Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet? Die Anlässe für Unternehmensbewertungen können sich im Zusammenhang mit unternehmerischen Initiativen, aus Gründen der externen Rechnungslegung, aus gesellschaftsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften bzw. vertraglichen Vereinbarungen oder aus sonstigen Gründen ergeben.
Ertragswert- und Discounted Cash Flow-Verfahren beruhen auf der gleichen konzeptionellen Grundlage (Kapitalwertkalkül); in beiden Fällen wird der Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. Konzeptionell können sowohl objektivierte Unternehmenswerte als auch subjektive Entscheidungswerte mit beiden Bewertungsverfahren ermittelt werden.
Bei gleichen Bewertungsannahmen bzw. -vereinfachungen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, führen beide Verfahren zu gleichen Unternehmenswerten. Beobachtet man in der Praxis unterschiedliche Unternehmenswerte aufgrund der beiden Verfahren, so ist dies regelmäßig auf unterschiedliche Annahmen − insbesondere hinsichtlich Zielkapitalstruktur, Risikozuschlag und sonstiger Plandaten – zurückzuführen.
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Zielgruppe für das Seminar: Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?
Dein Nutzen mit dem Seminar: Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?
Welchen Wert hat mein Unternehmen?
Der „sichere“ Kaufvertrag
Die Wissensbilanz:Bewertung des Firmen-Know Hows und Optimierung des Eigenkapitals
Asset Deal oder Share Deal? Vor- und Nachteile verschiedener Übergabemodelle
Dein Vorsprung mit dem Seminar: Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Unternehmensbewertung folgende S+P Produkte:+ Simulations-Tool „Bewertung des eigenen Unternehmens“+ Simulations-Tool „Aufbau einer eigenen Wissensbilanz“Spezial: Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?
+ Checkliste und Muster zum „idealen Kaufvertrag“+ Checkliste Due Dilligence-Prüfung „Optimale Vorbereitung der Unternehmensbewertung“+ Checkliste „Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen“bei der Käufersuche
Programm zum Seminar Unternehmensbewertung
Welchen Wert hat mein Unternehmen? Wir zeigen es Dir!
Anerkannte Bewertungsverfahren im Überblick
Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?
Welche Faktoren bestimmen die Höhe des Unternehmenswerts?
Branchenbezogene Benchmarks für die Bewertung
Stellschrauben für einen höheren Kaufpreis
Alle Teilnehmer erhalten folgende S+P Produkte:Fallstudie: Ermittlung des Kaufpreises für ein mittelständisches Unternehmen
Der „sichere“ Kaufvertrag – Welchen Wert hat mein Unternehmen?
Welche rechtlichen Fallstricke sind zu beachten? Gefährliche Bedingungen und Rücktrittsrechte
Nachträgliche Kaufpreisminderung /-erhöhung: Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Kaufpreisklauseln?
Umwelt- und Steuerrisiken: Wie kann ich mich davor schützen?
Schutz von Geheimhaltungsinteressen des Verkäufers
Persönliche Enthaftung und Freigabe von Banksicherheiten
Muss-Vereinbarungen aus Verkäufersicht
Alle Teilnehmer erhalten folgende S+P ProdukteFallstudie: Beispiele und Formulierungsvorschläge für die Vertragsgestaltung
Die Wissensbilanz: Bewertung des Firmen-Know Hows – Welchen Wert hat mein Unternehmen?
Wie können Know How, Personal, Prozesse und Kunden bewertet werden?
Neue Gestaltungsmöglichkeiten des BilMoG für die Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände
Positive GuV trotz hoher Entwicklungsaufwendungen: Welche Möglichkeiten gibt es?
Bewertung des eigenen Kundenstamms und der Markenrechte
Aufbau einer eigenen Wissensbilanz für das eigene Unternehmen
Alle Teilnehmer erhalten folgende S+P Produkte:Fallstudie: Optimale Darstellung der Zukunftsfähigkeit, der Stärke und Chancen mit Hilfe der Wissensbilanz
Asset Deal oder Share Deal? Vor- und Nachteile verschiedener Übergabemodelle
Was sollte unter steuerlichen Gesichtspunkten beachtet werden?
Vor- und Nachteile der verschiedenen Übergabemodelle im Überblick
Bewertungsgesetz und vereinfachtes Ertragswertverfahren–Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Kaufpreisfinanzierung?
Die Teilnehmer haben neben der Schulung: auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:
Compliance as a Service ist ein Full-Service Angebot von S+P Compliance Services. Sie können einfach und flexibel folgende Leistungen bei S+P buchen:
KYC Onboarding
Ermittlung des PEP-Status und des SIP-Status für B2B und B2C Kunden,
Monitoring der Sanktionen und Embargos
Laufendes Transaktionsmonitoring mit Case-Analyse
Adverse Media – Checks
CDD-Checks und EDD-Checks mit audit-trail
Regulatory Monitoring für mehr Rechtssicherheit
Mehr Sicherheit mit S+P Compliance as a Service
Für das Risikomanagement ist grundsätzlich zwischen den beiden Komponenten Monitoring- und Screening-System zu unterscheiden. S+P Compliance ist die laufende ex-post Überwachung zur Auffindung ungewöhnlicher Transaktionen. Dies erfolgt nach deren Ausführung, um ungewöhnliche einzelne Transaktionen oder Transaktionsströme (beispielsweise Mustererkennung über die Abfolge von Transaktionen) zu erkennen. Zum Zeitpunkt des Erkennens einer Auffälligkeit im Monitoring ist die Zahlung somit bereits vollständig ausgeführt.
S+P Compliance Monitoring bietet Ihnen folgende Vorteile:
Nationale und weltweite KYC-Analysen
Weltweites Monitoring für ein frühzeitiges Erkennen von verdächtigen Transaktionen
Suspicious Transaction Reporting
Ihnen stehen folgende Module für ein sicheres Compliance Risikomanagement zur Verfügung:
International and domestic-level sanctions list coverage
Coverage on companies not sanctioned, but nevertheless owned or controlled by OFAC and/or EU sanctioned parties.
All Adverse Media Entities Categories
Environment/Production
Corruption
S+P Compliance as a Service deckt folgende Sanktionslisten ab:
International and domestic-level sanctions list coverage, including:
North America: OFAC (US), OSFI/DFATD (Canada)
Europe: EU, HM Treasury (UK), SECO (Switzerland)
Asia: MAS (Singapore), JMOF (Japan), DFAT (Australia), HKMA (Hong Kong)
International: UN
Coverage on companies not sanctioned, but nevertheless owned or controlled by OFAC and/or EU sanctioned parties.
Vessels, Aircrafts, regions, sub-regions, cities, seaports, airports and free trade zones in sanctioned countries and regions.
All Adverse Media
Was ist die EU-Taxonomie? Die Europäischen Komission hat sich zur Notwendigkeit einer EU-Taxonomie wie folgt geäußert:
Um die Klima- und Energieziele der EU für 2030 zu erreichen und die Ziele des Europäischen Green Deals zu verwirklichen, ist es notwendig, Investitionen aktiv in nachhaltige Projekte zu lenken. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat die Notwendigkeit unterstrichen, Kapitalströme in nachhaltige Projekte umzuleiten. Ziel ist es Volkswirtschaften, Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere die Gesundheitssysteme, widerstandsfähiger gegen Klima- und Umweltschocks und -risiken zu machen.
Um diese Ziele zu erreichen, sind eine gemeinsame Sprache und eine klare Definition dessen, was „nachhaltig“ ist, erforderlich. Aus diesem Grund wurde im EU-Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum die Schaffung eines gemeinsamen Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten oder einer „EU-Taxonomie“ gefordert.
Was ist die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das eine Liste von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten erstellt. Die EU-Taxonomie ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausweitung nachhaltiger Investitionen und die Umsetzung des Europäischen Green Deal. Insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Definitionen für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können, wird erwartet, dass sie
Sicherheit für Investoren schafft,
private Investoren vor Greenwashing schützt,
Unternehmen bei der Planung des Übergangs unterstützt,
die Fragmentierung des Marktes abschwächt und schließlich
dazu beiträgt, Investitionen dorthin zu verlagern, wo sie am meisten benötigt werden.
Die EU Kommission stellt hierfür ein eigenes IT-Tool für eine schnelle Navigation zur Verfügung.
Taxonomie-Verordnung und delegierte Rechtsakte
Die Taxonomie-Verordnung wurde am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Sie legt den Rahmen für die EU-Taxonomie fest, indem sie vier übergreifende Bedingungen vorgibt, die eine wirtschaftliche Tätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig zu gelten.
Die Taxonomie-Verordnung legt sechs Umweltziele fest
Abschwächung des Klimawandels
Anpassung an den Klimawandel
Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Damit eine Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu jedem Ziel leistet, können unterschiedliche Mittel erforderlich sein.
Die Taxonomie-Verordnung beauftragt die Kommission, die eigentliche Liste der ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zu erstellen, indem sie technische Prüfkriterien für jedes Umweltziel durch delegierte Rechtsakte definiert.
Ein erster delegierter Rechtsakt zu nachhaltigen Tätigkeiten für die Ziele der Anpassung an den Klimawandel und der Abschwächung des Klimawandels wurde am 21. April 2021 im Grundsatz genehmigt und am 4. Juni 2021 zur Prüfung durch die Mitgesetzgeber förmlich angenommen. Ein zweiter delegierter Rechtsakt für die übrigen Ziele wird im Jahr 2022 veröffentlicht werden.
Die Veröffentlichung des ersten delegierten Rechtsakts wurde von der Annahme einer Mitteilung der Kommission über „EU-Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, Nachhaltigkeitspräferenzen und treuhänderische Pflichten“ begleitet: Directing finance towards the European Green Deal„.
Im Jahr 2021 wird die Kommission einen weiteren delegierten Rechtsakt erlassen, in dem festgelegt wird, welche Informationen Unternehmen, die der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen, darüber offenlegen müssen, wie und inwieweit ihre Tätigkeiten mit denen übereinstimmen, die in der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten, und der auf den technischen Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörden (Empfehlungen der ESMA, der EBA und der EIOPA) vom 1. März 2021 aufbaut. Eine Entwurfsversion dieses delegierten Rechtsakts wurde am 7. Mai 2021 online zur Verfügung gestellt.
Bewertung der Kernenergie
Im Jahr 2020 leitete die Kommission eingehende Arbeiten ein, um zu bewerten, ob die Kernenergie in die EU-Taxonomie der ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten aufgenommen werden soll oder nicht. Als ersten Schritt hat die Gemeinsame Forschungsstelle, der interne Wissenschafts- und Wissensdienst der Kommission, einen technischen Bericht über die „Do no significant harm“-Aspekte der Kernenergie verfasst. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um einen „Science for Policy“-Bericht der GFS, der den europäischen politischen Entscheidungsprozess mit wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen unterstützen soll.
Taxonomie-Kompass
Die Kommission hat ein IT-Tool – den Taxonomie-Kompass – entwickelt, das die Nutzung der Taxonomie erleichtern soll, indem es den Nutzern eine einfache Navigation durch die Inhalte ermöglicht.
Weitere Entwicklung: die Plattform für nachhaltige Finanzen
Die Plattform für nachhaltige Finanzen die Aufgabe, die Europäische Kommission bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie zu beraten, ihre Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und ihre Ausweitung auf soziale Ziele, Aktivitäten, die der Umwelt erheblich schaden, oder Aktivitäten, die der Umwelt gegenüber neutral sind, zu untersuchen.
Die Plattform für nachhaltige Finanzen ist eine ständige Expertengruppe der Kommission, die im Rahmen der Taxonomie-Verordnung eingerichtet wurde.
Abschlussbericht der TEG
Am 9. März 2020 veröffentlichte die TEG ihren Abschlussbericht zur EU-Taxonomie. Der Bericht enthält Empfehlungen zur übergreifenden Gestaltung der EU-Taxonomie sowie umfangreiche Umsetzungshinweise, wie Unternehmen und Finanzinstitute die EU-Taxonomie nutzen und offenlegen können. Der Bericht wird durch einen technischen Anhang ergänzt, der Folgendes enthält
Aktualisierte technische Screening-Kriterien für 70 Klimaschutz- und 68 Anpassungsaktivitäten an den Klimawandel, einschließlich Kriterien für die Unbedenklichkeit für andere Umweltziele
Einen aktualisierten Abschnitt zur Methodik zur Unterstützung der Empfehlungen zu den technischen Screening-Kriterien
Die TEG hat außerdem Excel-Tools vorbereitet, die den Nutzern der Taxonomie helfen sollen, diese in ihren eigenen Aktivitäten umzusetzen.
Was versteht man unter einem Risikoklassifizierungsverfahren? Das Verfahren zur Früherkennung von Risiken dient insbesondere der rechtzeitigen Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen.
Damit soll das Institut in die Lage versetzt werden, in einem möglichst frühen Stadium Gegenmaßnahmen einleiten zu können (z. B. Durchführung von Forbearance-Maßnahmen, Intensivbetreuung von Engagements).
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Zielgruppe zum Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update
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Programm zum Seminar:
Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung
Business Judgement Rule als Beurteilungsmaßstab für Haftungsrisiken
MaRisk BTO 1.2.1: Kreditentscheidung und Votierung
Ausnahmen von der Zwei-Voten-Regelung
MaRisk BTO 1.2.5: Votierung bei Sanierungskrediten
Haftungsfalle Eskalationsverfahren
MaBail-in: Emittentenlimite in unsicheren Zeiten prüfungssicher votieren
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§ 18 KWG: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
Prüfungssicheres Kontroll- und Überwachungssystem im Kreditgeschäft
Offenlegung und Kreditanalyse
Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen
Mahnverfahren
Mitwirkung bei Kreditgewährungen
Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
Haftung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
Aufbau einer effizienten Kreditverwendungskontrolle
MaRisk BTO 1.2.2: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
Mindest-Prüfstufen in der Kreditbearbeitungskontrolle
Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box:+ S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle
Wie baue ich eine effiziente Kreditverwendungskontrolle auf? Im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung ist zu überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Bei zweckgebundenen Kreditvergaben ist zu kontrollieren, ob die valutierten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen (Kreditverwendungskontrolle).
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