Bereit für die BaFin-Prüfung? Wie sicher navigierst du durch Governance und Compliance?
In der heutigen Geschäftswelt ist die Einhaltung regulatorischer Anforderungen nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg und das Vertrauen der Stakeholder.
Die Definition und der Begriff von Governance und Compliance sind zentral: Governance beschreibt die Systeme, Strukturen und Prozesse, mit denen Organisationen gesteuert und kontrolliert werden, während Compliance die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes durch Unternehmen bezeichnet. Die präzise Definition dieser Begriffe ist essenziell, um die Bedeutung für die Unternehmensführung und das Compliance-Management zu verstehen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spielt in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Regulierung des Finanzmarktes, um die Integrität, Transparenz und Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Unternehmen, die im Fokus der BaFin-Prüfung stehen, müssen daher besondere Sorgfalt auf die Einhaltung von Corporate Governance, internen Kontrollsystemen und Compliance-Richtlinien legen. Dieser Artikel beleuchtet, wie Unternehmen sicher durch das komplexe Geflecht von Governance und Compliance navigieren können.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Ein wirksames internes Kontrollsystem ist für die Früherkennung von Risiken und die Sicherstellung der operativen Effizienz unerlässlich. Es umfasst Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung der Geschäftstätigkeit, einschließlich Finanzberichterstattung, Betrugsvorbeugung und Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Datenschutz und Data Governance sind dabei zentrale Bestandteile, um die Qualität, Sicherheit und Compliance im Umgang mit sensiblen Daten zu gewährleisten. Für ein effektives IKS sind die Einhaltung von Bestimmungen, Regelungen und rechtlichen Vorgaben sowie ein klar definierter Rahmen für Compliance und interne Kontrollen unerlässlich. Verschiedene Mechanismen, wie Kontrollprozesse und Überwachungssysteme, stellen sicher, dass Compliance-Anforderungen effizient eingehalten werden.
Angesichts steigender Anforderungen durch die BaFin ist ein modernes IKS heute zwingend IT-gestützt aufzustellen. Nur so lassen sich komplexe Massendaten effizient verarbeiten und die Data Integrity (Datenintegrität) über den gesamten Prozess hinweg lückenlos gewährleisten – ein zentraler Prüfpunkt in der modernen Regulatorik.
Im Fokus der BaFin stehen insbesondere die Wirksamkeit des Risikomanagements, die Angemessenheit der Kontrollmaßnahmen und die Integrität der Finanzberichte.
Compliance: Mehr als nur Regelkonformität
Bereich
Kernfokus & Definition
Strategischer Nutzen / Ziel
Corporate Governance
System aus Strukturen und Prinzipien zur verantwortungsvollen Führung
(z. B. Deutscher Corporate Governance Kodex – DCGK).
Stärkt das Vertrauen der Kapitalmärkte und sichert
die langfristige Wertschöpfung.
Compliance (CMS)
Gesamtheit aller Maßnahmen zur Einhaltung von Gesetzen,
internen Richtlinien und unternehmensweiten Werten.
Vermeidung von Sanktionen und Haftungsrisiken;
Schaffung nachhaltiger Wettbewerbsvorteile.
Risikomanagement
Systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung
potenzieller Gefahren, Risiken und Regelverstöße.
Risikominimierung und proaktive Vorbereitung
auf BaFin-Prüfungen.
Interne Kontrolle (IKS)
Überwachung und Kontrolle von Prozessen durch die Geschäftsleitung
(Trennung von Führung und Kontrolle).
Sicherung der operativen Effizienz sowie der
Integrität der Organisation.
Spezial-Governance
IT-Governance, ESG-Governance und Projekt-Governance
für spezifische Fach- und Funktionsbereiche.
Ausrichtung von IT und Nachhaltigkeit an den
strategischen Unternehmenszielen.
Unternehmenskultur
Verankerung von Ethik, Integrität und sozialer Verantwortung
im unternehmerischen Alltag.
Tone from the Top und nachhaltige
Vertrauensbildung bei internen und externen Stakeholdern.
Strategien für eine erfolgreiche Navigation
Stärkung der Governance-Strukturen: Unternehmen sollten klare Verantwortlichkeiten und Prozesse etablieren, die eine transparente und verantwortungsbewusste Unternehmensführung unterstützen. Die Einrichtung von Governance-Komitees und die regelmäßige Schulung von Vorstand und Aufsichtsrat sind dabei wesentlich.
Implementierung robuster IKS-Verfahren: Die Entwicklung und ständige Überprüfung von internen Kontrollsystemen helfen, operative und finanzielle Risiken effektiv zu managen. Automatisierte Lösungen und Technologien können die Effizienz und Wirksamkeit des IKS verbessern.
Förderung einer Compliance-Kultur: Compliance sollte in die Unternehmenskultur integriert werden, mit einem starken Engagement der Geschäftsführung. Regelmäßige Compliance-Schulungen und klare Kommunikationskanäle sind entscheidend, um das Bewusstsein und die Einhaltung zu fördern.
Proaktive Risikobewertung und -management: Unternehmen müssen ein proaktives Risikomanagement betreiben, das die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken umfasst. Dies beinhaltet auch die Vorbereitung auf die BaFin-Prüfung durch regelmäßige interne Audits und die Überprüfung der Compliance-Programme.
Transparente Berichterstattung und Kommunikation: Die Bereitstellung von transparenten und genauen Informationen für die BaFin und andere Stakeholder ist entscheidend. Unternehmen sollten effektive Kommunikationsstrategien etablieren, um die Einhaltung von Vorschriften zu dokumentieren und zu kommunizieren.
Fazit
Die Einhaltung der Anforderungen der BaFin durch effektive Corporate Governance, interne Kontrollsysteme und Compliance-Maßnahmen ist keine leichte Aufgabe. Sie erfordert kontinuierliche Anstrengungen, Engagement und Ressourcen. Unternehmen, die diese Herausforderung meistern, können jedoch nicht nur regulatorische Sanktionen vermeiden, sondern auch ihre Reputation stärken, das Vertrauen der Stakeholder erhöhen und letztlich ihren langfristigen Erfolg sichern.
Die Navigation durch Governance und Compliance im Fokus der BaFin-Prüfung ist somit ein entscheidender Schritt für jedes Unternehmen, das in der heutigen komplexen und regulierten Finanzwelt bestehen möchte.
FAQ: Navigation durch Governance, Compliance und BaFin-Prüfungen
Governance bildet den Rahmen: Sie umfasst die Systeme, Strukturen und Prinzipien,
mit denen ein Unternehmen gesteuert und kontrolliert wird.
Compliance hingegen ist die operative Umsetzung innerhalb dieses Rahmens –
also die aktive Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und ethischen Standards.
Während Governance das „Wie wir führen“ definiert,
stellt Compliance sicher, dass „wir uns an die Regeln halten“.
Die BaFin prüft nicht nur Einzelfälle, sondern die
Qualität der gesamten Unternehmensführung.
Eine starke Corporate Governance zeigt, dass Verantwortlichkeiten –
etwa zwischen Vorstand und Aufsichtsrat – klar getrennt sind
und wirksame Kontrollmechanismen bestehen.
Transparenz sowie die Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen
sind zentrale Bewertungskriterien der Aufsicht.
Das Interne Kontrollsystem fungiert als
Frühwarnsystem des Unternehmens.
Die BaFin legt besonderen Wert auf die Wirksamkeit des Risikomanagements
und die Integrität der Finanzberichterstattung.
Ein robustes IKS sorgt dafür, dass Fehler oder Betrugsversuche
frühzeitig erkannt werden – bevor sie die Stabilität des Finanzsystems
oder das Vertrauen der Anleger gefährden.
Compliance ist mehr als ein Regelwerk im Schrank.
Eine gelebte Compliance-Kultur bedeutet, dass
Integrität und ethisches Verhalten
fest in den Unternehmenswerten verankert sind.
Das Engagement muss von der Unternehmensleitung ausgehen
(Tone from the Top).
Unternehmen mit einer starken Compliance-Kultur reduzieren nicht nur
Haftungsrisiken, sondern verschaffen sich häufig
Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Ausschreibungen.
Neben empfindlichen Geldstrafen durch die BaFin
wiegen häufig die indirekten Folgen deutlich schwerer.
Dazu zählen ein erheblicher Reputationsverlust,
Vertrauensverlust an den Kapitalmärkten
sowie der Ausschluss von wichtigen Mandaten oder Aufträgen.
Diese Faktoren können den langfristigen Unternehmenserfolg
massiv gefährden.
Effizienz: Weniger Abstimmungsaufwand mit Wirtschaftsprüfern durch standardisierte Kennzahlen.
Glaubwürdigkeit: Ein robuster Rahmen, der Greenwashing-Vorwürfe proaktiv entkräftet und das Vertrauen der Anleger stärkt.
Die Europäische Kommission hat als zentrale Institution die SFDR 2.0 im Rahmen ihres Aktionsplans für nachhaltiges Wachstum am 20.11.2025 vorgeschlagen.
Der Aktionsplan bildet die Grundlage der SFDR 2.0 und verfolgt das Ziel, nachhaltige Finanzierungen zu fördern und Transparenz für Investoren zu schaffen, indem er konkrete Maßnahmen und Vorgaben für den Finanzsektor festlegt. Der Vorschlag ist Teil eines umfassenden Omnibus I Pakets, einer europäischen Gesetzesreform, die mehrere Nachhaltigkeitsregelwerke bündelt und die Bewegung sowie Dynamik im europäischen Nachhaltigkeitsrecht widerspiegelt.
Aktuell befindet sich die SFDR 2.0 im legislativen Prozess mit laufenden Verhandlungen im Europäischen Parlament und Rat; die europäischen Aufsichtsbehörden spielen eine wichtige Rolle bei der Auslegung und Umsetzung der neuen Vorgaben. Erstmals wird Impact Investing explizit in einer europäischen Verordnung anerkannt, wobei die SFDR 2.0 darauf abzielt, Greenwashing zu minimieren.
Ziel der Reform ist es, die Berichterstattung zu vereinfachen und neue Produktkategorien mit klaren Mindestkriterien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen.
SFDR 2.0 in der Praxis: Roadmap für Asset Manager, Banken, Versicherer und Wertpapierinstitute bis zur voraussichtlichen Anwendung ab 2028
Die Kommission hat am 20.11.2025 einen Legislativvorschlag zur grundlegenden Überarbeitung der SFDR vorgelegt, der insbesondere ein neues, dreistufiges Produktkategorisierungssystem („Sustainable / Transition / ESG Basics“), eine deutliche Verschlankung der Offenlegungsanforderungen und die Streichung der PAI-Pflichten auf Unternehmensebene vorsieht. Die SFDR fungiert dabei als zentrale Offenlegungsverordnung im Rahmen der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung.
Die Reform ist Teil des Omnibus I Pakets und steht im Zusammenhang mit der Stop-the-Clock-Richtlinie, die Fristenverschiebungen und regulatorische Anpassungen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie adressiert. Im Zuge der SFDR 2.0 werden auch die regulatory technical standards überarbeitet, um die Transparenz und Verständlichkeit der Offenlegungspflichten zu verbessern. Ziel der Reform ist eine spürbare Entlastung und Vereinfachung für Unternehmen und Investoren, indem Komplexität und Bürokratie reduziert sowie die Vergleichbarkeit und Transparenz erhöht werden.
Die SFDR 2.0 markiert einen Systemwechsel in der Kategorisierung nachhaltiger Finanzprodukte und stellt einen Paradigmenwechsel im regulatorischen Rahmen dar. Die europäischen Aufsichtsbehörden und die Kommission arbeiten kontinuierlich an der Klärung offener Fragen, um Unsicherheiten bei der Anwendung der Offenlegungsverordnung zu beseitigen und Leitlinien bereitzustellen. Die neuen Anforderungen richten sich an alle Marktteilnehmer und verpflichten sie, allen Aspekten der ESG- und Offenlegungsverordnungen gerecht zu werden.
Die aktuellen SFDR-Anforderungen bleiben bis zum Abschluss der Trilog-Verhandlungen und der vorgesehenen Übergangsfrist unverändert bestehen. Die SFDR 2.0 sieht eine Übergangsfrist vor, um allen Marktteilnehmern die notwendige Anpassung an die neuen Regelungen zu ermöglichen.
1. Hintergrund und Zielsetzung
Der Vorschlag COM(2025) 841 zielt darauf ab, die SFDR zu vereinfachen, Greenwashing-Risiken besser zu adressieren und Anlegern eine klarere Vergleichbarkeit von ESG-Produkten zu ermöglichen. Die neuen ESG-Produktkategorien und deren Mindestkriterien sollen die Nachhaltigkeitsziele nachvollziehbarer machen.
Die SFDR 2.0 unterscheidet zwischen:
Artikel 6 Fonds: Keine Verpflichtung zur Einhaltung von ESG-Kriterien.
Artikel 7 Produkten: Übergangskategorie mit Fokus auf Nachhaltigkeits-Übergangsziele.
Artikel 8 Fonds: Produkte mit ESG-Merkmalen.
Artikel 9 Fonds: Verfolgen konkrete Nachhaltigkeitsziele mit hohen Transparenzanforderungen.
Impact Fonds und Impact Investing werden anerkannt (als Teil von Art. 7 oder 9) und müssen ihre Wirkungstheorie offenlegen und messen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Investitionsanteil, klaren Mindestquoten und der Taxonomie-Konformität. Investitionen in fossile Brennstoffe werden durch Ausschlüsse und Übergangsmaßnahmen streng reguliert, um Klimaziele zu erreichen.
Die Reform soll die Kohärenz mit der CSRD, Taxonomie-VO und MiFID II/IDD erhöhen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Für die erfolgreiche Umsetzung ist die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team entscheidend.
2. Neue Produktkategorien (Art. 7, 8, 9 SFDR E)
Produktkategorie
Rechtliche Grundlage
Beschreibung & zentrale Merkmale
Sustainable
Art. 9 SFDR E
Produkte, die in Unternehmen, Vermögenswerte, Aktivitäten oder Projekte investieren,
die bereits nachhaltig sind oder ein klar definiertes ökologisches oder soziales
Nachhaltigkeitsziel verfolgen.
Die Kategorie umfasst auch Impact Fonds und Impact Investing.
Diese müssen ihre Wirkungstheorie sowie Mess- und Steuerungskonzepte offenlegen.
Die Kriterien greifen die Elemente
Beitrag zu Umwelt- oder Sozialzielen,
Do no significant harm (DNSH) und
Good Governance
in vereinfachter Form auf.
Es gelten klare Mindestkriterien und Mindestquoten,
insbesondere hinsichtlich des Anteils taxonomiekonformer Investitionen.
Investitionen in fossile Brennstoffe sind in der Regel ausgeschlossen,
um Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen.
Transition
Art. 7 SFDR E
Produkte, die in Unternehmen, Aktivitäten oder Projekte investieren,
die sich auf einem glaubwürdigen Übergangspfad
hin zu mehr Nachhaltigkeit befinden oder konkrete ökologische
bzw. soziale Übergangsziele verfolgen.
Impact Investing wird auch hier berücksichtigt,
jedoch nicht als eigene Kategorie,
sondern als Teil der Artikel-7- oder Artikel-9-Produkte.
Typische Beispiele sind Investitionen in Unternehmen
mit wissenschaftsbasierten Klimazielen,
glaubwürdigen Transformationsplänen,
EU-Klimabenchmarks oder klar definierten Emissionsreduktionszielen.
Ausschlüsse – etwa für fossile Brennstoffe –
spielen auch in dieser Kategorie eine zentrale Rolle.
ESG Basics
Art. 8 SFDR E
Produkte, die über das reine Management von Nachhaltigkeitsrisiken hinausgehen
und zusätzliche ESG-Aspekte systematisch in die Anlagestrategie integrieren.
Dazu zählen insbesondere Strategien mit
Mindest-ESG-Standards, Ausschlusskriterien
und Positivkriterien.
Das Ambitionsniveau bleibt jedoch
unterhalb der Kategorien
Transition und Sustainable.
3. Mindestinvestitionsquote und sektorale Ausschlüsse
Für alle drei Kategorien gilt, dass mindestens 70% der Investitionen die jeweilige Nachhaltigkeitsstrategie (Sustainable, Transition oder ESG Basics) unterstützen müssen. Die SFDR 2.0 sieht dabei klare Mindestquoten als regulatorische Vorgabe vor, um die ESG-Produktkategorien mit nachvollziehbaren Mindestkriterien auszustatten und die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele zu sichern.
Der Investitionsanteil an nachhaltigen Anlagen muss dabei taxonomie-konform nachgewiesen werden, was die Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte deutlich erhöht. Die Finanzierung nachhaltiger Anlagen wird durch diese Mindestquoten und die definierten Ausschlüsse gezielt gefördert, da Kapitalströme gezielt in nachhaltige Projekte und Unternehmen gelenkt werden.
Für diese 70% sind u.a. verbindliche Ausschlüsse vorgesehen, insbesondere
Unternehmen, die in neuen Projekten zur Exploration, Förderung, Verteilung oder Raffination von Kohle, Öl oder Gas engagiert sind oder keine glaubwürdigen Ausstiegspläne aus Kohle/Lignite haben. Investitionen in fossile Brennstoffe werden damit gezielt eingeschränkt oder ausgeschlossen, um die Klimaziele und Nachhaltigkeitsansprüche der EU zu erfüllen und den Übergang zu nachhaltigen Anlagen zu unterstützen.
Unternehmen, die unter die schwerwiegenden Ausschlusskriterien der EU‑Klimabenchmarks (Delegierte VO (EU) 2020/1818) fallen.
Staatliche Emittenten (SSA) werden für „Sustainable“ und „Transition“ grundsätzlich nicht auf die 70‑%-Quote angerechnet, können aber Bestandteil des Gesamtportfolios sein; für „ESG Basics“ können geeignete Methoden genutzt werden, um SSA‑Exposures teilweise anzurechnen.
4. Wegfall und Vereinfachung von Offenlegungspflichten
Streichung Art. 4 und 5 SFDR (PAI‑Pflichten auf Unternehmensebene)
Die Pflicht zur Erklärung und Berichterstattung zu „Principal Adverse Impacts“ auf Entitätsebene wird aufgehoben, um Doppelungen mit der CSRD zu vermeiden und Kosten zu reduzieren. Dies bringt eine spürbare Entlastung für Unternehmen, da der komplexe PAI-Bericht auf Unternehmensebene entfällt und die Berichtspflichten vereinfacht werden.
Auf Produktebene bleiben PAI‑bezogene Informationen (insbesondere für kategorisierte Produkte) vorgesehen, allerdings mit deutlich weniger Indikatoren und verschlankten Templates. Die regulatory technical standards werden überarbeitet, um die Templates zu vereinfachen und die Transparenz sowie Verständlichkeit der Offenlegung zu erhöhen.
Verschlankung der Produkt‑Offenlegung
Die sehr detaillierten technischen Templates der Delegierten VO (EU) 2022/1288 werden aufgehoben; die Delegierte Verordnung soll mit Anwendbarkeit der neuen SFDR‑Regeln vollständig aufgehoben werden. Die Vereinfachung der Offenlegungspflichten ist Teil einer umfassenden Reform und eines Systemwechsels im Rahmen der SFDR 2.0, der einen grundlegenden Wandel im europäischen Nachhaltigkeitsregulierungssystem markiert.
Künftige Delegierte Rechtsakte fokussieren auf kurze, standardisierte Produktinformationen (max. ca. zwei Seiten für die Nachhaltigkeitsangaben), abgestimmt mit PRIIPs‑KID und Key Information Documents. Die europäischen Aufsichtsbehörden und die Kommission arbeiten zudem kontinuierlich an der Klärung offener Fragen, um Unsicherheiten zu beseitigen und Leitlinien bereitzustellen. Diese Bewegung hin zu mehr Transparenz und weniger Bürokratie soll sowohl Unternehmen als auch Investoren die Umsetzung erleichtern und die Vergleichbarkeit stärken.
5. Neue Transparenzregeln für nicht kategorisierte Produkte
Produkte, die keiner der drei Kategorien zugeordnet sind, werden als sogenannte Artikel 6 Fonds im Rahmen der Offenlegungsverordnung betrachtet. Diese Fonds unterliegen weniger strengen ESG-Anforderungen und sind nicht verpflichtet, Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten.
Die SFDR 2.0 sieht vor, dass Produkte, die nicht in eine der neuen Kategorien fallen, keine Nachhaltigkeitsangaben mehr in Marketinginformationen verwenden dürfen. Dies bedeutet, dass Nachhaltigkeitsinformationen für diese Produkte nicht zentraler Bestandteil der vorvertraglichen Informationen sein dürfen (max. ca. 10% des Volumens der Strategie‑Darstellung), nicht im PRIIPs‑KID/KIID erscheinen und keine „Sustainability Claims“ im Sinne der Kategorien‑Artikel und des Art. 13 SFDR‑E darstellen dürfen.
Die europäischen Aufsichtsbehörden und die EU-Kommission klären fortlaufend offene Fragen zur Auslegung und Anwendung der Offenlegungsverordnung, um Unsicherheiten zu beseitigen und Leitlinien bereitzustellen. Es ist vor allem für alle Marktteilnehmer wichtig, die neuen Anforderungen der Offenlegungsverordnung zu beachten.
6. Marketing, Namensgebung und Datenverwendung
Bereich
Kernaussagen & Anforderungen
Marketing & Produktnamen
Die Offenlegungsverordnung spielt eine zentrale Rolle für Marketing
und Namensgebung, da sie klare Transparenzpflichten und Standards
für nachhaltigkeitsbezogene Produktinformationen festlegt.
Nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Produktnamen und in der Werbung
sind künftig grundsätzlich nur für kategorisierte Produkte
zulässig.
Nicht kategorisierte Produkte, die in kategorisierte Produkte investieren
(z. B. Fund of Funds), dürfen entsprechende Claims ausschließlich
in Marketingunterlagen – nicht jedoch im Produktnamen – verwenden
und müssen den Anteil an kategorisierten Produkten transparent offenlegen.
Die Regulatory Technical Standards (RTS) sorgen für eine
Standardisierung der Produktinformationen und gewährleisten,
dass Offenlegungspflichten nach einheitlichen Vorgaben erfolgen.
Offene Fragen zur Auslegung und Anwendung der Offenlegungsverordnung
werden fortlaufend durch die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs)
und die EU-Kommission geklärt, um Unsicherheiten zu reduzieren
und zusätzliche Leitlinien bereitzustellen.
Daten & Schätzungen (Art. 12a SFDR E)
Finanzmarktteilnehmer müssen den Einsatz externer Daten
sowie eigener Schätzungen dokumentieren und Anlegern
auf Anfrage wesentliche Annahmen und verwendete Datenquellen erläutern.
Eine zusätzliche Regulierung von ESG-Datenanbietern
wird nicht eingeführt; der Fokus liegt auf
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
der Datennutzung.
Für die erfolgreiche Umsetzung der neuen Datenanforderungen
ist ein interdisziplinäres Team entscheidend,
das Fachwissen, technologische Kompetenz
und regulatorische Erfahrung vereint,
um die komplexen Anforderungen effizient zu erfüllen.
7. Zeitplan und weitere Schritte
Der Vorschlag wird nun im Rahmen laufender Verhandlungen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von Europäischem Parlament und Rat beraten. Diese Verhandlungen sind entscheidend für die finalen Regelungen und Fristen der SFDR 2.0.
Die SFDR 2.0 steht für eine Bewegung und einen grundlegenden Systemwechsel im europäischen Nachhaltigkeitsregulierungssystem: Die Reform bringt eine dynamische Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen mit sich und setzt auf klarere, quantitative Kriterien für nachhaltige Investments. Ziel der Reform ist vor allem eine Entlastung und Vereinfachung für alle Marktteilnehmer, indem Komplexität und Bürokratie reduziert sowie Transparenz und Vergleichbarkeit erhöht werden. Ein gut aufgestelltes Team mit interdisziplinärer Expertise ist für die erfolgreiche Umsetzung der neuen Anforderungen unerlässlich.
Die neuen SFDR‑Regeln sollen 18 Monate nach Inkrafttreten anwendbar werden; eine Übergangsfrist ist vorgesehen, damit sich alle Akteure an die neuen Anforderungen anpassen können. Bei zügiger Einigung ist eine praktische Anwendbarkeit etwa ab 2028 realistisch.
EU-Taxonomie und Nachhaltigkeit: Fundament und Abgrenzung der neuen Produktkategorien
Die EU-Taxonomie bildet das zentrale Fundament für die Neuausrichtung der nachhaltigen Finanzprodukte im Rahmen der SFDR. Mit dem aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung des dreistufigen Kategoriensystems („ESG Basics“, „Transition“, „Sustainable“) wird die Taxonomie zur verbindlichen Referenz für die Einordnung und Bewertung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten.
Die drei neuen Produktkategorien sind klar voneinander abgegrenzt:
„ESG Basics“ umfasst Finanzprodukte, die ESG-Faktoren systematisch integrieren, ohne explizite Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen.
Die Kategorie „Transition“ adressiert Produkte, die gezielt Unternehmen oder Projekte unterstützen, die sich auf einem glaubwürdigen Transformationspfad hin zu mehr Nachhaltigkeit befinden.
„Sustainable“-Produkte investieren in Wirtschaftstätigkeiten, die bereits als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie gelten oder ein klar definiertes nachhaltiges Ziel verfolgen.
Die Überarbeitung der EU-Taxonomie sorgt für präzisere Kriterien, anhand derer Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer ihre Nachhaltigkeitsleistung messen und offenlegen können. Dies schafft eine verlässliche Grundlage für die Vergleichbarkeit und Transparenz. Die Einführung der neuen Produktkategorien ist Teil des umfassenden Omnibus-Pakets der EU-Kommission. Ziel ist es, die Kohärenz zwischen verschiedenen Regulierungswerken – wie SFDR, CSRD und der Taxonomie-Verordnung – zu erhöhen. Die neuen Kategorien tragen dazu bei, Greenwashing zu verhindern und die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Finanzprodukte zu stärken.
8. Praxisorientierter Leitfaden
Nachfolgend ein praxisorientierter Leitfaden zur Vorbereitung auf den neuen SFDR‑Rahmen mit Fokus auf Produktklassifizierung, Offenlegung und interne Roadmap bis ca. 2028.
Ein interdisziplinäres Team ist entscheidend, um die vielfältigen Anforderungen der SFDR 2.0 von Artikel 8 und 9 zu Sustainable erfolgreich umzusetzen und regulatorische, technologische sowie fachliche Kompetenzen zu bündeln. Die kontinuierliche Bewegung im europäischen Nachhaltigkeitsregulierungssystem erfordert eine ständige Anpassung der Anlagen an die neuen Anforderungen. Dabei ist eine gezielte Fokussierung auf kritische Bereiche innerhalb der Sorgfaltspflichten unerlässlich, um Effizienz und Effektivität sicherzustellen. Es ist wichtig, dass alle Akteure im Unternehmen in die Umsetzung eingebunden werden, um allen regulatorischen Verpflichtungen umfassend gerecht zu werden.
8.1. Zielbild und Impact
Die SFDR wird zu einem kombinierten Offenlegungs‑ und Kategoriesystem für ESG‑Produkte mit drei Labels („Transition“, „ESG Basics“, „Sustainable“); Art. 8/9 als quasi‑Labels entfallen.
Die SFDR 2.0 erkennt Impact Investing und Impact Fonds erstmals in einer europäischen Verordnung an und definiert klare Anforderungen an deren Wirkungsmessung und Berichterstattung.
Die neuen ESG-Produktkategorien erhalten klare Mindestkriterien und Mindestquoten, um die Nachhaltigkeitsziele nachvollziehbarer und vergleichbarer zu machen.
Diese Reform markiert einen grundlegenden Systemwechsel im europäischen Nachhaltigkeitsrecht, da die Kategorisierung nachhaltiger Investments transparenter und quantitativer wird.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen befinden sich in ständiger Bewegung, um eine Entbürokratisierung zu erreichen, während die Erwartungen hoch bleiben.
Für alle Marktteilnehmer bedeutet dies eine Entlastung durch vereinfachte Vorgaben und erhöhte Transparenz, wobei eine Anpassung der Anlagen unerlässlich ist.
Kernwirkungen:70‑%‑Mindestquote je Kategorie, harte Ausschlüsse, Wegfall PAI auf Unternehmensebene, vereinfachte Produkttemplates und schärfere Marketing‑/Naming‑Regeln.
8.2. 3‑Stufen‑Check zur Produktklassifizierung
8.2.1. Klassifizierungslogik (high level)
Schritt: Prüfen, ob das Produkt überhaupt einen belastbaren ESG‑Claim hat. Hierbei ist zu beachten, dass Artikel 6 Fonds keine Verpflichtung zur Einhaltung von ESG-Kriterien haben und daher weniger strenge Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen müssen.
Schritt: Zuordnung zu einer der drei Kategorien anhand Zielniveau und Strategie. Produkte werden gemäß SFDR 2.0 den Artikeln 6, 7 oder 9 zugeordnet: Artikel 6 Fonds sind nicht nachhaltig, während Artikel 7 Produkte Investitionen in Unternehmen oder Aktivitäten unterstützen, die sich im Übergang zu mehr Nachhaltigkeit befinden (oft mit Übergangszielen wie CO2-Reduktion). Artikel 9 Fonds hingegen verfolgen konkrete Nachhaltigkeitsziele und müssen eine hohe Transparenz bei der Zielerreichung gewährleisten. Impact Fonds und Impact Investing spielen eine besondere Rolle, da sie detailliert darlegen müssen, wie ihre Investitionen messbare positive ökologische oder soziale Wirkungen erzielen.
Schritt: Prüfung der 70‑%-Quote und der Ausschlüsse, insbesondere in Bezug auf fossile Brennstoffe, um Klimaziele zu erfüllen. Werden die Mindestquoten und Ausschlusskriterien nicht erfüllt, erfolgt die Einstufung als „non‑categorised“ mit stark eingeschränkten ESG‑Claims. Es ist notwendig, die Anlagen an die neuen Anforderungen anzupassen, um regulatorische Vorgaben einzuhalten. Die Verantwortung liegt dabei bei allen Akteuren, die sicherstellen müssen, dass sämtliche Anforderungen der Klassifizierung umgesetzt werden.
8.2.2. Entscheidungsbaum (vereinfachtes Schema)
Frage
Konsequenz
Rechtsbezug
Verfolgt das Produkt ein klar messbares ökologisches oder soziales
Nachhaltigkeitsziel, investiert überwiegend in „sustainable“ Assets
und erfüllt die Anforderungen an Impact Fonds
(inklusive Wirkungsmessung und Impact-Investing-Kriterien)?
Liegt der Fokus auf Übergangsstrategien
(z. B. CTB/PAB, Transition-Pläne, SBTi,
Portfolio-Dekarbonisierung),
Investitionen in Unternehmen mit konkreten Übergangszielen
(z. B. CO2-Reduktion),
unter Berücksichtigung von Mindestquoten
und Ausschluss fossiler Brennstoffe?
Kandidat „Transition“
(Artikel-7-Fonds)
Art. 7 Abs. 1–2 SFDR E
Wird ESG über das reine Risikomanagement hinaus
systematisch in die Anlagestrategie integriert
(z. B. Ausschlüsse, Best-in-Class),
jedoch ohne explizites Transition- oder Impact-Ziel,
und erfolgt eine Anpassung der Anlagen
an neue ESG-Anforderungen?
Kandidat „ESG Basics“
(Artikel-8-Fonds)
Art. 8 Abs. 1–2 SFDR E
Sind keine der genannten Bedingungen erfüllt,
ist die 70-%-Quote nicht erreichbar
und besteht keine Verpflichtung
zur Einhaltung von ESG-Kriterien
(klassische Artikel-6-Produkte
mit geringeren regulatorischen Anforderungen)?
„Non-categorised“
(nur sehr begrenzte ESG-Claims,
Artikel-6-Fonds)
Art. 6a SFDR E
Bei der Umsetzung der Klassifizierung nach SFDR 2.0 sind vor allem allen Akteuren umfassende Verantwortung und Sorgfaltspflichten auferlegt, um die regulatorischen Anforderungen vollständig zu erfüllen.
8.2.3. Mindestquote & Ausschlüsse (operativ)
Alle drei Kategorien: Mindestens 70% der Investitionen müssen der jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie dienen – diese Mindestquote ist eine regulatorische Vorgabe der SFDR 2.0. Die restlichen 30% (z. B. Liquidität/Hedging) dürfen den Nachhaltigkeits-Claim nicht konterkarieren.
Ausschlusslisten (stark verkürzt):
Basis-Ausschlüsse: Prohibited weapons, Tabak, schwere Verstöße gegen UNGC/OECD‑Leitlinien, Hard coal/lignite.
Zusätzlich für „Transition“ und „Sustainable“: Keine Unternehmen mit neuen Projekten in Kohle/Öl/Gas; keine ohne glaubwürdigen Kohle‑Phase‑out‑Plan.
Verschärfung für „Sustainable“: U.a. fossil‑fuel‑value‑chain, Stromerzeugung >100 g CO₂e/kWh. Die Anpassung der Anlagen an diese Anforderungen ist notwendig, um nachhaltige Finanzierungskriterien zu erfüllen.
Für kategorisierte Produkte: Klarer Abschnitt zur Kategorie (Transition/ESG Basics/Sustainable) inkl. Zielsetzung, Strategie, Taxonomie‑Quote, Ausschlüssen und 70‑%‑Methodik.
Nachhaltigkeitsindikatoren: Fokus auf Kern‑KPIs (z. B. Emissionsintensität, Taxonomie-Anteil).
Impact‑Produkte: Unterkategorie „with impact“ erfordert eine detaillierte Wirkungstheorie, Zielgrößen sowie ein Mess‑ und Reportingkonzept. Impact Investing wird erstmals explizit in die europäische Regulierung integriert.
Für nicht kategorisierte Produkte: ESG‑Informationen nur als Nebenbestandteil (max. ca. 10% des Strategieteils). Keine ESG‑Claims im PRIIPs‑KID/KIID.
8.3.2. Periodische Berichterstattung
Jährliche Darstellung der Zielerreichung und Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren.
Systemwechsel: Beschreibung identifizierter „principal adverse impacts“ (PAI) auf Produktebene (ersetzt die bisherige entitätsbezogene Pflicht).
Für die Umsetzung ist ein interdisziplinäres Team mit regulatorischer, technologischer und fachlicher Expertise entscheidend.
8.4. Interne Roadmap 2026–2028
8.4.1. 2026: Bestandsaufnahme & Designphase
Mapping aller Produkte (ESG‑Strategie, Datenverfügbarkeit, Taxonomie‑Quote).
Lückenanalyse: Wo wird die 70‑%‑Quote erreicht? Wo fehlen Ausschlüsse oder Daten (UNGC/OECD)?
Festlegung der hausinternen Kategorie‑Policy.
8.4.2. 2027: Umsetzung Products & Data
Anpassung der Anlagestrategien, Benchmarks und ESG‑Filter zur technischen Sicherstellung der Quoten und Ausschlüsse.
Aufbau der Data Governance gem. Art. 12a SFDR‑E (externe Provider, interne Schätzlogik).
Entwurf neuer Pre‑contractual Templates und Marketing‑Materialien.
8.4.3. 2028: Go‑Live & Feinjustierung
Umstellung der Produktdokumentation (ca. 18 Monate nach Inkrafttreten).
Interne Schulungen: Fokus auf zulässige Claims, MiFID‑/IDD‑Kompatibilität und Vermeidung von Greenwashing‑Risiken.
Monitoring: Regelmäßige Kontrolle der 70‑%‑Quote und jährlicher Abgleich mit der ESA‑Guidance.
Mit der SFDR 2.0 erfolgt ein fundamentaler Systemwechsel:
weg von der reinen Offenlegungslogik nach Artikel 8 und 9,
hin zu einem verbindlichen Kategoriensystem.
Ziel ist es, Greenwashing durch klare Mindestkriterien zu verhindern
und die Vergleichbarkeit nachhaltiger Produkte deutlich zu erhöhen.
Für alle drei Kategorien wird eine
regulatorische Mindestquote von 70 % vorgeschlagen.
Mindestens 70 % des Portfolios müssen die jeweilige
Nachhaltigkeitsstrategie direkt unterstützen.
Die verbleibenden 30 % dürfen den Nachhaltigkeitsanspruch
nicht konterkarieren.
Fonds, die keiner der drei Kategorien zugeordnet werden können,
unterliegen künftig strengen Werbeverboten.
Nachhaltigkeitsangaben dürfen weder im Produktnamen
noch in Marketingunterlagen verwendet werden.
ESG-Informationen sind nur noch als
untergeordneter Nebenbestandteil
(max. 10 %) zulässig.
Nachhaltigkeitsbegriffe im Fondsnamen sind künftig
ausschließlich kategorisierten Produkten
vorbehalten.
Die verschärften Leitlinien gelten für Bestandsfonds
bereits ab dem 21. Mai 2025.
Produktversprechen müssen ab diesem Zeitpunkt
zwingend durch messbare Kennzahlen
belegt werden.
Die auf Unternehmensebene sehr komplexe
PAI-Berichterstattung (Art. 4 & 5 SFDR)
soll entfallen, um Doppelungen mit der CSRD zu vermeiden.
Auf Produktebene bleiben PAI-Informationen erhalten,
werden jedoch durch verschlankte Templates
deutlich vereinfacht.
Nach dem Vorschlag vom November 2025 folgt nun
das Gesetzgebungsverfahren.
Eine praktische Anwendbarkeit der neuen Regeln
wird ab etwa 2028 erwartet
(ca. 18 Monate nach Inkrafttreten).
Asset Manager sollten 2026 für die Bestandsaufnahme
und 2027 für die technische Umsetzung
von Strategien und Datenprozessen einplanen.
Die europäische Wirtschaft steht vor einem digitalen Quantensprung. Mit der eIDAS 2.0-Verordnung und der Einführung der European Business Wallet (EUBW) schafft die EU eine Infrastruktur, die das Identitätsmanagement von Unternehmen radikal verändert.
Management Summary: Die European Business Wallet (EUBW)
Die Einführung der European Business Wallet markiert den Übergang zum digitalen Binnenmarkt 2.0. Basierend auf der eIDAS 2.0-Verordnung schafft die EU eine einheitliche Infrastruktur für die digitale Identität von Unternehmen, die weit über eine rein technische Neuerung hinausgeht.
Strategischer Kernwert: Die digitale Unternehmensidentität wird zur zentralen Ressource für rechtsverbindliche, grenzüberschreitende Transaktionen ohne Medienbruch.
Ende der Fragmentierung: Die EUBW bricht nationale Silos auf. Unternehmen können Nachweise (Handelsregister, Steuer-IDs, Vollmachten) in allen 27 EU-Staaten einheitlich nutzen.
Starke Akzeptanzpflicht: Alle öffentlichen Stellen in der EU sind verpflichtet, die EUBW innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten zu unterstützen – ein massiver Hebel für die Staatsmodernisierung.
Hoher Effizienzgewinn: Durch die Automatisierung von KYC-Prozessen und Mandatsprüfungen erwartet die EU-Kommission für KMU einen jährlichen Nutzen von über 42.000 € und eine deutliche Senkung administrativer Lasten.
Volle Datenhoheit: Das Once-Only-Prinzip und die selektive Offenlegung garantieren, dass Unternehmen die Kontrolle über ihre sensiblen Geschäftsdaten behalten.
Haftung & Governance: Für Vorstände und Geschäftsführer wird die korrekte Implementierung und Hinterlegung von Vertretungsmachten zur kritischen Führungsaufgabe im Rahmen der Digital-Compliance.
Einführung in die European Business Wallet
Die European Business Wallet (EUBW) markiert einen entscheidenden Schritt in der digitalen Transformation des europäischen Wirtschaftsraums. Mit dem am 18. November 2025 von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung der European Business Wallets setzt die Europäische Union ein klares Zeichen für die Modernisierung und Vereinfachung der digitalen Identität von Unternehmen. Ziel ist es, die digitale Identifizierung und Authentifizierung von Unternehmen in der gesamten EU zu erleichtern und die Interaktion zwischen Unternehmen, Behörden und öffentlichen Verwaltungen auf ein neues, digitales Niveau zu heben.
Die EUBW ist als einheitliches, elektronisches Instrument konzipiert, das Unternehmen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, Dokumente digital zu unterzeichnen, geprüfte Nachweise wie Handelsregisterauszüge, Steuer-IDs, Lizenzen oder Vertretungsnachweise sicher zu speichern und auszutauschen sowie direkt mit öffentlichen Verwaltungen zu kommunizieren. Damit wird die digitale Identität von Unternehmen nicht nur rechtssicher, sondern auch grenzüberschreitend nutzbar – ein entscheidender Vorteil für alle, die im europäischen Binnenmarkt agieren.
Im Zentrum des Vorschlags der EU-Kommission steht die Schaffung eines standardisierten und vertrauenswürdigen Rahmens für die digitale Identität von Unternehmen. Die European Business Wallet ist eng mit der eIDAS 2.0-Verordnung verknüpft, die die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in Europa regelt. Durch die EUBW wird es Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, digitale Nachweise in einer sicheren Form zu verwalten und für verschiedenste Geschäftsprozesse und Interaktionen mit Behörden zu nutzen. Die Wallet unterstützt dabei nicht nur die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, sondern fördert auch die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.
Die Nutzung der EUBW ist freiwillig, doch die EU-Kommission verfolgt das Ziel, die Business Wallet als Standardinstrument für den sicheren und effizienten Austausch zwischen Unternehmen und Behörden zu etablieren. Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, ihre digitale Identität zentral zu verwalten, Prozesse zu beschleunigen und die Interaktion mit Verwaltungen und Geschäftspartnern zu vereinfachen. Die Einführung der EUBW ist somit ein wesentlicher Schritt, um die digitale Transformation im europäischen Wirtschaftsraum voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft nachhaltig zu stärken.
Mit der European Business Wallet schafft die EU-Kommission die Grundlage für eine moderne, digitale und interoperable Unternehmensidentität, die den Anforderungen eines vernetzten, digitalen Binnenmarkts gerecht wird. Unternehmen, die frühzeitig auf diese innovative Lösung setzen, sichern sich nicht nur einen Effizienzvorsprung, sondern positionieren sich als Vorreiter in der digitalen Wirtschaft Europas.
Der digitale Binnenmarkt 2.0: Warum Fragmentierung ein Ende hat
Bisher bremsen manuelle KYC-Prozesse, papierbasierte Nachweise und inkompatible nationale Portale den grenzüberschreitenden Handel. Die EUBW bricht diese Silos auf und bietet für verschiedene Branchen eine maßgeschneiderte Lösung, um die Geschäftstätigkeit, digitale Transaktionen und die Einhaltung von Vorschriften effizienter zu gestalten.
Interoperabilität: Ein einheitlicher Rahmen für alle 27 EU-Mitgliedstaaten, der die nahtlose Zusammenarbeit der Wallets mit nationalen Systemen und der EUDI-Wallet für Bürger ermöglicht.
Akzeptanzpflicht: Öffentliche Stellen und Verwaltungen müssen die Wallet innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten unterstützen, wodurch die Digitalisierung von Diensten und die Interaktion mit Behörden erheblich vereinfacht wird.
Wettbewerbsfähigkeit: Reduktion administrativer Lasten, die bei KMU derzeit bis zu 2,5 % des Umsatzes verschlingen.
Die Verwendung der European Business Wallet ermöglicht Unternehmen, sichere, grenzüberschreitende Transaktionen durchzuführen, digitale Dienste zu nutzen und rechtsgültige Nachweise mit Verwaltungen und Geschäftspartnern auszutauschen. Die Wallet ist für Unternehmen freiwillig, soll sich jedoch als Standard für den effizienten und sicheren Austausch mit Behörden und im B2B-Umfeld etablieren. Nationale Vorschriften bleiben unberührt, sodass Unternehmen weiterhin rechtliche Anforderungen erfüllen und ihre Geschäftstätigkeit digitalisieren können.
Die Rolle der EU-Kommission bei der Einführung
Die EU-Kommission nimmt bei der Einführung der European Business Wallet (EUBW) und der EUDI-Wallet eine Schlüsselrolle ein. Mit dem aktuellen Verordnungsentwurf verfolgt die Kommission das Ziel, die digitale Identität und die Interaktion von Unternehmen im europäischen Binnenmarkt grundlegend zu vereinfachen. Der Vorschlag der EU-Kommission zur EUBW ist ein zentraler Schritt, um bürokratische Hürden abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Europa nachhaltig zu stärken.
Im engen Schulterschluss mit den Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor arbeitet die Kommission an der Entwicklung einheitlicher technischer Standards und Anforderungen für die EUBW. Damit wird ein europaweit nutzbares, digitales Identifizierungsmittel geschaffen, das Unternehmen einen sicheren und standardisierten Austausch von Dokumenten und Nachweisen ermöglicht. Die EUBW soll als zentrales Instrument dienen, um administrative Prozesse und Interaktionen mit Behörden in digitaler Form abzuwickeln.
Ein besonderes Augenmerk legt die EU-Kommission auf die Einhaltung höchster Datenschutz- und Sicherheitsstandards. Die Verordnung stellt sicher, dass die European Business Wallet nicht nur zuverlässig und anwenderfreundlich, sondern auch datenschutzkonform gestaltet ist. So wird die digitale Identität von Unternehmen geschützt und das Vertrauen in digitale Lösungen gestärkt.
Mit der Einführung der EUBW treibt die Kommission die digitale Transformation der europäischen Wirtschaft gezielt voran. Die EUBW ist ein wichtiger Baustein, um den EU-Binnenmarkt zu modernisieren und Unternehmen den Zugang zu digitalen Online-Diensten zu erleichtern. Gleichzeitig wird die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden effizienter und transparenter gestaltet.
Um Unternehmen und Wirtschaftsteilnehmer umfassend zu informieren, stellt die EU-Kommission auf ihren offiziellen Kanälen detaillierte Informationen zur EUBW, zur EUDI-Wallet und zur eIDAS 2.0-Verordnung bereit. Hier werden Anwendungsfälle, Vorteile und die Bedeutung der neuen digitalen Identitätslösungen für den europäischen Wirtschaftsraum anschaulich erläutert. So unterstützt die Kommission Unternehmen dabei, die Chancen der digitalen Transformation optimal zu nutzen und sich zukunftssicher aufzustellen.
Kernfunktionen & Architektur der Business Wallet
Die EUBW ist weit mehr als eine digitale Ausweiskopie. Sie basiert auf einem technischen Ansatz, der Datenschutz, Sicherheit und Interoperabilität in den Mittelpunkt stellt, um die Einhaltung der relevanten Artikel der EU-Verordnung zu gewährleisten. Sie ist ein multifunktionales Werkzeug für den rechtsverbindlichen digitalen Geschäftsverkehr und dient als digitale Brieftasche für Unternehmen, Bürger und Bürgerinnen, in der wichtige Dokumente, Identitätsdaten und Vollmachten sicher gespeichert und verwaltet werden.
Funktion
Beschreibung
Strategischer Nutzen
Identifizierung & Authentifizierung
Sichere digitale Identität für juristische Personen, Wirtschaftsteilnehmern, Bürger und Bürgerinnen.
Sofortiger Zugang zu Online-Diensten und grenzüberschreitende Verwendung in der gesamten EU.
Digitale Signaturen & Siegel
Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) und Siegel direkt aus der Wallet gemäß den Artikeln der eIDAS 2.0-Verordnung;
ersetzt handschriftliche Unterschriften und Firmenstempel.
Rechtswirksame Verträge und Transaktionen ohne Medienbruch in Sekunden, sichere Geschäftstätigkeit und Kommunikation.
Attributmanagement
Verwaltung von Vertretungsrechten, Steuer-IDs, Lizenzen, Vollmachten und Dokumenten.
Automatisierte KYC- und Onboarding-Prozesse, effiziente Verwendung und Nachweis von Befugnissen.
Elektronische Zustellung
Eindeutige digitale Adresse für amtliche Mitteilungen, Verwaltung und Austausch von Dokumenten.
Rechtssichere Kommunikation mit Behörden (Once-Only-Prinzip), zentrale Rolle bei B2B- und B2G-Diensten.
Selektive Offenlegung
Nur notwendige Daten werden freigegeben (Data Minimization); Nutzer behalten die volle Kontrolle über ihre Daten und entscheiden,
welche Informationen sie teilen.
Hoher Datenschutzstandard, Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Einhaltung des Once-Only-Prinzips.
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen komplexe technische und organisatorische Anpassungen vornehmen, um die neuen Standards und Vorschriften zu erfüllen. Die EUBW ermöglicht es Wirtschaftsteilnehmern, ihre Geschäftstätigkeit und Transaktionen zuverlässig, rechtssicher und digital abzuwickeln.
Die neue Verantwortung: Governance & Implementierung
Die Einführung der EUBW ist ein zentraler Baustein der Digitalen Dekade der EU. Das Bundesministerium des Innern (BMI) koordiniert und steuert in Deutschland die Einrichtung, Planung und Umsetzung der European Business Wallet (EUBW) in Zusammenarbeit mit anderen relevanten Stellen. Unternehmen und Verwaltungen müssen komplexe technische und organisatorische Anpassungen vornehmen, um die neuen Vorschriften und Artikel der EU-Verordnung sowie die Anforderungen der Novellierung zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Integration der Wallet in bestehende Systeme. Die EUBW respektiert dabei das bestehende Recht und nimmt keine Änderungen an den grundlegenden rechtlichen Anforderungen für Vertragsabschlüsse oder Formvorschriften vor, sondern ergänzt die bestehenden rechtlichen Strukturen. Die Möglichkeit zur Nutzung der Wallet erstreckt sich auf verschiedene Branchen, Dienste und Wirtschaftsteilnehmern, wodurch eine flexible Verwendung in unterschiedlichen Sektoren und Anwendungsfällen gewährleistet wird. Die EUBW ermöglicht die Digitalisierung von Geschäftstätigkeit und Verwaltungsprozessen, einschließlich der Integration von Vollmachten und der sicheren Abwicklung von Transaktionen im europäischen Binnenmarkt.
Vom passiven Nutzer zum aktiven Gestalter: Unternehmen müssen entscheiden, wie sie die Wallet in ihre ERP- und CRM-Systeme integrieren.
Haftung & Mandatsprüfung: Die korrekte Hinterlegung von Vertretungsmachten in der Wallet wird zur geschäftskritischen Aufgabe.
Kosteneffizienz: Während die Implementierung Investitionen erfordert, liegen die jährlichen Nettovorteile laut EU-Kommission bei bis zu 42.000 € pro KMU.
Wirtschaftliche Effekte und Entlastungspotenziale
Die Kosten-Nutzen-Analyse der EU-Kommission verdeutlicht, warum die Business Wallet kein “Nice-to-have” ist, sondern ein ökonomischer Hebel.
Unternehmensgröße
Durchschnittlicher jährlicher Nutzen
Haupttreiber der Ersparnis
Kleinstunternehmen
ca. 4.000 €
Geringere Compliance-Kosten, einfacher Zugang zu Signaturdiensten (ca. 45 €/Jahr).
KMU
über 42.000 €
Automatisierte Registrierungs- und Genehmigungsprozesse, schnellere KYC-Prüfungen.
Großunternehmen
Millioneneinsparungen
Harmonisierung grenzüberschreitender Lieferketten und Meldepflichten.
Die European Business Wallet ist für Wirtschaftsteilnehmern aller Branchen relevant und adressiert die spezifischen Anforderungen von Selbstständigen, Einzelunternehmen und juristischen Personen.
Sie ermöglicht die Digitalisierung von Diensten, Transaktionen und Verwaltungsprozessen, wodurch die Geschäftstätigkeit effizienter gestaltet und die Interaktion mit Verwaltungen vereinfacht wird.
Durch die Verwendung der Wallet können Unternehmen Dokumente digital signieren, sicher mit öffentlichen Verwaltungen kommunizieren und gleichzeitig die Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften gewährleisten.
Die EU verfolgt mit der Einführung der Wallet das Ziel, administrative Lasten für Wirtschaftsteilnehmer zu reduzieren und die grenzüberschreitende Nutzung digitaler Identitäten im europäischen Binnenmarkt zu stärken.
Ausblick: Umsetzung und Standardsetzung bis 2026
Die EUBW wird nicht isoliert existieren. Sie verzahnt sich eng mit anderen EU-Initiativen und baut auf der Novellierung der eIDAS-Verordnung auf, die die Digitalisierung und Staatsmodernisierung im öffentlichen Sektor vorantreibt und die Einrichtung der European Business Wallets in den Mittelpunkt stellt. Im Hintergrund steht das Ziel, mit der EUBW ein einheitliches elektronisches Werkzeug bereitzustellen, das die Verwendung und Integration von Diensten, Dokumenten, Unterschriften, Vollmachten und Transaktionen in der Geschäftstätigkeit von Unternehmen und im Austausch mit Verwaltungen in allen Branchen ermöglicht. Die Wallets werden nahtlos mit nationalen Systemen und der EUDI-Wallet für Bürger und Bürgerinnen zusammenarbeiten, sodass Wirtschaftsteilnehmern und Unternehmen die Möglichkeit geboten wird, Vorschriften effizient einzuhalten und administrative Prozesse zu vereinfachen. Das Bundesministerium des Innern koordiniert dabei die Umsetzung und sorgt für die Einhaltung der relevanten Artikel und Vorschriften.
BRIS & BORIS: Integration von Handels- und Transparenzregistern.
Digitaler Produktpass: Nachweis von Nachhaltigkeitsattributen in der Lieferkette.
ViDA (VAT in the Digital Age): Vereinfachung der Umsatzsteuer-Meldepflichten.
Nein. Die Nutzung der Business Wallet bleibt freiwillig.
Wirtschaftsteilnehmer – einschließlich Selbstständiger und Einzelunternehmen –
sowie Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen können die Wallet nutzen.
Sie ist jedoch so konzipiert, dass sie sich zum
Standard-Tool für den sicheren und effizienten Austausch
zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen in der gesamten EU entwickelt.
Die eIDAS 2.0-Verordnung bildet die
rechtliche Grundlage für digitale Identitäten und Vertrauensdienste
in der EU. Sie regelt die europaweite Anerkennung
elektronischer Identitäten, Signaturen, Siegel und Wallets.
Auf dieser Basis wird auch die European Business Wallet
interoperabel und rechtsverbindlich nutzbar.
Die Business Wallet folgt konsequent dem
Privacy-by-Design- und Privacy-by-Default-Prinzip.
Du behältst jederzeit die Kontrolle darüber,
welche Daten du mit wem teilst
(Self-Sovereign Identity).
Kryptografische Verfahren und zertifizierte Infrastrukturen
sorgen für ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Ja – das ist einer der zentralen Anwendungsfälle.
Verifizierte Attribute
wie Handelsregisterauszüge, Unternehmensdaten
oder Vertretungsbefugnisse können direkt
und medienbruchfrei bereitgestellt werden.
Das reduziert manuelle Prüfungen
und beschleunigt KYC-, Onboarding- und Audit-Prozesse erheblich.
Die Wallet unterstützt die
End-to-End-Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
Sie lässt sich in bestehende IT- und Fachprozesse integrieren,
vereinfacht den Austausch mit Behörden, Banken und Geschäftspartnern
und reduziert administrativen Aufwand
durch standardisierte, rechtssichere digitale Nachweise.
Unternehmen profitieren von
schnelleren Prozessen, geringeren Kosten
und höherer Rechtssicherheit.
Wiederkehrende Nachweispflichten werden automatisiert,
Medienbrüche entfallen
und grenzüberschreitende Geschäfte
innerhalb der EU lassen sich deutlich effizienter abwickeln.
Die Einführung erfolgt schrittweise im Rahmen
der Umsetzung von eIDAS 2.0.
Erste nationale Wallet-Lösungen
und Pilotprojekte sind bereits gestartet.
In den kommenden Jahren wird die Business Wallet
sukzessive europaweit ausgerollt
und in Verwaltungs- und Unternehmensprozesse integriert.
Golden Circle in der Praxis: Mit dem WHY-Prinzip komplexe Projekte 2026 souverän steuern
In der Theorie ein Geniestreich – in der Praxis oft ein Papiertiger?
In der Theorie klingt der „Golden Circle“ von Simon Sinek bestechend einfach: Erst das Warum, dann das Wie, dann das Was. Es ist das logische Fundament für Inspiration und Führung.
Doch Hand aufs Herz: In der harten Realität von 2026 – zwischen KI-Transformation, engen Budgetplänen und komplexen hybriden Projektstrukturen – stoßen viele Führungskräfte an ihre Grenzen. Oft bleibt das WHY ein schönes Poster an der Bürowand, während das Team im operativen „Was“ versinkt.
Die entscheidende Frage ist: Wie implementierst du das WHY-Prinzip so, dass es kein abstraktes Konzept bleibt, sondern deine tägliche Performance messbar steigert?
Dieser Artikel schlägt die Brücke: Wir führen die strategischen Ansätze des Golden Circle mit den harten Moderationstechniken des modernen Projektmanagements zusammen. Erfahre, wie du Sinnstiftung in messbare Ergebnisse übersetzt.
WHY – HOW – WHAT: Strategische Klarheit im Projektmanagement
Ebene
Strategische Bedeutung
Umsetzung im Projektalltag (Beispiele)
WHY
Sinn, Zweck und übergeordnete Vision des Projekts
Projektauftrag mit klarem Zielbild, Purpose-Statement,
Beschreibung des konkreten Kundennutzens,
Entscheidungskriterien für Prioritäten
HOW
Prinzipien, Werte und Prozesse zur Zielerreichung
Agile Arbeitsweisen (z. B. Scrum, Kanban),
klare Kommunikations- und Eskalationsregeln,
definierte USPs und Qualitätsstandards
WHAT
Messbare Ergebnisse und überprüfbare Fakten
Meilensteine, OKRs, KPIs,
fertige Produkte, Features oder Deliverables,
Abnahme- und Review-Ergebnisse
1. Die Anatomie des Erfolgs: Warum „Inside-Out“ Kommunikation funktioniert
Die meisten Unternehmen kommunizieren von außen nach innen. Sie beschreiben ihre Produkte (WHAT) und ihre Prozesse (HOW). Doch Inspiration entsteht im Kern.
Das WHY (Der Zweck): Es ist der emotionale Anker. Im Projektmanagement bedeutet das: Welches Problem lösen wir für den Kunden wirklich?
Das HOW (Die Werte): Hier unterscheiden sich Top-Teams. Es geht um die Art der Zusammenarbeit und die Einhaltung von Prinzipien.
Das WHAT (Das Ergebnis): Die rationale Ebene. Hier kommen OKRs (Objectives and Key Results) ins Spiel, um den Sinn messbar zu machen.
2. Das WHY-Prinzip als Führungsinstrument
Ein gemeinsames Verständnis des „Warum“ ist das stärkste Werkzeug gegen Widerstand. In unseren Seminaren zur Projektmoderation sehen wir immer wieder: Konflikte entstehen meist dann, wenn das WHY nicht klar definiert ist.
Vom Verwalter zum Inspirator
Führungskräfte, die das WHY-Prinzip nutzen, delegieren keine Aufgaben, sondern Verantwortung für ein Ziel.
Klassisch: „Erstellen Sie die Marktübersicht bis Freitag.“
WHY-orientiert: „Damit wir im nächsten Quartal die richtigen Investitionsentscheidungen treffen (WHY), brauchen wir eine fundierte Marktübersicht (WHAT).“
3. Workshop-Methode: Das WHY im Team erarbeiten
Du willst, dass dein Team das WHY nicht nur hört, sondern spürt? Dann moderiere einen Mini-Workshop dazu. Hier ist eine einfache Methode aus der Praxis:
Die „Wozu-Kaskade“: Frage nicht nur einmal „Warum?“. Frage fünfmal hintereinander: „Wozu machen wir das?“. Du wirst merken, wie ihr von technischen Details immer tiefer zum eigentlichen Sinn gelangt.
HOW-Leitplanken setzen: Fragt euch: „Wie wollen wir arbeiten, damit wir stolz auf das Ergebnis sind?“. Hier entstehen eure Werte (z.B. radikale Ehrlichkeit, Schnelligkeit vor Perfektion).
OKRs als Brücke: Formuliert ein inspirierendes Ziel (Objective) und verknüpft es mit drei messbaren Ergebnissen (Key Results). So bleibt das WHY im WHAT sichtbar.
4. WHY-Prinzip versus klassische Zielvorgaben: Warum Zahlen allein dein Team nicht mehr bewegen
Vielleicht fragst du dich: „Ich habe doch klare Zielvorgaben (MbO) und KPIs – brauche ich da wirklich noch ein WHY?“ Die Antwort ist ein klares Ja, denn hier trennt sich 2026 die Spreu vom Weizen.
Klassische Zielvorgaben setzen fast immer am WHAT an. Sie sagen deinem Team, was bis wann erledigt sein muss. Das ist rational logisch, aber emotional völlig leer. Der Vergleich macht den Unterschied deutlich:
Klassische Ziele (WHAT-Fokus): Erzeugen Druck. Sie funktionieren über Kontrolle und Belohnung. Das Ergebnis? Dienst nach Vorschrift. Wenn der Druck nachlässt oder die Zahlen erreicht sind, bricht die Motivation ein.
Das WHY-Prinzip: Erzeugt Sog. Es gibt deinem Team einen Grund, warum die Zahlen überhaupt wichtig sind. Das WHY ist der Kontext, der aus einer trockenen Kennzahl eine Mission macht.
Ein Praxis-Beispiel für deine nächste Moderation: Stell dir vor, du moderierst ein Projekt-Meeting.
Variante A (Klassisch): „Wir müssen die Fehlerquote um 5 % senken.“ (Reines WHAT)
Variante B (WHY-orientiert): „Damit unsere Kunden uns als den sichersten Partner am Markt wahrnehmen (WHY), ist unser Ziel für diesen Monat die Senkung der Fehlerquote um 5 % (WHAT).“
Der entscheidende Vorteil für dich: Wenn du das WHY versus das reine WHAT stellst, löst du Widerstände auf, bevor sie entstehen. In unseren Seminaren zur Projektmoderation lernst du, dass Menschen nicht gegen Ziele rebellieren, sondern gegen die Sinnlosigkeit dahinter. Wer das WHY klärt, braucht weniger Kontrolle beim WHAT.
In der Welt von 2026 ist das WHY das Betriebssystem, während deine Ziele nur die Apps sind. Ohne Betriebssystem läuft gar nichts.
Klassische Führung vs. WHY-Prinzip (Inside-Out)
Merkmal
Klassische Führung (Top-Down)
WHY-Prinzip (Inside-Out)
Kommunikation
Fokus auf Aufgaben und Anweisungen („Was ist zu tun?“)
Fokus auf Sinnhaftigkeit und Zielbild („Warum tun wir das?“)
Suche nach dem Schuldigen, Absicherung durch Kontrolle
Reflexion entlang der HOW-Prinzipien, Lernen und kontinuierliche Verbesserung
Zielerreichung
Dienst nach Vorschrift, geringe Eigeninitiative
Eigenverantwortung, Mitdenken und aktives Gestalten
5. Souveräne Moderation: Widerstände mit dem WHY auflösen
In jedem Projekt gibt es Konflikte. Meistens verhaken sich die Fronten beim „Wie“ (Methoden, Tools, Deadlines). Wenn du als Moderator merkst, dass das Meeting feststeckt, greif zum WHY-Anker.
Dein Move als Moderator: Unterbrich die Diskussion sanft und stelle die Sinn-Frage:
„Leute, wir diskutieren gerade sehr intensiv über das Tool. Lass uns kurz einen Schritt zurückgehen: Was war eigentlich unser gemeinsames Ziel für dieses Quartal? Hilft uns diese Diskussion gerade, dieses Ziel zu erreichen?“
Indem du die Aufmerksamkeit zurück in die Mitte des Golden Circle lenkst, nimmst du die Schärfe aus dem Konflikt. Die Teilnehmer erinnern sich an das gemeinsame „Warum“ und finden schneller Lösungen für das „Wie“.
6. Checkliste: Dein WHY-Check für das nächste Meeting
Bevor du in dein nächstes Meeting gehst, stelle dir kurz diese drei Fragen:
Start: Habe ich klar gemacht, warum wir heute hier sitzen (über die Agenda hinaus)?
Methodik: Ist das Wie unserer Zusammenarbeit für alle klar?
Abschluss: Wissen alle, was die konkreten nächsten Schritte sind?
WHY Quick-Check: Führung & Meetings mit Sinn und Wirkung
Check
Fragestellung
WHY-Check
Ist für alle Beteiligten klar, warum es dieses Projekt,
dieses Meeting oder diese Entscheidung überhaupt gibt
– und welchen konkreten Nutzen sie stiftet?
Werte- & HOW-Check
Werden Entscheidungen und Diskussionen konsequent
an gemeinsamen Werten, Prinzipien und Arbeitsweisen
ausgerichtet – oder dominieren kurzfristige
Macht-, Zeit- oder Silodenken?
Ergebnis- & WHAT-Check
Gibt es am Ende verbindliche, messbare Ergebnisse
(z. B. OKRs, Meilensteine, Verantwortlichkeiten),
die über reine Gesprächsergebnisse hinausgehen?
7. Management Summary: Werde zum Warum-Versteher
Das WHY-Prinzip ist kein Marketing-Gerede – es ist ein Werkzeug für Klarheit und Fokus. Wenn du lernst, dieses Modell in deiner Kommunikation und Moderation anzuwenden, wirst du merken, wie Widerstände schmelzen und die Motivation in deinem Team steigt.
Du willst noch tiefer in die Praxis eintauchen?
Schau dir für die strategischen Hintergründe unsere Seite zum Golden Circle an.
Wenn du lernen willst, wie du Meetings und Gespräche professionell moderierst, findest du alle Infos auf unserer Seite zum Seminar Projektmanagement.
Nein. Auch wenn Simon Sinek das WHY-Prinzip durch bekannte
Marketing-Beispiele populär gemacht hat, basiert es auf
neurowissenschaftlichen Erkenntnissen.
Das WHY spricht das limbische System an – den Teil des Gehirns,
der für Emotionen, Motivation und Entscheidungen zuständig ist.
Wer nur das „Was“ erklärt, erreicht den Verstand,
aber nicht den inneren Antrieb deines Teams.
Jedes Projekt hat ein WHY – es ist nur oft verdeckt.
Bei einer Software-Einführung ist das WHY nicht
„die Installation“, sondern zum Beispiel
Zeitersparnis, Fehlerreduktion oder Entlastung der Mitarbeitenden.
Mit Methoden wie der 5-Why-Frage legst du diesen Kern frei
und machst ihn für alle greifbar.
Das WHY ist meist schon vorhanden, aber im Alltag verschüttet.
Eine wirkungsvolle Frage lautet:
„Wenn unsere Abteilung morgen nicht mehr existiert –
was würde dem Unternehmen wirklich fehlen?“
Die Antwort beschreibt euren echten Beitrag,
nicht nur eure Aufgabenliste.
Ja – besonders dort entfaltet es seine Wirkung.
Konflikte entstehen meist auf der Ebene des
Wie (Methoden, Vorgehen) oder des
Was (Ressourcen, Zuständigkeiten).
Als Moderator führst du die Beteiligten zurück zum
gemeinsamen WHY. Ein klares gemeinsames Ziel
erleichtert die Lösung sachlicher Differenzen erheblich.
Das WHY gibt die Richtung und Sinnhaftigkeit vor.
OKRs sorgen für Messbarkeit und Umsetzung.
Man kann sagen: Das WHY ist der Kompass,
OKRs sind Leitplanken und Tacho.
Erst die Kombination beider Elemente schafft
wirksame Steuerung und echte Zielerreichung.
Die Grundidee ist einfach – die Anwendung unter
Zeitdruck, bei Widerständen oder in Konfliktsituationen
erfordert jedoch Übung.
In praxisnahen Seminaren wie
„Projektmanagement: Erfolgreiche Moderation“
lernst du konkrete Gesprächstechniken,
um das WHY-Prinzip souverän und wirksam einzusetzen.
Mit DORA gegen systemische Risiken: Wie Europa seine digitale Finanzstabilität stärkt
Management Summary: DORA gegen systemische Risiken
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zur Stärkung der digitalen Finanzstabilität. Ziel ist es, systemische Risiken aus der zunehmenden Abhängigkeit von wenigen globalen IKT-Drittdienstleistern frühzeitig zu erkennen und wirksam zu begrenzen.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Regulatorischer Paradigmenwechsel: Digitale Resilienz wird von einer institutsbezogenen IT-Frage zu einer systemweiten Stabilitäts- und Governance-Aufgabe auf EU-Ebene.
Direkte Aufsicht über kritische Anbieter: Erstmals unterliegen kritische IKT-Drittdienstleister (CTPPs) einer unmittelbaren europäischen Aufsicht durch EBA, ESMA und EIOPA.
CTPP-Liste veröffentlicht: Die ESAs haben im November 2025 eine erste Liste mit 19 systemrelevanten Technologieanbietern (u. a. Cloud-, Software- und Infrastrukturdienstleister) benannt.
Weitreichende Durchsetzungsbefugnisse: Die Aufsicht kann Prüfungen, Tests und Vor-Ort-Kontrollen anordnen sowie bei Verstößen empfindliche Sanktionen verhängen.
Verantwortung bleibt bei den Instituten: Finanzunternehmen haften weiterhin für ihr Drittparteien-, Konzentrations- und Auslagerungsrisikomanagement, inklusive Exit-Strategien und Business Continuity.
Management- und Haftungsrelevanz: DORA macht digitale Resilienz zur klaren Führungsaufgabe von Vorstand, Geschäftsleitung und Aufsichtsrat – insbesondere im Zusammenspiel mit Cloud Computing und Künstlicher Intelligenz.
Die Digitalisierung hat den europäischen Finanzsektor in den vergangenen Jahren tiefgreifend verändert. Moderne Finanzdienstleistungen sind ohne Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) längst nicht mehr vorstellbar. Gleichzeitig wächst jedoch die Abhängigkeit von einigen wenigen, häufig global agierenden Technologieanbietern. Diese Entwicklung birgt nicht nur Effizienzpotenziale, sondern auch erhebliche systemische Risiken. Genau an dieser Stelle setzt der Digital Operational Resilience Act (DORA) an. Ein europäischer Rechtsrahmen, der erstmals einen umfassenden, sektorenübergreifenden Ansatz zur digitalen Resilienz des Finanzmarktes verfolgt.
Dieser Fachartikel verbindet zentrale Aussagen aus dem Interview der BaFin („Mit DORA gegen systemische Risiken“ vom 18. November 2025), wesentliche Inhalte der Presseerklärung der ESAs zu den kritischen IKT-Drittdienstleistern und wichtige weiterführende Dokumente aus Praxis und Forschung. Dabei werden verschiedene Themen rund um die digitale Finanzstabilität, regulatorische Anforderungen und DORA behandelt.
1. Warum moderne Finanzdienstleistungen ohne IKT nicht mehr funktionieren
Digitale Technologien durchdringen jede Facette des Finanzsektors. Banken, Versicherer, Zahlungsdienstleister und Investmentfirmen setzen verstärkt auf:
Cloud-Computing für KI-Anwendungen, Geldwäscheprävention oder Risikomodellierung
Plattformen für den Zahlungsverkehr
Kernbanksysteme, die das operative Herz moderner Banken bilden
Telekommunikations- und Infrastrukturservices, die globale Finanztransaktionen erst ermöglichen
Diese Entwicklung betrifft die gesamte Branche und unterstreicht die zentrale Rolle, die Innovation und Digitalisierung für die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Finanz- und Versicherungswirtschaft spielen. Gerade Versicherungen nehmen im digitalen Wandel eine Schlüsselposition ein, da sie regulatorische Anforderungen und neue Technologien miteinander verbinden.
Wie Dr. Sibel Kocatepe von der BaFin im Interview erläutert, ist diese Entwicklung nicht überraschend: Skalierbarkeit, Kostenoptimierung, Innovationsfähigkeit und Sicherheitsaspekte machen externe IKT-Dienste attraktiv. Gleichzeitig eröffnen sie Zugang zu Technologien, die intern nicht wirtschaftlich zu betreiben wären – etwa KI oder hoch performante Rechenzentren.
Auch der Kapitalmarkt profitiert von der Digitalisierung, da moderne IKT-Dienste die Effizienz, Transparenz und Sicherheit von Kapitalmarkttransaktionen erhöhen und so die Entwicklung der EU-Kapitalmarktunion unterstützen.
Doch gerade in diesem Bereich hat sich eine starke Marktkonzentration entwickelt: Wenige globale Player bedienen große Teile des europäischen Finanzsystems. Das erhöht die Effizienz – macht den Sektor aber auch verwundbarer.
2. Die Kehrseite: Konzentrationsrisiken und ein fragiles
Trotz aller Vorteile gibt es ein deutliches „Aber“. Einige wenige globale IKT-Unternehmen – darunter große Cloud- und Softwareanbieter – dominieren den Markt. Viele von ihnen haben ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union. Das erschwert nicht nur die Durchsetzung europäischer Compliance-Anforderungen, sondern schafft auch gefährliche Abhängigkeiten.
Der Ausfall des Dienstleisters Crowdstrike im Sommer 2024 hat die Verletzlichkeit der digitalisierten Finanzwelt sichtbar gemacht. Zwar blieben die unmittelbaren Auswirkungen auf den Finanzmarkt begrenzt, doch das Ereignis war ein Weckruf: Ein technischer Ausfall bei einem systemrelevanten IKT-Dienstleister kann schnell zu einem Dominoeffekt führen, der weit über einzelne Institute hinausreicht. Neben operationellen Risiken spielen auch Kreditrisiken eine zentrale Rolle, da sie im Falle systemischer Schocks die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden können.
Jens Obermöller von der BaFin bringt es klar auf den Punkt: Der Finanzmarkt muss künftig mit echten systemischen Schocks rechnen, zu denen auch die zunehmende Bedrohung durch Cyberangriffe zählt. Und genau deshalb wurde DORA geschaffen.
3. DORA: Ein Paradigmenwechsel in der Regulierung
DORA verfolgt das Ziel, die digitale Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzmarkts ganzheitlich zu stärken. Während früher ausschließlich die Finanzunternehmen selbst für das Management ihrer IKT-Risiken verantwortlich waren, schlägt die Regulierung nun einen neuen Weg ein:
Erstmals werden kritische IKT-Drittdienstleister auf europäischer Ebene direkt beaufsichtigt.
Dieser Paradigmenwechsel ist tiefgreifend: Die Aufsicht wird von einem mikroprudenziellen, unternehmensbezogenen Ansatz zu einer makroprudenziellen, systemweiten Perspektive erweitert. Neue Vorschriften im Rahmen von DORA schaffen dabei einen einheitlichen regulatorischen Rahmen, der die Komplexität der europäischen und internationalen Gesetzeslagen adressiert und die Einhaltung der Vorschriften für Finanzunternehmen und ihre Dienstleister verbindlich macht.
Im Kontext der makroprudenziellen Aufsicht spielen politische Entscheidungen und die Politik eine zentrale Rolle, da sie maßgeblich die Entwicklung und Umsetzung regulatorischer Strategien zur Stärkung der Finanzstabilität in der EU beeinflussen.
4. Die 19 kritischen IKT-Drittanbieter: Wer ist betroffen?
TECHNOLOGIEFELD
SYSTEMRELEVANTE ANBIETER (BEISPIELE)
Cloud-Infrastruktur
Amazon Web Services (AWS), Google Cloud, Microsoft Ireland
Software & Beratung
SAP SE, Oracle, Accenture, IBM, Capgemini
Daten & Analyse
Bloomberg L.P., LSEG Data and Risk Limited
Telekommunikation
Deutsche Telekom AG, Orange SA, Colt Technology Services
Spezialisierte IT
Kyndryl, NTT DATA, Equinix, Fidelity National Information Services (FIS)
5. Die Presseerklärung der ESAs: Der Weg zur Auswahl der CTPPs
Die Presseerklärung vom 18. November 2025 beschreibt detailliert den dreistufigen Prozess, mit dem die ESAs die kritischen Anbieter ausgewählt haben:
Dateneinsammlung
Aus den EU-weit geführten Registern zu vertraglichen IKT-Dienstleistungen wurden umfangreiche Informationen zusammengetragen.
Kritikalitätsbewertung
In Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden prüften die ESAs die Anbieter anhand von DORA-Kriterien, darunter:
Systemische Bedeutung
Betroffene kritische oder wichtige Funktionen
Substituierbarkeit
Reichweite der Abhängigkeiten im Finanzsektor
Anhörung und finale Entscheidung
Die als kritisch eingestuften Anbieter wurden formal benachrichtigt und konnten Stellung nehmen. Im Rahmen dieses Prozesses haben die ESAs auch Vorschläge für die Einstufung der Anbieter unterbreitet, bevor nach Prüfung aller Erwägungen die endgültige Einstufung erfolgte.
Die Presseerklärung betont:
Ziel ist es, Risiken zu erkennen, bevor sie den europäischen Finanzmarkt destabilisieren können.
6. Wie die neue europäische Aufsicht funktioniert
Mit der CTPP-Liste beginnt der operative Teil der DORA-Aufsicht. Die ESAs richten dafür europaweite Überwachungsteams ein. Diese können:
umfassende Informationen einfordern
Vor-Ort-Prüfungen durchführen
technische Tests anordnen
Governance- und Risikomanagementstrukturen prüfen
Besonders bemerkenswert ist die Durchsetzbarkeit: Bei mangelnder Kooperation können Strafen bis zu 1 % des weltweiten täglichen Umsatzes pro Tag verhängt werden – und das bis zu 180 Tage. Diese Dimension sorgt für die nötige Verbindlichkeit, insbesondere bei Big-Tech-Unternehmen.
7. Was bedeutet die neue Aufsicht für Finanzunternehmen?
Auch wenn kritische Anbieter künftig überwacht werden, entbindet das die Finanzunternehmen nicht von ihrer Verantwortung. DORA erhöht die Anforderungen an das Drittparteienrisikomanagement deutlich:
Identifikation und Bewertung aller IKT-Risiken
Management und Überwachung von Auslagerungen
Reduktion interner Konzentrationsrisiken
Erarbeitung belastbarer Exit-Strategien
Stärkung der operativen Resilienz
Nachweis der Geschäftskontinuität im Ernstfall
Finanzunternehmen müssen insbesondere prüfen, ob sie selbst zu stark von einem einzelnen Dienstleister abhängig sind – unabhängig davon, wie viele andere Institute denselben Anbieter nutzen. Die neuen Anforderungen dienen dabei dem Interesse der Kunden und stärken die Stabilität des Marktes. Zudem bleibt eine qualifizierte Beratung für Finanzunternehmen weiterhin eine zentrale Voraussetzung, um regulatorische Vorgaben zu erfüllen und eine faire, verständliche Betreuung der Kunden sicherzustellen.
8. Künstliche Intelligenz in der Finanzbranche: Chancen und Herausforderungen
Technologische Transformation & Regulierung – DORA und EU AI Act im Überblick
Diese Übersicht zeigt, wie Finanzinstitute den Spagat zwischen
technologischer Innovation und
strengen regulatorischen Anforderungen
(DORA und EU AI Act) bewältigen können.
FOKUSBEREICH
CHANCEN & INNOVATIONEN
REGULATORISCHE HERAUSFORDERUNGEN
Effizienz & Automatisierung
Prozessautomatisierung und deutliche Steigerung der operativen Effizienz.
Notwendigkeit einer lückenlosen Governance und kontinuierlichen Systemüberwachung.
Risikomanagement
Frühzeitige Erkennung von Risiken und automatisierte Kredit- und Risikoanalysen.
Sicherstellung von Transparenz, Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen.
Sicherheit
Intelligente Systeme zur Echtzeit-Betrugserkennung (Fraud Detection).
Schutz vor Manipulationen, Cyberangriffen und unerwünschten Nebenwirkungen.
Kundenzentrierung
Personalisierte Beratung und innovative, datengetriebene Finanzdienstleistungen.
Einhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen bei sensiblen Massendaten.
Wettbewerbsfähigkeit
Aktive Gestaltung der digitalen Transformation und nachhaltige Marktpositionierung.
Ausschluss diskriminierender Bias (Voreingenommenheit) in Algorithmen.
Governance
Skalierbare Lösungen zur Unterstützung komplexer Managemententscheidungen.
Klare Verantwortlichkeiten für Implementierung, Überwachung und Kontrolle.
9. Die strategische Bedeutung: Resilienz durch Kooperation
Digitale Resilienz ist nicht nur ein Thema für Banken und Versicherer, sondern betrifft alle digitalisierten Sektoren und umfasst vor allem alle kritischen Bereiche. Die Stärkung der digitalen Finanzstabilität erfordert umfassende Spar- und Investitionsstrategien, die zur Vermögensbildung und zur Stabilität des europäischen Finanzsystems beitragen. Auch der Immobiliensektor spielt eine zentrale Rolle, da Entwicklungen im Immobilienmarkt direkte Auswirkungen auf die digitale Resilienz und das Risikomanagement haben. Deshalb setzt Europa auf:
Kooperation zwischen nationalen und europäischen Behörden
gemeinsame Strategien in internationalen Arbeitsgruppen
Formate wie das deutsche Digital Cluster Bonn
Austausch über beste Praktiken und technische Entwicklungen
DORA wird durch diese Vernetzung zu einem zentralen Baustein europäischer digitaler Sicherheitsarchitektur.
10. Chancen nutzen, Risiken kontrollieren
Der Finanzmarkt lebt von Innovationen. KI, Cloud, Automatisierung und datengetriebene Geschäftsmodelle schaffen Wettbewerbsfähigkeit. Doch sie bringen Risiken mit sich, die bewusst und methodisch gemanagt werden müssen.
DORA stellt sicher, dass die Vorteile moderner Technologien genutzt werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden – ein Balanceakt, der angesichts zunehmender Cyberbedrohungen und globaler Abhängigkeiten wichtiger ist denn je. Dabei ist der Zugang zum Recht und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ein zentraler Bestandteil, um digitale Finanzstabilität nachhaltig zu sichern.
Zukunft der digitalen Finanzstabilität: Trends und Perspektiven
Technologische Treiber: Cloud Computing, Künstliche Intelligenz (KI) und Prozessautomatisierung etablieren sich als unverzichtbare Standard-Bausteine der Finanzbranche.
Fokus Cyber-Sicherheit: Aufgrund steigender Bedrohungslagen wird die Investition in resiliente IT-Infrastrukturen zum kritischen Erfolgsfaktor für die Marktstabilität.
Regulatorische Leitplanken: DORA und begleitende EU-Initiativen zwingen Institute zu einer kontinuierlichen Überprüfung ihrer Compliance- und Governance-Strukturen.
Dynamische Anpassung: Die Fähigkeit, flexibel auf neue digitale Risiken zu reagieren, entscheidet künftig über die Wettbewerbsfähigkeit von Banken und Versicherern.
Balance-Akt: Der langfristige Erfolg hängt von der Ausgewogenheit zwischen technologischem Fortschritt und verantwortungsvoller Regulierung ab.
Vertrauensbildung: Frühzeitige Adaption regulatorischer Standards wird zum strategischen Vorteil, um das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig zu stärken.
Europäische Vorreiterrolle: Europa positioniert sich global als Taktgeber für digitale Resilienz und eine nachhaltige Finanzmarktregulierung.
Haftungsfalle DORA vermeiden?
Sichere dir jetzt deinen Vorsprung und setze die neuen Anforderungen der
BaFin und ESAs rechtssicher um.
Unser Experten-Seminar unterstützt dich praxisnah bei der
Umsetzung deiner digitalen Resilienz-Strategie.
DORA soll die digitale operationelle Resilienz im europäischen Finanzsektor stärken.
Ziel ist, dass Finanzunternehmen IT-Störungen, Cyberangriffe und Ausfälle beherrschen und
ihren Betrieb auch im Krisenfall stabil aufrechterhalten können.
Viele Institute nutzen dieselben wenigen globalen Cloud-, Software- und Infrastrukturanbieter.
Diese Konzentration erhöht die Effizienz – macht den Markt aber anfällig:
Ein Ausfall kann Dominoeffekte über zahlreiche Institute hinweg auslösen.
Neu ist die direkte europäische Aufsicht über kritische IKT-Drittdienstleister.
Damit geht DORA über die reine Verantwortung einzelner Institute hinaus und verfolgt eine
systemweite Perspektive auf digitale Stabilität.
Die ESAs haben erstmals 19 kritische IKT-Drittdienstleister benannt.
Diese Anbieter liefern zentrale Technologien (z. B. Cloud, Infrastruktur, Software),
von denen große Teile des Finanzsystems abhängen – und stehen damit künftig im Fokus der Aufsicht.
Die Auswahl erfolgt strukturiert anhand eines Prozesses aus Datensammlung,
Kritikalitätsbewertung (u. a. systemische Bedeutung, Substituierbarkeit, Reichweite)
sowie Anhörung und finaler Einstufung.
Die Aufsicht kann Informationen anfordern, Vor-Ort-Prüfungen durchführen,
technische Tests anordnen und Governance-Strukturen bewerten.
Bei fehlender Kooperation drohen spürbare Sanktionen – auch gegenüber globalen Big-Tech-Anbietern.
Institute müssen ihr Drittparteien- und IKT-Risikomanagement nachweisbar stärken:
Risiken identifizieren, Auslagerungen steuern, Konzentrationen reduzieren,
Exit-Strategien definieren und Business-Continuity im Ernstfall belegen.
Seminare, Praxisleitfäden und Umsetzungshilfen für Führungskräfte,
Compliance, IT und Revision – kompakt gebündelt an einem Ort.
DORA 2026 – Der S+P Themen-Hub
Dein zentraler Einstieg in den Digital Operational Resilience Act (DORA) und
angrenzende regulatorische Kernthemen. Dieser Hub bündelt Wissen, Praxis-Tools und
Weiterbildungen – von DORA über KI-Compliance bis zu EU-Digitalstandards.
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