MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement?

Um die zentrale Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarungen zu bündeln, soll jedes Institut, das Auslagerungen vornimmt, selbst einen zentralen Auslagerungsbeauftragten bestimmen. Das zentrale Auslagerungsmanagement, welches ein Institut abhängig von Art, Umfang und Komplexität der Auslagerungsaktivitäten einzurichten hat, dient der Unterstützung

Wann liegt eine Auslagerung vor?

Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung solcher Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden. Zivilrechtliche Gestaltungen und Vereinbarungen