Welche Aufgaben hat die Compliance Funktion? Die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen kann, erfolgt unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten in regelmäßigen Abständen durch die Compliance-Funktion.
Die Compliance-Funktion hat auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hinzuwirken.
Ferner hat die Compliance-Funktion die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.
Welche Aufgaben hat die Compliance Funktion?
Grundsätzlich ist die Compliance-Funktion unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt und berichtspflichtig. Sie kann auch an andere Kontrolleinheiten angebunden werden, sofern eine direkte Berichtslinie zur Geschäftsleitung existiert.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Compliance-Funktion auch auf andere Funktionen und Stellen zurückgreifen.
Die Compliance-Funktion ist abhängig von der Größe des Instituts sowie der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten in einem von den Bereichen Markt und Handel unabhängigen Bereich anzusiedeln.
Das Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer? online buchen. Bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A01.
Teilnehmerstimmen zum Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer?
„Alles gut, sehr angenehme Atmosphäre, sehr gute Organisation.“ Seminar in München
Zielgruppe zum Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer?
Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter von Compliance- und Rechtsabteilungen, Leiter Interne Revision, Datenschutzbeauftragte,
Zentrale Stelle, Justiziare, Fach- und Führungskräfte im Bereich Compliance
Dein Nutzen mit dem Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer?
Praxisgerechte Umsetzung eines Compliance-Systems – neue Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken für die Compliance-Funktion – Whistle-Blowing-System nach §25 KWG
Compliance-Schnittstellen zu Datenschutz, Zentrale-Stelle und Interner Revision
Mindestanforderungen an ein Gesamt-IKS mit Compliance, Corporate Governance, Datenschutz, Interne-Revision sowie Zentrale Stelle
Dein Vorsprung mit dem Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer?
Jeder Teilnehmer erhält mit Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer? kostenfrei folgende S+P Tool Box:+ Organisations-Handbuch Compliance und Corporate Governance (inkl. EBA-Vorgaben, Umfang: 40 Seiten)+ S+P Check: Datenschutz für Praktiker gem. EU-DSGVO+ Checkliste: Überwachung und Dokumentation der Kontrollhandlungen+ Muster-Bericht für das Reporting von Garanten und Beauftragten+ S+P Tool Legal Inventory: Risk Assessment für Compliance Officer
Programm zum Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer? online buchen
Agiles Compliance Management in der Praxis – Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer? online buchen
Anforderungen der MaRisk sowie der Europäischen Bankenaufsicht an ein Compliance-System
MaRisk-konforme Organisation und personelle Ausstattung der Compliance-Funktion
Haftungsrechtliche Garantenstellung – BGH-Urteile zur Verantwortlichkeit von Beauftragten
„Red Flags“: Begrenzung von persönlichen Haftungsrisiken für die Compliance-Funktion
Mindestanforderung an ein Whistle-Blowing-System
Berichtswesen Compliance: Überwachungs- und Kontrollplan, Muster für ein prüfungssicheres Reporting
Jeder Teilnehmer erhält mit Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer? kostenfrei folgende S+P Tool Box:+ Organisations-Handbuch Compliance und Corporate Governance (inkl. EBA-Vorgaben, Umfang: ca. 40 Seiten).
Risikoorientierte Prüfung, Dokumentation und Berichterstattung durch die Beauftragten
IT-Compliance: Aufsichtliche Anforderungen an die IT und an den ISB
Datenschutz-Compliance: Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten – Schnittstellen zwischen Compliance, ISB und Datenschutz optimal gestalten
Jeder Teilnehmer erhält mit Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer? kostenfrei folgende S+P Tool Box:+ Checkliste: Datenschutz für Praktiker gem. DSGVO+ Checkliste: Überwachung und Dokumentation der Kontrollhandlungen
Den Mitarbeitern der Compliance-Funktion sind ausreichende Befugnisse und ein uneingeschränkter Zugang zu allen Informationen einzuräumen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
Weisungen und Beschlüsse der Geschäftsleitung, die für die Compliance-Funktion wesentlich sind, sind ihr bekanntzugeben.
Über wesentliche Änderungen der Regelungen, die die Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben gewährleisten sollen, sind die Mitarbeiter der Compliance-Funktion rechtzeitig zu informieren.
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Teilnehmerstimmen zum Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer?
„Alles gut, sehr angenehme Atmosphäre, sehr gute Organisation.“ Seminar in München
Zielgruppe zum Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer?
Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter von Compliance- und Rechtsabteilungen, Leiter Interne Revision, Datenschutzbeauftragte,
Zentrale Stelle, Justiziare, Fach- und Führungskräfte im Bereich Compliance
Dein Nutzen mit dem Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer?
Praxisgerechte Umsetzung eines Compliance-Systems – neue Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken für die Compliance-Funktion – Whistle-Blowing-System nach §25 KWG
Compliance-Schnittstellen zu Datenschutz, Zentrale-Stelle und Interner Revision
Mindestanforderungen an ein Gesamt-IKS mit Compliance, Corporate Governance, Datenschutz, Interne-Revision sowie Zentrale Stelle
Dein Vorsprung mit dem Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer?
Jeder Teilnehmer erhält mit Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer? kostenfrei folgende S+P Tool Box:+ Organisations-Handbuch Compliance und Corporate Governance (inkl. EBA-Vorgaben, Umfang: 40 Seiten)+ S+P Check: Datenschutz für Praktiker gem. EU-DSGVO+ Checkliste: Überwachung und Dokumentation der Kontrollhandlungen+ Muster-Bericht für das Reporting von Garanten und Beauftragten+ S+P Tool Legal Inventory: Risk Assessment für Compliance Officer
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Anforderungen der MaRisk sowie der Europäischen Bankenaufsicht an ein Compliance-System
MaRisk-konforme Organisation und personelle Ausstattung der Compliance-Funktion
Haftungsrechtliche Garantenstellung – BGH-Urteile zur Verantwortlichkeit von Beauftragten
„Red Flags“: Begrenzung von persönlichen Haftungsrisiken für die Compliance-Funktion
Mindestanforderung an ein Whistle-Blowing-System
Berichtswesen Compliance: Überwachungs- und Kontrollplan, Muster für ein prüfungssicheres Reporting
Jeder Teilnehmer erhält mit Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer? kostenfrei folgende S+P Tool Box:+ Organisations-Handbuch Compliance und Corporate Governance (inkl. EBA-Vorgaben, Umfang: ca. 40 Seiten).
Risikoorientierte Prüfung, Dokumentation und Berichterstattung durch die Beauftragten
IT-Compliance: Aufsichtliche Anforderungen an die IT und an den ISB
Datenschutz-Compliance: Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten – Schnittstellen zwischen Compliance, ISB und Datenschutz optimal gestalten
Jeder Teilnehmer erhält mit Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer? kostenfrei folgende S+P Tool Box:+ Checkliste: Datenschutz für Praktiker gem. DSGVO+ Checkliste: Überwachung und Dokumentation der Kontrollhandlungen
MaRisk AT 8: Worauf hat der Compliance Officer bei Anpassungsprozessen zu achten?
Compliance-relevante Risiken mit IKS-Schlüsselkontrollen sicher managen:
InstitutsVergV: Kontroll- und Zustimmungspflichen der Compliance Officers zur Vergütungspolitik
Vermeidung von Rechtsrisiken: integrierte Risikoanalyse für ein prüfungssicheres Legal Inventory
Doppelarbeiten vermeiden – Schnittstellen und Aufgaben eindeutig zuordnen
Self Assessment § 25d KWG: Sind Vorstand und Aufsichtsrat compliant?
Jeder Teilnehmer erhält mit Seminar kostenfrei folgende S+P Tool Box:+ S+P Check: Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation §25 KWG+ Musteranweisung für den Aufbau eines prüfungssicheren IKS-Systems (Umfang ca. 50 Seiten)+ S+P Tool Legal Inventory: Risk Assessment für Compliance Officer+ S+P Check: InstitutsVergV – Kontrollpflichten des Compliance Officers
Seminare und Seminarorte
Du findest unser Seminar Welche Rechte hat der Compliance Officer? – BAIT – Interne Revision in Berlin, Hamburg, Hannover, Münster, Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Leipzig, Dresden, Stuttgart, München, London, Wien, Salzburg und Innsbruck. Die nächsten Termine findest Du unter Seminar Termine.
Du wünscht regelmäßig aktuelle Informationen zu Deiner persönlichen Weiterbildung in der Praxis. Hier kannst Du dDch direkt für unseren Newsletter anmelden.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist der Internen Revision ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht einzuräumen. Dieses Recht ist jederzeit zu gewährleisten.
Der Internen Revision sind insoweit unverzüglich die erforderlichen Informationen zu erteilen, die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Einblick in die Aktivitäten und Prozesse sowie die IT-Systeme des Instituts zu gewähren.
Weisungen und Beschlüsse der Geschäftsleitung, die für die Interne Revision von Bedeutung sein können, sind ihr bekannt zu geben.
Über wesentliche Änderungen im Risikomanagement ist die Interne Revision rechtzeitig zu informieren.
Das Seminar Welche Rechte hat die Interne Revision? online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A08.
Zielgruppe zum Seminar Welche Rechte hat die Interne Revision?
Vorstand/Geschäftsführung, Prokuristen und kaufmännische Leitung
Fach- und Führungskräfte sowie Beauftragte aus den Bereichen: Risikomanagement, Interne Revision, Controlling,
Beauftragte aus den Bereichen Compliance, Qualitätsmanagement, und Rechtsabteilung
Dein Vorsprung mit dem Seminar Welche Rechte hat die Interne Revision?
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box:+ Risikohandbuch gemäß Wirtschafts-Prüferstandard (Umfang ca. 30 Seiten)+ Komplett-Dokumentation für ein Internes Kontroll- und Steuerungssystem(Umfang ca. 50 Seiten)+ Checklisten für den sicheren Aufbau des Risikomanagementsystems+ 16 Punkte-Check zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung+ Checklisten für das Risikoreporting und das Limitsystem+ Checklisten gegen Betrug, Korruption und Geldwäsche+ Teilnahmezertifikat als Fortbildungs- und Zertifizierungsnachweis gemäß BilMoG
Programm
Gesetzliche Rahmenbedingungen – das Wesentliche auf einen Blick– neue Sorgfaltspflichten kennen und korrekt umsetzen
Bestandteile eines umfassenden Compliance –Systems Mindestanforderungen gemäß IDW PS 980
Betriebliche Organisation des Risikomanagements MaRisk: Benchmark-Konzept für das Risikomanagement
Haftungsrechtliche Garantenstellung der Beauftragten
BGH-Urteil vom 17. Juli 2009 zur Verantwortlichkeit der Beauftragten
Welche neuen Sorgfaltspflichten müssen Garanten, Beauftragte,Geschäftsführung sowie Aufsichtsrat zwingend erfüllen ?
16 Punkte-Check zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box:+ S+P Fallstudien und S+P Checklisten zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und zur sicheren Steuerung von Haftungsrisiken
Lagebericht: Mindest-Anforderungen an das Risikomanagement
Bericht zum Risikomanagement als Bestandteil des Lageberichts
Anforderungen des Wirtschaftsprüfers an den Risikobericht
Aufbau einer Mustergliederung für den Lagebericht
Berichtswesen Compliance und Risikomanagement: Überwachungs- und Kontrollplan, Muster für ein empfängerorientiertes Reporting
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar online buchen die S+P Tool Box:+ S+P Fallstudien und Mindestanforderungen gemäß DRS Nr. 5 und IDW Prüfungsstandard 340.
Risikostrategie – Risikoinventur – Risikohandbuch – Welche Rechte hat die Interne Revision?
Unternehmens- und Risikostrategie: einfach, transparent und verständlich
Risikomanagement als Element der Unternehmenssteuerung – organisatorische Anbindung im Unternehmen
Durchführung einer Risikoinventur und Aufbau eines Risikohandbuchs
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Welche Rechte hat die Interne Revision? die S+P Tool Box:+ Risikohandbuch gemäß Wirtschaftsprüferstandard (Umfang ca. 35 Seiten) ausgehändigt.
Risiko-Workshop: Erfassung, Bewertung und Messung von Risiken – Welche Rechte hat die Interne Revision?
Workshop für Risikocontrolling, Compliance sowie Geldwäsche & Fraud– wie können Doppelarbeiten vermieden und Ergebnisse optimal genutzt werden?
Methoden der Risiko-Erfassung – Qualitative Risikobeschreibung -Quantitative Risikobeschreibung – Ermittlung des Gesamtrisikos
Bewertung der Risiken: Kriterien und Bezugsgrößen für wesentliche und unwesentliche Risiken
Richtige Bewertung und Limitierung von Intra- und Inter-Risikokonzentrationen
Frühwarnindikatoren zur Risikoerkennung und Risikosteuerung
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box:+Die Teilnehmer erhalten S+P Fallstudien, S+P Checklisten sowie ein Risikohandbuch gemäß Wirtschaftsprüferstandard.+Die S+P Checklisten unterstützt Dich bei der Risikoinventur und dem Identifizieren von versteckten Risiken.
Management von Geschäfts-, Bonitäts-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken
Aufbau eines transparenten Risikolimit- und Reportingsystems innerhalb von 5 Arbeitstagen
Steuerungsansätze für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit
6 Schritte für einen prüfungssicheren Kapitalplanungsprozess
Bausteine eines Risikoreports mit Limitsystem und Risikotragfähigkeit
Risikoüberwachung und Reporting: Standardberichte und adhoc-Berichte
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box:Die Teilnehmer erhalten S+P Fallstudien für den prüfungssicheren Aufbau eines Risikoreports in der Praxis.
Liquiditätsrisikostrategie und Liquiditätsplanung (Teil 2)
Mindestanforderungen an die Liquiditätsrisikostrategie
Liquiditätsplanung und -steuerung: Absicherung der Zahlungsfähigkeit
Stresstests und Szenarioanalysen: Definition und Kategorisierung von klassischen Stresstests und inversen Stresstests
Aufbau und Bausteine eines Stresstest-Reports
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box:+ S+P Fallstudien für den direkten Aufbau einer Liquiditätsplanung gemäß IDW PS 800.+ Muster-Reports zum Stress-Testing sowie zu inversen Stresstests
Schutz vor Betrug und Korruption: Welche Rechte hat die Interne Revision?
Bestandteile und Umfang eines Internen Kontroll- und Steuerungssystems Welche Mindestanforderungen müssen Outsourcing- und Notfallkonzepte erfüllen?
Wann handelt es sich um eine wesentliche Auslagerung?
Kontrollmatrix für Geschäftsprozesse und Funktionskontrollen
Anforderungen an einen Neu-Produkte/Märkte-Prozess
Sicherheitsvorkehrungen gegen Geldwäsche und Fraud
Risikoorientierte Prüfung, Dokumentation und Berichterstattung durch die Interne Revision
Optimales Zusammenspiel zwischen Risikocontrolling, Compliance, IKS, Zentrale Stelle, Datenschutz und Revisionsbeauftragten
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box:+ Jeder Teilnehmer erhält eine S+P Musteranweisung für ein Internes Kontrollsystem gemäß Prüfungsstandard.+ Es werden Checklisten für die direkte Auswahl geeigneter Sicherheitsvorkehrungen ausgehändigt.+ Die Teilnehmer erhalten Umsetzungs-Checklisten für Outsourcing- und Notfallkonzepte
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Neben dem Seminar haben sich die Teilnehmer auch für folgende Schulungen angemeldet:
Um die zentrale Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarungen zu bündeln, soll jedes Institut, das Auslagerungen vornimmt, selbst einen zentralen Auslagerungsbeauftragten bestimmen.
Das zentrale Auslagerungsmanagement, welches ein Institut abhängig von Art, Umfang und Komplexität der Auslagerungsaktivitäten einzurichten hat, dient der Unterstützung des Auslagerungsbeauftragten.
Im Hinblick auf die neue Anforderung aus AT 9 Tz. 12, einen Auslagerungsbeauftragten zu ernennen, ist in der Konsultation insbesondere die direkte Unterstellung und Berichtspflicht des Auslagerungsbeauftragen an die Geschäftsleitung hinterfragt worden. Gemäß der finalen Fassung wird es für die aufbauorganisatorischen Anforderungen nunmehr als ausreichend angesehen, dass der Auslagerungsbeauftragte in einer Einheit angesiedelt ist, die der Geschäftsleitung unmittelbar untersteht. Auch kann der Auslagerungsbeauftragte zugleich der Leiter des (unterstützenden) Auslagerungsmanagements sein.
ICAAP ist der Fachbegriff für Internal Capital Adequacy Assessment Process. Aber um was geht es nun konkret? Nachfolgend erhältst du die wichtigsten Informationen zur Umsetzung der SREP und ICAAP-Anforderungen in der Praxis des Risikomanagements.
MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement?
Detaillierte Anforderungen werden aus den Outsourcing Guidelines in Abschnitt AT 9 umgesetzt. Die Änderungen betreffen den gesamten Auslagerungszyklus.
So wurden Anforderungen zur Risikoanalyse und zur Bestimmung der Wesentlichkeit, zur Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages sowie zur Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarungen erweitert und präzisiert.
Bei wesentlichen Auslagerungen im Auslagerungsvertrag sollen neben Informations- und Prüfungsrechten auch Zugangsrechte berücksichtigt werden.
#1 MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement?
Um die zentrale Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarungen zu bündeln, soll jedes Institut, das Auslagerungen vornimmt, selbst einen zentralen Auslagerungsbeauftragten bestimmen.
Das zentrale Auslagerungsmanagement, welches ein Institut abhängig von Art, Umfang und Komplexität der Auslagerungsaktivitäten einzurichten hat, dient der Unterstützung des Auslagerungsbeauftragten.
Im Hinblick auf die neue Anforderung aus AT 9 Tz. 12, einen Auslagerungsbeauftragten zu ernennen, ist in der Konsultation insbesondere die direkte Unterstellung und Berichtspflicht des Auslagerungsbeauftragen an die Geschäftsleitung hinterfragt worden. Gemäß der finalen Fassung wird es für die aufbauorganisatorischen Anforderungen nunmehr als ausreichend angesehen, dass der Auslagerungsbeauftragte in einer Einheit angesiedelt ist, die der Geschäftsleitung unmittelbar untersteht. Auch kann der Auslagerungsbeauftragte zugleich der Leiter des (unterstützenden) Auslagerungsmanagements sein.
#2 Zentrales Auslagerungsmanagement auf Gruppenebene
Mit der 6. MaRisk Novelle wird nunmehr auch die Möglichkeit eingeräumt, ein zentrales Auslagerungsmanagement auf Gruppen- bzw. Verbundebene einzurichten.
Die Regelungen für Vereinfachungen auf Gruppenebene gelten vollumfänglich nur für solche Gruppen, bei denen die Gruppe sowie auch die Institute, bei denen Funktionen zentralisiert werden sollen, unter die Anwendung der CRR und damit auch der Outsourcing Guidelines fallen.
Darüber hinaus werden die Möglichkeiten hinsichtlich der vollständigen Auslagerung der besonderen Funktionen Risikocontrolling-Funktion, Compliance-Funktion und Interne Revision dahingehend erweitert, dass die vollständige Auslagerung unter bestimmten Umständen nun auch auf Schwesterinstitute innerhalb einer Institutsgruppe möglich ist.
Diesen Funktionen wird als Steuerungs- und Kontrollinstrumente für die Geschäftsleitung weiterhin große Bedeutung beigemessen.
Im Konsultationsverfahren wurde auch die fehlende Aufzählung der (Vertrags-)Parameter adressiert, die im Auslagerungsregister einzutragen sind.
Um dem abzuhelfen und zugleich bei der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorgabe des 25 b Abs. 1 KWG (gemäß Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG –E) Abweichungen zu den Outsourcing Guidelines zu vermeiden, wird in der finalen Fassung des AT 9 Tz.14 MaRisk direkt auf Tzn. 54 und 55 dieser Leitlinien verwiesen.
Damit soll europäischen Bankengruppen die Einrichtung eines zentralen Auslagerungsregisters erleichtert werden, wie es in Tz. 53 der Outsourcing Guidelines zugelassen ist.
Unter den in Tzn. 54 und 55 der Outsourcing Guidelines aufgezählten verbindlichen Parametern wiederum ist in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 04.03.2021 insbesondere das Erfassungsfeld unter Tz. 55 lit. a thematisiert worden.
Dort sollen Institute, welche zentralen Sicherungseinrichtungen angeschlossen sind, auch die weiteren Vertragspartner des Auslagerungsunternehmens aus dem Verbund auflisten. Die Aufsicht erkennt an, dass dies nur dort als verhältnismäßig gelten kann, wo eine solche Erfassung vorausgesetzt werden kann, insbesondere bei Einrichtung eines zentralen Auslagerungsmanagements auf Verbundebene.
Kritisch wurde auch die Anforderung gesehen, die Kosten der Auslagerung im Auslagerungsregister zu erfassen. Auch dies ist aber eine Vorgabe der Guidelines on Outsourcing, Tz. 55 lit. k. Daher ist auch nach den MaRisk, die diese Leitlinien umsetzen, ein jährlicher Eintrag hinsichtlich der veranschlagten Kosten bzw. des Budgets einzutragen.
Auslagerungen können schwerlich verglichen werden, wenn kein Kostenrahmen vorliegt. Eine unterjährige Erfassung von Kostenanpassungen ist für diesen Zweck aber nicht erforderlich.
#4 Outsourcing: Berücksichtigung von politischen Risiken in der Risikoanalyse
Hinsichtlich der Anforderungen an die Risikoanalyse hat die BaFin zur Umsetzung der EBA Outsourcing Guidelines gegenüber der Konsultationsfassung einen Formulierungsvorschlag der DK aufgenommen und stellen nunmehr in AT 9 Tz. 2 darauf ab, dass die Risikoanalyse zu berücksichtigen hat, inwiefern eine auszulagernde Aktivität oder ein auszulagernder Prozess von wesentlicher Bedeutung sind.
MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement? Als problematischen Aspekt der Risikoanalyse hat die Industrie die Beurteilung politischer Risiken bezeichnet. Darunter ist entsprechend Tz. 68 lit. d der Guidelines on Outsourcing die Beurteilung der politischen Stabilität im Hinblick auf die Sicherheitslage der betreffenden Rechtsordnung zu verstehen, was sich in der Regel nicht auf EWR-Länder beziehen dürfte.
Von besonderer Bedeutung ist die Analyse von politischen Risiken mithin für die mögliche Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Rechte in Drittländern. Da auch bisher schon in der Risikoanalyse länderspezifische Risiken zwingend zu berücksichtigen waren, sieht die BaFin insofern keine erhöhten Anforderungen und rechnet nicht mit einer Änderung der bisherigen Praxis.
#5 Outsourcing: Berücksichtigung einer Szenarioanalyse in der Risikoanalyse
Die Ergänzung der Risikoanalyse um eine Szenarioanalyse erscheint der Industrie tendenziell als unverhältnismäßig und auch nur partiell als sinnvoll.
Entsprechend wird in den Erläuterungen der finalen Fassung der MaRisk klargestellt, dass die Risikoanalyse nur dann durch eine Szenarioanalyse zu ergänzen ist, wenn dies sinnvoll und verhältnismäßig ist.
Es ist aber im Einklang mit den Ausführungen in Tz 65 der Guidelines on Outsourcing davon auszugehen, dass es in vielen Fällen durchaus sinnvoll und unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes auch erforderlich sein kann, durch eine Szenarioanalyse (noch vor Vertragsschluss) die möglichen Auswirkungen von unterlassenen oder auch nur unzureichenden Dienstleistungen zu bewerten, wie sie sich u. a. aus externen (zu simulierenden) Ereignissen ergeben könnten.
Zielgruppe für das MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement?
Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte bei Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Compliance, Risikomanagement, Gesamtbanksteuerung und Interne Revision
Dein Vorsprung mit dem Seminar MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement?
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box:
+ S+P Checkliste „Umsetzung der MaRisk 2021‘‘
+ S+P Check: Reportingrelevante Anforderungen AT 4.1 und AT 4.2
+ S+P Checkliste: 105-Punkte-Check zur Risikotragfähigkeit
+ S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft
MaRisk 2021: Neue Anforderungen an die Risikocontrolling-Funktion
Neuerungen bei der aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte
Erweiterte Verantwortlichkeiten der Risikocontrolling-Funktion
Prozessprüfungen bei risikorelevanten Limitgenehmigungen – Identifizierung der relevanten Entscheidungsprozesse
Jeder Teilnehmer erhält:+ S+P Leitfaden: Umsetzung der neuen MaRisk+ S+P Check: Reportingrelevante Anforderungen AT 4.1 und AT 4.2
Zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess mit SREP und ICAAP
Neue Vorgaben für den Kapitalplanungsprozess: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit?
Neuerungen in den Bereichen Risikomessung und -begrenzung
Ampel- und Warnsysteme: Optimale Verzahnung von Prozess- und Steuerungsimpulsen
Aufbau von unterschiedlichen Szenarien im Kapitalplanungsprozess
Neue Vorgaben an das Limitsystem mit TLAC/MREL
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar die S+P Tool Box:+ S+P-Tool „Basel III-Simulator‘‘ für die optimale Bilanzstruktur gemäß CRD IV und CRR+ S+P Checkliste: 105-Punkte-Check zur Risikotragfähigkeit
Was sind Eskalationsprozesse? Es ist eigentlich ein Prozess wie jeder andere auch, der nur besonders gut dann funktionieren muss, wenn er aktiviert wird.
Während bei den meisten Prozessen der Ablauf und das Ergebnis im Vordergrund stehen, ist es beim Eskalationsprozess eher die Entscheidungskompetenz und die weitreichende Befugnis der zuständigen Personen.
Die Institute und Zahlungsinstitute sollten sicherstellen, dass sie in der Lage sind, Auslagerungsvereinbarungen zu beenden, ohne dass eine unverhältnismäßige Störung ihrer Geschäftstätigkeit auftritt, ohne ihre Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen einzuschränken und ohne die Kontinuität und Qualität der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Kunden zu beeinträchtigen. Um dies zu erreichen, sollten sie
Ausstiegspläne entwickeln und umsetzen, die umfassend, dokumentiert und gegebenenfalls ausreichend erprobt sind (z. B. durch die Durchführung einer Analyse der potenziellen Kosten, Folgen, Mittel und zeitlichen Auswirkungen der Übertragung einer ausgelagerten Dienstleistung an einen anderen Anbieter); und
alternative Lösungen ermitteln und Übergangspläne entwickeln, um dem Institut oder Zahlungsinstitut zu ermöglichen, die ausgelagerten Funktionen und Daten dem Dienstleister zu entziehen und diese an alternative Anbieter zu übertragen bzw. wieder in das Institut oder Zahlungsinstitut einzugliedern oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um die kontinuierliche Erfüllung der kritischen oder wesentlichen Funktion oder Geschäftstätigkeit in einer kontrollierten und ausreichend erprobten Art und Weise sicherzustellen, wobei den Herausforderungen Rechnung zu tragen ist, die durch den Standort der Daten entstehen können, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Betriebskontinuität in der Übergangsphase sicherzustellen.
Bei der Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen sollten die Institute und Zahlungsinstitute über eine dokumentierte Ausstiegsstrategie verfügen, die mit ihrer Auslagerungspolitik und den Plänen zur Geschäftsfortführung in Einklang stehen.
Das Seminar Neu als Auslagerungsbeauftragter direkt online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 12.
Zielgruppe – Was sind Eskalationsprozesse?
Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Auslagerungsmanagement, Risikocontrolling, IT-Compliance, Compliance Beauftragte und Interne Revision
Dein Nutzen – Was sind Eskalationsprozesse?
Aufgaben und Pflichten des Auslagerungsbeauftragten
Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien‘‘ kennen
Laufende Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten
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