Unter Step-in Risiken werden sämtliche Risiken zusammengefasst, die aus der Gewährung finanzieller Unterstützung für ein nicht aufsichtlich konsolidiertes Unternehmen resultieren, ohne dass die Bank hierzu vertraglich verpflichtet wäre.
Die EBA Guidelines definieren das „Step-in risk“ wie folgt: Step-in-risk ist das Risiko, das durch die erforderliche Bereitstellung finanzieller Unterstützung für einen Dienstleister in einer Notsituation oder die Übernahme seiner Geschäftstätigkeit entstehen kann.
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Zielgruppe – Was versteht man unter Step-in-Risiko?
Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Auslagerungsmanagement, Risikocontrolling, IT-Compliance, Compliance Beauftragte und Interne Revision
Dein Nutzen – Was versteht man unter Step-in-Risiko?
Aufgaben und Pflichten des Auslagerungsbeauftragten
Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien‘‘ kennen
Laufende Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten
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