Was muss das Notfallkonzept umfassen?
Was muss das Notfallkonzept umfassen? Das Notfallkonzept muss Wiederherstellungs- sowie Geschäftsfortführungspläne umfassen.
Es muss gewährleisten, dass im Notfall zeitnah Ersatzlösungen zur Verfügung stehen.
Durch die Wiederherstellungspläne soll in einem angemessenen Zeitraum die Rückkehr zum Normalbetrieb ermöglicht werden. Bei Notfällen ist eine angemessene interne und externe Kommunikation sicherzustellen.
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Zielgruppe zum Seminar BCM: Was muss das Notfallkonzept umfassen?
- Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
- Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Notfallmanagement, Auslagerungsmanagement, IT-Compliance, Compliance Beauftragte und Interne Revision.
Dein Nutzen mit dem Seminar BCM: Was muss das Notfallkonzept umfassen?
#1 Aufgaben und Pflichten des Business Continuity Managers #2 Business Impact Analysen und Risk Impact Analysen #3 Laufende Überwachungspflichten des Business Continuity ManagersDein Vorsprung mit dem Seminar BCM: Was muss das Notfallkonzept umfassen?
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box: + Leitfaden für BCM (ca. 30 Seiten) + Muster-Reporting für Business Continuity Manager + S+P Tool Risk Impact Analyse für mehr Prüfungssicherheit Das Seminar Business Continuity Management online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A04.#1 Aufgaben und Pflichten des Business Continuity Managers
MaRisk AT 7.3: Das deutlich erweiterte Aufgabenspektrum des BCM: o Ziele zum Notfallmanagement und Ableitung eines Notfallmanagementprozess o Notfallkonzept für zeitkritische Aktivitäten und Prozesse o Festlegen von geeigneten Maßnahmen zur Schadensreduzierung Neue Reporting-Pflichten: mindestens quartalsweise Berichterstattung über den Zustand des Notfallmanagements Notfallkonzept mit Geschäftsfortführungs- sowie Wiederherstellungsplänen Schnittstelle Auslagerung: Outsourcer und Insourcer müssen über aufeinander abgestimmte Notfallkonzepte verfügen.#2 Business Impact Analysen und Risk Impact Analysen
Verschärfte Anforderungen an Business Impact Analysen: o Beeinträchtigung von Aktivitäten und Prozessen o Art und Umfang des (im-)materiellen Schadens o Zeitpunkt des Ausfalls. Risk Impact Analysen für die identifizierten zeitkritischen Aktivitäten und Prozesse: o Identifizieren und Bewerten von potentiellen Gefährdungen o Durchführung der qualitativ verschärften Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien Berücksichtigung von Notfallszenarien o (Teil-)Ausfall eines Standortes (z. B. durch Hochwasser, Großbrand, Gebietssperrung, Ausfall der Zutrittskontrolle) o Erheblicher Ausfall von IT-Systemen oder Kommunikationsinfrastruktur o Ausfall einer kritischen Anzahl von Mitarbeitern o Ausfall von Dienstleistern (z. B. Zulieferer, Stromversorger)#3 Laufende Überwachungspflichten des Business Continuity Managers
MaRisk + BAIT: Anforderungen an Monitoring- und Kontrollhandlungen Maßstäbe für Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten und deren Durchführung Prüfungssichere Bewertung der Auswirkungs- und Risikoanalysen o Wirksamkeit und Angemessenheit des Notfallkonzeptes ist regelmäßig zu überprüfen. o Für zeitkritische Aktivitäten und Prozesse sind die relevanten Szenarien mindestens jährlich und anlassbezogen nachzuweisen. Überprüfungen des Notfallkonzeptes sind zu protokollieren. o Ergebnisse sind hinsichtlich notwendiger Verbesserungen zu analysieren. o Die Ergebnisse sind den jeweiligen Verantwortlichen schriftlich mitzuteilen. Das Seminar Business Continuity Management online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A04.Das könnte dich als Business Continuity Manager auch interessieren
MaRisk 6.0: Verschärfte Anforderungen an das Notfallmanagement. Aus den ICT Guidelines werden Anforderungen zum Notfallmanagement im neu gefassten Abschnitt AT 7.3 umgesetzt. Für alle im Rahmen einer durchzuführenden Auswirkungsanalyse identifizierten zeitkritischen Aktivitäten und Prozesse sind zunächst Risikoanalysen durchzuführen. Im Notfallkonzept muss dargestellt sein, welche Ersatzlösungen im Notfall zeitnah zur Verfügung stehen und wie eine Rückkehr zum Normalbetrieb verlaufen soll. Als Basis hierfür dient eine Übersicht über alle Aktivitäten und Prozesse (z. B. in Form einer Prozesslandkarte). Die Wirksamkeit und Angemessenheit des Notfallkonzeptes ist regelmäßig zu überprüfen.#1 MaRisk 6.0: Verschärfte Anforderungen an das Notfallmanagement
Das Kapitel AT 7.3 Notfallmanagement wurde nun wie folgt gefasst:- Das Institut hat Ziele zum Notfallmanagement zu definieren und hieraus abgeleitet einen Notfallmanagementprozess festzulegen. Für Notfälle in zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen ist Vorsorge zu treffen (Notfallkonzept). Die im Notfallkonzept festgelegten Maßnahmen müssen dazu geeignet sein, das Ausmaß möglicher Schäden zu reduzieren. Das Notfallkonzept ist anlassbezogen zu aktualisieren, jährlich auf Aktualität zu überprüfen und angemessen zu kommunizieren. Die Geschäftsleitung hat sich mindestens quartalsweise und anlassbezogen über den Zustand des Notfallmanagements schriftlich berichten zu lassen.
- Das Notfallkonzept muss Geschäftsfortführungs- sowie Wiederherstellungspläne umfassen. Geschäftsfortführungspläne müssen gewährleisten, dass im Notfall zeitnah Ersatzlösungen zur Verfügung stehen. Wiederherstellungspläne müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Rückkehr zum Normalbetrieb ermöglichen. Bei Notfällen ist eine angemessene interne und externe Kommunikation sicherzustellen. Im Fall der Auslagerung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen haben das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen über aufeinander abgestimmte Notfallkonzepte zu verfügen.
- Die Wirksamkeit und Angemessenheit des Notfallkonzeptes ist regelmäßig zu überprüfen. Für zeitkritische Aktivitäten und Prozesse ist sie für alle relevanten Szenarien mindestens jährlich und anlassbezogen nachzuweisen. Überprüfungen des Notfallkonzeptes sind zu protokollieren. Ergebnisse sind hinsichtlich notwendiger Verbesserungen zu analysieren. Risiken sind angemessen zu steuern. Die Ergebnisse sind den jeweiligen Verantwortlichen schriftlich mitzuteilen.