Skip to main content

Wer muss über eine Interne Revision verfügen?

Jedes Institut muss über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Bei Instituten, bei denen aus Gründen der Betriebsgröße die Einrichtung einer Revisionseinheit unverhältnismäßig ist, können die Aufgaben der Internen Revision von einem Geschäftsleiter erfüllt werden. Das Seminar Wer muss über eine Interne Revision verfügen? online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A08.   Wer muss über eine Interne Revision verfügen?  

Zielgruppe zum Seminar Wer muss über eine Interne Revision verfügen?

  • Vorstand/Geschäftsführung, Prokuristen und kaufmännische Leitung
  • Fach- und Führungskräfte sowie Beauftragte aus den Bereichen: Risikomanagement, Interne Revision, Controlling,
  • Beauftragte aus den Bereichen Compliance, Qualitätsmanagement, und Rechtsabteilung
Das Seminar Wer muss über eine Interne Revision verfügen? online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A08.  

Dein Nutzen mit dem Seminar Wer muss über eine Interne Revision verfügen?

  • Lagebericht: Mindest-Anforderungen an das Risikomanagement
  • Risikostrategie – Risikoinventur und Risiko-Workshop – Risikohandbuch
  • Risikotragfähigkeit und Limitsystem – Aufbau des Risikoreports
  • Liquiditätsrisikostrategie und Liquiditätsplanung – Stresstests – Reporting
  • Schutz vor Betrug und Korruption: Internes Kontrollsystem und Interne Revision
Das Seminar Wer muss über eine Interne Revision verfügen? online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A08.  

Dein Vorsprung mit dem Seminar Wer muss über eine Interne Revision verfügen?

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + Risikohandbuch gemäß Wirtschafts-Prüferstandard (Umfang ca. 30 Seiten) + Komplett-Dokumentation für ein Internes Kontroll- und Steuerungssystem(Umfang ca. 50 Seiten) + Checklisten für den sicheren Aufbau des Risikomanagementsystems + 16 Punkte-Check zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung + Checklisten für das Risikoreporting und das Limitsystem + Checklisten gegen Betrug, Korruption und Geldwäsche + Teilnahmezertifikat als Fortbildungs- und Zertifizierungsnachweis gemäß BilMoG   Programm

Gesetzliche Rahmenbedingungen – das Wesentliche auf einen Blick– neue Sorgfaltspflichten kennen und korrekt umsetzen

  • Zielorientierte Umsetzung der rechtlichen Mindeststandards KonTraG, BilMoG, HGrG, IDW PS 340
  • Bestandteile eines umfassenden Compliance –Systems Mindestanforderungen gemäß IDW PS 980
  • Betriebliche Organisation des Risikomanagements MaRisk: Benchmark-Konzept für das Risikomanagement
  • Haftungsrechtliche Garantenstellung der Beauftragten
  • BGH-Urteil vom 17. Juli 2009 zur Verantwortlichkeit der Beauftragten
  • Welche neuen Sorgfaltspflichten müssen Garanten, Beauftragte,Geschäftsführung sowie Aufsichtsrat zwingend erfüllen ?
  • 16 Punkte-Check zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Fallstudien und S+P Checklisten zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und zur sicheren Steuerung von Haftungsrisiken  

Lagebericht: Mindest-Anforderungen an das Risikomanagement

  • Bericht zum Risikomanagement als Bestandteil des Lageberichts
  • Anforderungen des Wirtschaftsprüfers an den Risikobericht
  • Aufbau einer Mustergliederung für den Lagebericht
  • Berichtswesen Compliance und Risikomanagement: Überwachungs- und Kontrollplan, Muster für ein empfängerorientiertes Reporting
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar online buchen die S+P Tool Box: + S+P Fallstudien und Mindestanforderungen gemäß DRS Nr. 5 und IDW Prüfungsstandard 340.  

Risikostrategie – Risikoinventur – Risikohandbuch – Wer muss über eine Interne Revision verfügen?

  • Unternehmens- und Risikostrategie: einfach, transparent und verständlich
  • Risikomanagement als Element der Unternehmenssteuerung – organisatorische Anbindung im Unternehmen
  • Durchführung einer Risikoinventur und Aufbau eines Risikohandbuchs
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Wer muss über eine Interne Revision verfügen? die S+P Tool Box: + Risikohandbuch gemäß Wirtschaftsprüferstandard (Umfang ca. 35 Seiten) ausgehändigt.  

Risiko-Workshop: Erfassung, Bewertung und Messung von Risiken – Wer muss über eine Interne Revision verfügen?

  • Workshop für Risikocontrolling, Compliance sowie Geldwäsche & Fraud– wie können Doppelarbeiten vermieden und Ergebnisse optimal genutzt werden?
  • Methoden der Risiko-Erfassung – Qualitative Risikobeschreibung -Quantitative Risikobeschreibung – Ermittlung des Gesamtrisikos
  • Bewertung der Risiken: Kriterien und Bezugsgrößen für wesentliche und unwesentliche Risiken
  • Richtige Bewertung und Limitierung von Intra- und Inter-Risikokonzentrationen
  • Frühwarnindikatoren zur Risikoerkennung und Risikosteuerung
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: +Die Teilnehmer erhalten S+P Fallstudien, S+P Checklisten sowie ein Risikohandbuch gemäß Wirtschaftsprüferstandard. +Die S+P Checklisten unterstützt Dich bei der Risikoinventur und dem Identifizieren von versteckten Risiken.  

Risikotragfähigkeit und Limitsystem – Kapitalplanungsprozess – Aufbau des Risikoreports (Teil 1)

  • Management von Geschäfts-, Bonitäts-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken
  • Aufbau eines transparenten Risikolimit- und Reportingsystems innerhalb von 5 Arbeitstagen
  • Steuerungsansätze für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit
  • 6 Schritte für einen prüfungssicheren Kapitalplanungsprozess
  • Bausteine eines Risikoreports mit Limitsystem und Risikotragfähigkeit
  • Risikoüberwachung und Reporting: Standardberichte und adhoc-Berichte
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: Die Teilnehmer erhalten S+P Fallstudien für den prüfungssicheren Aufbau eines Risikoreports in der Praxis.  

Liquiditätsrisikostrategie und Liquiditätsplanung (Teil 2)

  • Mindestanforderungen an die Liquiditätsrisikostrategie
  • Liquiditätsplanung und -steuerung: Absicherung der Zahlungsfähigkeit
  • Stresstests und Szenarioanalysen: Definition und Kategorisierung von klassischen Stresstests und inversen Stresstests
  • Aufbau und Bausteine eines Stresstest-Reports
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Fallstudien für den direkten Aufbau einer Liquiditätsplanung gemäß IDW PS 800. + Muster-Reports zum Stress-Testing sowie zu inversen Stresstests   

Schutz vor Betrug und Korruption: Wer muss über eine Interne Revision verfügen?

  • Bestandteile und Umfang eines Internen Kontroll- und Steuerungssystems Welche Mindestanforderungen müssen Outsourcing- und Notfallkonzepte erfüllen?
  • Wann handelt es sich um eine wesentliche Auslagerung?
  • Kontrollmatrix für Geschäftsprozesse und Funktionskontrollen
  • Anforderungen an einen Neu-Produkte/Märkte-Prozess
  • Sicherheitsvorkehrungen gegen Geldwäsche und Fraud
  • Risikoorientierte Prüfung, Dokumentation und Berichterstattung durch die Interne Revision
  • Optimales Zusammenspiel zwischen Risikocontrolling, Compliance, IKS, Zentrale Stelle, Datenschutz und Revisionsbeauftragten
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + Jeder Teilnehmer erhält eine S+P Musteranweisung für ein Internes Kontrollsystem gemäß Prüfungsstandard. + Es werden Checklisten für die direkte Auswahl geeigneter Sicherheitsvorkehrungen ausgehändigt. + Die Teilnehmer erhalten Umsetzungs-Checklisten für Outsourcing- und Notfallkonzepte  
Du interessierst dich für ein Inhouse Training als firmeninterne Weiterbildung? Seminar Wer muss über eine Interne Revision verfügen?
Stelle jetzt eine unverbindliche Anfrage für dein persönliches Inhouse Training! Wir senden dir ein unverbindliches Angebot, gemäß deinen Vorgaben, Wünschen und Bedingungen zu. Du hast bereits konkrete Vorstellungen für ein Inhouse Training? Dann nutze unsere online Anfrage Inhousetraining  

Neben dem Seminar haben sich die Teilnehmer auch für folgende Schulungen angemeldet:

Interne Revision: IT-Compliance Interne Revision: Code of Conduct E-Learning

Was versteht man unter Interner Revision?

Die Interne Revision ist ein Instrument der Geschäftsleitung, ihr unmittelbar unterstellt und berichtspflichtig. Sie kann auch einem Mitglied der Geschäftsleitung, nach Möglichkeit dem Vorsitzenden, unterstellt sein. Unbeschadet dessen ist sicherzustellen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsorgans unter Einbeziehung der Geschäftsleitung direkt bei dem Leiter der Internen Revision Auskünfte einholen kann. Die Interne Revision hat risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse zu prüfen und zu beurteilen, unabhängig davon, ob diese ausgelagert sind oder nicht. BT 2.1 Tz. 3 bleibt hiervon unberührt. Das Seminar Was versteht man unter Interner Revision? online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A08.   Was versteht man unter Interner Revision?  

Zielgruppe zum Seminar Was versteht man unter Interner Revision?

  • Vorstand/Geschäftsführung, Prokuristen und kaufmännische Leitung
  • Fach- und Führungskräfte sowie Beauftragte aus den Bereichen: Risikomanagement, Interne Revision, Controlling,
  • Beauftragte aus den Bereichen Compliance, Qualitätsmanagement, und Rechtsabteilung
Das Seminar Was versteht man unter Interner Revision? online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A08.  

Dein Nutzen mit dem Seminar Was versteht man unter Interner Revision?

  • Lagebericht: Mindest-Anforderungen an das Risikomanagement
  • Risikostrategie – Risikoinventur und Risiko-Workshop – Risikohandbuch
  • Risikotragfähigkeit und Limitsystem – Aufbau des Risikoreports
  • Liquiditätsrisikostrategie und Liquiditätsplanung – Stresstests – Reporting
  • Schutz vor Betrug und Korruption: Internes Kontrollsystem und Interne Revision
Das Seminar Was versteht man unter Interner Revision? online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A08.  

Dein Vorsprung mit dem Seminar Was versteht man unter Interner Revision?

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + Risikohandbuch gemäß Wirtschafts-Prüferstandard (Umfang ca. 30 Seiten) + Komplett-Dokumentation für ein Internes Kontroll- und Steuerungssystem(Umfang ca. 50 Seiten) + Checklisten für den sicheren Aufbau des Risikomanagementsystems + 16 Punkte-Check zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung + Checklisten für das Risikoreporting und das Limitsystem + Checklisten gegen Betrug, Korruption und Geldwäsche + Teilnahmezertifikat als Fortbildungs- und Zertifizierungsnachweis gemäß BilMoG   Programm

Gesetzliche Rahmenbedingungen – das Wesentliche auf einen Blick– neue Sorgfaltspflichten kennen und korrekt umsetzen

  • Zielorientierte Umsetzung der rechtlichen Mindeststandards KonTraG, BilMoG, HGrG, IDW PS 340
  • Bestandteile eines umfassenden Compliance –Systems Mindestanforderungen gemäß IDW PS 980
  • Betriebliche Organisation des Risikomanagements MaRisk: Benchmark-Konzept für das Risikomanagement
  • Haftungsrechtliche Garantenstellung der Beauftragten
  • BGH-Urteil vom 17. Juli 2009 zur Verantwortlichkeit der Beauftragten
  • Welche neuen Sorgfaltspflichten müssen Garanten, Beauftragte,Geschäftsführung sowie Aufsichtsrat zwingend erfüllen ?
  • 16 Punkte-Check zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Fallstudien und S+P Checklisten zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und zur sicheren Steuerung von Haftungsrisiken  

Lagebericht: Mindest-Anforderungen an das Risikomanagement

  • Bericht zum Risikomanagement als Bestandteil des Lageberichts
  • Anforderungen des Wirtschaftsprüfers an den Risikobericht
  • Aufbau einer Mustergliederung für den Lagebericht
  • Berichtswesen Compliance und Risikomanagement: Überwachungs- und Kontrollplan, Muster für ein empfängerorientiertes Reporting
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar online buchen die S+P Tool Box: + S+P Fallstudien und Mindestanforderungen gemäß DRS Nr. 5 und IDW Prüfungsstandard 340.  

Risikostrategie – Risikoinventur – Risikohandbuch – Was versteht man unter Interner Revision?

  • Unternehmens- und Risikostrategie: einfach, transparent und verständlich
  • Risikomanagement als Element der Unternehmenssteuerung – organisatorische Anbindung im Unternehmen
  • Durchführung einer Risikoinventur und Aufbau eines Risikohandbuchs
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Was versteht man unter Interner Revision? die S+P Tool Box: + Risikohandbuch gemäß Wirtschaftsprüferstandard (Umfang ca. 35 Seiten) ausgehändigt.  

Risiko-Workshop: Erfassung, Bewertung und Messung von Risiken – Was versteht man unter Interner Revision?

  • Workshop für Risikocontrolling, Compliance sowie Geldwäsche & Fraud– wie können Doppelarbeiten vermieden und Ergebnisse optimal genutzt werden?
  • Methoden der Risiko-Erfassung – Qualitative Risikobeschreibung -Quantitative Risikobeschreibung – Ermittlung des Gesamtrisikos
  • Bewertung der Risiken: Kriterien und Bezugsgrößen für wesentliche und unwesentliche Risiken
  • Richtige Bewertung und Limitierung von Intra- und Inter-Risikokonzentrationen
  • Frühwarnindikatoren zur Risikoerkennung und Risikosteuerung
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: +Die Teilnehmer erhalten S+P Fallstudien, S+P Checklisten sowie ein Risikohandbuch gemäß Wirtschaftsprüferstandard. +Die S+P Checklisten unterstützt Dich bei der Risikoinventur und dem Identifizieren von versteckten Risiken.  

Risikotragfähigkeit und Limitsystem – Kapitalplanungsprozess – Aufbau des Risikoreports (Teil 1)

  • Management von Geschäfts-, Bonitäts-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken
  • Aufbau eines transparenten Risikolimit- und Reportingsystems innerhalb von 5 Arbeitstagen
  • Steuerungsansätze für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit
  • 6 Schritte für einen prüfungssicheren Kapitalplanungsprozess
  • Bausteine eines Risikoreports mit Limitsystem und Risikotragfähigkeit
  • Risikoüberwachung und Reporting: Standardberichte und adhoc-Berichte
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: Die Teilnehmer erhalten S+P Fallstudien für den prüfungssicheren Aufbau eines Risikoreports in der Praxis.  

Liquiditätsrisikostrategie und Liquiditätsplanung (Teil 2)

  • Mindestanforderungen an die Liquiditätsrisikostrategie
  • Liquiditätsplanung und -steuerung: Absicherung der Zahlungsfähigkeit
  • Stresstests und Szenarioanalysen: Definition und Kategorisierung von klassischen Stresstests und inversen Stresstests
  • Aufbau und Bausteine eines Stresstest-Reports
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Fallstudien für den direkten Aufbau einer Liquiditätsplanung gemäß IDW PS 800. + Muster-Reports zum Stress-Testing sowie zu inversen Stresstests   

Schutz vor Betrug und Korruption: Was versteht man unter Interner Revision?

  • Bestandteile und Umfang eines Internen Kontroll- und Steuerungssystems Welche Mindestanforderungen müssen Outsourcing- und Notfallkonzepte erfüllen?
  • Wann handelt es sich um eine wesentliche Auslagerung?
  • Kontrollmatrix für Geschäftsprozesse und Funktionskontrollen
  • Anforderungen an einen Neu-Produkte/Märkte-Prozess
  • Sicherheitsvorkehrungen gegen Geldwäsche und Fraud
  • Risikoorientierte Prüfung, Dokumentation und Berichterstattung durch die Interne Revision
  • Optimales Zusammenspiel zwischen Risikocontrolling, Compliance, IKS, Zentrale Stelle, Datenschutz und Revisionsbeauftragten
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + Jeder Teilnehmer erhält eine S+P Musteranweisung für ein Internes Kontrollsystem gemäß Prüfungsstandard. + Es werden Checklisten für die direkte Auswahl geeigneter Sicherheitsvorkehrungen ausgehändigt. + Die Teilnehmer erhalten Umsetzungs-Checklisten für Outsourcing- und Notfallkonzepte  
Du interessierst dich für ein Inhouse Training als firmeninterne Weiterbildung? Seminar Was versteht man unter Interner Revision?
Stelle jetzt eine unverbindliche Anfrage für dein persönliches Inhouse Training! Wir senden dir ein unverbindliches Angebot, gemäß deinen Vorgaben, Wünschen und Bedingungen zu. Du hast bereits konkrete Vorstellungen für ein Inhouse Training? Dann nutze unsere online Anfrage Inhousetraining  

Neben dem Seminar haben sich die Teilnehmer auch für folgende Schulgenen angemeldet:

Interne Revision: IT-Compliance Interne Revision: Code of Conduct E-Learning

Anforderungen an das Auslagerungsregister

Anforderungen an das Auslagerungsregister.  Im Konsultationsverfahren wurde auch die fehlende Aufzählung der (Vertrags)Parameter adressiert, die im Auslagerungsregister einzutragen sind. Um dem abzuhelfen und zugleich bei der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorgabe des 25 b Abs. 1 KWG (gemäß Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) Abweichungen zu den Outsourcing Guidelines zu vermeiden, wird in der finalen Fassung des AT 9 Tz.14 MaRisk direkt auf Tzn. 54 und 55 dieser Leitlinien verwiesen. Damit soll europäischen Bankengruppen die Einrichtung eines zentralen Auslagerungsregisters erleichtert werden, wie es in Tz. 53 der Outsourcing Guidelines zugelassen ist. Unter den in Tzn. 54 und 55 der Outsourcing Guidelines aufgezählten verbindlichen Parametern wiederum ist in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 04.03.2021 insbesondere das Erfassungsfeld unter Tz. 55 lit. a thematisiert worden. Dort sollen Institute, welche zentralen Sicherungseinrichtungen angeschlossen sind, auch die weiteren Vertragspartner des Auslagerungsunternehmens aus dem Verbund auflisten. Die Aufsicht erkennt an, dass dies nur dort als verhältnismäßig gelten kann, wo eine solche Erfassung vorausgesetzt werden kann, insbesondere bei Einrichtung eines zentralen Auslagerungsmanagements auf Verbundebene.   Anforderungen an das Auslagerungsregister + MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement?  

Zielgruppe für das Seminar Anforderungen an das Auslagerungsregister

  • Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte bei Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Compliance, Risikomanagement, Gesamtbanksteuerung und Interne Revision
Das Seminar Anforderungen an das Auslagerungsregister + MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement? online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 06.  

Dein Nutzen mit dem Seminar Anforderungen an das Auslagerungsregister

 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Anforderungen an das Auslagerungsregister

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Checkliste „Umsetzung der MaRisk 2021‘‘ + S+P Check: Reportingrelevante Anforderungen AT 4.1 und AT 4.2 + S+P Checkliste: 105-Punkte-Check zur Risikotragfähigkeit + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft  

MaRisk 2021: Neue Anforderungen an die Risikocontrolling-Funktion

  • Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation §25a KWG als Vorgabe für das Interne Risikomanagement
  • Neuerungen bei der aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte
  • Erweiterte Verantwortlichkeiten der Risikocontrolling-Funktion
  • Prozessprüfungen bei risikorelevanten Limitgenehmigungen – Identifizierung der relevanten Entscheidungsprozesse
Jeder Teilnehmer erhält: + S+P Leitfaden: Umsetzung der neuen MaRisk + S+P Check: Reportingrelevante Anforderungen AT 4.1 und AT 4.2    

Zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess mit SREP und ICAAP

  • Neue Vorgaben für den Kapitalplanungsprozess: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit?
  • Neuerungen in den Bereichen Risikomessung und -begrenzung
  • Ampel- und Warnsysteme: Optimale Verzahnung von Prozess- und Steuerungsimpulsen
  • Aufbau von unterschiedlichen Szenarien im Kapitalplanungsprozess
  • Neue Vorgaben an das Limitsystem mit TLAC/MREL
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P-Tool „Basel III-Simulator‘‘ für die optimale Bilanzstruktur gemäß CRD IV und CRR + S+P Checkliste: 105-Punkte-Check zur Risikotragfähigkeit  

Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft

  • MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
    • Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
    • Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
  • MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
    • Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
    • Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
    • Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
  • MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
    • Interne Informationen aus der Geschäftsbeziehung
    • Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
    • Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken
 

#1 MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement?

Um die zentrale Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarungen zu bündeln, soll jedes Institut, das Auslagerungen vornimmt, selbst einen zentralen Auslagerungsbeauftragten bestimmen. Das zentrale Auslagerungsmanagement, welches ein Institut abhängig von Art, Umfang und Komplexität der Auslagerungsaktivitäten einzurichten hat, dient der Unterstützung des Auslagerungsbeauftragten. Im Hinblick auf die neue Anforderung aus AT 9 Tz. 12, einen Auslagerungsbeauftragten zu ernennen, ist in der Konsultation insbesondere die direkte Unterstellung und Berichtspflicht des Auslagerungsbeauftragen an die Geschäftsleitung hinterfragt worden. Gemäß der finalen Fassung wird es für die aufbauorganisatorischen Anforderungen nunmehr als ausreichend angesehen, dass der Auslagerungsbeauftragte in einer Einheit angesiedelt ist, die der Geschäftsleitung unmittelbar untersteht. Auch kann der Auslagerungsbeauftragte zugleich der Leiter des (unterstützenden) Auslagerungsmanagements sein.  

#2 Zentrales Auslagerungsmanagement auf Gruppenebene

Mit der 6. MaRisk Novelle wird nunmehr auch die Möglichkeit eingeräumt, ein zentrales Auslagerungsmanagement auf Gruppen- bzw. Verbundebene einzurichten. Die Regelungen für Vereinfachungen auf Gruppenebene gelten vollumfänglich nur für solche Gruppen, bei denen die Gruppe sowie auch die Institute, bei denen Funktionen zentralisiert werden sollen, unter die Anwendung der CRR und damit auch der Outsourcing Guidelines fallen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten hinsichtlich der vollständigen Auslagerung der besonderen Funktionen Risikocontrolling-Funktion, Compliance-Funktion und Interne Revision dahingehend erweitert, dass die vollständige Auslagerung unter bestimmten Umständen nun auch auf Schwesterinstitute innerhalb einer Institutsgruppe möglich ist. Diesen Funktionen wird als Steuerungs- und Kontrollinstrumente für die Geschäftsleitung weiterhin große Bedeutung beigemessen.  

#3 Anforderungen an das Auslagerungsregister + MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement?

Im Konsultationsverfahren wurde auch die fehlende Aufzählung der (Vertrags-)Parameter adressiert, die im Auslagerungsregister einzutragen sind. Um dem abzuhelfen und zugleich bei der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorgabe des 25 b Abs. 1 KWG (gemäß Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG –E) Abweichungen zu den Outsourcing Guidelines zu vermeiden, wird in der finalen Fassung des AT 9 Tz.14 MaRisk direkt auf Tzn. 54 und 55 dieser Leitlinien verwiesen. Anforderungen an das Auslagerungsregister: Damit soll europäischen Bankengruppen die Einrichtung eines zentralen Auslagerungsregisters erleichtert werden, wie es in Tz. 53 der Outsourcing Guidelines zugelassen ist. Unter den in Tzn. 54 und 55 der Outsourcing Guidelines aufgezählten verbindlichen Parametern wiederum ist in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 04.03.2021 insbesondere das Erfassungsfeld unter Tz. 55 lit. a thematisiert worden. Dort sollen Institute, welche zentralen Sicherungseinrichtungen angeschlossen sind, auch die weiteren Vertragspartner des Auslagerungsunternehmens aus dem Verbund auflisten. Die Aufsicht erkennt an, dass dies nur dort als verhältnismäßig gelten kann, wo eine solche Erfassung vorausgesetzt werden kann, insbesondere bei Einrichtung eines zentralen Auslagerungsmanagements auf Verbundebene. Kritisch wurde auch die Anforderung gesehen, die Kosten der Auslagerung im Auslagerungsregister zu erfassen. Auch dies ist aber eine Vorgabe der Guidelines on Outsourcing, Tz. 55 lit. k. Daher ist auch nach den MaRisk, die diese Leitlinien umsetzen, ein jährlicher Eintrag hinsichtlich der veranschlagten Kosten bzw. des Budgets einzutragen. Auslagerungen können schwerlich verglichen werden, wenn kein Kostenrahmen vorliegt. Eine unterjährige Erfassung von Kostenanpassungen ist für diesen Zweck aber nicht erforderlich.  

#4 Outsourcing: Berücksichtigung von politischen Risiken in der Risikoanalyse

Hinsichtlich der Anforderungen an die Risikoanalyse hat die BaFin zur Umsetzung der EBA Outsourcing Guidelines gegenüber der Konsultationsfassung einen Formulierungsvorschlag der DK aufgenommen und stellen nunmehr in AT 9 Tz. 2 darauf ab, dass die Risikoanalyse zu berücksichtigen hat, inwiefern eine auszulagernde Aktivität oder ein auszulagernder Prozess von wesentlicher Bedeutung sind. MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement? Als problematischen Aspekt der Risikoanalyse hat die Industrie die Beurteilung politischer Risiken bezeichnet. Darunter ist entsprechend Tz. 68 lit. d der Guidelines on Outsourcing die Beurteilung der politischen Stabilität im Hinblick auf die Sicherheitslage der betreffenden Rechtsordnung zu verstehen, was sich in der Regel nicht auf EWR-Länder beziehen dürfte. Von besonderer Bedeutung ist die Analyse von politischen Risiken mithin für die mögliche Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Rechte in Drittländern. Da auch bisher schon in der Risikoanalyse länderspezifische Risiken zwingend zu berücksichtigen waren, sieht die BaFin insofern keine erhöhten Anforderungen und rechnet nicht mit einer Änderung der bisherigen Praxis.  

#5 Outsourcing: Berücksichtigung einer Szenarioanalyse in der Risikoanalyse

Die Ergänzung der Risikoanalyse um eine Szenarioanalyse erscheint der Industrie tendenziell als unverhältnismäßig und auch nur partiell als sinnvoll. Entsprechend wird in den Erläuterungen der finalen Fassung der MaRisk klargestellt, dass die Risikoanalyse nur dann durch eine Szenarioanalyse zu ergänzen ist, wenn dies sinnvoll und verhältnismäßig ist. Es ist aber im Einklang mit den Ausführungen in Tz 65 der Guidelines on Outsourcing davon auszugehen, dass es in vielen Fällen durchaus sinnvoll und unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes auch erforderlich sein kann, durch eine Szenarioanalyse (noch vor Vertragsschluss) die möglichen Auswirkungen von unterlassenen oder auch nur unzureichenden Dienstleistungen zu bewerten, wie sie sich u. a. aus externen (zu simulierenden) Ereignissen ergeben könnten.
 

Teilnehmer haben auch folgende Seminare MaRisk + SREP + Depot A gebucht:

E-Learning MaRisk: Kreditgeschäft Update MaRisk: Risikomanagement + Compliance  

Was darf ausgelagert werden?

Was darf ausgelagert werden? Grundsätzlich sind Aktivitäten und Prozesse auslagerbar, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird. Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation der Verantwortung der Geschäftsleitung an das Auslagerungsunternehmen führen. Die Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung sind nicht auslagerbar. Besondere Maßstäbe für Auslagerungsmaßnahmen ergeben sich bei der vollständigen oder teilweisen Auslagerung der besonderen Funktionen Risikocontrolling-Funktion, Compliance-Funktion und Interne Revision. Besondere Maßstäbe können sich ferner aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben, wie z. B. bei Bausparkassen hinsichtlich der Kollektivsteuerung oder bei Pfandbriefbanken hinsichtlich der Deckungsregisterführung und der Deckungsrechnung. Auslagerungen dürfen nicht dazu führen, dass das Institut nur noch als leere Hülle (empty shell) existiert. Das Seminar Neu als Auslagerungsbeauftragter direkt online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 12. Was darf ausgelagert werden?

Zielgruppe – Was darf ausgelagert werden?

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Auslagerungsmanagement, Risikocontrolling, IT-Compliance, Compliance Beauftragte und Interne Revision
 

Dein Nutzen – Was darf ausgelagert werden?

  • Aufgaben und Pflichten des Auslagerungsbeauftragten
  • Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien‘‘ kennen
  • Laufende Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten
Das Seminar direkt online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 12.

Dein Vorsprung – Was darf ausgelagert werden?

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar folgende S+P-Produkte:
  •  S+P Checkliste „Umsetzung MaRisk + EBA Richtlinie + FISG “
  • Leitfaden für das zentrale Auslagerungsmanagement(Umfang ca. 30 Seiten)
  • Muster – Reporting für Auslagerungsbeauftragte
  • S+P Tool Risk Assessment Auslagerungsmanagement für mehr Prüfungssicherheit

Dein Programm: Was darf ausgelagert werden?

Aufgaben und Pflichten des Auslagerungsbeauftragten

  •  Das Aufgabenspektrum des Outsourcing-Beauftragten
  • Effiziente Kommunikation zwischen Outsourcer und Insourcer:
    • Definition von Eskalationsprozessen
    • Aussagefähiges Management-Reporting
  •  Neue Anforderungen der EBA und des FISG:
    • Abgrenzung von Auslagerung und Fremdbezug nach MaRisk
    • Neue Regeln zu den KWG Anzeigepflichten
    • Anordnungs- und Eingriffsbefugnisse der BaFin

Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien“ kennen

  • Risikoanalyse im Outsourcing-Prozess
    • Durchführung der qualitativ verschärften Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
      • Einschätzung von Risikogehalt und Risikokonzentration bei Auslagerungen mehrerer Aktivitäten an einen Dienstleister
      • Maßstäbe für Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten und deren Durchführung
      • Prüfungssichere Bewertung von Ausstiegsstrategien und Notfallplänen
  • Definition einer maximalen Schlechtleistung eines externen Dienstleisters

Laufende Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten – Was darf ausgelagert werden?

  • MaRisk-Anforderungen an Monitoring- und Kontrollhandlungen
    •  Bewertung von Vertragsgestaltung, Leistungskontrollen und organisatorischer Vorgaben
    • Neue Präzisierung von Zustimmungsvorbehalten und weitreichenden Informationsrechten
    • Neue Vorgaben an Kontroll- und Berichtspflichten des Dienstleisters und des Auslagerungsbeauftragten
    • Exit-Strategie AT9 Tz 6 iVm §25b KWG
  • Optimierung der Kennzahlen zur Risiko- und Performance-Messung
  • To Do’s für die Outsourcer aus Erkenntnissen von Sonderprüfungen
  • SREP und EBA-Vorgaben für die Steuerung der Risiken
 

Teilnehmer haben auch folgende Seminare gebucht:

Auslagerungsmanagement 2.0 E-Learning Neu als Auflagerungsbeauftragter

Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

Die Europäische Kommission hat das EU Package Anti Geldwäsche als Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt. Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche? Geplant ist Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung. Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten zu erleichtern und die Schlupflöcher zu schließen, die Kriminelle nutzen, Erträge aus Straftaten über das Finanzsystem zu waschen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird den Risiken aus technologischen Innovation Rechnung getragen. Hierzu zählen virtuelle Währungen, stärker in den Binnenmarkt integrierte Finanzströme und der globale Charakter terroristischer Organisationen.  

Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

Das vorgelegte EU package besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen:
  • einer Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften – auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum;
  • der Sechsten Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die Richtlinie 2015/849/EU (d. h. die durch die Fünfte Geldwäscherichtlinie geänderte Vierte Geldwäscherichtlinie) ersetzen soll und Bestimmungen enthält, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wie die Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten;
  • einer überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847), die die Rückverfolgung von Krypto-Transfers ermöglichen soll.
  Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?  

Aufbau einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung (AMLA)

Ein zentraler Bestandteil ist die Schaffung einer neuen Behörde, die die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU verändern und die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen (FIU) verbessern soll. Die neue EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde wird als Zentralstelle die Arbeiten der nationalen Behörden koordinieren, um sicherzustellen, dass der private Sektor die EU-Vorschriften korrekt und einheitlich anwendet. Darüber hinaus wird die neue EU-Behörde AMLA laut Pressemitteilung der EU die zentralen Meldestellen bei der Verbesserung ihrer analytischen Kapazität, was illegale Finanzströme angeht, unterstützen und die zentralen Meldestellen zu einer wesentlichen Informationsquelle für die Strafverfolgungsbehörden machen. Die neue Behörde erhält folgende Kompetenzen:
  • Aufbau eines einheitlichen Systems für die EU-weite Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit gemeinsamen Aufsichtsmethoden und hohen Aufsichtsstandards;
  • Direkte Beaufsichtigung von in Mitgliedstaaten tätigen Finanzinstituten und Durchsetzung von Sofortmaßnahmen bei drohenden Risiken;
  • Beobachtung und Koordination der für die anderen Finanzunternehmen zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden und Koordinierung der für Nicht-Finanzunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden;
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zentralen Meldestellen. Ziel ist es auch grenzübergreifende illegale Finanzströme besser aufdecken zu können.
 

Die neue AMLA Behörde soll ein einheitliches EU-Regelwerk für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherstellen

Das neue EU package für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird detailliertere Bestimmungen zur Kundensorgfaltspflicht, zum UBO und zu den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen enthalten. Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche? Bestehende nationale Bankkontenregister sollen miteinander verknüpft werden, um den zentralen Meldestellen einen rascheren Zugriff auf Informationen über Bankkonten und Schließfächer zu ermöglichen.  

Vollständige Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den Krypto-Sektor

Die EU Kommission stellt fest, daß nur bestimmte Kategorien von Krypto-Dienstleistungsanbietern unter die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fallen. Mit dem EU package gegen Geldwäsche sollen diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter den CDD Vorschriften zur Feststellung der Kundenidentität unterworfen werden. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten wie Bitcoin zu 100 % nachverfolgt werden können. Anonyme Krypto-“Geldbörsen“ werden untersagt. Die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind damit vollumfänglich auf den Krypto-Sektor anzuwenden.  

EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10 000 EUR

Hohe Barzahlungen stellen für Straftäter eine gute Gelegenheit zur Geldwäsche dar. Aus diesem Grund hat die EU Kommission eine Barzahlungsobergrenze von 10 000 EUR vorgeschlagen. Solche Obergrenzen bestehen bereits in etwa zwei Dritteln der Mitgliedstaaten. Allerdings sind die Beträge unterschiedlich hoch. Mit diesem EU-weiten Limit werden hohe Barzahlungen begrenzt und Straftäter haben es schwerer schmutziges Geld zu waschen. Zusätzlich wird die Bereitstellung anonymer Krypto-“Geldbörsen“ untersagt.  

Drittländer – Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

Die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force, FATF) gibt weltweite Länderempfehlungen aus. Wird ein Land von der FATF geführt, wird diese Einstufung von der EU übernommen. Künftig wird zwei der FATF-Einstufung entsprechende EU-Listen geben: eine „schwarze“ Liste und eine „graue“ Liste. Dieser Einstufung entsprechend wird die EU Maßnahmen treffen, die den Risiken des betreffenden Landes angemessen sind. Auch wird die EU nicht von der FATF gelistete Länder in ihre Listen aufnehmen können, wenn ihre eigene Bewertung ergibt, dass diese eine Bedrohung für das Finanzsystem der EU darstellen.  

Zeitplan für die Umsetzung des EU packages – Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche? Die genannten Gesetzgebungsvorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Die künftige EU-Behörde AMLA dürfte 2024 operativ einsetzbar sein und kurz darauf mit der direkten Beaufsichtigung beginnen.  

Hintergrund – Welche Änderungen bringen die neuen EU Regeln gegen Geldwäsche?

Der EU-Rahmen für die Geldwäschebekämpfung umfasst die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen, die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche, die Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten, die Europäische Staatsanwaltschaft und das europäische Finanzaufsichtssystem.