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Was versteht man unter Forbearance?

Was versteht man unter Forbearance? Forbearance-Maßnahmen sind Zugeständnisse des Instituts aufgrund sich abzeichnender oder bereits eingetretener finanzieller Schwierigkeiten eines Kreditnehmers. Beispiele für Forbearance-Maßnahmen sind: Tilgungsaussetzung, Zinssenkung oder Laufzeitverlängerung und Forderungsverzicht. Das Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 22.   Was versteht man unter Forbearance?  

Zielgruppe zum Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereich Kreditgeschäft und Risikocontrolling
 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update folgende S+P Produkte: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle   Programm zum Seminar:

Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung

  • Business Judgement Rule als Beurteilungsmaßstab für Haftungsrisiken
    • MaRisk BTO 1.2.1: Kreditentscheidung und Votierung
    • Ausnahmen von der Zwei-Voten-Regelung
    • MaRisk BTO 1.2.5: Votierung bei Sanierungskrediten
    • Haftungsfalle Eskalationsverfahren
  • MaBail-in: Emittentenlimite in unsicheren Zeiten prüfungssicher votieren
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings  

§ 18 KWG: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung – Was versteht man unter Forbearance?

  • Prüfungssicheres Kontroll- und Überwachungssystem im Kreditgeschäft
    • Offenlegung und Kreditanalyse
    • Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen
    • Mahnverfahren
  • Mitwirkung bei Kreditgewährungen
    • Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
    • Haftung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
  • Aufbau einer effizienten Kreditverwendungskontrolle
    • MaRisk BTO 1.2.2: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
    • Mindest-Prüfstufen in der Kreditbearbeitungskontrolle
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle  

Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft

  • MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
    • Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
    • Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
  • MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
    • Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
    • Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
    • Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
  • MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
    • Interne Information aus der Geschäftsbeziehung
    • Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
    • Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken
 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Seminar Neue MaRisk: Fahrplan für die Praxis Zertifizierungslehrgang: MaRisk-Compliance Officer E-Learning

Welche Anforderung gelten bei der Kreditweiterbearbeitung?

Welche Anforderung gelten bei der Kreditweiterbearbeitung? Das Institut hat Prozesse für die Kreditbearbeitung (Kreditgewährung und Kreditweiterbearbeitung), die Kreditbearbeitungskontrolle, die Intensivbetreuung, die Problemkreditbearbeitung und die Risikovorsorge einzurichten. Die Verantwortung für deren Entwicklung und Qualität muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung ist zu überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Bei zweckgebundenen Kreditvergaben ist zu kontrollieren, ob die valutierten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen (Kreditverwendungskontrolle). Das Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 22.   Welche Anforderung gelten bei der Kreditweiterbearbeitung?  

Zielgruppe zum Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereich Kreditgeschäft und Risikocontrolling
 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update folgende S+P Produkte: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle   Programm zum Seminar:

Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung

  • Business Judgement Rule als Beurteilungsmaßstab für Haftungsrisiken
    • MaRisk BTO 1.2.1: Kreditentscheidung und Votierung
    • Ausnahmen von der Zwei-Voten-Regelung
    • MaRisk BTO 1.2.5: Votierung bei Sanierungskrediten
    • Haftungsfalle Eskalationsverfahren
  • MaBail-in: Emittentenlimite in unsicheren Zeiten prüfungssicher votieren
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings  

§ 18 KWG: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung

  • Prüfungssicheres Kontroll- und Überwachungssystem im Kreditgeschäft
    • Offenlegung und Kreditanalyse
    • Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen
    • Mahnverfahren
  • Mitwirkung bei Kreditgewährungen
    • Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
    • Haftung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
  • Aufbau einer effizienten Kreditverwendungskontrolle
    • MaRisk BTO 1.2.2: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
    • Mindest-Prüfstufen in der Kreditbearbeitungskontrolle
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle  

Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft – Welche Anforderung gelten bei der Kreditweiterbearbeitung?

  • MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
    • Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
    • Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
  • MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
    • Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
    • Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
    • Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
  • MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
    • Interne Information aus der Geschäftsbeziehung
    • Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
    • Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken
 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Seminar Neue MaRisk: Fahrplan für die Praxis Zertifizierungslehrgang: MaRisk-Compliance Officer E-Learning

Was versteht man unter der Zwei-Voten-Regelung?

Was versteht man unter der Zwei-Voten-Regelung? Die MaRisk unterscheiden den Bereich, der Kreditgeschäfte initiiert und bei den Kreditentscheidungen über ein Votum verfügt (Markt) sowie dem Bereich, der bei den Kreditentscheidungen über ein weiteres Votum verfügt (Marktfolge). Bei risikorelevanten Kreditentscheidungen sollte das einzuholende weitere Votum grundsätzlich vertriebsunabhängig, also in der Marktfolge, wahrgenommen werden. Das Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 22.   Was versteht man unter der Zwei-Voten-Regelung?  

Zielgruppe zum Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereich Kreditgeschäft und Risikocontrolling
 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update folgende S+P Produkte: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle   Programm zum Seminar:

Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung

  • Business Judgement Rule als Beurteilungsmaßstab für Haftungsrisiken
    • MaRisk BTO 1.2.1: Kreditentscheidung und Votierung
    • Ausnahmen von der Zwei-Voten-Regelung
    • MaRisk BTO 1.2.5: Votierung bei Sanierungskrediten
    • Haftungsfalle Eskalationsverfahren
  • MaBail-in: Emittentenlimite in unsicheren Zeiten prüfungssicher votieren
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings  

§ 18 KWG: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung

  • Prüfungssicheres Kontroll- und Überwachungssystem im Kreditgeschäft
    • Offenlegung und Kreditanalyse
    • Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen
    • Mahnverfahren
  • Mitwirkung bei Kreditgewährungen
    • Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
    • Haftung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
  • Aufbau einer effizienten Kreditverwendungskontrolle
    • MaRisk BTO 1.2.2: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
    • Mindest-Prüfstufen in der Kreditbearbeitungskontrolle
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle  

Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft – Was versteht man unter der Zwei-Voten-Regelung?

  • MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
    • Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
    • Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
  • MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
    • Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
    • Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
    • Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
  • MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
    • Interne Information aus der Geschäftsbeziehung
    • Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
    • Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken
 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Seminar Neue MaRisk: Fahrplan für die Praxis Zertifizierungslehrgang: MaRisk-Compliance Officer E-Learning

Wie erfolgt die Due Diligence Prüfung bei Auslagerungen?

Wie erfolgt die Due Diligence Prüfung bei Auslagerungen? Vor dem Abschluss einer Auslagerungsvereinbarung und der Prüfung der operationellen Risiken in Zusammenhang mit der Auslagerung sollen die Institute und Zahlungsinstitute, dass der Dienstleister geeignet ist. Hierfür ist ein Auswahl- und Bewertungsverfahren durchzuführen. Bei kritischen oder wesentlichen Funktionen sollen die Institute und Zahlungsinstitute sicherstellen, dass der Dienstleister über die geschäftliche Reputation, angemessene und ausreichende Fähigkeiten, Fachkenntnisse, Kapazitäten, Mittel (z. B. personelle und finanzielle Mittel, IT-Ressourcen) und Organisationsstruktur verfügt. Das Seminar Sachkunde für Auslagerungsbeauftragte online buchen. Bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A21.   Wie erfolgt die Due Diligence Prüfung bei Auslagerungen?  

Zielgruppe zum Seminar Sachkunde für Auslagerungsbeauftragte – Wie erfolgt die Due Diligence Prüfung bei Auslagerungen?

Dein Nutzen:

  • Solide Governance Regelungen als Basis für das Auslagerungsmanagement
  • Schnittstelle Auslagerungsbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter
  • Pre-Outsourcing Analyse nach MaRisk AT 9 und EBA-Leitlinien

Dein Vorsprung:

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Sachkunde für Auslagerungsbeauftragte folgende S+P Produkte:
  • Leitfaden für das zentrale Auslagerungsmanagement (Umfang ca. 30 Seiten)
  •  Muster-Reporting für Auslagerungsbeauftragte
  • S+P Check: Anforderungen an KPI’s und Service-Level-Agreements

Dein Programm:

Solide Governance Regelungen als Basis für das Auslagerungsmanagement

  • Verschärfte Anforderungen an die Risikobewertung von Auslagerungsvereinbarungen:
    • Welche Auslagerungen sind zwingend als kritisch/wesentlich einzustufen?
    • Operationelle Risiken und Reputationsrisiken
    • Bewertung des Step-in-Risikos
    • Unternehmens- und sektorspezifische Konzentrationsrisiken
    • Kontroll- und/oder Interessenskonflikt
  • Bewertung von Vertragsgestaltung, Leistungskontrollen und organisatorischer Vorgaben:
    • MaRisk-Protokoll 03/2018: Neue Präzisierung von Zustimmungsvorbehalten und weitreichenden Informationsrechten
    • Neue Vorgaben an Kontroll- und Berichtspflichten bei Dienstleistern und Auslagerungsbeauftragten
    • Optimierung der Kennzahlen zur Risiko- und Performance Messung (KPIs)
  • Neue Vorgaben des FISG an das Auslagerungscontrolling
 

Schnittstelle Auslagerungsbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter

  • FISG + EBA-Leitfaden Outsourcing: Erweiterte Anforderungen an das Outsourcing
    • Was sind sonstige institutstypische Dienstleistungen?
    • BAIT-Anforderungen an die individuelle Datenverarbeitung
    • Verschärfte Auflagen bei Auslagerungen in Drittstaaten
  • Risikobewertung bei IT-Fremdbezug:
    • Ermittlung des IT-Schutzbedarfs und Festlegen eines Sollmaßnahmenkatalogs
    • EBA Leitlinie IKT: 5 Kategorien für schwerwiegende IKT-Risiken
 

Pre-Outsourcing Analyse nach MaRisk AT 9 und EBA-Leitlinien

  • Mindestanforderungen an die Due Diligence Prüfung eines künftigen Dienstleisters:
    • Durchführung der qualitativ verschärften Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien
    • Wann muss zwingend eine Einstufung als kritische/wesentliche Auslagerung erfolgen?
    • Einschätzung von Risikogehalt und Risikokonzentration bei Auslagerungen mehrerer Aktivitäten an einen Dienstleister
  • IKS-Controlling mit ISB, Datenschutz, BCM und Notfallkonzept:
    • Maßstäbe für Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten und deren Durchführung
    • Prüfungssichere Bewertung von Ausstiegsstrategien und Notfallplänen
    • Definition einer maximalen Schlechtleistung eines externen Dienstleisters
    • Überwachung der Leistungserbringung
  Auslagerungsmanagement – Abgrenzung von Auslagerungen und Fremdbezug – Sachkunde für Auslagerungsbeauftragte
  • Welche ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse sind nach § 25b KWG einzubeziehen?
  • Keine Auslagerungen im Sinne des § 25b KWG
  • Anforderungen der Prüfungsberichtsvorordnung an die Berichtserstattung über das Auslagerungsmanagement
  • Begriffsdefinition Auslagerung nach MaRisk
  • Sonstige institutstypische Dienstleistungen – Begriffsdefinition nach MaRisk
  • Beispiele zu: Keine Auslagerung – sonstiger Fremdbezug von Leistungen
  • Beispiele zu: Auslagerung – Keine Einstufung als sonstiger Fremdbezug
  • Auslagerungsmanagement muss in der Strategie abgebildet werden
  • Auslagerungen und Konzentrationsrisiken
Besuche unseren Blog Abgrenzung von Auslagerungen und Fremdbezug nach MaRisk  

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Zertifizierungslehrgang: Auslagerungsbeauftragter Seminar: Neu als Auslagerungsbeauftragter E-Learning

Welche Pflichten hat ein Auslagerungsbeauftragter?

Welche Pflichten hat ein Auslagerungsbeauftragter? Das Finanzinstitut hat abhängig von der Art, dem Umfang und der Komplexität der Auslagerungsaktivitäten einen Auslagerungsbeauftragten zu bestellen. Zu den Aufgaben des zentralen Auslagerungsmanagements und / oder Auslagerungsbeauftragten zählen insbesondere:
  1. a) Implementierung und Weiterentwicklung eines angemessenen Auslagerungsmanagements und entsprechender Kontroll- und Überwachungsprozesse,
  2. b) Erstellung und Pflege einer vollständigen Dokumentation der Auslagerungen (einschließlich Weiterverlagerungen),
  3. c) Unterstützung der Fachbereiche bezüglich der institutsinternen und gesetzlichen Anforderungen bei Auslagerungen,
  4. d) Koordination und Überprüfung der durch die zuständigen Bereiche durchgeführten Risikoanalyse.
Der Auslagerungsbeauftragte bzw. das zentrale Auslagerungsmanagement hat mindestens jährlich sowie anlassbezogen einen Bericht über die wesentlichen Auslagerungen zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. Der Bericht hat eine Aussage darüber zu treffen, ob die erbrachten Dienstleistungen der Auslagerungsunternehmen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse angemessen gesteuert und überwacht werden können und ob weitere risikomindernde Maßnahmen ergriffen werden sollen. Das Seminar Sachkunde für Auslagerungsbeauftragte online buchen. Bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A21.   Welche Pflichten hat ein Auslagerungsbeauftragter?  

Zielgruppe zum Seminar Sachkunde für Auslagerungsbeauftragte

Dein Nutzen:

  • Solide Governance Regelungen als Basis für das Auslagerungsmanagement
  • Schnittstelle Auslagerungsbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter
  • Pre-Outsourcing Analyse nach MaRisk AT 9 und EBA-Leitlinien

Dein Vorsprung:

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Sachkunde für Auslagerungsbeauftragte folgende S+P Produkte:
  • Leitfaden für das zentrale Auslagerungsmanagement (Umfang ca. 30 Seiten)
  •  Muster-Reporting für Auslagerungsbeauftragte
  • S+P Check: Anforderungen an KPI’s und Service-Level-Agreements

Dein Programm:

Solide Governance Regelungen als Basis für das Auslagerungsmanagement

  • Verschärfte Anforderungen an die Risikobewertung von Auslagerungsvereinbarungen:
    • Welche Auslagerungen sind zwingend als kritisch/wesentlich einzustufen?
    • Operationelle Risiken und Reputationsrisiken
    • Bewertung des Step-in-Risikos
    • Unternehmens- und sektorspezifische Konzentrationsrisiken
    • Kontroll- und/oder Interessenskonflikt
  • Bewertung von Vertragsgestaltung, Leistungskontrollen und organisatorischer Vorgaben:
    • MaRisk-Protokoll 03/2018: Neue Präzisierung von Zustimmungsvorbehalten und weitreichenden Informationsrechten
    • Neue Vorgaben an Kontroll- und Berichtspflichten bei Dienstleistern und Auslagerungsbeauftragten
    • Optimierung der Kennzahlen zur Risiko- und Performance Messung (KPIs)
  • Neue Vorgaben des FISG an das Auslagerungscontrolling
 

Schnittstelle Auslagerungsbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter

  • FISG + EBA-Leitfaden Outsourcing: Erweiterte Anforderungen an das Outsourcing
    • Was sind sonstige institutstypische Dienstleistungen?
    • BAIT-Anforderungen an die individuelle Datenverarbeitung
    • Verschärfte Auflagen bei Auslagerungen in Drittstaaten
  • Risikobewertung bei IT-Fremdbezug:
    • Ermittlung des IT-Schutzbedarfs und Festlegen eines Sollmaßnahmenkatalogs
    • EBA Leitlinie IKT: 5 Kategorien für schwerwiegende IKT-Risiken
 

Pre-Outsourcing Analyse nach MaRisk AT 9 und EBA-Leitlinien

  • Mindestanforderungen an die Due Diligence Prüfung eines künftigen Dienstleisters:
    • Durchführung der qualitativ verschärften Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien
    • Wann muss zwingend eine Einstufung als kritische/wesentliche Auslagerung erfolgen?
    • Einschätzung von Risikogehalt und Risikokonzentration bei Auslagerungen mehrerer Aktivitäten an einen Dienstleister
  • IKS-Controlling mit ISB, Datenschutz, BCM und Notfallkonzept:
    • Maßstäbe für Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten und deren Durchführung
    • Prüfungssichere Bewertung von Ausstiegsstrategien und Notfallplänen
    • Definition einer maximalen Schlechtleistung eines externen Dienstleisters
    • Überwachung der Leistungserbringung
  Auslagerungsmanagement – Abgrenzung von Auslagerungen und Fremdbezug – Sachkunde für Auslagerungsbeauftragte
  • Welche ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse sind nach § 25b KWG einzubeziehen?
  • Keine Auslagerungen im Sinne des § 25b KWG
  • Anforderungen der Prüfungsberichtsvorordnung an die Berichtserstattung über das Auslagerungsmanagement
  • Begriffsdefinition Auslagerung nach MaRisk
  • Sonstige institutstypische Dienstleistungen – Begriffsdefinition nach MaRisk
  • Beispiele zu: Keine Auslagerung – sonstiger Fremdbezug von Leistungen
  • Beispiele zu: Auslagerung – Keine Einstufung als sonstiger Fremdbezug
  • Auslagerungsmanagement muss in der Strategie abgebildet werden
  • Auslagerungen und Konzentrationsrisiken
Besuche unseren Blog Abgrenzung von Auslagerungen und Fremdbezug nach MaRisk  

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Zertifizierungslehrgang: Auslagerungsbeauftragter Seminar: Neu als Auslagerungsbeauftragter E-Learning