthalten die Rechtsakte über den Namen hinausgehende Identifikationsmerkmale.
Häufig kann bereits durch den Abgleich mit weiteren Identifizierungsmerkmalen ein „echter“ Treffer ausgeschlossen werden. Dies gilt beispielsweise für das Geburtsdatum. Hilfreich können auch Angaben zum Geburts-, Wohn- oder Aufenthaltsort sein, die ebenfalls im Einzelfall eine klare Abgrenzung ermöglichen können.
Gegebenenfalls musst du ergänzend eine Kopie von Personalausweis, Geburtsurkunde o. Ä. anfordern, um über hinreichend differenzierte Identifizierungsmerkmale zu verfügen.
Wenn nach dieser eigenverantwortlichen Prüfung anhand aller Identifizierungsmerkmale und verfügbarer Informationen Zweifel hinsichtlich der Übereinstimmung fortbestehen oder ein „echter“ Treffer vorliegt, wenden dich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sofern dies im Zusammenhang mit Güterlieferungen steht.
Für die Anfrage benutze das elektronische ELAN-K2 Ausfuhr-System des BAFA23. Wähle dort im Menüpunkt „Neue Vorgänge“ die „Sonstige Anfrage“ und wähle unter „Betreff“ die „Empfängeranfrage“ aus.
Bei einem Zusammenhang mit Geldzahlungen wende dich bitte an die Deutsche Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, München.
Prüfe, ob Regelungen zum Erfüllungsverbot oder eine Altvertragsklausel gelten
Um Wirtschaftsunternehmen vor Schadenersatzansprüchen aus den betroffen Ländern (z. B. aufgrund der Nichtlieferung), insbesondere nach der Aufhebung der Embargomaßnahme zu schützen, können Erfüllungsverbote angeordnet werden.
Diese verhindern, dass ein Ausgleich für die negativen Folgen des Embargos geltend gemacht werden kann. Die Erfüllungsverbote betreffen jedoch nicht die Erfüllung von neuen Verträgen oder neuen Ansprüchen, die nach Aufhebung des Embargos vereinbart wurden oder entstanden sind.
Vereinzelt enthalten Embargomaßnahmen sog. Altvertragsklausen, welche die Erfüllung von vor dem Inkrafttreten des entsprechenden Embargos geschlossenen Verträgen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gestatten.
Sanktionen bei Verstößen – Prüfung von Sanktionen: Das musst du beachten
Die Verbote und Beschränkungen sind in der Regel strafbewehrt. Die Straf- und Bußgeldvorschriften sind in den §§ 17 bis 19 AWG i. V. m. den §§ 80 ff. AWV aufgeführt.
Ein vorsätzlicher Verstoß gegen ein in den §§ 74 ff. AWV normiertes Waffenembargo kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden (§ 17 Abs. 1 AWG, § 80 AWV).
Ein leichtfertiger, nicht vorsätzlicher, Verstoß gegen ein Waffenembargo wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet (§ 17 Abs. 5 AWG, § 80 AWV).
18 Abs. 1 AWG erfasst Verstöße gegen Rechtsakte der Sanktionsmaßnahmen der EU, sofern nicht das Waffenembargo betroffen ist. Diese können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Fahrlässige Tatbegehungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 geahndet werden (§19 AWG).
Daneben sind die Tathandlungsbeschreibungen in § 19 Abs. 3, 4 AWG i. V. m. §§ 81, 82 AWV bußgeldbewehrt.
Zu beachten ist, dass neben dem vollendeten und versuchten Embargoverstoß auch Beteiligungshandlungen in Form der Anstiftung und der Beihilfe zu einem Embargoverstoß sowie die versuchte Anstiftung zu einem Embargoverstoß (§§ 26 ff. StGB) strafbar sind.
Welche Vorschriften sind neben den Embargoregelungen zu beachten?
Neben den Embargoregelungen müssen im Außenwirtschaftsverkehr immer die sonstigen allgemeinen außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften beachtet werden. In diesem Zusammenhang sind besonders die Vorschriften
der EG-Dual-Use-Verordnung,
des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG),
der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie d
es Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrgG)
zu erwähnen. Diese gelten immer dann, wenn das Embargo entweder keine Regelung trifft oder diese Regelung ausnahmsweise nicht anwendbar ist.
Einzelheiten zu den allgemeinen Exportkontrollregelungen können der Internetseite des BAFA (www.bafa.de) oder dem HADDEX (Handbuch der deutschen Exportkontrolle) entnommen werden.
Eine Ausfuhr kann auch aufgrund anderer Rechtsvorschriften genehmigungspflichtig sein, die dann nicht in die Zuständigkeit des BAFA fallen (z. B. Waffengesetz, Grundstoffüberwachungsgesetz, Abfall-, Arzneimittel- oder Betäubungsmittelgesetz).
Up to Date mit den richtigen Research Quellen zur Prüfung von Sanktionen
Nähere Informationen zu den derzeit geltenden Embargomaßnahmen findest du auf der Internetseite des BAFA: www.bafa.de (Reiter: Ausfuhrkontrolle/Embargos).
Hier enthalten sind insbesondere:
Informationen zu den länderspezifischen Embargomaßnahmen
Links zu den Embargoverordnungen
Weiterführende spezielle Merkblätter, wie z. B. zum Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran
Newsletter der BAFA zum Thema „Außenwirtschaft“
Um Änderungen im Embargobereich zu erfassen, kannst du den kostenlosen BAFA-Newsletter „Exportkontrolle Aktuell“ abonnieren. Dieser umfasst die (monatlichen) Neuerungen in diesem Themenfeld
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Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus haben sich die Compliance-Pflichten deutlich verschärft. Die FIU weist aktuell darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.
gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),
in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.
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In Anbetracht der besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.
Bei Verdachtsmeldungen sind
bei der Darstellung des Sachverhalts der einschlägige Sanktionstatbestand zu benennen
und es ist folgender Indikator zu verwenden:
B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben
Weitere Updates zu Russland und Belarus-Sanktionen erhältst du direkt mit dem Seminar Embargos und Sanktionen.
Zielgruppe für das Seminar Prüfung von Sanktionen: Das musst du beachten
Geschäftsführer und Führungskräfte bei Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen,
Geldwäsche-Beauftragte, Compliance Officer sowie Embargo-/Sanktions-Beauftragte aus Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Dein Vorsprung mit dem Seminar Prüfung von Sanktionen: Das musst du beachten
Jeder Teilnehmer erhält die S+P Tool Box:
+ Organisations-Handbuch: Einhaltung von Embargos und Sanktionen
+ Kontrollplan zu den Pflichten im Transaktions-Monitoring
+ Update zu Russland und Belarus-Sanktionen
Programm zum Seminar Embargos und Sanktionen
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Was sind Finanzsanktionen und Embargos?
Beschränkungen im Bereich des Kapital- und Zahlungsverkehrs
Länder- und Personenbezogene Embargos
Embargos gegen bestimmte Länder und Embargos gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen
Unterscheidung von drei Embargoarten: Totalembargos, Teilembargos und Waffenembargos
Richtiger Umgang mit Sanktionslistentreffern
Meldepflichten bei Sanktionen und Embargos
Eingefrorene Gelder sind innerhalb einer Woche an das SZ FiSankt zu melden
Regeln zu Erfüllungsverbot und Altvertragsklausel beachten
Verbote und Genehmigungsvorbehalte sicher beachten
Ausfuhrkontrollrecht schafft Rahmen zu internationalen Verpflichtungen
Einschränkungen bei Finanzsanktionen und Embargos
Verbote oder Genehmigungsvorbehalte bei der Gewährung von Krediten, Garantien, Akkreditiven und Bürgschaften
Einhalten von Finanzsanktionen und Embargos erfordert geeignete Kontrollen und Prozesse
Geschäftsorganisation, Internes Kontrollsystem (IKS) und Interne Revision
Sind Eskalationsstufen und Kommunikationswege beschrieben?
Wenn besondere Risiken bestehen, ist jährlich zu prüfen.
Straf- und Bußgeldvorschriften des AWG und AWV bei Nichtbeachtung von Sanktionen und Embargos
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Verschärfte Kontroll-Pflichten bei Drittländer mit hohem Risiko
EU Liste zu Hoch-Risikoländern
FATF Liste High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action
Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse mit Hoch-Risikoländern
Basel AML Index: Weltweite Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF)
Anforderungen an IT-gestützte Monitoring- und Screening-Systeme:
Ex-post und in Echtzeit: Selektion und Filtern von verdächtigen Transaktionen
Einsatz von Verfahren passend zu den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation
Sperre beiNeulistungen auf Embargo- und Sanktionslisten
Konten, Depots und Vermögenswerte sind unverzüglich zu sperren bzw. einzufrieren
Verfügungs- und Bereitstellungsverbote müssen auch im Zahlungsverkehr eingehalten werden
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