Skip to main content

Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?

Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet? Die Anlässe für Unternehmensbewertungen können sich im Zusammenhang mit unternehmerischen Initiativen, aus Gründen der externen Rechnungslegung, aus gesellschaftsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften bzw. vertraglichen Vereinbarungen oder aus sonstigen Gründen ergeben. Ertragswert- und Discounted Cash Flow-Verfahren beruhen auf der gleichen konzeptionellen Grundlage (Kapitalwertkalkül); in beiden Fällen wird der Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. Konzeptionell können sowohl objektivierte Unternehmenswerte als auch subjektive Entscheidungswerte mit beiden Bewertungsverfahren ermittelt werden. Bei gleichen Bewertungsannahmen bzw. -vereinfachungen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, führen beide Verfahren zu gleichen Unternehmenswerten. Beobachtet man in der Praxis unterschiedliche Unternehmenswerte aufgrund der beiden Verfahren, so ist dies regelmäßig auf unterschiedliche Annahmen − insbesondere hinsichtlich Zielkapitalstruktur, Risikozuschlag und sonstiger Plandaten – zurückzuführen. Das Seminar Unternehmensbewertung online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. D04.   Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?  

Zielgruppe für das Seminar: Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?

  • Inhaber, Unternehmer, Geschäftsführer, Geschäftsführende Gesellschafter,
  • Führungskräfte, Leitende Angestellte, Nachfolger, Nachfolgeinteressenten
 

Dein Nutzen mit dem Seminar: Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?

  • Welchen Wert hat mein Unternehmen?
  • Der „sichere“ Kaufvertrag
  • Die Wissensbilanz:Bewertung des Firmen-Know Hows und Optimierung des Eigenkapitals
  • Asset Deal oder Share Deal? Vor- und Nachteile verschiedener Übergabemodelle
 

Dein Vorsprung mit dem Seminar: Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Unternehmensbewertung folgende S+P Produkte: + Simulations-Tool „Bewertung des eigenen Unternehmens + Simulations-Tool „Aufbau einer eigenen Wissensbilanz“   Spezial: Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?   + Checkliste und Muster zum „idealen Kaufvertrag“ + Checkliste Due Dilligence-Prüfung „Optimale Vorbereitung der Unternehmensbewertung“ + Checkliste „Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen“bei der Käufersuche   Programm zum Seminar Unternehmensbewertung

Welchen Wert hat mein Unternehmen? Wir zeigen es Dir!

  • Anerkannte Bewertungsverfahren im Überblick
  • Wie werden die Stärken und Chancen des Geschäftsmodells bewertet?
  • Welche Faktoren bestimmen die Höhe des Unternehmenswerts?
  • Branchenbezogene Benchmarks für die Bewertung
  • Stellschrauben für einen höheren Kaufpreis
Alle Teilnehmer erhalten folgende S+P Produkte: Fallstudie: Ermittlung des Kaufpreises für ein mittelständisches Unternehmen  

Der „sichere“ Kaufvertrag – Welchen Wert hat mein Unternehmen?

  • Welche rechtlichen Fallstricke sind zu beachten? Gefährliche Bedingungen und Rücktrittsrechte
  • Nachträgliche Kaufpreisminderung /-erhöhung: Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Kaufpreisklauseln?
  • Umwelt- und Steuerrisiken: Wie kann ich mich davor schützen?
  • Schutz von Geheimhaltungsinteressen des Verkäufers
  • Persönliche Enthaftung und Freigabe von Banksicherheiten
  • Muss-Vereinbarungen aus Verkäufersicht
Alle Teilnehmer erhalten folgende S+P Produkte Fallstudie: Beispiele und Formulierungsvorschläge für die Vertragsgestaltung  

Die Wissensbilanz: Bewertung des Firmen-Know Hows – Welchen Wert hat mein Unternehmen?

  • Wie können Know How, Personal, Prozesse und Kunden bewertet werden?
  • Neue Gestaltungsmöglichkeiten des BilMoG für die Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände
  • Positive GuV trotz hoher Entwicklungsaufwendungen: Welche Möglichkeiten gibt es?
  • Bewertung des eigenen Kundenstamms und der Markenrechte
  • Aufbau einer eigenen Wissensbilanz für das eigene Unternehmen
Alle Teilnehmer erhalten folgende S+P Produkte: Fallstudie: Optimale Darstellung der Zukunftsfähigkeit, der Stärke und Chancen mit Hilfe der Wissensbilanz  

Asset Deal oder Share Deal? Vor- und Nachteile verschiedener Übergabemodelle

  • Was sollte unter steuerlichen Gesichtspunkten beachtet werden?
  • Vor- und Nachteile der verschiedenen Übergabemodelle im Überblick
  • Bewertungsgesetz und vereinfachtes Ertragswertverfahren–Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Welche Möglichkeiten gibt es bei der Kaufpreisfinanzierung?
 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung: auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

E-Learning Verkauf oder Nachfolge? Nachfolger Coaching – Fit als GmbH Geschäftsführer

Compliance as a Service

Compliance as a Service ist ein Full-Service Angebot von S+P Compliance Services. Sie können einfach und flexibel folgende Leistungen bei S+P buchen:
  • KYC Onboarding
  • Ermittlung des PEP-Status und des SIP-Status für B2B und B2C Kunden,
  • Monitoring der Sanktionen und Embargos
  • Laufendes Transaktionsmonitoring mit Case-Analyse
  • Adverse Media – Checks
  • CDD-Checks und EDD-Checks mit audit-trail
  • Regulatory Monitoring für mehr Rechtssicherheit
  Compliance Monitoring as a Service  

Mehr Sicherheit mit S+P Compliance as a Service

Für das Risikomanagement ist grundsätzlich zwischen den beiden Komponenten Monitoring- und Screening-System zu unterscheiden. S+P Compliance ist die laufende ex-post Überwachung zur Auffindung ungewöhnlicher Transaktionen. Dies erfolgt nach deren Ausführung, um ungewöhnliche einzelne Transaktionen oder Transaktionsströme (beispielsweise Mustererkennung über die Abfolge von Transaktionen) zu erkennen. Zum Zeitpunkt des Erkennens einer Auffälligkeit im Monitoring ist die Zahlung somit bereits vollständig ausgeführt.  

S+P Compliance Monitoring bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Nationale und weltweite KYC-Analysen
  • Weltweites Monitoring für ein frühzeitiges Erkennen von verdächtigen Transaktionen
  • Suspicious Transaction Reporting
 

Ihnen stehen folgende Module für ein sicheres Compliance Risikomanagement zur Verfügung:

  • International and domestic-level sanctions list coverage
  • Coverage on companies not sanctioned, but nevertheless owned or controlled by OFAC and/or EU sanctioned parties.
  • All Adverse Media Entities Categories
  • Environment/Production
  • Corruption
 

S+P Compliance as a Service deckt folgende Sanktionslisten ab:

International and domestic-level sanctions list coverage, including:
  • North America: OFAC (US), OSFI/DFATD (Canada)
  • Europe: EU, HM Treasury (UK), SECO (Switzerland)
  • Asia: MAS (Singapore), JMOF (Japan), DFAT (Australia), HKMA (Hong Kong)
  • International: UN
Coverage on companies not sanctioned, but nevertheless owned or controlled by OFAC and/or EU sanctioned parties. Vessels, Aircrafts, regions, sub-regions, cities, seaports, airports and free trade zones in sanctioned countries and regions.   All Adverse Media
  • Anti-Competitive Issues
  • Association Risk
  • Financial Difficulty
  • Information Rights/Copyright/Patent Issues
  • Management Issues
  • Ownership Issues
  • Environment/Production
  • Environmental Issues
  • Product/Service Issues
  • Production/Supply Chain Issues
  Regulatory
  • Corruption Issues
  • Fraud Issues
  • Regulatory Issues
  • Sanctions
  Social/Labour
  • Discrimination/Workforce Rights Issues
  • Human Rights Issues
  • Workforce Disputes
  • Workplace Health/Safety Issues

Was ist die EU-Taxonomie?

Was ist die EU-Taxonomie? Die Europäischen Komission hat sich zur Notwendigkeit einer EU-Taxonomie wie folgt geäußert: Um die Klima- und Energieziele der EU für 2030 zu erreichen und die Ziele des Europäischen Green Deals zu verwirklichen, ist es notwendig, Investitionen aktiv in nachhaltige Projekte zu lenken. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat die Notwendigkeit unterstrichen, Kapitalströme in nachhaltige Projekte umzuleiten. Ziel ist es Volkswirtschaften, Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere die Gesundheitssysteme, widerstandsfähiger gegen Klima- und Umweltschocks und -risiken zu machen. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine gemeinsame Sprache und eine klare Definition dessen, was „nachhaltig“ ist, erforderlich. Aus diesem Grund wurde im EU-Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum die Schaffung eines gemeinsamen Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten oder einer „EU-Taxonomie“ gefordert.   Was ist die EU-Taxonomie?  

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das eine Liste von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten erstellt. Die EU-Taxonomie ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausweitung nachhaltiger Investitionen und die Umsetzung des Europäischen Green Deal. Insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Definitionen für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können, wird erwartet, dass sie
  • Sicherheit für Investoren schafft,
  • private Investoren vor Greenwashing schützt,
  • Unternehmen bei der Planung des Übergangs unterstützt,
  • die Fragmentierung des Marktes abschwächt und schließlich
  • dazu beiträgt, Investitionen dorthin zu verlagern, wo sie am meisten benötigt werden.
Die EU Kommission stellt hierfür ein eigenes IT-Tool für eine schnelle Navigation zur Verfügung.  

Taxonomie-Verordnung und delegierte Rechtsakte

Die Taxonomie-Verordnung wurde am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Sie legt den Rahmen für die EU-Taxonomie fest, indem sie vier übergreifende Bedingungen vorgibt, die eine wirtschaftliche Tätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Die Taxonomie-Verordnung legt sechs Umweltziele fest
  • Abschwächung des Klimawandels
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Damit eine Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu jedem Ziel leistet, können unterschiedliche Mittel erforderlich sein. Die Taxonomie-Verordnung beauftragt die Kommission, die eigentliche Liste der ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zu erstellen, indem sie technische Prüfkriterien für jedes Umweltziel durch delegierte Rechtsakte definiert. Ein erster delegierter Rechtsakt zu nachhaltigen Tätigkeiten für die Ziele der Anpassung an den Klimawandel und der Abschwächung des Klimawandels wurde am 21. April 2021 im Grundsatz genehmigt und am 4. Juni 2021 zur Prüfung durch die Mitgesetzgeber förmlich angenommen. Ein zweiter delegierter Rechtsakt für die übrigen Ziele wird im Jahr 2022 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung des ersten delegierten Rechtsakts wurde von der Annahme einer Mitteilung der Kommission über „EU-Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, Nachhaltigkeitspräferenzen und treuhänderische Pflichten“ begleitet: Directing finance towards the European Green Deal„. Im Jahr 2021 wird die Kommission einen weiteren delegierten Rechtsakt erlassen, in dem festgelegt wird, welche Informationen Unternehmen, die der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen, darüber offenlegen müssen, wie und inwieweit ihre Tätigkeiten mit denen übereinstimmen, die in der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten, und der auf den technischen Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörden (Empfehlungen der ESMA, der EBA und der EIOPA) vom 1. März 2021 aufbaut. Eine Entwurfsversion dieses delegierten Rechtsakts wurde am 7. Mai 2021 online zur Verfügung gestellt.  

Bewertung der Kernenergie

Im Jahr 2020 leitete die Kommission eingehende Arbeiten ein, um zu bewerten, ob die Kernenergie in die EU-Taxonomie der ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten aufgenommen werden soll oder nicht. Als ersten Schritt hat die Gemeinsame Forschungsstelle, der interne Wissenschafts- und Wissensdienst der Kommission, einen technischen Bericht über die „Do no significant harm“-Aspekte der Kernenergie verfasst. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um einen „Science for Policy“-Bericht der GFS, der den europäischen politischen Entscheidungsprozess mit wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen unterstützen soll.  

Taxonomie-Kompass

Die Kommission hat ein IT-Tool – den Taxonomie-Kompass – entwickelt, das die Nutzung der Taxonomie erleichtern soll, indem es den Nutzern eine einfache Navigation durch die Inhalte ermöglicht.  

Weitere Entwicklung: die Plattform für nachhaltige Finanzen

Die Plattform für nachhaltige Finanzen die Aufgabe, die Europäische Kommission bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie zu beraten, ihre Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und ihre Ausweitung auf soziale Ziele, Aktivitäten, die der Umwelt erheblich schaden, oder Aktivitäten, die der Umwelt gegenüber neutral sind, zu untersuchen. Die Plattform für nachhaltige Finanzen ist eine ständige Expertengruppe der Kommission, die im Rahmen der Taxonomie-Verordnung eingerichtet wurde.  

Abschlussbericht der TEG

Am 9. März 2020 veröffentlichte die TEG ihren Abschlussbericht zur EU-Taxonomie. Der Bericht enthält Empfehlungen zur übergreifenden Gestaltung der EU-Taxonomie sowie umfangreiche Umsetzungshinweise, wie Unternehmen und Finanzinstitute die EU-Taxonomie nutzen und offenlegen können. Der Bericht wird durch einen technischen Anhang ergänzt, der Folgendes enthält
  • Aktualisierte technische Screening-Kriterien für 70 Klimaschutz- und 68 Anpassungsaktivitäten an den Klimawandel, einschließlich Kriterien für die Unbedenklichkeit für andere Umweltziele
  • Einen aktualisierten Abschnitt zur Methodik zur Unterstützung der Empfehlungen zu den technischen Screening-Kriterien
  • Die TEG hat außerdem Excel-Tools vorbereitet, die den Nutzern der Taxonomie helfen sollen, diese in ihren eigenen Aktivitäten umzusetzen.
 

Wichtige Links

Eu-Taxonomie Excel-Tool – TEG-Bericht zur EU-Taxonomie

Was versteht man unter einem Risikoklassifizierungsverfahren?

Was versteht man unter einem Risikoklassifizierungsverfahren? Das Verfahren zur Früherkennung von Risiken dient insbesondere der rechtzeitigen Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen. Damit soll das Institut in die Lage versetzt werden, in einem möglichst frühen Stadium Gegenmaßnahmen einleiten zu können (z. B. Durchführung von Forbearance-Maßnahmen, Intensivbetreuung von Engagements). Das Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 22.   Was versteht man unter einem Risikoklassifizierungsverfahren?  

Zielgruppe zum Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereich Kreditgeschäft und Risikocontrolling
 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update folgende S+P Produkte: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle   Programm zum Seminar:

Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung

  • Business Judgement Rule als Beurteilungsmaßstab für Haftungsrisiken
    • MaRisk BTO 1.2.1: Kreditentscheidung und Votierung
    • Ausnahmen von der Zwei-Voten-Regelung
    • MaRisk BTO 1.2.5: Votierung bei Sanierungskrediten
    • Haftungsfalle Eskalationsverfahren
  • MaBail-in: Emittentenlimite in unsicheren Zeiten prüfungssicher votieren
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings  

§ 18 KWG: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung

  • Prüfungssicheres Kontroll- und Überwachungssystem im Kreditgeschäft
    • Offenlegung und Kreditanalyse
    • Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen
    • Mahnverfahren
  • Mitwirkung bei Kreditgewährungen
    • Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
    • Haftung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
  • Aufbau einer effizienten Kreditverwendungskontrolle
    • MaRisk BTO 1.2.2: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
    • Mindest-Prüfstufen in der Kreditbearbeitungskontrolle
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle  

Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft

  • MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
    • Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
    • Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
  • MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
    • Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
    • Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
    • Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
  • MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
    • Interne Information aus der Geschäftsbeziehung
    • Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
    • Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken
 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Seminar Neue MaRisk: Fahrplan für die Praxis Zertifizierungslehrgang: MaRisk-Compliance Officer E-Learning

Wie baue ich eine effiziente Kreditverwendungskontrolle auf?

Wie baue ich eine effiziente Kreditverwendungskontrolle auf? Im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung ist zu überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Bei zweckgebundenen Kreditvergaben ist zu kontrollieren, ob die valutierten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen (Kreditverwendungskontrolle). Das Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. A 22.   Wie baue ich eine effiziente Kreditverwendungskontrolle auf?  

Zielgruppe zum Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereich Kreditgeschäft und Risikocontrolling
 

Dein Vorsprung mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar Kreditgeschäft: MaRisk Update folgende S+P Produkte: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle   Programm zum Seminar:

Kreditentscheidungsprozess: Erstvotum und lfd. Bonitätsüberwachung

  • Business Judgement Rule als Beurteilungsmaßstab für Haftungsrisiken
    • MaRisk BTO 1.2.1: Kreditentscheidung und Votierung
    • Ausnahmen von der Zwei-Voten-Regelung
    • MaRisk BTO 1.2.5: Votierung bei Sanierungskrediten
    • Haftungsfalle Eskalationsverfahren
  • MaBail-in: Emittentenlimite in unsicheren Zeiten prüfungssicher votieren
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Check: MaRisk-Regelungen für das Kreditgeschäft + S+P Check: Plausibilisierung von externen Ratings  

§ 18 KWG: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung – Wie baue ich eine effiziente Kreditverwendungskontrolle auf?

  • Prüfungssicheres Kontroll- und Überwachungssystem im Kreditgeschäft
    • Offenlegung und Kreditanalyse
    • Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen
    • Mahnverfahren
  • Mitwirkung bei Kreditgewährungen
    • Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
    • Haftung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
  • Aufbau einer effizienten Kreditverwendungskontrolle
    • MaRisk BTO 1.2.2: Anforderungen an die Kreditweiterbearbeitung
    • Mindest-Prüfstufen in der Kreditbearbeitungskontrolle
  Die Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box: + S+P Rahmenbedingungen: Effiziente Kreditverwendungskontrolle  

Agiles Risikomanagement im Kreditgeschäft

  • MaRisk BTO 1.2.4: Intensivbetreuung
    • Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung
    • Berücksichtigung von Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers („Forbearance“)
  • MaRisk BTO 1.2.5: Behandlung von Problemkrediten
    • Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
    • Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
    • Votierung bei Sanierungskrediten und Engagements in Abbauportfolien
  • MaRisk BTO 1.3: Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft
    • Interne Information aus der Geschäftsbeziehung
    • Gezielter Einsatz von externen Informationsquellen
    • Risikoklassifizierungsverfahren und Früherkennung von Risiken
 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Seminar Neue MaRisk: Fahrplan für die Praxis Zertifizierungslehrgang: MaRisk-Compliance Officer E-Learning