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Online Schulung Berlin: Geschäftsführer im Finanzunternehmen

Online Schulung Berlin: Geschäftsführer im Finanzunternehmen – Fit & Proper als Geschäftsführer im Finanzunternehmen: Diese Skills benötigst du. Die BaFin stellt hohe Anforderungen an die Sachkunde für Geschäftsführer, die in einem KWG, ZAG oder KAGB regulierten Finanzunternehmen tätig sind. Die Beurteilung der BaFin erstreckt sich auf die fachliche Eignung, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit eines Geschäftsleiters. Fachliche Eignung zur Leitung eines Institutes im Sinne des Kreditwesen- und des ZAG bedeutet, dass ein Geschäftsleiter in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung hat. Die Anforderungen an die fachliche Eignung eines Geschäftsleiters bemessen sich an der Größe und Struktur des Instituts sowie der Art und Vielfalt der von dem Institut betriebenen Geschäfte und werden anhand des Einzelfalls beurteilt. § 25c Abs. 4 KWG fordert den regelmäßigen Besuch von Schulungen. Das KWG verpflichtet die Institute, personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen, um den Mitgliedern der Geschäftsleitung die Einführung in ihr Amt zu erleichtern und die Fortbildung zu ermöglichen, die zur Aufrechterhaltung ihrer fachlichen Eignung erforderlich ist. Die Einführung in das Amt sollte zeitnah stattfinden und das Verständnis der Struktur, des Geschäftsmodells, des Risikoprofils und der Governance Regelungen des Instituts sowie der Rolle des einzelnen Geschäftsleiters darin unterstützen und das Bewusstsein für die Vorteile der Diversität fördern. Die BaFin geht davon aus, dass das Institut den Bedarf an Weiterbildung ermittelt, der sowohl durch Schulungen des Gesamtgremiums als auch für einzelne Mitglieder gedeckt werden kann.   Online Schulung Berlin: Geschäftsführer im Finanzunternehmen  

Sachkunde-Nachweis mit der Online Schulung Berlin: Geschäftsführer im Finanzunternehmen

  • Neu bestellt als Geschäftsführer und Vorstand bei Finanz-Unternehmen
  • Update für Geschäftsführer und Vorstände von Finanz-Unternehmen
 

Ihr Nutzen mit der Online Schulung Berlin: Geschäftsführer im Finanzunternehmen

Tag 1: Rechte und Pflichten des Geschäftsführers bei Finanz-Unternehmen Prüfungssichere Organisation des Management Boards   Tag 2: Bilanz Wissen für Geschäftsführer im Finanz-Unternehmen Risikomanagement im Finanz-Unternehmen   Programm 1. Seminartag zur Online Schulung Berlin: Geschäftsführer im Finanzunternehmen

Rechte und Pflichten des Geschäftsführers bei Finanz-Unternehmen

Die wichtigsten Aufgaben aus dem KWG kennen
  • Erörterung der Geschäfts- und Risikostrategie
  • Die wichtigsten aufsichtsrechtlichen Kennzahlen
Haftungsfalle: Wesentliche Risiken und davon abweichende Risiko-Entscheidungen > Vergütungssysteme Geschäftsleiter und Mitarbeiter prüfungssicher gestalten > Self-Assessment Aufsichtsrat und Geschäftsführung
  • Haftung des Geschäftsführers – Pflichten und Risiken im Überblick
  • Der Geschäftsführervertrag: Welche Regelungen sollten zwingend getroffen werden
  Die Teilnehmer erhalten die S+P Tool Box: > S+P Check: Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung > S+P Dashboard: Reporting-Pflichten für Geschäftsführer und Aufsichtsrat   Programm 2. Seminartag zur Online Schulung Berlin: Geschäftsführer im Finanzunternehmen

Bilanz Wissen + Risikomanagement für den Geschäftsführer bei Finanz-Unternehmen

> Der Jahresabschluss als Informationsinstrument
  • Die wichtigsten Vorschriften der RechKredV und des HGB für Finanz-Unternehmen
  • Überblick zu den Posten der Bilanz
  • Bewertungsvorschriften für das Anlage- und Umlaufvermögen
  • Ertragsquellen und deren Veränderungen gezielt hinterfragen
> Einhaltung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen > Wirecard & Co.: Neue Compliance-Pflichten für Geschäftsführer > Mindestanforderungen an das Risikomanagement:
  • Welche Sorgfaltspflichten müssen Geschäftsführer und Aufsichtsrat zwingend erfüllen?
  • Wesentliche Neuerungen der MaRisk und der EBA-Guidelines
  • Neue Aufgaben für die MaRisk-Funktionen
 

Neben der Online Schulung Berlin: Geschäftsführer im Finanzunternehmen haben sich die Teilnehmer auch für folgende Seminare interessiert:

Seminare Aufsichtsrat AddOn Compliance und Risk-Management für Unternehmer Lehrgang Zertifizierter Aufsichtsrat

Was ist die EU-Taxonomie?

Was ist die EU-Taxonomie? Die Europäischen Komission hat sich zur Notwendigkeit einer EU-Taxonomie wie folgt geäußert: Um die Klima- und Energieziele der EU für 2030 zu erreichen und die Ziele des Europäischen Green Deals zu verwirklichen, ist es notwendig, Investitionen aktiv in nachhaltige Projekte zu lenken. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat die Notwendigkeit unterstrichen, Kapitalströme in nachhaltige Projekte umzuleiten. Ziel ist es Volkswirtschaften, Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere die Gesundheitssysteme, widerstandsfähiger gegen Klima- und Umweltschocks und -risiken zu machen. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine gemeinsame Sprache und eine klare Definition dessen, was „nachhaltig“ ist, erforderlich. Aus diesem Grund wurde im EU-Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum die Schaffung eines gemeinsamen Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten oder einer „EU-Taxonomie“ gefordert.   Was ist die EU-Taxonomie?  

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das eine Liste von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten erstellt. Die EU-Taxonomie ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausweitung nachhaltiger Investitionen und die Umsetzung des Europäischen Green Deal. Insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Definitionen für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können, wird erwartet, dass sie
  • Sicherheit für Investoren schafft,
  • private Investoren vor Greenwashing schützt,
  • Unternehmen bei der Planung des Übergangs unterstützt,
  • die Fragmentierung des Marktes abschwächt und schließlich
  • dazu beiträgt, Investitionen dorthin zu verlagern, wo sie am meisten benötigt werden.
Die EU Kommission stellt hierfür ein eigenes IT-Tool für eine schnelle Navigation zur Verfügung.  

Taxonomie-Verordnung und delegierte Rechtsakte

Die Taxonomie-Verordnung wurde am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Sie legt den Rahmen für die EU-Taxonomie fest, indem sie vier übergreifende Bedingungen vorgibt, die eine wirtschaftliche Tätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Die Taxonomie-Verordnung legt sechs Umweltziele fest
  • Abschwächung des Klimawandels
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Damit eine Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu jedem Ziel leistet, können unterschiedliche Mittel erforderlich sein. Die Taxonomie-Verordnung beauftragt die Kommission, die eigentliche Liste der ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zu erstellen, indem sie technische Prüfkriterien für jedes Umweltziel durch delegierte Rechtsakte definiert. Ein erster delegierter Rechtsakt zu nachhaltigen Tätigkeiten für die Ziele der Anpassung an den Klimawandel und der Abschwächung des Klimawandels wurde am 21. April 2021 im Grundsatz genehmigt und am 4. Juni 2021 zur Prüfung durch die Mitgesetzgeber förmlich angenommen. Ein zweiter delegierter Rechtsakt für die übrigen Ziele wird im Jahr 2022 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung des ersten delegierten Rechtsakts wurde von der Annahme einer Mitteilung der Kommission über „EU-Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, Nachhaltigkeitspräferenzen und treuhänderische Pflichten“ begleitet: Directing finance towards the European Green Deal„. Im Jahr 2021 wird die Kommission einen weiteren delegierten Rechtsakt erlassen, in dem festgelegt wird, welche Informationen Unternehmen, die der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen, darüber offenlegen müssen, wie und inwieweit ihre Tätigkeiten mit denen übereinstimmen, die in der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten, und der auf den technischen Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörden (Empfehlungen der ESMA, der EBA und der EIOPA) vom 1. März 2021 aufbaut. Eine Entwurfsversion dieses delegierten Rechtsakts wurde am 7. Mai 2021 online zur Verfügung gestellt.  

Bewertung der Kernenergie

Im Jahr 2020 leitete die Kommission eingehende Arbeiten ein, um zu bewerten, ob die Kernenergie in die EU-Taxonomie der ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten aufgenommen werden soll oder nicht. Als ersten Schritt hat die Gemeinsame Forschungsstelle, der interne Wissenschafts- und Wissensdienst der Kommission, einen technischen Bericht über die „Do no significant harm“-Aspekte der Kernenergie verfasst. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um einen „Science for Policy“-Bericht der GFS, der den europäischen politischen Entscheidungsprozess mit wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen unterstützen soll.  

Taxonomie-Kompass

Die Kommission hat ein IT-Tool – den Taxonomie-Kompass – entwickelt, das die Nutzung der Taxonomie erleichtern soll, indem es den Nutzern eine einfache Navigation durch die Inhalte ermöglicht.  

Weitere Entwicklung: die Plattform für nachhaltige Finanzen

Die Plattform für nachhaltige Finanzen die Aufgabe, die Europäische Kommission bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie zu beraten, ihre Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und ihre Ausweitung auf soziale Ziele, Aktivitäten, die der Umwelt erheblich schaden, oder Aktivitäten, die der Umwelt gegenüber neutral sind, zu untersuchen. Die Plattform für nachhaltige Finanzen ist eine ständige Expertengruppe der Kommission, die im Rahmen der Taxonomie-Verordnung eingerichtet wurde.  

Abschlussbericht der TEG

Am 9. März 2020 veröffentlichte die TEG ihren Abschlussbericht zur EU-Taxonomie. Der Bericht enthält Empfehlungen zur übergreifenden Gestaltung der EU-Taxonomie sowie umfangreiche Umsetzungshinweise, wie Unternehmen und Finanzinstitute die EU-Taxonomie nutzen und offenlegen können. Der Bericht wird durch einen technischen Anhang ergänzt, der Folgendes enthält
  • Aktualisierte technische Screening-Kriterien für 70 Klimaschutz- und 68 Anpassungsaktivitäten an den Klimawandel, einschließlich Kriterien für die Unbedenklichkeit für andere Umweltziele
  • Einen aktualisierten Abschnitt zur Methodik zur Unterstützung der Empfehlungen zu den technischen Screening-Kriterien
  • Die TEG hat außerdem Excel-Tools vorbereitet, die den Nutzern der Taxonomie helfen sollen, diese in ihren eigenen Aktivitäten umzusetzen.
 

Wichtige Links

Eu-Taxonomie Excel-Tool – TEG-Bericht zur EU-Taxonomie

Was versteht man unter einem Risikoklassifizierungsverfahren?

Was versteht man unter einem Risikoklassifizierungsverfahren? Das Verfahren zur Früherkennung von Risiken dient insbesondere der rechtzeitigen Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen. Damit soll das Institut in die Lage versetzt werden, in einem möglichst frühen Stadium Gegenmaßnahmen einleiten zu können (z. B. Durchführung von Forbearance-Maßnahmen, Intensivbetreuung von Engagements). Das Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 22.   Was versteht man unter einem Risikoklassifizierungsverfahren?  

Zielgruppe zum Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereich Kreditgeschäft und Risikocontrolling
 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update folgende S+P Produkte: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle   Programm zum Seminar:

Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung

  • Business Judgement Rule als Beurteilungsmaßstab für Haftungsrisiken
    • MaRisk BTO 1.2.1: Kreditentscheidung und Votierung
    • Ausnahmen von der Zwei-Voten-Regelung
    • MaRisk BTO 1.2.5: Votierung bei Sanierungskrediten
    • Haftungsfalle Eskalationsverfahren
  • MaBail-in: Emittentenlimite in unsicheren Zeiten prüfungssicher votieren
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings  

§ 18 KWG: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung

  • Prüfungssicheres Kontroll- und Überwachungssystem im Kreditgeschäft
    • Offenlegung und Kreditanalyse
    • Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen
    • Mahnverfahren
  • Mitwirkung bei Kreditgewährungen
    • Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
    • Haftung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
  • Aufbau einer effizienten Kreditverwendungskontrolle
    • MaRisk BTO 1.2.2: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
    • Mindest-Prüfstufen in der Kreditbearbeitungskontrolle
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle  

Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft

  • MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
    • Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
    • Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
  • MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
    • Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
    • Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
    • Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
  • MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
    • Interne Information aus der Geschäftsbeziehung
    • Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
    • Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken
 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Seminar Neue MaRisk: Fahrplan für die Praxis Zertifizierungslehrgang: MaRisk-Compliance Officer E-Learning

Wie baue ich eine effiziente Kreditverwendungskontrolle auf?

Wie baue ich eine effiziente Kreditverwendungskontrolle auf? Im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung ist zu überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Bei zweckgebundenen Kreditvergaben ist zu kontrollieren, ob die valutierten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen (Kreditverwendungskontrolle). Das Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 22.   Wie baue ich eine effiziente Kreditverwendungskontrolle auf?  

Zielgruppe zum Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereich Kreditgeschäft und Risikocontrolling
 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update folgende S+P Produkte: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle   Programm zum Seminar:

Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung

  • Business Judgement Rule als Beurteilungsmaßstab für Haftungsrisiken
    • MaRisk BTO 1.2.1: Kreditentscheidung und Votierung
    • Ausnahmen von der Zwei-Voten-Regelung
    • MaRisk BTO 1.2.5: Votierung bei Sanierungskrediten
    • Haftungsfalle Eskalationsverfahren
  • MaBail-in: Emittentenlimite in unsicheren Zeiten prüfungssicher votieren
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings  

§ 18 KWG: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung – Wie baue ich eine effiziente Kreditverwendungskontrolle auf?

  • Prüfungssicheres Kontroll- und Überwachungssystem im Kreditgeschäft
    • Offenlegung und Kreditanalyse
    • Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen
    • Mahnverfahren
  • Mitwirkung bei Kreditgewährungen
    • Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
    • Haftung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
  • Aufbau einer effizienten Kreditverwendungskontrolle
    • MaRisk BTO 1.2.2: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
    • Mindest-Prüfstufen in der Kreditbearbeitungskontrolle
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle  

Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft

  • MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
    • Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
    • Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
  • MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
    • Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
    • Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
    • Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
  • MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
    • Interne Information aus der Geschäftsbeziehung
    • Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
    • Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken
 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Seminar Neue MaRisk: Fahrplan für die Praxis Zertifizierungslehrgang: MaRisk-Compliance Officer E-Learning

Was versteht man unter Forbearance?

Was versteht man unter Forbearance? Forbearance-Maßnahmen sind Zugeständnisse des Instituts aufgrund sich abzeichnender oder bereits eingetretener finanzieller Schwierigkeiten eines Kreditnehmers. Beispiele für Forbearance-Maßnahmen sind: Tilgungsaussetzung, Zinssenkung oder Laufzeitverlängerung und Forderungsverzicht. Das Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 22.   Was versteht man unter Forbearance?  

Zielgruppe zum Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereich Kreditgeschäft und Risikocontrolling
 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update folgende S+P Produkte: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle   Programm zum Seminar:

Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung

  • Business Judgement Rule als Beurteilungsmaßstab für Haftungsrisiken
    • MaRisk BTO 1.2.1: Kreditentscheidung und Votierung
    • Ausnahmen von der Zwei-Voten-Regelung
    • MaRisk BTO 1.2.5: Votierung bei Sanierungskrediten
    • Haftungsfalle Eskalationsverfahren
  • MaBail-in: Emittentenlimite in unsicheren Zeiten prüfungssicher votieren
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings  

§ 18 KWG: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung – Was versteht man unter Forbearance?

  • Prüfungssicheres Kontroll- und Überwachungssystem im Kreditgeschäft
    • Offenlegung und Kreditanalyse
    • Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen
    • Mahnverfahren
  • Mitwirkung bei Kreditgewährungen
    • Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
    • Haftung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
  • Aufbau einer effizienten Kreditverwendungskontrolle
    • MaRisk BTO 1.2.2: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
    • Mindest-Prüfstufen in der Kreditbearbeitungskontrolle
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle  

Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft

  • MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
    • Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
    • Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
  • MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
    • Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
    • Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
    • Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
  • MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
    • Interne Information aus der Geschäftsbeziehung
    • Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
    • Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken
 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Seminar Neue MaRisk: Fahrplan für die Praxis Zertifizierungslehrgang: MaRisk-Compliance Officer E-Learning